BT-Drucksache 18/8649

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/8390 - Willy-Brandt-Korps für eine solidarische humanitäre Hilfe

Vom 2. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8649
18. Wahlperiode 02.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8390 –

Willy-Brandt-Korps für eine solidarische humanitäre Hilfe

A. Problem
Die Fraktion DIE LINKE. hebt in ihrem Antrag hervor, dass der erste Humanitäre
Weltgipfel (WHS) im Mai 2016 in Istanbul vor dem Hintergrund großer Heraus-
forderungen an die internationale humanitäre Hilfe stattfinde. In den Jahren 2012
bis 2015 habe sich der Bedarf der humanitären Hilfe auf 20 Milliarden US-Dollar
verdoppelt und auch die Anforderungen an die Ausgestaltung der humanitären
Hilfe seien gewachsen. Ende 2014 seien knapp 60 Millionen Menschen weltweit
auf der Flucht gewesen, 86 Prozent der Menschen auf der Flucht hätten sich 2014
in ärmeren, davon 25 Prozent in den ärmsten Ländern befunden.

Weil Kriege und Krisen lange andauerten und der Wiederaufbau deshalb aus-
bleibe, hätten 2014 nur 126 800 Geflüchtete in ihre Länder zurückkehren können
– die niedrigste Anzahl seit 31 Jahren. Binnenvertriebene seien im Durchschnitt
23 Jahre, Geflüchtete 17 Jahre auf der Flucht. Der Bedarf an langfristiger Unter-
bringung und Versorgung, an Bildung und Ausbildung sei enorm gestiegen. Nötig
seien geeignete Rahmenbedingungen und Strukturen insbesondere für Frauen,
Kinder, Familien, Menschen mit Behinderung und für alte und kranke Menschen.

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen (VN) seien weltweit circa 80 Prozent
der Geflüchteten Frauen und Kinder, von diesen würden die wenigsten Europa
erreichen. Aus Syrien Geflüchtete stellten die größte Gruppe der eine Million,
über das Mittelmeer in die Europäische Union (EU) Geflüchteten dar. Ihre mas-
senhafte Flucht aus den Flüchtlingslagern in der Türkei, Jordanien und Libanon
habe eingesetzt, als dort die Versorgung der Geflüchteten mangels ausreichender
internationaler Unterstützung zusammengebrochen sei. Im November 2014 hätten
das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Welternäh-
rungsprogramm (WFP) die Nahrungsmittelhilfe für 1,7 Millionen syrische
Flüchtlinge im Libanon und in Jordanien erst kürzen und einen Monat später sogar
vorübergehend ganz einstellen müssen.

Drucksache 18/8649 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Londoner Geberkonferenz am 4. Februar 2016 habe Zusagen in der Gesamt-
höhe von 9,8 Milliarden Euro erbracht. Die Bundesregierung habe 2,3 Milliar-
den Euro für den Zeitraum der nächsten drei Jahre (2016 bis 2018) zugesagt. Die-
se neuen Zusagen müssten unbedingt eingehalten werden. Die Gelder seien je-
doch allein für syrische Geflüchtete vorgesehen und würden schon hier nicht ge-
nügen, um alle ausreichend zu versorgen.

Im medialen Schatten des Syrienkonflikts drohe derzeit aber auch im östlichen
und südlichen Afrika eine humanitäre Katastrophe. Dort gefährdeten die Folgen
des Klimaphänomens „El Niño“ – Dürren, aber auch Überschwemmungen – die
Existenzgrundlagen von bis zu 50 Millionen Menschen. Die bisher von der inter-
nationalen Gemeinschaft sowie von Deutschland zugesagten Hilfen seien absolut
unzureichend, um der sich anbahnenden Katastrophe angemessen zu begegnen.

Die Unterfinanzierung der internationalen Organisationen sei chronisch. Die Or-
ganisationen müssten mit wesentlich höheren Grundbeiträgen ausgestattet wer-
den, um Planungssicherheit und Flexibilität gewährleisten zu können. Neue In-
strumente müssten eine flexible, mehrjährige Finanzierung ermöglichen und auch
für lokale und kleine Organisationen zugänglich sein, da diese andere, vielfach
besonders diskriminierte Gruppen von Betroffenen erreichen als die großen Hilfs-
werke, z. B. Menschen in den akut von bewaffneter Gewalt und Konflikten be-
troffenen Gebieten, Menschen in Gastfamilien, in Slums und in abgelegenen Ge-
bieten, alleinstehende Frauen und Kinder oder Menschen mit Behinderungen.

