BT-Drucksache 18/8664

Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland

Vom 1. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8664
18. Wahlperiode 01.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Peter Meiwald, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland

In allen Bergbauregionen gehören Bergschäden zur Lebenswirklichkeit der Ein-
wohnerinnen und Einwohner. Erschütterungen und Bodenabsenkungen bis hin zu
Tagesbrüchen können zu Schäden an Gebäuden, Leitungen und Verkehrsanlagen
sowie zu großflächigen Veränderungen der Landschaft führen. Selbst wenn, wie
im Saarland, der Bergbau eingestellt wird, können Bergschäden noch viele Jahre
später eintreten. Wird im Zuge der Aufgabe des Bergbaus auch die Wasserhaltung
in den Gruben eingestellt, so kann der Wiederanstieg des Grundwassers zu Bo-
denhebungen oder Vernässungen und damit zu weiteren Schäden führen.
Bergschäden können nicht nur das Eigentum der Einwohnerinnen und Einwohner
treffen, sondern ebenso öffentliche Infrastruktur und Liegenschaften des Bundes.
Ein Beispiel dafür sind die Tagesbrüche, die sich im Jahr 2012 auf der Auto-
bahn 45 bei Dortmund ereigneten und zu einer Vollsperrung der Autobahn
führten. Die Tagesbrüche waren auf die bereits im Jahr 1963 stillgelegte Zeche
Gottessegen zurückzuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schäden sind seit dem Jahr 2006 an der Verkehrsinfrastruktur des

Bundes im Saarland aufgetreten, die sich auf Bergbautätigkeiten zurückfüh-
ren lassen (bitte unter Angabe der einzelnen Schadensfälle mit Ursache, Ort
und Jahr beantworten)?

2. In welcher Höhe sind Kosten zur Beseitigung dieser Schäden an der Ver-
kehrsinfrastruktur des Bundes angefallen, und welcher Anteil dieser Kosten
wurde jeweils vom Bund, vom Bergbaubetreiber und ggf. einem Dritten ge-
tragen?

3. Wo erwartet die Bundesregierung in Zukunft bergbaubedingte Schäden an
der Verkehrsinfrastruktur des Bundes im Saarland, und von welchen Sanie-
rungskosten geht sie aus (bitte begründen)?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Teilflutung
des Bergwerks Saar von -1 450 Meter NN (NN: Normalnull) in Bezug auf -
400 Meter NN hinsichtlich möglicher Bergschäden?

5. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland und Frankreich
über die Regulierung von Bergschäden in Folge des grenzüberschreitenden
Kohlebergbaus und des dort ansteigenden Grubenwassers (etwa im Warndt)?

Drucksache 18/8664 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Welche Schäden sind seit dem Jahr 2006 an Liegenschaften des Bundes im
Saarland aufgetreten, die sich auf Bergbautätigkeiten zurückführen lassen?

7. In welcher Höhe sind Kosten zur Beseitigung dieser Schäden an Liegen-
schaften des Bundes angefallen, und welcher Anteil dieser Kosten wurde je-
weils vom Bund, vom Bergbaubetreiber und ggf. einem Dritten getragen?

8. Wo erwartet die Bundesregierung in Zukunft bergbaubedingte Schäden an
Liegenschaften des Bundes im Saarland, und von welchen Sanierungskosten
geht sie aus (bitte begründen)?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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