BT-Drucksache 18/8535

Förderprogramm Innovative Hochschule

Vom 20. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8535
18. Wahlperiode 20.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein,
Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Förderprogramm Innovative Hochschule

Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von
Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterent-
wicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förde-
rung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie anderer-
seits die Vereinbarung „Innovative Hochschule“.
Die Vereinbarung Innovative Hochschule sieht die Förderung von kleinen und
mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vor.
Dieses Programm wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Johanna Wanka, in Folge der Kritik des am 22. April 2016 von der
GWK beschlossenen Konzepts zur Exzellenzinitiative (z. B. Pressemitteilung der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 11. Mai 2016) vorgestellt und soll ne-
ben der Exzellenzforschung andere wichtige Leistungsbereiche der Hochschul-
landschaft fördern (vgl. z. B. SPIEGEL ONLINE vom 29. März 2016: „Zusätz-
lich zur Exzellenzinitiative: Wanka will auch kleine Unis und FHs fördern“).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Vor welchen Herausforderungen stehen aus Sicht der Bundesregierung

kleine und mittlere Hochschulen derzeit?
2. Weshalb wurde dieses Förderprogramm so kurzfristig, nach der Kritik an der

Fokussierung des am 22. April 2016 von der GWK beschlossenen Konzepts
zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative auf große Universitäten, an-
gekündigt?

3. Sieht die Bundesregierung kleine und mittlere Universitäten als nicht ausrei-
chend leistungsfähig an, um in der Exzellenzinitiative erfolgreich zu sein
(bitte begründen)?

4. Handelt es sich bei dem Förderprogramm um einen Ausgleich für die z. B.
von der HRK bemängelten schlechteren Chancen von kleinen und mittleren
Universitäten bei der Bewerbung um eine Förderung als Exzellenzuniversität
im Rahmen der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative (bitte begründen)?

5. Wenn ja, wie ergibt sich dieser Ausgleich anhand der inhaltlichen und finan-
ziellen Ausgestaltung der vereinbarten Förderprogramme?

6. Weshalb wurde es nicht als dritte Förderlinie in die Exzellenzinitiative auf-
genommen?

Drucksache 18/8535 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass das Programm Innovative
Hochschule für kleine und mittlere Hochschulen innerhalb von zehn Jahren
rund 550 Mio. Euro umfassen soll, während für die Weiterentwicklung der
Exzellenzinitiative im gleichen Zeitraum über 4 Mrd. Euro zur Verfügung
stehen (bitte begründen)?

8. Weshalb wurde der Ideen-, Wissens- und Technologietransfer als Fördertat-
bestand ausgewählt?

9. Plant die Bundesregierung weitere Förderprogramme für Hochschulen mit
anderen Schwerpunkten?
Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten?
Wenn nicht, weshalb nicht?

10. Weshalb ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. an der
Auswahl der Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie der
Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens beteiligt?

11. Weshalb dürfen sich über den Stifterverband für die Deutsche Wissen-
schaft e. V. nahezu ausschließlich Unternehmen an dem Vorschlagsrecht für
die Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums sowie für die Ausge-
staltung des Begutachtungsverfahrens beteiligen?

12. Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt, wenn eine Organisation,
deren Mitglieder durch das Förderprogramm gefördert werden können, an
der Besetzung des Auswahlgremiums sowie der Ausgestaltung des Begut-
achtungsverfahrens beteiligt sind (bitte begründen)?

13. Wie wird in diesem Rahmen eine gleichberechtigte Beteiligung von Akteu-
ren der Zivilgesellschaft, wie z. B. Umweltverbänden oder Organisationen
im Bereich Kultur, die nach der Vereinbarung ebenfalls Transferpartner sein
können, sichergestellt?

14. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen mit der Gesellschaft und Kultur im Rahmen der Vereinbarung
Innovative Hochschule konkret aussehen?

15. Was ist unter dem Förderkriterium „Orientierung an Bedarfen und Potentia-
len der regionalen Kooperationspartner und ggf. der Kooperationspartner au-
ßerhalb der Region“ zu verstehen?

16. Können über die Vereinbarungen auch die Kooperationspartner von Hoch-
schulen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gefördert werden, mit denen
diese im Rahmen ihres Antrages zusammenarbeiten?
Wenn ja, in welchem Umfang?

17. Wird von den Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur
eine Eigenleistung erwartet?
Wenn ja, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum?

18. Wie ist dies nachzuweisen?
19. Sieht die Bundesregierung in einer solchen Eigenleistung ein Ausschlusskri-

terium für mögliche Kooperationspartner aus Gesellschaft und Kultur (bitte
begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8535
 

20. Sieht Bundesregierung in einer Förderung der Fokussierung der Hochschu-
len auf die regionalen Innovationssysteme, die auch bei der Gestaltung von
Studiengängen im Bologna-Prozess eine große Rolle spielt, Gefahren für
a) die Internationalisierung der Hochschulen;
b) eine zu spezialisierte Ausrichtung, die die Entwicklung von radikalen In-

novationen unterdrückt;
c) Risiken für die spezifisch qualifizierten Beschäftigten, die infolge radika-

ler Innovationen oder dem regionalen Wegbrechen einzelner Branchen im
internationalen Wettbewerb, entstehen können?

Berlin, den 20. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.