BT-Drucksache 18/8656

Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen

Vom 2. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8656
18. Wahlperiode 02.06.2016
Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa
unter Einschluss Russlands ersetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die politische Realität im Vorfeld des Warschauer NATO-Gipfels zeigt: Auf die
sich verschärfenden Konflikte in der Welt weiß die Nordatlantische Militäralli-
anz nur eine Antwort – die weitere Verschärfung ihres falschen Kurses. Die von
ihr selbst gesetzte Aufgabe, die Verteidigung der NATO-Mitgliedstaaten „gegen
bewaffnete Angriffe“ (Artikel 3 NATO-Vertrag) zu ermöglichen, ist seit den
1990er Jahren völlig in ihr Gegenteil verkehrt worden. Der entspannungspoliti-
sche Aufbruch, der sich 1990 mit dem Ende der Systemkonfrontation, der Idee
eines gemeinsamen europäischen Hauses und der Charta von Paris verband, ist
vor allem durch das Agieren der NATO-Staaten und der NATO-Administration
der globalen Restauration einer militärischen Logik gewichen. Diese trägt heute
entscheidend dazu bei, das Vertrauen zwischen den Staaten im System der inter-
nationalen Beziehungen zu untergraben. Der von der NATO geführte völker-
rechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien praktizierte im Vorhinein, was die stra-
tegischen Konzepte der NATO von 1999 und 2010 mittels eines „erweiterten Si-
cherheitsbegriffs“ niederlegten: die Globalisierung militärischer Gewaltanwen-
dung. Seither werden – dem Vorbild des „Rechts der Stärke“ folgend – Geist und
Buchstaben der UN-Charta von mehr und mehr Staaten unterhöhlt.
Die Ostausdehnung der NATO – Resultat der „Politik der offenen Tür“ gegen-
über mittel-/osteuropäischen Staaten – soll nach NATO-Lesart die Stabilität in
Europa sichern. Das Gegenteil ist der Fall: Die Ukraine-Krise und der seit langem
schwelende Georgien-Konflikt sind Teil eines tieferliegenden Konflikts zwi-
schen Russland und dem Westen über Geopolitik in Europa und gleichzeitig zwi-
schen zwei verschiedenen politischen Konzepten damit umzugehen. Einerseits
das Expansionskonzept der NATO, andererseits das noch 1990 favorisierte in-
klusive Konzept, in dem durch die Gewährung wirklicher gegenseitiger Sicher-
heit unter Einschluss aller europäischer Staaten – also auch Russlands – Sicher-
heit unteilbar wird. Die weitere Aufstockung von militärischen Mannschaften
und Gerät durch die NATO entlang der Westgrenze Russlands, die weiter anhal-
tende ständige Manöveraktivität, die begonnene Aufstellung einer eigenen

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NATO-Schwarzmeerflotte, wie auch das starre Festhalten am Bau des sogenann-
ten Anti-Raketenschilds heizen die militärischen Spannungen weiter an und er-
höhen damit mittelfristig die Gefahr eines bewaffneten Konflikts mit Russland.
Von der noch Mitte der 90er Jahre vorherrschenden Idee eines „Soft Power Eu-
rope“, das innerhalb der NATO entspannungspolitisch wirken würde, ist nichts
übrig. Stattdessen werden nationalistisch-chauvinistische Hysterie und Russo-
phobie in Osteuropa, v. a. in Polen und den baltischen Staaten, durch martialische
militärische Gesten wie Panzer-Paraden vor russischen Grenzstationen oder Ge-
waltmärsche von US-Einheiten durch diese Länder, nach Kräften unterstützt.
Russland reagiert seinerseits auf solche Provokationen mit inakzeptablen militä-
rischen Drohgebärden. Auch die zögerliche Wiederbelebung des NATO-Russ-
land-Rates ändert hier nichts grundsätzlich, hat sich doch erwiesen, dass dieses
Gremium bei Spannungen durch die NATO oft gleich wieder außer Kraft gesetzt
worden ist. Im Verhältnis zu Russland entwickelt sich eine Eskalationsspirale mit
qualitativ neuem, auch nuklearem Gefährdungspotenzial, die durch die Langfris-
tigkeit der Maßnahmen nur schwer zu korrigieren sein wird. Auch das aggressive
Agieren der Türkei an der Südostflanke des NATO-Bündnisgebiets, insbeson-
dere in Syrien, birgt Gefahren, wie der jüngste Abschuss eines russischen Kampf-
bombers zeigte. Jedoch wird die Regierung Erdoğan durch die Bundesrepublik
und andere NATO-Verbündete aus politischen Opportunitätsgründen weiter ho-
fiert. Mit dem Ansatz der militärischen Konfliktlösung ist die NATO darüber
hinaus weiter führend in Konflikte im globalen Süden involviert – in Afghanistan
wird weiter ein brutaler Krieg mit Stellvertretertruppen gegen die Taliban ge-
führt, Partnerschaftsinitiativen sollen andere Stellvertreterarmeen ausbilden, in
der Ägäis beteiligt sich die NATO an der Flüchtlingsbekämpfung. Die Organisa-
tion NATO ist – sowohl in Europa als auch global – ersichtlich unwillig und un-
fähig zu einer politischen Strategie der nachhaltigen, nichtmilitärischen Konflikt-
lösung.

