BT-Drucksache 18/8474

Schienenprojekte in Süddeutschland im Bundesverkehrswegeplan

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8474
18. Wahlperiode 11.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schienenprojekte in Süddeutschland im Bundesverkehrswegeplan

CDU, CSU und SPD möchten den Verkehrsträger Schiene laut Koalitionsvertrag
„weiter ausbauen und stärken“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD 12/2013). Auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung bedürfen des
Ausbaus des Schienengüterverkehrs und der Verlagerung des Verkehrs von der
Straße und dem Flugzeug auf die umweltfreundlichere Schiene. Der vorliegende
Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) wird diesen Anforderun-
gen aus Sicht der Fragesteller nicht gerecht.
Rekordinvestitionen im Straßenbereich stehen einem nicht abgeschlossenen und
unterfinanzierten Konzept für den Schienenverkehr gegenüber. Viele wichtige
Schienenprojekte in Süddeutschland befinden sich nicht im Vordringlichen Be-
darf des BVWP-Entwurfs. Die im „Potenziellen Bedarf“ aufgeführten Schienen-
projekte wurden weder abschließend bewertet noch priorisiert. Die jetzige Finan-
zierungsverteilung zwischen Straße und Schiene macht eine vorrangige Erweite-
rung von zentralen Engpässen im Schienennetz unmöglich.
Umweltverbände kritisieren, dass im BVWP-Entwurf Alternativen zum Straßen-
bau nur unzureichend geprüft wurden und fordern einen Stopp der Öffentlich-
keitsbeteiligung, bis der BVWP abschließend fertig ausgearbeitet ist (vgl. www.
bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/verkehrswende-nicht-verbauen-
umweltverbaende-fordern-stopp-der-oeffentlichen-beteiligung-bis-zur/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb hat die Bundesregierung die Projektdefinition für den partiellen

Ausbau der Gäubahn (Stuttgart – Singen – Zürich) auf zwei Gleise noch
nicht abgeschlossen und für den Vordringlichen Bedarf (VB oder Vordring-
licher Bedarf – Engpassbeseitigung/VB-E) vorgeschlagen, obwohl für den
Ausbau eine vertragliche Verpflichtung gegenüber der Schweiz besteht, der
Ausbau auf zwei Gleise zwischen Horb und Neckarhausen in der Studie der
Bundesregierung zum Deutschland-Takt als Bezugsfall vorausgesetzt wurde
und für den Ausbau dieses Streckenabschnitts derzeit das Planfeststellungs-
verfahren läuft?

2. Inwiefern erfüllt die Bundesregierung damit noch ihre vertragliche Ver-
pflichtung gegenüber der Schweiz bezüglich des Gäubahn-Ausbaus bzw. der
Verkürzung der Reisezeit?

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3. Von welchen Faktoren hängt die gleichzeitige Herstellung einer durchgehen-
den Elektrifizierung der Südbahn (von Ulm bis Friedrichshafen) und des öst-
lichen Teils der Bodenseegürtelbahn (bis Lindau-Aeschach) nach Kenntnis
der Bundesregierung ab, und inwieweit ist die gleichzeitige Herstellung der
durchgehenden Elektrifizierung an den beiden Strecken nach Einschätzung
der Bundesregierung realistisch?

4. Mit welcher Bauzeit ist bei der Elektrifizierung der Südbahn und des östli-
chen Teils der Bodenseegürtelbahn nach Kenntnis der Bundesregierung zu
rechnen, und bis wann können nach Einschätzung der Bundesregierung die
ersten von E-Loks gezogenen Züge diese Strecken benutzen?

5. Welche Fahrzeitgewinne können nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Elektrifizierung der Südbahn und des östlichen Teils der Bodenseegür-
telbahn erzielt werden?

6. Welche Fahrzeitgewinne können nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung auf Vmax 160 km/h auf der
Strecke zwischen Ulm und Friedrichshafen sowie der Strecke zwischen Ulm
und Lindau erzielt werden?

7. Weshalb hat die Bundesregierung die Projektdefinition für den partiellen
Ausbau der Murrbahn (Ausbaustrecke Stuttgart – Backnang – Nürnberg)
noch nicht abgeschlossen und für den Vordringlichen Bedarf (VB oder VB-E)
vorgeschlagen?

