BT-Drucksache 18/8737

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 18/8560, 18/8660 Nr. 2.1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8737
18. Wahlperiode 08.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 18/8560, 18/8660 Nr. 2.1 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen
zu abschaltbaren Lasten

A. Problem
Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten tritt am 1. Ju-
li 2016 außer Kraft. Es ist geplant, diese auf Basis der bisher gewonnenen Erfah-
rungen zu novellieren. Dieser Prozess wird über das Datum des Außerkrafttretens
hinausreichen. Es ist daher erforderlich, die bestehende Verordnung für einen
Übergangszeitraum zu verlängern, um Kontinuität für die Beschaffung und Nut-
zung abschaltbarer Lasten zu gewährleisten.

B. Lösung
Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht diskutiert.

Drucksache 18/8737 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung auf Drucksache 18/8560 zuzustimmen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8737
Bericht der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/8560 wurde am 3. Juni 2016 gemäß § 92 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung, dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich betei-
ligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wurden der Einsatz von abschaltbaren Lasten
durch die Betreiber von Übertragungsnetzen und die Voraussetzungen geregelt, nach denen Betreiber von Über-
tragungsnetzen zur Gewährleistung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Aus-
schreibungen zur Beschaffung von Abschaltleistung durchführen und aufgrund der Ausschreibungen eingegan-
gene Angebote annehmen müssen. Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung
zu abschaltbaren Lasten) tritt am 1. Juli 2016 außer Kraft. Der Entwurf einer neuen Verordnung zu abschaltbaren
Lasten ist innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt und wurde parallel dem Kabinett vorgelegt. Voraus-
setzung für das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist eine veränderte Ermächtigungsgrundlage im Energiewirt-
schaftsgesetz, welche mit aktuellen energiewirtschaftlichen Gesetzgebungsverfahren (z. B. dem Strommarktge-
setz) umgesetzt werden soll. Da die parlamentarischen Beratungen noch andauern, ist ein Inkrafttreten der neuen
Verordnung zum 1. Juli 2016 aktuell nicht mehr möglich. Im Sinne einer kontinuierlichen Beschaffung und Nut-
zung abschaltbarer Lasten und verlässlicher Rahmenbedingungen für alle Beteiligten sollte diese Regelungslücke
vermieden werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Verordnung auf Drucksache 18/8560 in seiner
102. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zu-
stimmung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Verordnung auf Drucksa-
che 18/8560 in seiner 86. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung.

Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) in seiner 49. Sitzung am 1. Juni 2016 mit der Zwei-
ten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Drucksa-
che 18/8560) befasst. Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung der Verordnung getrof-
fen:

„Die Verordnung ist mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vereinbar. In einem zunehmend auf fluktuieren-
den erneuerbaren Energien basierenden Elektrizitätsversorgungssystem steigt der Bedarf an Flexibilität zum Aus-
gleich von Erzeugung und Verbrauch. Die Erschließung von Flexibilitätspotenzialen sowohl auf der Erzeugungs-
als auch auf der Verbrauchsseite für die Strommärkte und die Stromnetze ist mittel- bis langfristig von erheblicher
Bedeutung für die Kosteneffizienz des zukünftigen Elektrizitätsversorgungssystems.“

Drucksache 18/8737 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz der Verordnung ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie er-
gibt sich hinsichtlich folgenden Indikators: Indikator 3 (Erneuerbare Energien – Zukunftsfähige Energieversor-
gung aufbauen). Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Verordnung auf Drucksache 18/8560 in seiner 80. Sitzung am
8. Juni 2016 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die bisherige Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren
Lasten zum 1 Juli 2016 auslaufe. Der Entwurf einer neuen Verordnung sei innerhalb der Bundesregierung zwar
final abgestimmt und wurde dem Kabinett vorgelegt. Diese könne allerdings nur mit einer veränderten Ermächti-
gungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft treten, dessen parlamentarische Beratungen noch andauer-
ten. Deswegen sei ein Inkrafttreten der neuen Verordnung zum 1. Juli 2016 nicht möglich. Um eine Regelungs-
lücke zu vermeiden, solle die bisherige Verordnung durch die vorliegende Änderungsverordnung bis zum 30. Sep-
tember 2016 verlängert werden. Trete vorher die neue Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
in Kraft, werde die Vorgängerregelung zu diesem Zeitpunkt außer Kraft treten. Sie bat um Zustimmung zu diesem
Verfahren.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass mit der erneuten Verordnungsverlängerung von maximal drei Monaten
ein Fadenriss und damit das Verlorengehen von Industrie vermieden werden solle. Insgesamt sei die Verordnung
ein Instrument, das dazu diene, eine der Flexibilitätsoptionen beim Strommarkt zu ziehen, weshalb die Fraktion
die Verlängerung unterstütze.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte ihre Verwunderung darüber, dass die Bundesregierung es nicht geschafft
habe, nach der ersten Verlängerung der alten Verordnung rechtzeitig den Entwurf für die Novelle vorzulegen.
Außerdem werde bezweifelt, dass das Instrument einer Lastabschaltungsverordnung tatsächlich notwendig und
geeignet sei. Insgesamt stelle sich die Frage, inwiefern hier nicht ein Parallelmarkt zum Regelenergiemarkt ge-
schaffen werde und wofür dies sinnvoll sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich grundsätzlich dafür aus, die Bemühungen im Bereich
Lastmanagement und Lastabwurf zu verstärken, da die vorhandenen Potentiale lange nicht ausgeschöpft seien.
Allerdings sei die Ausgestaltung des Instruments mit der Verordnung alles andere als marktwirtschaftlich. Nach
der erstmaligen Verlängerung solle nun die Verordnung ein zweites Mal verlängert werden, obwohl schon bei der
ersten Verlängerung die neue Verordnung zugesagt wurde. Die Fraktion werde sich der Stimme enthalten, da sie
nicht das Vertrauen besitze, dass dies die letzte Verlängerung sei.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Zustimmung zu der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/8560 zu empfehlen.
Berlin, den 8. Juni 2016

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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