Die Arbeit von humanitären Organisationen werde durch Äußerungen und Hand-
lungen von Regierungen erschwert, die die humanitäre Hilfe politischen oder so-
gar militärischen Zielen unterordneten und sie zur Durchsetzung ihrer eigenen In-
teressen instrumentalisierten. So habe NATO-Generalsekretär Anders Fogh Ras-
mussen im Frühjahr 2010 eine engere Zusammenarbeit der Nichtregierungsorga-
nisationen (NGO) mit dem Militär in Afghanistan gefordert und sie als „Soft
Power“ bezeichnet. Die Vermischung von politischen, militärischen und humani-
tären Zielen sei gefährlich, weil durch sie humanitäre Helferinnen und Helfer als
Teil westlicher Interessenspolitik und nicht mehr als unabhängig und neutral
wahrgenommen würden. Sie seien dann nicht mehr in der Lage, den Bedürftigsten
zu helfen, da sie keinen Zugang erhielten oder dieser zu gefährlich sei. 2015 und
2016 seien mehrmals Krankenhäuser von Ärzte ohne Grenzen bombardiert wor-
den mit vielen Opfern, unter anderem im Jemen und in Afghanistan. Auch im
Gaza-Krieg von 2014 habe die israelische Armee mehrere Krankenhäuser im
Gaza-Streifen bombardiert. Solche Bombardierungen von Krankenhäusern und
ähnliche Vorgänge müssten dringend von unabhängigen Kommissionen unter-
sucht werden. Die „International Humanitarian Fact Finding Commission“ sei ge-
nau zu diesem Zweck eingerichtet worden, aber außer der Schweiz unterstütze
bislang keine Regierung, auch nicht die Bundesregierung, diesen Prozess.

Die Bundesregierung greife bei großen Katastrophen immer wieder auf eine Zu-
sammenarbeit mit der Bundeswehr zurück, wenn es um logistisches Equipment
gehe. Die Bundeswehr habe aber explizit keinen humanitären Auftrag. Sie ver-
füge zwar über große materielle und personelle Ressourcen und halte diese auf
Abruf bereit, sei aber auf das Führen von Kriegen spezialisiert, nicht auf Kata-
strophenhilfe. Immer wieder zeige sich außerdem, dass selbst die Bundeswehr
nicht in der Lage sei, humanitäre Logistik schnell und zuverlässig zu gewährleis-
ten. Viele Staaten hätten zudem berechtigte Bedenken, ausländisches Militär in
ihrem Land operieren zu lassen.

Die Antragsteller verweisen auf die im Mai 2012 in Kraft gesetzte Ressortverein-
barung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), mit der die humanitäre

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8649
Hilfe, die Übergangshilfe und die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) neu zuge-
schnitten worden seien. Organisationen der humanitären Hilfe und der EZ hätten
zuvor für übersichtlichere Verantwortlichkeiten plädiert und eine Zusammenle-
gung der Instrumente im BMZ empfohlen. Stattdessen sei die humanitäre Hilfe
im AA verblieben, während die Übergangshilfe zu größeren Teilen vom BMZ ins
AA verlagert worden sei. Andere Bereiche der Übergangshilfe verblieben im
BMZ. Dieser neue Zuschnitt sei seinerzeit nicht nur von Hilfsorganisationen, son-
dern auch von Fachpolitikern sowohl der Opposition als auch der Koalition kriti-
siert worden. Vor dem Hintergrund dauerhafter humanitärer Krisen mit Men-
schen, die zum Teil über viele Jahre in Lagern leben müssten, sei das Ineinander-
greifen von humanitärer Hilfe, Übergangshilfe und EZ wichtiger denn je.

