BT-Drucksache 18/8662

Ortumgehung Brome (B 248) im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030

Vom 1. Juni 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8662
18. Wahlperiode 01.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsumgehung Brome (B 248) im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030

Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) des Bundesmi-
nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist das Projekt Ortsum-
gehung Brome enthalten. Für einen Straßenneubau von 5 Kilometern an der Bun-
desstraße 248 im Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) sind 9 Mio. Euro veran-
schlagt. Das BMVI kommt auf ein Verhältnis des erwarteten Nutzens gegenüber
den geplanten Kosten von 5,4 und begründet das Vorhaben mit städtebaulichen
Zwängen und einem aktuell unzureichenden Ausbauzustand.
Aufgrund der zukünftigen Verkehrssituation vor Ort und nicht vollumfänglich
einbezogenen Auswirkungen des Projekts sind Planung und Einstufung in den
BVWP-Bedarf der Ortsumgehung für die Fragesteller nicht nachvollziehbar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Prüfungen des Straßenprojekts haben durch die Bundesregierung

im Rahmen des BVWP 2030 mit welchem jeweiligen Ergebnis stattge-
funden?

b) Wurden dabei auch Alternativen zur Ortsumgehung geprüft, wenn ja, wel-
che, und mit welchem jeweiligen Ergebnis?

c) Welche Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und FFH-Verträglich-
keitsprüfungen (FFH: Fauna-Flora-Habitat) sowie spezielle artenschutz-
rechtliche Prüfungen wurden bereits durchgeführt, und mit welchem je-
weiligen Ergebnis?

2. a) Wie ist der aktuelle Planungsstand des Projekts Ortsumgehung Brome?
b) Bis wann rechnet die Bundesregierung voraussichtlich mit dem Planfest-

stellungsbeschluss?
3. a) Mit welchen Effekten rechnet die Bundesregierung bezüglich der zukünf-

tigen Verkehrsbelastung innerorts sowie auf der Ortsumgehung bis zum
Jahr 2030 (bitte auch zum Vergleich die heutige Verkehrsbelastung nen-
nen)?

b) Auf welcher Grundlage sind die Effekte für das Jahr 2030 ermittelt wor-
den?

Drucksache 18/8662 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

c) Wie errechnet sich ein relativ hoher Nutzen gegenüber entstehenden
Kosten (laut Entwurf des BVWP 2030: Nutzen-Kosten-Verhältnis 5,4)
bei einer verhältnismäßig geringen angegebenen Verkehrsbelastung von
ca. 4 000 Fahrzeugen pro Tag und gleichzeitig relativ hohen Eingriffen in
Natur und Landschaft?

4. Welche Rolle spielt bei der Bewertung der Status des Ortes Brome als „Staat-
lich anerkannter Erholungsort“, und mit welchen für die Aufstellung des
BVWP 2030 relevanten Folgen?

5. a) Welche Zerschneidungseffekte zwischen der Ortslage und dem Naherho-
lungsbereich im Bromer Busch sowie zu den dortigen Sportanlagen wür-
den durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der
Bundesregierung eintreten?

b) Welche Wegbeziehungen zu Sport- und Freizeitstätten und Naherho-
lungsgebieten würden durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung
nach Kenntnissen der Bundesregierung gekappt werden?

6. Welcher Eingriff in die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen würde durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnis-
sen der Bundesregierung eintreten (bitte betroffene landwirtschaftlich ge-
nutzte Fläche und gegebenenfalls Kompensation nennen)?

7. a) Welche Wildtierarten wären jeweils in welcher Form durch den Verlauf
der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung be-
troffen, und wie würde sich jeweils deren Population entwickeln?

b) Welche Biber- oder Fischotterarten wären jeweils in welcher Form durch
den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundes-
regierung betroffen, und wie würde sich jeweils deren Population entwi-
ckeln?

c) Welche Auswirkungen hätte der Verlauf der geplanten Ortsumgehung
nach Kenntnissen der Bundesregierung auf bestehende Retentionsflä-
chen, und in welcher Weise würden diese kompensiert werden?

8. Inwieweit kam die Bundesregierung zum Ergebnis, dass ein Biodiversitäts-
schaden zu befürchten ist, der nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)
in Verbindung mit § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes zu ahnden wäre?

9. Inwieweit hat der vorgesehene Lärmschutz auch Auswirkungen auf Vogel-
arten, die in Baumkronen nisten (bitte Vogelarten und jeweilige Auswirkun-
gen nennen)?

10. Inwieweit wird bei Planungen der Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bun-
desregierung auch der Hochwasserschutz am Gewässer Ohre einbezogen?

11. Welche Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes bezüglich möglicher Be-
einträchtigung der Sichtbeziehung auf und von dem Ensemble Burg Brome
sowie bezüglich der Baudenkmäler im Landkreis Gifhorn bestehen nach
Kenntnissen der Bundesregierung?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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