BT-Drucksache 18/875

zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/777 - Die Energiewende europäisch verankern

Vom 19. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/875
18. Wahlperiode 19.03.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/777 –

Die Energiewende europäisch verankern

A. Problem
Beibehaltung der verbindlichen energie- und klimapolitischen Zieltrias und Fest-
legung verbindlicher nationaler Ziele für einzelne EU-Mitgliedstaaten; Stärkung
des EU-Emissionshandelssystems u. a. durch Einführung der Marktstabilitätsre-
serve schon ab 2016; Verhandlung eines Kompromisses mit der EU-Kommission
beim Beihilfeprüfverfahren gegen die Industrieprivilegien im Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz (EEG); Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-
Effizienzrichtlinie in nationales Recht.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/875 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/777 abzulehnen.

Berlin, den 19. März 2014

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer

Vorsitzender

Thomas Bareiß

Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/875

Bericht des Abgeordneten Thomas Bareiß

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/777 wurde in der 20. Sitzung des Deutschen Bundestages am
13. März 2014 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, die ambitionierten CO2-Reduktions-,
-Erneuerbare-Energien- und -Effizienzziele sowie den Fortbestand der erfolgreichen Förderung erneuerba-
rer Energien über das EEG zu stärken und weiter voranzubringen. Durch verbindliche nationale Ziele sollen
Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Energiebinnenmarkt geschaffen werden.
Ziel sei es, die sich abzeichnende Renationalisierung der Energiepolitik abzuwenden. Die derzeitige Situa-
tion des europäischen Emissionshandels, welche durch einen massiven Überschuss an Zertifikaten gekenn-
zeichnet sei und somit zu einem Preisverfall der Zertifikate geführt habe, zeige, dass ein europäischer Rah-
men für das Gelingen der nationalen Energiewende sehr wichtig sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zeigt sich außerdem besorgt über das aus ihrer Sicht völlig unambitionierte Ziel der EU-
Kommission, welches eine CO2-Minderung um 40 Prozent bis 2030 vorsieht.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, sich bei den Beratungen der
EU-Klima- und -Energieziele mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass u. a. die verbindliche Zieltrias beibe-
halten wird und mit folgenden Zielwerten unterlegt wird: Verringerung der CO2-Emission um mindestens
55 Prozent bis 2030 und um mindestens 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990, Anstieg des
Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch auf mindestens 45 Prozent sowie Senkung des
Energieverbrauchs um mindestens 40 Prozent bis 2030. Zur Stärkung des EU-Emissionshandelssystems soll
u. a. die von der EU-Kommission vorgeschlagene Marktstabilitätsreserve spätestens ab dem Jahr 2016 ein-
geführt werden. Außerdem soll eine unabhängige Prüfung und gegebenenfalls eine Absenkung des durch
die Marktstabilitätsreserve anvisierten Zertifikatkorridors ermöglicht werden. Weiterhin wird die Bundesre-
gierung dazu aufgefordert, beim Beihilfeprüfverfahren gegen die Industrieprivilegien im EEG einen Kom-
promiss mit der EU-Kommission zu suchen. Zur Stärkung der Verhandlungsposition im Hinblick auf die
Vereinbarung verbindlicher Effizienzziele soll ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-
Effizienzrichtlinie in nationales Recht vorgelegt werden, um die von der EU gesetzte Frist bis Anfang Juni
2014 einzuhalten.
Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 18/777 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache
18/777 in seiner 8. Sitzung am 19. März 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/777
in seiner 8. Sitzung am 19. März 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Ablehnung.
Drucksache 18/875 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/777 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies im Kontext zu den europäischen Mitgliedstaaten auf die Vorreiterrol-
le Deutschlands in den Bereichen des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.
Die bisher erreichten Ziele dokumentierten die exponierte Stellung Deutschlands. Generell benötige man in
der Energiewirtschaft mehr und nicht weniger Europa. Hierzu gehörten gemeinsame verbindliche Ziele, ein
gemeinsamer stärkerer Binnenmarkt und eine gemeinsame Infrastruktur. Zudem seien in Bezug auf die
Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver deutscher Unternehmen gute Rahmenbedingungen notwendig.
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass die Zieltrias von der Bundesregierung eindeutig und nachdrücklich
vertreten werde. Man müsse jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die europäischen Mitgliedstaaten unter-
schiedliche energiepolitische Zielsetzungen hätten und aus diesem Grund im Zweifel auch andere Wege
gingen. Hervorzuheben sei jedoch, dass die Bundesregierung sich für eine Reduzierung der CO2-
Emissionen auf 40 Prozent bis 2030 trotz widerstreitender Interessen innerhalb der Mitgliedstaaten erfolg-
reich eingesetzt habe.
Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass man eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 bis 60 Prozent
gegenüber 1990 als Zielwert für richtig halte, zumal der CO2-Ausstoß im letzten Jahr gestiegen sei. Auch
sei der Vorschlag der EU-Kommission zum europäischen Emissionshandel ungenügend, da an den 2 Milli-
arden Überschüssen an Zertifikaten auf Grund der sogenannten Marktstabilitätsreserve letztlich nichts ver-
ändert werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich für eine europäische Verankerung der Energie-
wende aus. Dabei erwarte sie von der Bundesregierung, dass diese sich für CO2-Reduktions-, -Effizienz-
und -Erneuerbare-Energien-Ziele sowie den Fortbestand der erfolgreichen Förderung erneuerbarer Energien
über das EEG einsetze. Es solle die verbindliche Zieltrias beibehalten und mit Zielwerten unterlegt werden,
die beispielsweise eine Verringerung der CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 vorsehen.
Dabei bedürfe es einer Festlegung verbindlicher nationaler Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten auf euro-
päischer Ebene. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich zudem ihre Forderung, dass es zu
keiner Renationalisierung der Energiewende kommen dürfe.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss in seiner 7. Sitzung am 19. März 2014 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
18/777 zu empfehlen.

Berlin, den 19. März 2014

Thomas Bareiß

Berichterstatter

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