2. Die Bundesregierung ist ein zentraler Akteur bei der militärischen Aufrüstung in
Europa. Offene Kritik an der Eskalationsagenda der USA oder verschiedener ost-
europäischer Staaten wird nicht formuliert, die eigene militärische Ertüchtigung
dafür emsig vorangetrieben. Die Bundeswehr übernahm bei der Einrichtung der
sogenannten Speerspitze der NATO (VJTF) und bei der Neuausrichtung des
NATO-Stabs Nord-Ost in Szczecin eine zentrale Rolle bei Führung und Koordi-
nierung. Die Übernahme der Führung in Rahmennations-Projekten durch die
Bundesrepublik beschert ihr eine militärische wie rüstungspolitische Win-Win-
Situation: Man kann andere Staaten logistisch an sich binden und gleichzeitig
nach eigenen Interessen Förderung für die Rüstungsindustrie betreiben. Die
NATO-Strategie der nuklearen Teilhabe, also die Lagerung von US-Atomwaffen
in der Bundesrepublik Deutschland und deren potenzielle Anwendung durch
deutsche Kampfflugzeuge, war noch vom damaligen Außenminister Guido Wes-
terwelle zu Recht skeptisch beäugt worden (s. Zeit, 16.2.2010). Anstelle dessen
werden jetzt deutsche regierungsnahe sicherheitspolitische Thinktanks und
CDU-Hardliner die Stichwortgeber für eine Neuauflage der Doktrin der nuklea-
ren Abschreckung in Warschau. Bereits 2012 hat sich die Bundesrepublik
Deutschland freiwillig von den nuklearen Hardlinern in der NATO abhängig ge-
macht, als sie den Beschluss mittrug, dass über den evtl. Abzug von Nuklearwaf-
fen aus einem Mitgliedsland nicht das Land selbst, sondern nur der NATO-Rat
entscheiden darf. Dies alles soll nun mit einer maßgeblichen weiteren Steigerung
der Rüstungsausgaben der europäischen NATO-Mitglieder vorangetrieben wer-
den. Schon jetzt machen die Rüstungsausgaben der NATO-Staaten nach SIPRI-
Daten mit knapp 900 Mrd. Dollar weit mehr als die Hälfte der gesamten Rüs-
tungsausgaben der Welt aus (Stockholm International Peace Research Insti-
tute 2015).

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Die Vereinbarungen von Wales, nach denen die Rüstungsausgaben der NATO-
Mitgliedstaaten noch weiter, auf jeweils 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an-
gehoben werden, sollen in Warschau nun bekräftigt werden (A. Vershbov, stellv.
NATO-Generalsekretär, 8.4.2016). Mit den jüngsten Plänen der Verteidigungs-
ministerin für verstärkte Rüstungsbeschaffungen über die nächsten 15 Jahre ist
auch für die Bundesrepublik der Weg zur Anpassung an diese NATO-Direktiven
klar vorgezeichnet.

