BT-Drucksache 18/8641

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6206 - Milchmarkt stabilisieren - Milchkrise beenden

Vom 1. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8641
18. Wahlperiode 01.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun
Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6206 –

Milchmarkt stabilisieren – Milchkrise beenden

A. Problem
Nach Darstellung der Antragsteller hat sich die bestehende Krise am Milchmarkt
in der Europäischen Union (EU), verursacht durch stark fallende Milchpreise, seit
dem Sommer 2015 zugespitzt. Die Milcherzeuger können den Antragstellern zu-
folge mit den ihnen gezahlten Milchpreisen nicht ihre Herstellungskosten decken.
Für die Antragsteller reicht das bestehende Sicherheitsnetz im Rahmen der Ge-
meinsamen Agrarpolitik (GAP) im EU-Milchmarkt nicht aus, um bei einer Krise
diesen Markt zu stabilisieren. Durch geeignete Instrumente müssen existenzge-
fährdende Niedrigpreisphasen, die den Strukturwandel in der Milchbranche wei-
ter forcieren, für die Milchviehbetriebe abgepuffert werden. Zudem darf laut den
Antragstellern der von den Molkereien und dem Lebensmitteleinzelhandel bei
Milch geführte Preiskampf nicht zu Lasten der Landwirtinnen und Landwirte aus-
getragen werden, die kostendeckende Erzeugerpreise benötigen.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden, sich
auf EU-Ebene für Sofortmaßnahmen und wirksame Maßnahmen zur langfristigen
Stabilisierung des Milchmarktes einzusetzen. Dafür sind das bisherige Sicher-
heitsnetz im Rahmen der GAP weiterzuentwickeln und u. a. Milchviehbetriebe,
die ihre Milcherzeugung um fünf bis 20 Prozent drosseln, für einen befristeten
Zeitraum mit Bonuszahlungen zu entschädigen, um kurzfristig die Angebotsmen-
ge auf dem Markt zu reduzieren. Zudem soll die Bundesregierung auf nationaler
Ebene verschiedene Maßnahmen einleiten, zu denen u. a. die Bereitstellung eines
Unterstützungsprogramms für grünlandgebundene Milchviehhaltung in Höhe von
50 Millionen (Mio.) Euro gehört, mit dem – gekoppelt an eine maximale Besatz-
dichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehal-
tung – insbesondere kleine und mittlere Milchviehhalterinnen und Milchviehhal-
ter unterstützt werden sollen.

Drucksache 18/8641 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8641
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6206 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Kees de Vries
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Drucksache 18/8641 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Kees de Vries, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Kirsten
Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 den Antrag der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6206 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Darstellung der Antragsteller hat sich die bestehende Krise am Milchmarkt der Europäischen Union (EU),
verursacht durch stark fallende Milchpreise, seit dem Sommer 2015 zugespitzt. Leidtragende dieser Entwicklung
sind für die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere die Milchbäuerinnen und
-bauern. Die Milcherzeuger können den Antragstellern zufolge mit den ihnen gezahlten Milchpreisen nicht ihre
Herstellungskosten decken. Insbesondere die Milchviehbetriebe, die sich kontinuierlich weiterentwickeln, um-
welt- und tiergerechter produzieren wollen und beispielsweise in moderne Technik und Stallanlagen investieren,
sind laut den Antragstellern besonders von der Milchkrise betroffen, da sie ihre Verbindlichkeiten begleichen
müssen. Die momentane Situation wird nach Aussage der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN durch den mehrheitlich gewollten Ausstieg aus der EU-Milchquote zum 1. April 2015 verschärft, da die aus
ihrer Sicht uneffektive Milchquote nicht durch ein anderes Mengenregulierungssystem auf EU-Ebene ersetzt
wurde. Für die Antragsteller reicht das bestehende Sicherheitsnetz im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) im EU-Milchmarkt nicht aus, um bei einer Krise den Milchmarkt zu stabilisieren. Stark schwankende und
vor allem sehr geringe Erzeugerpreise können für sie dadurch nicht vermieden werden. Durch geeignete Instru-
mente müssen existenzgefährdende Niedrigpreisphasen, die den Strukturwandel in der Milchbranche weiter for-
cieren, für die Milchviehbetriebe abgepuffert werden. Zudem darf laut den Antragstellern der von den Molkereien
und dem Lebensmittelhandel bei Milch geführte Preiskampf nicht zu Lasten der Landwirtinnen und Landwirte
ausgetragen werden, die kostendeckende Erzeugerpreise benötigen.

Mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6206 soll die
Bundesregierung aufgefordert werden,

1. sich auf EU-Ebene für Sofortmaßnahmen und wirksame Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des
Milchmarktes einzusetzen. Dafür sind das bisherige Sicherheitsnetz im Rahmen der GAP weiterzuentwickeln
und

a) Milchviehbetriebe, die ihre Milcherzeugung um fünf bis 20 Prozent drosseln, für einen befristeten Zeit-
raum mit Bonuszahlungen zu entschädigen, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu redu-
zieren,

b) für die Finanzierung dieser Bonuszahlungen die Mittel aus der Superabgabe zu verwenden, die
2014/2015 für die Überlieferung der Quotenmenge gezahlt wurden,

c) für den befristeten Zeitraum eine Abgabe für die Erzeuger einzuführen, die ihre Erzeugung um fünf Pro-
zent oder mehr erhöht, um eine gegenläufige Ausdehnung der Erzeugung zu vermeiden (Trittbrettfahrer-
effekt),

d) bei der EU-Marktbeobachtungsstelle ein effizientes Frühwarnsystem zu etablieren, um sich anbahnende
Marktkrisen rechtzeitig zu erkennen und Krisenmanagementmaßnahmen einleiten zu können,

e) ein Marktverantwortungsprogramm, welches verschiedene Instrumente der flexiblen Mengensteuerung
beinhaltet, gemeinsam mit Milcherzeugerinnen und Milcherzeugern, Molkereien, Wissenschaft und Ver-
braucherverbänden zu entwickeln und einzuführen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8641

f) Exporterstattungen auf Grund ihrer negativen Effekte auf die Märkte von Staaten des globalen Südens
endgültig abzuschaffen;

2. auf nationaler Ebene folgende Maßnahmen einzuleiten:

a) für ein Unterstützungsprogramm für grünlandgebundene Milchviehhaltung 50 Millionen Euro bereitzu-
stellen, mit denen, gekoppelt an eine maximale Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar
Grünland und Sommerweidehaltung, insbesondere kleine und mittlere Milchviehhalterinnen und Milch-
viehhalter unterstützt werden,

b) gemeinsam mit Milcherzeugerinnen und -erzeugern, Molkereien, Wissenschaft und Lebensmitteleinzel-
handel neue Kriseninstrumente zu entwickeln,

c) rechtlich abzusichern, dass die durchschnittlichen Erzeugerkosten als nicht zu unterschreitender Basis-
preis für Vertragsverhandlungen mit den Molkereien vorgeschrieben werden,

d) die Andienungspflicht im Molkereiwesen aufzuheben und durch Regelungen zu ersetzen, welche die Ab-
nahme von Milch von auch entlegenen, kleinen Betrieben durch Molkereien sicherstellt,

e) die Erzeugerseite gegenüber den Molkereien und dem Handel zu stärken und das bestehende Machtge-
fälle zu reduzieren. Weitere Konzentrationen des Lebensmitteleinzelhandels sind zu verhindern. Das Kar-
tell- und Wettbewerbsrecht sind dafür zu überprüfen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 83. Sitzung am 1. Juni 2016
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/6206 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6206 in seiner 57. Sitzung am 1. Juni 2016 abschließend beraten.

2. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6206 zu empfehlen.

Berlin, den 1. Juni 2016

Kees de Vries
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter
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