BT-Drucksache 18/8536

Förderprogramm Wissenschaftlicher Nachwuchs

Vom 20. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8536
18. Wahlperiode 20.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein,
Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Förderprogramm Wissenschaftlicher Nachwuchs

Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von
Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterent-
wicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förde-
rung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie anderseits
die Vereinbarung „Innovative Hochschule“.
Der Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs sieht die Förderung von bis zu
1 000 Tenure-Track-Professuren an Universitäten in Deutschland vor. Hierfür
stellt der Bund 1 Mrd. Euro im Zeitraum von 2017 bis 2032 bereit. Mit dem Pro-
gramm wollen Bund und Länder planbare und transparente Karrierewege für den
Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Zudem soll das Programm die Attraktivi-
tät des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb steigern
sowie die Universitäten bei der Gewinnung und dem dauerhaften Halten der besten
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die aktuell größten Probleme des

Wissenschaftlichen Nachwuchses, und wie soll dieser Pakt zu deren Lösung
beitragen?

2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die unter dem Begriff „Wissenschaft-
licher Nachwuchs“ zusammenzufassende Gruppe an Personen?

3. Wie sollen die 1 000 zusätzlichen Tenure-Track-Stellen sowie die darin ent-
haltene Strategiepauschale die Karrierewege des Wissenschaftlichen Nach-
wuchses an den deutschen Universitäten besser planbar und transparenter ge-
stalten?

4. Wieso bleibt die Anzahl von 1 000 Tenure-Track-Professuren deutlich hinter
den vom Wissenschaftsrat 2014 für die Universitäten geforderten 7 500 Stel-
len zurück?

5. Hat die Bundesregierung vor oder während der Verhandlungen über den Pakt
für den Wissenschaftlichen Nachwuchs mit den Vertreterinnen und Vertre-
tern der Personalgruppe des Wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. Organi-
sationen die diese vertreten gesprochen?

6. Wenn ja,
a) mit wem, und
b) welche spezifischen Probleme des Wissenschaftlichen Nachwuchses wur-

den von diesem an die Bundesregierung herangetragen?

Drucksache 18/8536 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass für den Pakt für den Wis-
senschaftlichen Nachwuchs im Zeitraum von 2017 bis 2032 rund 1 Mrd.
Euro zur Verfügung steht, während für die Weiterentwicklung der Exzellenz-
initiative im Zeitraum von 2017 bis 2026 über 4 Mrd. Euro zur Verfügung
stehen (bitte begründen)?

8. Wieso werden ausschließlich Stellen an Universitäten gefördert und nicht
auch an anderen Hochschulen?

9. Hält die Bundesregierung es für notwendig, ein Förderprogramm für den
Wissenschaftlichen Nachwuchs an diesen aufzulegen (bitte begründen)?
Wenn ja, wann soll dies aus Sicht der Bundesregierung erfolgen?

10. Weshalb sind ausschließlich Juniorprofessuren Fördergegenstand?
11. Wie wird sichergestellt, dass diese 1 000 Stellen für den Wissenschaftlichen

Nachwuchs tatsächlich zusätzliche Stellen sind?
12. Werden bei dieser Prüfung auch andere Stellenkategorien, wie die Anzahl

der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, berücksichtigt (bitte begründen)?
13. Wieso wurde darauf verzichtet, 50 Prozent der geförderten Stellen für Frauen

zu reservieren, um mit dem Programm wirksam den Frauenanteil an den Pro-
fessuren zu erhöhen?

14. Wie erfolgt die Förderung der einzelnen Tenure-Track-Stellen, und wie setzt
sich diese zusammen?

15. Wird diese Förderung an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern ange-
passt (bitte begründen)?
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen ist dies geplant?

16. Welche Entlohnung ergibt sich aus der im Pakt vereinbarten Pauschale pro
Stelle und Jahr (Bruttogehalt inkl. Sonderzahlungen)?

17. Welche Vergütung erhalten die derzeit in Deutschland vorhandenen Junior-
professuren (bitte nur aufgeteilt nach Entgeltgruppen und Anzahl der Stellen
angeben)?

18. Auf welche Summe beläuft sich die in der Förderung für jede Stelle vorge-
sehene Strategiepauschale?

19. Was sollen die Universitäten mit dieser finanzieren?
20. Sollen bei der Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe des

Wissenschaftlichen Nachwuchses im Auswahlgremium Vertreter oder Ver-
treterin dieser Personalgruppe bzw. Organisationen, die diese vertreten, ein-
gebunden werden?
Wenn ja, welche und in welcher Weise; und wenn nein, warum nicht?

21. Wieso werden die Anschlussstellen für erfolgreich begutachtete Tenure-
Track-Professuren nur für zwei Jahre weitergefördert?

22. Wird die Pauschale für diese Anschlussstellen an die dann höhere Entloh-
nung der Professorinnen und Professoren angepasst?

23. Wie verteilt sich die Gesamtförderung nach dem vereinbarten Verfahren auf
die einzelnen Bundesländer (bitte in Prozent und Euro angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8536
 

24. Wird dieses Förderprogramm von der Bundesregierung als Element der Um-
setzung der von ihr im Jahr 2014 vorgelegten und Anfang 2015 in Kraft ge-
tretenen Novelle des Artikels 91b des Grundgesetzes angesehen?

25. Welche Elemente des Förderprogramms wären ohne diese Novelle des
Artikels 91b des Grundgesetzes nicht möglich gewesen (bitte begründen)?

Berlin, den 20. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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