3. Durch militärische und nachrichtendienstliche Strukturen und Installationen der
NATO werden grundlegende Rechtsgüter der Bundesrepublik Deutschland fort-
gesetzt verletzt, insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrt-
heit, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum ersten werden
militärische Strukturen in der Bundesrepublik unter NATO-Reglement nach wie
vor für die Führung des sogenannten „Kriegs gegen den Terror“ genutzt. Die
NATO leistet vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus Schützenhilfe für
„gezielte Tötungen“, indem den USA z. B. ermöglicht wird, vom US-Stützpunkt
Ramstein aus völkerrechtswidrige Drohnenangriffe in den Ländern Afrikas und
der arabischen Halbinsel auszuführen, ohne dass diese strafrechtlich verfolgt
werden können (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.05.2015 –
3 K 5625/14). Die Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzab-
kommens ermöglichen eine faktische Straflosigkeit, da den stationierenden
NATO-Mitgliedstaaten die Entscheidung darüber zugestanden wird, ob bundes-
deutsche Rechtsinstitutionen Ermittlungen aufnehmen können (Artikel 17
NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen, NTS-Za). Der „Drohnenkrieg“ der
USA hat Angaben von NGOs zufolge inzwischen mehrere Tausend Menschen-
leben gekostet, mit Angriffen, die überwiegend zivile Opfer fordern. Durch die
Weitergabe elektronischer Daten für die Joint Prioritised Effects List der NATO,
die Grundlage geheimer Operationen von Spezialkräften der NATO-Staaten ist,
stehen auch die deutschen Nachrichtendienste im dringenden Verdacht, Teil der
Maschinerie dieser Tötungen zu sein. Nie ist diese völkerrechtswidrige Praxis
durch die Bundesregierung öffentlich kritisiert, geschweige denn im Nordatlan-
tikrat sanktioniert worden. Eine konkrete Kontrolle militärischer NATO-Struk-
turen z. B. hinsichtlich völkerrechtswidriger Vorgänge durch den Bundestag oder
durch die parlamentarische Versammlung der NATO findet faktisch nicht statt.
„Gezielte Tötungen“ sind nur der drastischste Beleg für die organisierte Illegali-
tät im Agieren des „militärisch-informationellen Komplexes“ (Glen Greenwald)
von NATO-Staaten im Zuge des sog. „Kriegs gegen den Terror“. Zum Zweiten
ist bereits seit 2001 der technische Zugriff US-amerikanischer, britischer und
deutscher Geheimdienste auf elektronische Daten von Bürgern in Deutschland
bis zur Unkontrollierbarkeit ausgeweitet worden. Auch hier bildet das Zusatzab-
kommen zum NATO-Truppenstatut (insbesondere die Artikel 3, 38 und 60 NTS-
Za) die Grundlage für das Agieren der Dienste, z. B. der NSA im sogenannten
Dagger Complex bei Darmstadt/Hessen. Die Verwaltungsvereinbarungen zur
Einschränkung des Postgeheimnisses, die ein Experte als „Angriff auf die frei-
heitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ charakterisiert hatte
(J. Foschepoth, Süddeutsche Zeitung vom 12.7.14) mögen mittlerweile kassiert
worden sein – die gesetzlichen Möglichkeiten zur Legalisierung millionenfacher
Bespitzelung, auf denen sie basierten, sind nach wie vor in Kraft. Nach Einschät-
zungen von verschiedenen NGOs und Journalisten sind die elektronischen Be-
spitzelungen unverändert Praxis.
Beide Vorgänge zeigen: Durch die Rechtsstellung der militärischen Strukturen
der NATO in der Bundesrepublik Deutschland kann von diesen ausgehend nicht
nur systematisch Völkerrecht, sondern können auch die Grundrechte von Bun-
desbürgern weiterhin flächendeckend verletzt werden. Die Bundesregierung un-
ternimmt nach eigenen Angaben seit Jahren Versuche, die US-Regierung in bei-

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den Sachverhalten zu einem Einlenken zu bewegen – ohne Erfolg. Auch die (Ab-
wesenheit der) Rechtsprechung in beiden Sachverhalten zeigt, dass die Instituti-
onen der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nicht in der Lage sind, die-
sen Rechtsverletzungen – unter den gegebenen rechtlichen Umständen – Einhalt
zu gebieten.

4. Völkerrechts- und Grundrechtsverletzungen im eigenen Land, Interventions-
kriege im Süden, weitere institutionelle Expansion und militärische, auch nukle-
are, Muskelspiele gen Osten – immer mehr Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland kritisieren diese Grundausrichtung der NATO und wenden sich von
ihr ab. Heute sind nur noch 55 Prozent der Bundesbürger der Meinung, die
NATO sorge für ihre Sicherheit, im Osten des Landes weniger als die Hälfte
(Pew Research Center, 10.6.2015).
Was demgegenüber nicht nur politisch geboten, sondern auch zeitlich dringlich
ist, ist die Abkehr vom militärischen Interventionismus im Umgang mit den Kon-
flikten im Süden und ein Ende der militärischen Drohgebärden gegenüber Russ-
land. Stattdessen muss das System der internationalen Beziehungen wieder auf
die Grundlage des Respekts vor dem internationalen Recht und der UNO-Charta
gestellt werden, als Voraussetzung für die Schaffung einer internationalen Ge-
meinschaft wirklicher Solidarität und Kooperation im Sinne globaler Gerechtig-
keit. Europa braucht die entschlossene Ingangsetzung eines Prozesses für die
Schaffung einer Friedensordnung, die an den Prinzipien und Strukturen der Or-
ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der
Schlussakte von Helsinki orientiert ist – einer Struktur, zu deren Gunsten die
NATO aufgelöst werden muss. Teil dieses Prozesses muss der Neustart zu einer
umfassenden Rüstungskontrolle und Abrüstung der militärischen Offensivfähig-
keiten in ganz Europa werden. Die Vernetztheit heutiger Sicherheit und die durch
den faschistischen Weltkrieg bedingten Vorbehalte in Europa gegenüber einem
möglichen Sonderweg der Bundesrepublik Deutschland bedeuten, dass ihre po-
litische Eingebundenheit in Europa, insbesondere mit ihren Nachbarn, zu jeder
Zeit gewährleistet sein sollte. Dies kann aber innerhalb der militärischen Struk-
turen der NATO nicht gelingen: Von Afghanistan über Irak bis Libyen und der
Ukraine übte die kollektive militärische Logik der Kommandostruktur der NATO
auf die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig einen Druck in Richtung Krieg
und militärische Eskalation aus und nicht etwa dem entgegen. Schließlich kann
gleichfalls nicht länger hingenommen werden, dass in der Bundesrepublik
Deutschland mit den militärischen Strukturen der NATO Körperschaften existie-
ren, die mutmaßlich durch fortgesetzte Beihilfe zum ferngesteuerten Töten von
Menschen und mit der fortgesetzten millionenfachen Ausspähung von Bundes-
bürgern Völkerrecht und Grundrechte brechen und die sich dem Rechtsstaat of-
fen entgegenstellen, weil sie mittels NATO-Reglement Ermittlungen und Straf-
verfolgung vereiteln können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen außenpolitischen Kurs einzuschlagen, der eine Auflösung der NATO und
ihre Ersetzung durch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Europa
unter Einschluss der Russischen Föderation zum Ziel hat;

