BT-Drucksache 18/864

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/272 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit

Vom 19. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/864
18. Wahlperiode 19.03.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/272 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 8. April 2013
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Östlich des Uruguay
über Soziale Sicherheit

A. Problem
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Rahmen der gewachsenen wirt-
schaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Östlich des Uruguay zur Ausübung ihrer Tätigkeit von den Unterneh-
men zunehmend in das jeweils andere Land entsandt. Nach dem Abkommen wird
ihre Doppelversicherung künftig dadurch vermieden, dass diese Arbeitskräfte
allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates unterliegen, in der Regel de-
nen des Heimatlandes. Dies gilt für die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversi-
cherung. Darüber hinaus wird die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den
anderen Staat vereinbart. Das Abkommen bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1
des Grundgesetzes der Annahme durch den Deutschen Bundestag in Form eines
Bundesgesetzes.

B. Lösung
Mit dem Vertragsgesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Abkommens
geschaffen.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
aller Fraktionen.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Es wird mit jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ein-
schließlich der Alterssicherung der Landwirte im unteren einstelligen Millionen-
bereich gerechnet.

Drucksache 18/864 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/272 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 19. März 2014

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese

Vorsitzende

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/864

Bericht der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/272 ist in der 20. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 13. März 2014 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch das vorliegende Vertragsgesetz werden die Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens
vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über
Soziale Sicherheit geschaffen.
Das Abkommen regelt umfassend die Beziehungen zwischen beiden Staaten im Bereich der gesetzlichen
Rentenversicherung. Es begründet unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit Rechte und Pflich-
ten von Einwohnerinnen und Einwohnern beider Staaten, sieht die Gleichbehandlung der beiderseitigen
Staatsangehörigen sowie von deren Hinterbliebenen und die uneingeschränkte Rentenzahlung auch bei
Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch
Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Jeder Staat
zahlt aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten.
Werden gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer nach Uruguay entsandt, werden sie dort von
der Rentenversicherungspflicht befreit; spiegelbildlich werden hier nach Deutschland entsandte Arbeitneh-
mer aus Uruguay von der Rentenversicherungspflicht befreit. Der Schutz der Rentenversicherung im jewei-
ligen Herkunftsland bleibt bestehen und kostenintensive Doppelversicherungen werden vermieden. Die
Durchführungsvereinbarung enthält die zur Anwendung des Abkommens erforderlichen Bestimmungen, die
vor allem technischer Art sind. Sie betreffen insbesondere Mitteilungspflichten zwischen den Versiche-
rungsträgern beider Vertragsstaaten, das Ausstellen von Bescheinigungen und die Erstellung von Statisti-
ken.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Gesundheit sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung haben den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/272 in ihren Sitzungen am 19.
März 2014 beraten. Der Auswärtige Ausschuss hat die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung haben dieses Votum jeweils einstimmig abgegeben.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/272 in seiner 8. Sitzung
am 19. März 2014 beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, dem Deutschen Bundestag
die Annahme in unveränderter Form zu empfehlen.

Berlin, den 19. März 2014

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

Berichterstatterin

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