BT-Drucksache 18/8735

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8298 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

Vom 8. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8735
18. Wahlperiode 08.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/8298 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und
personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

A. Problem
Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) wurde zuletzt im Jahre 1997 grundlegend
überarbeitet. Da sich die Aufgaben und Strukturen der Bundeswehr seitdem deut-
lich verändert haben, besteht ein erheblicher Bedarf, das Soldatenbeteiligungs-
recht an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.

Die Soldatenbeteiligung ist den durch die Neuorganisation des Geschäftsberei-
ches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) veränderten Strukturen
anzugleichen. Des Weiteren sollen die Beteiligungsrechte erweitert werden, um
den soldatischen Interessenvertretungen stärkere Einflussmöglichkeiten zu eröff-
nen und so die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern. Ebenso
sollen die Besonderheiten der Auslandseinsätze der Bundeswehr Berücksichti-
gung finden.

Daneben sollen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) enthaltene Son-
derregelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) abgeschafft sowie Rege-
lungen zu den Stufenvertretungen im Geschäftsbereich des BMVg angepasst wer-
den.

B. Lösung
Das SBG wird neugefasst. Zugleich werden Änderungen in den §§ 86 und 92
BPersVG vorgenommen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/8735 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8735
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8298 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In § 25 Absatz 3 Nummer 6 wird die Angabe „500 Euro“ durch die Angabe
„250 Euro“ ersetzt.

2. In § 39 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „elf“ durch die Angabe „13“ er-
setzt.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Verteidigungsausschuss

Wolfgang Hellmich
Vorsitzender

Ingo Gädechens
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter
Christine Buchholz
Berichterstatterin

Doris Wagner
Berichterstatterin
Drucksache 18/8735 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Ingo Gädechens, Dr. Fritz Felgentreu, Christine Buchholz
und Doris Wagner

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8298 in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016
dem Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss und dem Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwick-
lung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Neuausrichtung der Bundeswehr entstandene Beteili-
gungslücken zu schließen, da sich die mit der Reform verbundenen Organisationsmaßnahmen wie die Abschich-
tung von Aufgaben aus dem BMVg in den nachgeordneten Bereich und die Zentralisierung in Bundesämtern
beteiligungsrechtlich erheblich ausgewirkt haben. Insbesondere werden die bislang untergesetzlich bei den Kom-
mandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse gesetzlich veran-
kert. Daneben hat sich die Bundeswehr nach Aussetzung der Wehrpflicht zum Ziel gesetzt, als moderner Arbeit-
geber den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr attraktiv zu gestalten. Um den Soldatinnen und Soldaten die
Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst einbringen und an Entscheidungsprozessen teilhaben zu können, wird die
Position der Vertrauenspersonen durch eine Erweiterung der Beteiligungsrechte, die Verlängerung ihrer Amtszeit
und die Verbesserung ihrer Ausstattung gestärkt. Zudem werden die Beteiligungsregelungen für die Auslandsein-
sätze der Bundeswehr inhaltlich überarbeitet und in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.

Einige in § 86 BPersVG für die Personalvertretungen im Bereich des Bundesnachrichtendienstes enthaltene Ein-
schränkungen werden bereits seit längerer Zeit nicht mehr angewendet und sind entbehrlich. Vor diesem Hinter-
grund werden diese Einschränkungen aufgehoben und andere abgemildert. Gleichzeitig wird mit der Änderung
die Einrichtung eines Gesamtpersonalrats ermöglicht. Korrespondierend zu der Neufassung des SBG wird § 92
BPersVG angepasst.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Einwände gegen die
Darstellung der Gesetzesfolgen erhoben.

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Arti-
kel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 82. Sitzung am 1. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 102. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 47. Sitzung am 11. Mai 2016 mit
dem Gesetzentwurf gutachtlich befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs
nicht gegeben sei.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8735

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung.

Der Ausschuss hat als Ergebnis der Beratung Änderungen zu der Erweiterung des Mitbestimmungsrechts der
Vertrauenspersonen bei Ersatzansprüchen gegen Soldatinnen und Soldaten sowie zu der Anzahl der Mitglieder
des Vertrauenspersonenausschusses beim Organisationsbereich Heer beschlossen.