2. als einen ersten Schritt auf diesem Wege den Austritt aus den militärischen und
Kommandostrukturen der NATO (in Analogie zum französischen Teilaus-
tritt 1966) zu beschließen;

3. daraus folgend, das NATO-Truppenstatut zu kündigen und mit den USA, Groß-
britannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch aller ih-
rer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik Deutsch-
land zu vereinbaren;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8656
4. im Rahmen der OSZE-Präsidentschaft Deutschlands eine diplomatische Offen-

sive zu starten, den politischen Dialog mit Russland wieder zu institutionalisieren
und die Voraussetzungen für vertrauensbildende Maßnahmen der Rüstungskon-
trolle und Abrüstung zu schaffen;

5. die Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen zurückzuziehen;
6. die Pläne der Bundesregierung betreffend die Erhöhung der Rüstungsbeschaf-

fungsausgaben in den nächsten 15 Jahren zurückzunehmen und für die nächsten
15 Jahre eine beständige Absenkung der Rüstungsausgaben im Verteidigungs-
haushalt in Höhe von jeweils 5 Prozent vorzusehen und diese für solidarische
Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens bereitzu-
stellen;

7. des Weiteren auf dem Warschauer NATO-Gipfel
− die anderen Mitgliedstaaten aufzufordern, im Interesse von Deeskalation und

Vertrauensbildung in Europa auf die Fertigstellung des sogenannten Antira-
ketenschilds (BMS) zu verzichten und insbesondere von der Stationierung
von taktischen Raketen in Redzikowo (Polen) Abstand zu nehmen;

− dem Gipfel im Hinblick auf die mögliche Gefahr eines erneuten nuklearen
Wettrüstens eine Erklärung vorzuschlagen, dass die NATO und ihre Mit-
gliedstaaten unter keinen Umständen als erste Atomwaffen einsetzen werden;

− vorzuschlagen, die Doktrin der nuklearen Teilhabe zu beenden, die Moderni-
sierung der in Büchel lagernden taktischen Atomwaffen zu stoppen, und mit
den USA auch unilateral den Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland
gelagerten US-Kernwaffen zu vereinbaren;

− sich in jedem Falle gegen eine Neuauflage des Readiness Action Plan
(RAP 2.0) auszusprechen;

− vorzuschlagen, dass die NATO sich gegen die Stationierung von US-Truppen
in Osteuropa unter bilateralen Abkommen ausspricht, da diese die Geltung
der NATO-Russland-Akte gefährden;

− dem Beitritt Montenegros zur NATO nicht zuzustimmen und damit seine
Aufnahme zu blockieren;

− klar zu machen, dass die Bundesrepublik Deutschland der Aufnahme weiterer
osteuropäischer Länder in die NATO, wie Ukraine, Moldova oder Georgien,
weder jetzt noch in Zukunft zustimmen wird;

− einen umfangreichen Vorschlag für die Verwendung der von der NATO ge-
planten Rüstungsmehrausgaben unter dem 2%-Ziel für den Aufbau und die
Bereitstellung einer zivil-humanitären Infrastruktur (z. B. in Form eines zivi-
len Krisenhilfskorps) vorzulegen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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