BT-Drucksache 18/8744

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8616 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8744
18. Wahlperiode 08.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/8616 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen
des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

A. Problem
Die im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2015 bis 2018 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von
550 Millionen Euro sind bislang zu 56,6 Prozent (Stand: April 2016) durch die
Länder bewilligt. Eine vollständige Bewilligung hat nach dem Gesetz über Fi-
nanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG)
bis zum 30. Juni 2016 zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewilligte Mittel
werden dann auf die Länder umverteilt, welche den ihnen zustehenden Anteil
vollständig bewilligt haben.

Die Länder haben mit Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonfe-
renz (JFMK) im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderun-
gen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen um eine Verlängerung
der Frist für Bewilligungen im Rahmen des oben genannten Investitionspro-
gramms und der Folgefristen um ein Jahr gebeten. Aus der Sicht der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD ist diese Argumentation nachvollziehbar, da die gegen-
wärtige Flüchtlingssituation zum Zeitpunkt, als das Investitionsprogramm im
Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingerichtet worden sei und Bewilli-
gungs- und Folgefristen festgelegt worden seien, noch nicht absehbar gewesen
sei.

B. Lösung
Das KitaFinHG wird dahingehend geändert, dass Bewilligungen der Bundesmit-
tel durch die Länder bis zum 30. Juni 2017 ausgesprochen werden können. Ange-
passt werden ebenfalls darauf aufbauende Fristenregelungen für die Mittelabrufe,
die Vorlage der Verwendungsnachweise und Berichte sowie Termine für das Mo-
nitoring. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird erst ein Jahr spä-
ter mit Ablauf des Jahres 2021 aufgelöst (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz).

Drucksache 18/8744 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Nach dem Gesetzentwurf könnte die Verschiebung des Bewilligungszeitraums zu
einer geringfügigen Ausweitung des Erfüllungsaufwandes bei Bund, Ländern und
Kommunen führen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8744
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8616 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Sönke Rix
Berichterstatter

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Dr. Franziska Brantner
Berichterstatterin

Drucksache 18/8744 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Sönke Rix, Cornelia
Möhring und Dr. Franziska Brantner

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8616 wurde in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Ju-
ni 2016 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Fi-
nanzausschuss und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem vorgesehenen Gesetz wird die Bewilligungsfrist nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) vom 30. Juni 2016 um ein Jahr verlängert bis zum 30. Ju-
ni 2017. Darauf aufbauende Fristen für Mittelabrufe, Monitoring, Verwendungsnachweis sowie Berichte werden
ebenfalls um ein Jahr verlegt. Dementsprechend wird auch die Auflösung des Sondervermögens „Kinderbetreu-
ungsausbau“ um ein Jahr verschoben. Dazu erfolgen weitere Änderungen des KitaFinHG und des Kinderbetreu-
ungsfinanzierungsgesetzes.

Zur Begründung wird ausgeführt, der Bund führe im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfi-
nanzierung“ 2015 bis 2018 Mittel im Umfang von 550 Mio. Euro dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsaus-
bau“ zu. Nach dem bisher geltenden § 14 Absatz 1 Satz 1 KitaFinHG müssten die Länder die ihnen zustehenden
Mittel im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 bis zum 30. Ju-
ni 2016 bewilligt haben. Mittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewilligt seien, würden auf die Länder umver-
teilt, die eine vollständige Mittelbewilligung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt hätten. Nach bisheriger Rechtslage
seien die umverteilten Mittel bis zum 31. Dezember 2016 durch die davon begünstigten Länder zu bewilligen
(§ 14 Absatz 1 Satz 2 KitaFinHG). Die im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2015 bis 2018 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro seien bislang
zu 56,6 Prozent (Stand April 2016) durch die Länder bewilligt worden.

Die Länder hätten mit Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) um eine Verlängerung
der Frist für Bewilligungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis
2018 und der Folgefristen um ein Jahr gebeten. Sie hätten darauf hingewiesen, dass die aktuellen Entwicklungen
und Herausforderungen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen einschließlich der Aufgabe, Flücht-
lingskindern Zugang zu Kindertagesbetreuungsangeboten zu ermöglichen, hinsichtlich des damit verbundenen
zeitlichen Aufwands zu Verzögerungen bei den Bewilligungen von Investitionsvorhaben beim U3-Ausbau ge-
führt hätten und deshalb Anpassungen der Modalitäten des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzie-
rung“ 2015 bis 2018 erforderlich seien. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD folgten den Ländern darin, dass
die Bewältigung der hohen Anzahl von Flüchtlingen die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen
stelle. Diese Situation sei zum Zeitpunkt, als das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis
2018 im Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingerichtet worden sei und Bewilligungs- und Folgefristen
festgelegt worden seien, noch nicht absehbar gewesen. Die Verlängerung der Fristen für die Bewilligung von
Bundesmitteln ermögliche daher, auf die veränderten örtlichen Bedingungen flexibel zu reagieren und die Investi-
tionen vollständig für die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/8616 empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8744
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/8616 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8616.