Anknüpfend an diese Feststellungen erhebt die Fraktion DIE LINKE. in ihrem
Antrag konkrete Forderungen an die Bundesregierung, so unter anderem, die in-
ternationale Verantwortung Deutschlands ausschließlich mit zivilen Mitteln
wahrzunehmen, sich für eine ausnahmslose Einhaltung der humanitären Prinzi-
pien und eine strikte Trennung von humanitären und militärischen Instrumenten
einzusetzen und sich immer konsequent gegen eine Instrumentalisierung der hu-
manitären Hilfe für politische oder militärische Zwecke auszusprechen, eine Ko-
operationsgesellschaft aus zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Organisatio-
nen mit dem Namen „Willy-Brandt-Korps für internationale Katastrophenhilfe“
zu schaffen, dessen Aufgabe der Aufbau und Unterhalt eines humanitären Fach-
kräftepools und eines Logistikzentrums sowie technischer Hilfsmittel ist, sowie
für ein „Willy-Brandt-Korps für internationale Katastrophenhilfe“ durch Konver-
sionsmaßnahmen Transportflugzeuge und -hubschrauber sowie Schiffe, mobile
Brücken und Krankenhäuser, Geländefahrzeuge und Lastwagen, schweres Räum-
gerät, mobile Unterkünfte sowie alle weiteren benötigten technischen Hilfsmittel
aus dem Bestand der Bundeswehr umzurüsten und, wo dies nicht möglich ist, sol-
che anzuschaffen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8649 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8390 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8649
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Ute Finckh-Krämer, Inge
Höger und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8390 in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016 erst-
mals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie
an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. beschreibt in ihrem Antrag zunächst, dass sich in den Jahren 2012 bis 2015 der Bedarf
der humanitären Hilfe auf 20 Milliarden US-Dollar verdoppelt habe und auch die Anforderungen an die Ausge-
staltung der humanitären Hilfe gewachsen seien. Ende 2014 seien knapp 60 Millionen Menschen weltweit auf der
Flucht gewesen, 86 Prozent der Menschen auf der Flucht hätten sich 2014 in ärmeren, davon 25 Prozent in den
ärmsten Ländern befunden. Weil Kriege und Krisen lange andauerten und der Wiederaufbau deshalb ausbleibe,
hätten 2014 nur 126 800 Geflüchtete in ihre Länder zurückkehren können – die niedrigste Anzahl seit 31 Jahren.
Binnenvertriebene seien im Durchschnitt 23 Jahre, Geflüchtete 17 Jahre auf der Flucht. Der Bedarf an langfristiger
Unterbringung und Versorgung, an Bildung und Ausbildung sei enorm gestiegen. Nötig seien geeignete Rahmen-
bedingungen und Strukturen insbesondere für Frauen, Kinder, Familien, Menschen mit Behinderung und für alte
und kranke Menschen.

Auch im östlichen und südlichen Afrika drohe eine humanitäre Katastrophe. Dort gefährdeten die Folgen des
Klimaphänomens „El Niño“ – Dürren, aber auch Überschwemmungen – die Existenzgrundlagen von bis zu
50 Millionen Menschen.

Die Unterfinanzierung der internationalen Organisationen sei chronisch. Die Organisationen müssten mit wesent-
lich höheren Grundbeiträgen ausgestattet werden, um Planungssicherheit und Flexibilität gewährleisten zu kön-
nen. Die Arbeit von humanitären Organisationen werde durch Äußerungen und Handlungen von Regierungen
erschwert, die die humanitäre Hilfe politischen oder sogar militärischen Zielen unterordneten und sie zur Durch-
setzung ihrer eigenen Interessen instrumentalisierten. Auch die Bundesregierung greife bei großen Katastrophen
immer wieder auf eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zurück, wenn es um logistisches Equipment gehe.

Anknüpfend an diese Feststellungen werden in dem Antrag konkrete Forderungen an die Bundesregierung erho-
ben. So soll diese aufgefordert werden,

1. die internationale Verantwortung Deutschlands ausschließlich mit zivilen Mitteln wahrzunehmen;

2. sich für eine ausnahmslose Einhaltung der humanitären Prinzipien und eine strikte Trennung von humanitären
und militärischen Instrumenten einzusetzen und sich immer konsequent gegen eine Instrumentalisierung der
humanitären Hilfe für politische oder militärische Zwecke auszusprechen;

3. ein Kooperationsgesellschaft aus zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Organisationen mit dem Namen
„Willy-Brandt-Korps für internationale Katastrophenhilfe“ zu schaffen, dessen Aufgabe der Aufbau und Un-
terhalt eines humanitären Fachkräftepools und eines Logistikzentrums sowie technischer Hilfsmittel ist;

4. für ein „Willy-Brandt-Korps für internationale Katastrophenhilfe“ durch Konversionsmaßnahmen Transport-
flugzeuge und -hubschrauber sowie Schiffe, mobile Brücken und Krankenhäuser, Geländefahrzeuge und
Lastwagen, schweres Räumgerät, mobile Unterkünfte sowie alle weiteren benötigten technischen Hilfsmittel
aus dem Bestand der Bundeswehr umzurüsten und, wo dies nicht möglich ist, solche anzuschaffen;