Den diesen Änderungen zugrunde liegenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat der Ausschuss einstimmig empfohlen, anzunehmen.

Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachter Änderungsantrag hinsichtlich der Teilnahme
von Disziplinarvorgesetzten an Seminaren und Lehrgängen zu Kenntnissen des Soldatenbeteiligungsrechts wurde
im Rahmen der Ausschussberatung zurückgezogen.

Im Verlauf der Beratungen hob die Fraktion der CDU/CSU hervor, Mitbestimmung sei in der richtigen Anwen-
dung eine besondere Stärke und eine Ausprägung des Prinzips der Inneren Führung. Die Soldatinnen und Soldaten
hätten daher ein verbrieftes Recht auf eine moderne Vertretung ihrer eigenen Interessen durch ein faires und
modernes Verfahren. Das Soldatenbeteiligungsgesetz gebe es seit 1991, jedoch werde es in der aktuell geltenden
Form den Anforderungen einer veränderten Bundeswehr und eines veränderten Aufgabenspektrums der Streit-
kräfte nicht mehr gerecht. Es sei daher wichtig, die Beteiligungsrechte neu aufzusetzen. Der Gesetzentwurf prä-
zisiere die Interessenwahrnehmung zwischen Vertrauenspersonen und Personalräten und schaffe eine gesetzliche
Verankerung der bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauensperso-
nenausschüsse. Durch die Erweiterung der Beteiligungsrechte werde die Rolle der Vertrauensperson deutlich ge-
stärkt. Letztlich habe der Entwurf das Ziel, eine effiziente, funktionale und vernetzte soldatische Interessenver-
tretung auf allen Ebenen zu gewährleisten. Der Änderungsantrag sei erforderlich, da an zwei Stellen des Gesetz-
entwurfs Nachbesserungsbedarf erkannt worden sei. So habe man sich bezüglich der Bagatellgrenze bei Scha-
densersatzansprüchen der Bundeswehr gegen Soldatinnen und Soldaten auf eine Herabsetzung auf 250 Euro ei-
nigen können, um die Mitbestimmung an dieser Stelle zusätzlich zu erweitern. Ebenso sei eine Unwucht bei der
Anzahl der Mitglieder des Vertrauenspersonenausschusses beim Organisationsbereich Heer erkannt worden, die
der personellen Stärke des Heeres nicht gerecht geworden wäre. Aus diesem Grunde solle dort die Anzahl der
Mitglieder um zwei Personen auf 13 erhöht werden.

Die Fraktion der SPD betonte, es sei überfällig, das Soldatenbeteiligungsgesetz an die Möglichkeiten anzupas-
sen, die die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft längst hätten. Es sei wichtig, dass
die Soldatinnen und Soldaten ebenfalls gute und moderne Mitwirkungsrechte hätten, durch die sie bei sie betref-
fenden Dienstentscheidungen beteiligt seien. Seit der letzten Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes hätten sich
die Aufgaben der Bundeswehr stark verändert. Zudem sei die Wehrpflicht ausgesetzt worden und militärisches
und ziviles Personal arbeitete enger zusammen denn je. Auch der Einsatzbezug habe sich deutlich verstärkt. Wich-
tig sei in diesem Bereich, eine umfassende und ausreichende Ausbildung von Disziplinarvorgesetzten zu den
soldatischen Beteiligungsrechten auf untergesetzlicher Ebene zu regeln und zu gewährleisten. Daneben sei weiter
zu verfolgen, ob bei einer gemeinsamen zivil-militärischen Interessenvertretung ein Übergewicht der soldatischen
Vertretung entstehen könne, um hier gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Die Fraktion DIE LINKE. führte an, dass der Gedanke der soldatischen Mitbestimmung grundsätzlich zu unter-
streichen sei. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung verschiedener Regelungen sei ebenso wie
die Ausweitung der Mitbestimmung im Bereich des Dienstbetriebes und die bessere materielle Ausstattung der
Vertrauenspersonen positiv zu sehen. Längst überfällig seien die Anpassungen für die Mitbestimmung im Bereich
des BND. Der vorliegende Entwurf gehe jedoch nicht weit genug und lasse noch Lücken offen. So lasse der
Versetzungsschutz in § 16 SBG den Vorgesetzten bei „Unvermeidbarkeit“ weiterhin eine gewisse Deutungsfrei-
heit. Ebenso werde die Gefahr einer Überrepräsentanz der Soldatinnen und Soldaten in gemischten Personalver-
tretungen gesehen. Kritisch bewertet würden insbesondere die Regelungen in Kapitel 4, die den Vorgesetzten in
Auslandseinsätzen mit dem „Vorrang der Auftragserfüllung“ weite Entscheidungsspielräume eröffneten.

