BT-Drucksache 18/8672

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8296 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ruanda über den Luftverkehr

Vom 6. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8672
18. Wahlperiode 06.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/8296 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 24. September 2014
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Ruanda
über den Luftverkehr

A. Problem
Das Abkommen bedarf als völkerrechtlicher Vertrag nach Maßgabe des Arti-
kels 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung durch ein Bundesge-
setz. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ruanda gewähren sich
mit dem Abkommen gegenseitig die Rechte des Überflugs (1. Freiheit), der Lan-
dung zu nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), des Absetzens (3. Freiheit) und
des Aufnehmens (4. Freiheit) von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen
internationalen Fluglinienverkehr. Darüber hinausgehende Verkehrsrechte bedür-
fen der gesonderten Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertrags-
parteien.

B. Lösung
Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgeset-
zes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung durch Annahme des Ge-
setzentwurfs.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/8672 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8296 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8672
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8296 in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Tourismus
zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich betei-
ligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Zustimmung nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 Satz 1
des Grundgesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Ruanda über den Luftverkehr als einem völkerrechtlichem Vertrag.
Das Abkommen beinhaltet im Wesentlichen, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ruanda sich
gegenseitig die Rechte des Überflugs (1. Freiheit), der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), des
Absetzens (3. Freiheit) und des Aufnehmens (4. Freiheit) von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen inter-
nationalen Fluglinienverkehr gewähren. Darüber hinausgehende Verkehrsrechte bedürfen der gesonderten Ver-
einbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8296 in seiner 69. Sitzung am 1. Juni 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 100. Sitzung am 1. Juni 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und empfiehlt
einstimmig dessen Annahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
(Ausschussdrucksache 18(23)72-2) übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 14. April 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-
rung der Republik Ruanda über den Luftverkehr (BR-Drs. 129/16) befasst.
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz be-
rührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“
Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“.

Drucksache 18/8672 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8296 in seiner
67. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Berlin, den 1. Juni 2016

Herbert Behrens
Berichterstatter

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