8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Befürchtungen der
Stadt Aalen, wonach das Projektdossier für die Murrbahn, in dem von der
„derzeitig vom Fernverkehr genutzten Führung über Aalen“ die Rede ist, so
zu deuten sei, dass die Remsbahn auf Dauer den Intercity-Verkehr verlieren
werde (vgl. Schwäbische Zeitung vom 22. März 2016), und wie sicher ist
nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die Stadt Aalen ihre Intercity-
Anbindung behalten wird?

9. Weshalb wird im Projektdossier für die Aus-/Neubaustrecke Ulm – Augs-
burg festgehalten, dass sie „aufgrund der geringen Gesamtkosten 2-041-V02
für den VB ausgewählt wurde“, obwohl noch Lärm- und Umweltbewertun-
gen ausstehen (im Entwurf des BVWP 2030 für die Kategorie „Vorhaben
des Potentiellen Bedarfs“ vorgeschlagen, die in den VB oder Weiteren Be-
darf – WB aufsteigen können)?

10. Aus welchen Gründen ist das Projekt 2-041-V02 Aus-/Neubaustrecke Ulm –
Augsburg (Bau eines dritten Gleises Neu-Ulm – Abzweigung Unterfahlheim
und Dinkelscherben – Augsburg, Vmax 200 km/h auf diesen beiden Ab-
schnitten sowie eine zweigleisige Neubaustrecke an der Abzweigung Unter-
fahlheim – Jettingen – Dinkelscherben, teilweise in Anlehnung an die Auto-
bahn 8, Vmax 250 km/h) als Projektdefinition für den Vordringlichen Bedarf
ausgewählt und zugleich die hierzu entgegenstehenden Projektvarianten
2-041-V01 (Bau eines dritten Gleises Neu-Ulm – Günzburg und Dinkel-
scherben – Augsburg sowie der Ausbau für Vmax 200 km/h auf diesen bei-
den Abschnitten) und 2-041-V03 (Bau eines dritten Gleises Neu-Ulm – Ab-
zweigung Unterfahlheim, Vmax 200 km/h sowie eine zweigleisige Neubau-
strecke Abzweigung Unterfahlheim – Burgau – Augsburg, Vmax 250 km/h)
im Potentiellen Bedarf gelistet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8474

11. Inwiefern ist es vorgesehen, im Rahmen des Folgeprojekts für ergänzende

Infrastrukturmaßnahmen mit dem Planfall M-001-V01 (Deutschland-Takt)
die auch für den Fernverkehr (Intercity Düsseldorf – Tübingen) bedeutsame
„Wendlinger Kurve“ in zweigleisiger Ausführung in den Vordringlichen Be-
darf aufzunehmen, wie es die Machbarkeitsstudie der Bundesregierung für
den Deutschland-Takt für die zweigleisige Ausführung dieser bisher einglei-
sig geplanten Verbindung zwischen der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm
und der bestehenden Neckartalbahn zwischen Stuttgart und Tübingen emp-
fohlen hatte (vgl. S. 83 der Deutschland-Takt-Studie)?

12. War eine Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Miltenberg – Aschaffenburg
Gegenstand der Voruntersuchungen für den BVWP 2030, und wenn ja, zu wel-
chen Ergebnissen kamen die Voruntersuchungen (bitte detailliert auflisten)?

13. Weshalb hat die Bundesregierung die Projektdefinition für den zweigleisigen
Ausbau der ABS Landshut – Plattling noch nicht abgeschlossen und nicht
für den Vordringlichen Bedarf (VB oder VB-E) vorgeschlagen?

14. Weshalb hat die Bundesregierung die Neubaustrecke Nürnberg-Kleinreuth –
Eltersdorf (Güterzugtunnel Fürth; Projektnummer 2-010-V04) nicht für den
Vordringlichen Bedarf (VB oder VB-E) vorgeschlagen, obwohl aus Sicht der
Fragensteller dringender Bedarf zur Verkürzung der Fahrtzeiten besteht?

15. War eine Elektrifizierung der Illertalbahn (Ulm – Kempten – Oberstdorf)
Gegenstand der Voruntersuchungen für den BVWP 2030, und wenn ja, zu wel-
chen Ergebnissen kamen die Voruntersuchungen (bitte detailliert auflisten)?

16. War eine Elektrifizierung des Dieselnetzes Allgäu Gegenstand der Vorunter-
suchungen für den BVWP 2030, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ka-
men die Voruntersuchungen (bitte detailliert auflisten)?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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