Er hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 8. Juni 2016 abschließend beraten.

Im Rahmen der Ausschussberatung führte die Fraktion der CDU/CSU aus, am 25. Februar 2016 habe eine Ju-
gend- und Familienministerkonferenz (JFMK) stattgefunden, bei der man sich mit dem aktuellen Stand des Aus-
baus der Kindertagesbetreuung beschäftigt habe. Die Koalition habe die Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis
2018 für die Länder ursprünglich so konzipiert, dass sie jetzt die Mittel abrufen könnten.

Die Länder hätten allerdings auf Verzögerungen bei der Mittelbewilligung wegen des in den vergangenen Mona-
ten verstärkten Zuzugs von Flüchtlingen verwiesen. Hierdurch seien insbesondere die Bauämter und die Jugend-
ämter gerade auch mit Blick auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stark und intensiv eingebunden
gewesen. Deshalb habe die JFMK darum gebeten, die Frist nach § 14 Absatz 1, Satz 1 KitaFinHG vom 30. Ju-
ni 2016 auf den 30. Juni 2017 zu verlängern. Die Koalitionsfraktionen hätten sich darauf verständigt, dieser Bitte
der Länder zu entsprechen. Der CDU/CSU-Fraktion sei wichtig, dass die Kinderbetreuungsausbaumöglichkeiten
optimal genutzt werden könnten. Durch die Verlängerung der Frist könne der Ausbaustand der Kindertagesstätten
noch erhöht werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass sie an einer Erhöhung des Ausbaustandes der Kinderbetreuungseinrich-
tungen interessiert sei. Gleichwohl werde man sich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Es
sei auffällig, dass mit Stand März 2016 Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bisher 0 Prozent
der ihnen zugewiesenen Mittel abgerufen hätten. In Bayern seien es lediglich 1,2 Prozent gewesen. Bayern und
Bremen gehörten zu denjenigen Ländern, die ohnehin größere Defizite auswiesen. Lediglich Niedersachsen und
Thüringen hätten nahezu 100 Prozent der Mittel abgerufen. Somit komme die Fristverlängerung in erster Linie
denjenigen Ländern zugute, die ihre „Hausaufgaben“ beim Kitaausbau nicht gemacht hätten.

Der Hauptgrund für die Stimmenthaltung sei jedoch, dass für den schleppenden Ausbau der Kinderbetreuung die
sogenannte Flüchtlingskrise als Grund für die Verzögerung angeführt und durch die Zustimmung des Bundestags
ein „Sündenbock“ für den schleppenden Ausbau definiert werden solle. Das halte man angesichts der gesellschaft-
lichen Debatte um diese Frage für verfehlt, zumal es auch schon vor der sogenannten Flüchtlingskrise länderspe-
zifische Unterschiede in den Bemühungen, den Kitausbau voranzutreiben, gegeben habe. Die Mittel hätten bereits
seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2014 abgerufen werden können. Der Höhepunkt möglicher Eng-
pässe und zusätzlicher Herausforderungen sei erst viel später erreicht worden.

Die Fraktion der SPD widersprach dieser Auffassung und stellte fest, gerade weil einige Länder ihre „Hausauf-
gaben“ nicht gemacht hätten, wolle man nicht, dass die Familien darunter leiden müssten. Deshalb sei die vorge-
sehene Fristverlängerung gerade auch im Sinne der Familien notwendig, die von dem weiteren Ausbau profitier-
ten. Man wolle die Familien nicht dafür bestrafen, dass die eigene Landesregierung möglicherweise nicht or-
dentlich gearbeitet habe. Vielmehr wolle man einen Anreiz setzen, dass die bewilligten Mittel auch ausgegeben
werden könnten.

Außerdem handele es sich um einen einstimmigen Beschluss der JFMK. Dieser werde auch von Landesministern
mitgetragen, die der Partei DIE LINKE. angehörten. Für diese gebe es keinen Anlass, der von der Bundestags-
fraktion DIE LINKE. vorgetragenen Argumentation zu folgen. Die SPD-Fraktion spreche sich mit Nachdruck da-
für aus, in dieser Frage den Ländern entgegenzukommen, damit die Mittel für den Kitaausbau vor Ort ankämen.

Drucksache 18/8744 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass sie dem Gesetzentwurf zustimmen werde, damit die
zur Verfügung gestellten Mittel nicht verfielen, denn das könne in niemandes Interesse sein. Dennoch müsse fest-
gestellt werden, dass es sehr ärgerlich und unverständlich sei, dass einige Bundesländer beim Ausbau der Kinder-
betreuung nicht richtig vorankämen, obwohl durchaus seit längerem Erfahrungen vorlägen. Diese Kritik müsse
geäußert werden, weil eigentlich schon jetzt über neue Finanzmittel verhandelt werden sollte. Für die neu nach
Deutschland gekommenen Kinder würden noch weitere Kinderbetreuungsplätze benötigt.

Berlin, den 8. Juni 2016

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Sönke Rix
Berichterstatter

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Dr. Franziska Brantner
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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