5. sich dafür einzusetzen, dass auf internationaler Ebene und in den EU-Mitgliedstaaten humanitäre Prinzipien
und Menschenrechte bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten unabhängig von Herkunft und Zu-
fluchtsland gleichermaßen vollumfänglich Anwendung finden;

Drucksache 18/8649 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. mit dem Ziel zu evaluieren, diese an die veränderten Bedingungen anzupassen und dabei die lokalen Akteure

sowie die betroffenen Menschen mit einzubeziehen;

7. sich für die „International Humanitarian Fact Finding Commission“ einzusetzen und für konsequente, unab-
hängige Untersuchungen von Bombardierungen von zivilen Einrichtungen wie Krankenhäusern und ähnli-
chen Vorgängen einzusetzen;

8. den festen Grundanteil der Beiträge an das UNHCR auf mindestens 90 Millionen und an das Welternährungs-
programm auf mindestens 150 Millionen Euro jährlich zu erhöhen, um so eine langfristige Finanzplanung zu
ermöglichen;

9. die Beiträge an den UNHCR, das WFP, UNICEF, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Natio-
nen (UNDP) und an UNRWA in der Aufstellung des Haushalts 2017 um insgesamt mindestens 600 Millio-
nen Euro zu erhöhen;

10. die Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für die vom Klimaphänomen „El Niño“
betroffenen Länder im östlichen und südlichen Afrika kurzfristig deutlich zu erhöhen, sowie die für humani-
täre den real gestiegenen Bedarf entsprechend aufzustocken;

11. die Mittel für die Übergangshilfe, die humanitäre Hilfe und die Sonderinitiative Fluchtursachen im Haus-
halt 2017 um insgesamt 1 Milliarde Euro zu erhöhen;

12. die Zusammenlegung von humanitärer Hilfe, Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit im BMZ zu
prüfen bzw. adäquate Maßnahmen zur besseren Verknüpfung der Instrumente der internationalen Hilfe und
Zusammenarbeit vorzuschlagen;

13. sich auf dem Humanitären Weltgipfel dafür einzusetzen, dass

– alle Geberländer ihren Grundbeitrag erhöhen und die freiwilligen – und bisher unzuverlässigen – Beiträge
dementsprechend anpassen;

– alle Mitgliedstaaten verbindlich ihren Anteil an der Finanzierung der humanitären Aufgaben im Zusam-
menhang des Syrienkriegs und der daraus resultierenden Flüchtlingsaufnahme tragen;

– die humanitäre Hilfe die Bedürfnisse von Frauen, Kindern und allein reisenden Minderjährigen in allen
Maßnahmen angemessen mit beachtet und Schutzräume sowie an Frauen ausgerichtete medizinische und
psychologische Hilfe zugänglich macht;

– die humanitäre Hilfe die Menschen erreicht, die am dringendsten Unterstützung benötigen, insbesondere
Menschen in den akut von bewaffneter Gewalt und Konflikten betroffenen Gebieten, Menschen in Gastfa-
milien, in Slums und in abgelegenen Gebieten, alleinstehende Frauen und Kinder oder Menschen mit Be-
hinderungen;

– die humanitäre Hilfe angemessen auf die lange Aufenthaltsdauer in Zufluchtsgebieten reagiert und den
Menschen auf der Flucht eine langfristige Perspektive auch in den Bereichen Bildung, Ausbildung und
Arbeitschancen bietet; dafür sollten jeweils fünf Prozent des jeweiligen Etats für Bildung und Ausbildung
bereit gestellt werden;

– die Rettung und Versorgung Geflüchteter unabhängig von Herkunft und Zufluchtsland absolute Priorität
erhält vor allen anderen Überlegungen;

– Angriffe gegen Geflüchtete durch staatliche Institutionen unabhängig untersucht und juristisch geahndet
werden;

– auch lokale Organisationen Zugang zu internationalen Finanzquellen erhalten;

– lokale Organisationen eine aktive Mitsprache und Mitgestaltung bei der Bedarfserhebung und der grund-
sätzlichen und konkreten Ausrichtung der international finanzierten humanitären Hilfe erhalten;

– geflüchtete Menschen mit in die Planung der humanitären Versorgung und der Infrastruktur der Zufluchts-
regionen und der humanitären Versorgung einbezogen werden und ein Mitspracherecht erhalten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8649

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8390 in seiner 68. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8390 in seiner 82. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8390
in seiner 59. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/8390 in
seiner 63. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8390 in seiner
63. Sitzung am 1. Juni 2016 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Ute-Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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