Drucksache 18/8735 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die vorgeschlagene Neufassung des Soldatenbeteiligungs-
gesetzes sei sehr zu begrüßen. Es sei richtig, die Stellung, die Aufgaben und die Rechte der Vertrauenspersonen
deutlich zu stärken. Als wesentlicher Fortschritt sei zu sehen, dass die Vertrauenspersonen erstmalig einen um-
fassenden Anspruch auf Information und Unterrichtung gegenüber den Vorgesetzten erhielten. Hervorzuheben
sei, dass eine obligatorische Fortbildung der Vorgesetzten im Bereich der soldatischen Beteiligungsrechte auch
eine Schutzfunktion für diese Soldatinnen und Soldaten haben könne. Es sei daher wichtig, einen ausreichenden
Umfang dieser Ausbildung zu gewährleisten. Da dieses Ziel jedoch auch auf untergesetzlicher Ebene zu erreichen
sei, werde vorerst keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung mehr gesehen. Mit Skepsis werde betrachtet,
ob die Verlängerung der Amtszeit von zwei auf vier Jahre tatsächlich praktikabel sei, da dies der aktuellen Ver-
setzungshäufigkeit von Soldatinnen und Soldaten widerspreche. Ebenso bleibe abzuwarten, ob die jeweilige Mit-
gliederzahl in zivil-militärisch gemischten Interessenvertretungen ausgewogen sei.

B. Besonderer Teil
Soweit der Verteidigungsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Be-
gründung auf Drucksache 18/8298 verwiesen. Zu den vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen ist darüber
hinaus Folgendes zu bemerken:

Zu Nummer 1

Verfahren wegen Schadensersatzansprüchen stellen in der Bundeswehr keine Seltenheit dar, weil den Soldatinnen
und Soldaten beim Eintritt in die Bundeswehr zahlreiche persönliche Ausrüstungsgegenstände ausgehändigt wer-
den, die nicht alle regelmäßig zum Einsatz kommen und daher leicht verlegt oder vergessen werden. Eine Baga-
tellgrenze erscheint daher durchaus angebracht. Die Festlegung dieser Grenze bei 500 Euro erscheint – gemessen
an den Bezügen vor allem der Berufsanfänger – allerdings unangemessen hoch.

Zu Nummer 2

Die personelle Ausstattung des Vertrauenspersonenausschusses beim Kommando Heer erscheint mit Blick auf
die Anzahl der vertretenen Soldatinnen und Soldaten unangemessen niedrig. Die Bundesregierung erklärt in ihrer
Begründung zum Gesetzentwurf, dass die Mindestmitgliederzahl der neuen Vertrauenspersonenausschüsse bei
den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche bei fünf Personen liegen solle. Der Vertrauensperso-
nenausschuss beim Sanitätsdienst und der Vertrauenspersonenausschuss bei der Marine erhalten als kleinste Teil-
streitkräfte deshalb jeweils fünf Mitglieder. Da die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten im Heer höher ist als die
der Soldatinnen und Soldaten im Sanitätsdienst, sollte sich dies auch in einer entsprechenden personellen Aus-
stattung des Vertrauenspersonenausschusses Heer widerspiegeln. Von Mitgliedern des bisherigen Vertrauensper-
sonenausschusses Heer wird bestätigt, dass der Umfang der Aufgaben des Übergangsvertrauenspersonenaus-
schusses mit lediglich elf Mitgliedern nur schwer zu bewältigen wäre.

Berlin, den 8. Juni 2016

Ingo Gädechens
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter
Christine Buchholz
Berichterstatterin

Doris Wagner
Berichterstatterin
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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