BT-Drucksache 18/8661

Ergebnis des Modellversuchs "Fahrradschutzstreifen außerorts"

Vom 1. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8661
18. Wahlperiode 01.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ergebnis des Modellversuchs „Fahrradschutzstreifen außerorts“

Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1997 führte den Schutz-
streifen als Radverkehrsanlage ein. Ein Schutzstreifen ist eine auf der Fahrbahn
mit unterbrochenen Linien markierte Radverkehrsanlage, die für Radfahrer nicht
benutzungspflichtig ist (§ 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO –
VwV-StVO).
Bislang sind Schutzstreifen lediglich innerorts erlaubt. Da separierte Radwege
aus technischen oder umweltrechtlichen Gründen außerorts an vielen Straßen
keine Option sind und Schutzstreifen günstiger sind als separierte Radwege,
könnten Schutzstreifen auch außerorts eine Möglichkeit darstellen, die Radinfra-
struktur zeitnah zu verbessern.
Aktuell sind Schutzstreifen außerorts (sowie in Kreisverkehren) aus Gründen der
Verkehrssicherheit verboten. Bei den Außerortsstrecken erfolgte dies jedoch ohne
umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse (vgl. www.agfk-niedersachsen.de/
arbeitsgruppen/schutzstreifen-ausserorts.html).
Um diese Forschungslücke zu schließen und zu eruieren, ob Schutzstreifen auch
außerorts ein probates Mittel zur Verbesserung von Radinfrastruktur und Radsi-
cherheit sind, hat die Bundesregierung im Jahr 2013 den bundesweiten „Modell-
versuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung
der Auswirkungen auf die Sicherheit und die Attraktivität im Radverkehrsnetz“
angestoßen. Das Projekt wird im Rahmen des nationalen Radverkehrsplans und
mit Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) an sieben Standorten in fünf Bundesländern durchgeführt.
Durch die vorliegende Anfrage möchten sich die Fragesteller über durch das Pro-
jekt gewonnene Erkenntnisse informieren. Obwohl der Modellversuch nach
Kenntnis der Fragesteller bereits im Dezember 2014 abgeschlossen wurde, liegen
weder ein Abschlussbericht noch anderweitige Informationen über die Ergebnisse
oder die Konsequenzen vor, die die Bundesregierung aus dem Projekt zieht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem bundesweiten Mo-

dellprojekt „Fahrradschutzstreifen außerorts“ gewonnen, und mit welchem
Ergebnis wurde das Projekt abgeschlossen?

2. Wer ist bzw. war an der Auswertung des Modellprojekts beteiligt, und wann
ist mit der Vorstellung eines Abschlussberichts zu rechnen?

Drucksache 18/8661 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. Auf welche Weise und wann wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit,
den Deutschen Bundestag und die Bundesländer über die Ergebnisse des Pro-
jektes informieren?

4. Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
hat die Markierung von Schutzstreifen außerorts nach den Erfahrungen des
Modellversuchs?

5. Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
hat die mit den Schutzstreifen verbundene Einrichtung einer „Kernfahrbahn“
sowie die Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nach den Er-
fahrungen des Modellversuchs?

6. Welche Erkenntnisse und Ergebnisse brachte das Modellprojekt für die ein-
zelnen beteiligten Landkreise und Städte:
a) Dömitz-Malliß (Mecklenburg-Vorpommern),
b) Landkreis Northeim (Niedersachsen),
c) Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen),
d) Fontanestadt Neuruppin/Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg),
e) Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen),
f) Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen),
g) Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein)?

7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Modellprojekt?
8. Inwieweit und wann ist mit gesetzlichen Neuregelungen auf Grundlage des

Modellversuchs zu rechnen?
9. Inwiefern ist es den Bundesländern nach Einschätzung der Bundesregierung

ohne vorherige Gesetzesänderungen gestattet, im Rahmen der bestehenden
Rechtslage Schutzstreifen außerorts einzurichten, wenn die dafür vorgesehe-
nen Straßen eine verhältnismäßig geringe Verkehrsdichte aufweisen, und
sind hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise landeseigene
Modellprojekte möglich?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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