BT-Drucksache 18/8469

Fluggastrechte in Deutschland

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8469
18. Wahlperiode 11.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Nicole Maisch,
Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fluggastrechte in Deutschland

Am 13. März 2013 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgestellt. Drei Jahre später ist es auf europäischer
Ebene immer noch nicht gelungen, sich auf neue gemeinsame Regelungen für
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeför-
derung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu einigen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der No-

velle der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf europäischer
Ebene?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kom-

mission aus dem März 2013?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des soge-

nannten Bach-Reports?
c) Was ist nach Kenntnis der der Bundesregierung die Begründung dafür,

dass bisher noch keine Änderungen in Kraft getreten sind?
d) Welche zeitlichen Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung

von europäischer Seite, um die Verordnung zu ändern?
e) Wie wirken sich die geplanten Änderungen nach Kenntnis der Bundesre-

gierung auf die von den Fluggesellschaften zu zahlenden Entschädigungs-
gelder aus?

2. Wie viele Flüge landeten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den
Jahren 2011 und 2015 verspätet auf deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach
Jahren aufschlüsseln)?

3. Wie viele dieser Flüge waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als
drei Stunden, mehr als fünf Stunden, mehr als neun Stunden bzw. mehr als
zwölf Stunden verspätet?

4. Wie viele Flüge starteten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den
Jahren 2011 und 2015 verspätet von deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach
Jahren aufschlüsseln)?

5. Wie viele von deutschen Flughäfen ausgehend geplante Flüge sind in den
Jahren 2011 bis 2015 nach Kenntnis der Bunderegierung ausgefallen?

Drucksache 18/8469 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Wie viele Passagiere waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren 2011 bis 2015 von den in den Fragen 2 bis 5 vorkommenden Ereignissen
betroffen?
a) Wie viele Passagiere davon hatten nach Kenntnis der Bundesregierung

Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der Fluggesellschaft?
b) Wie viele Passagiere haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsäch-

liche eine Entschädigung erhalten oder versucht, eine solche auf gericht-
lichem Weg durchzusetzen?

c) Wie viele Passagiere davon hätten nach Kenntnis der Bundesregierung
Anspruch auf eine Entschädigung bei Zugrundelegung der vorgesehenen
Entschädigungsregelungen des Vorschlags der Europäischen Kommis-
sion?

d) Wie viele Anerkenntnisurteile, bei denen Fluggesellschaften beteiligt wa-
ren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2015
an deutschen Gerichten ergangen?

7. Welche personelle Ausstattung hat das für Verbraucherbeschwerden ange-
legte Referat beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), und wie hat sich diese seit
dem Jahr 2011 entwickelt (bitte mit Begründung)?

8. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren 2011 bis
2015 beim LBA durchgeführt?
a) In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt (bitte nach Natio-

nalität der Fluggesellschaft, Jahr und Grund im Einzelnen aufschlüsseln)?
b) Welche Höhe hatte das durchschnittlich verhängte Ordnungsgeld?
c) In welchen fünf Fällen war das verhängte Ordnungsgeld im Jahr 2015 am

höchsten, und was waren jeweils die Gründe?
d) Wie viele Beschwerden und wie viele Anzeigen in Bezug auf entfallene

und verspätete Flüge sind in den Jahren 2011 bis 2015 beim LBA einge-
gangen?

e) Wie viele Bußgeldbescheide des LBA wurden zwischen den Jahren 2011
und 2015 aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens aufgeho-
ben (bitte einzeln nach Jahr und Grund auflisten)?

9. Was haben Fluggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2011 bis 2015 unternommen, um eine bessere Information ihrer Flug-
gäste bezüglich deren Fluggastrechte zu gewährleisten, und welche Auswir-
kungen hatte dies nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren?

10. Wie kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fluggesellschaften ih-
rer Informationspflicht in Bezug auf Fluggastrechte nach?
a) Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ hat das LBA seit dem Jahr 2011 an deut-

schen Flughäfen durchgeführt (bitte nach Ort und Jahr aufschlüsseln)?
b) Welche Mängel wurden bezüglich fehlender Informationen (Artikel 14

der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und fehlender Betreuungsleistungen
(Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) festgestellt (bitte nach Ort
und Jahr aufschlüsseln)?

c) Welche Konsequenzen zog das LBA aus den festgestellten Mängeln?
11. Mit welchen Maßnahmen informiert die Bundesregierung Verbraucherinnen

und Verbraucher in Bezug auf ihre Fluggastrechte und die Rolle der Schlich-
tungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8469
 

12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, nachdem die Euro-
päische Kommission die Durchsetzbarkeit der Fluggastrechte in Deutschland
bemängelt hat, um diesen Zustand zu verbessern?

13. Welche Gründe hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass in Deutsch-
land die Schlichtungsstelle (söp) und die Durchsetzungsstellen (LBA) in Be-
zug auf Fluggastrechte nicht, wie z. B. in den Niederlanden, bei einer Insti-
tution liegen (bitte auch Vor- und Nachteile angeben)?

14. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen
der söp und dem LBA konkret aus?

15. In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregie-
rung wegen einer Schlichtung an die söp gewandt (bitte nach Jahren seit Be-
stehen der söp aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen war eine Schlichtung nach Kenntnis der Bundesre-

gierung erfolgreich?
b) Aus welchen Gründen waren Schlichtungsverfahren nach Kenntnis der

Bundesregierung nicht erfolgreich (bitte nach Anzahl, Jahr und Begrün-
dung aufschlüsseln)?

c) Welches waren die häufigsten Beschwerdeanlässe?
16. In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregie-

rung an die Behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für
Justiz gewandt?

17. An welche Fluggesellschaft wendet sich der Fluggast im Verspätungsfalle
nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn er einen Codesharing-Flug ge-
bucht hat, um Ansprüche aus seinen Fluggastrechten geltend zu machen?

18. Wie will die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür sorgen, dass die Regelun-
gen der Verordnung bezüglich Ausgleichszahlungen nicht zu Lasten der Ver-
braucher gehen?

19. Wie will die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür Sorge tragen, dass das
bisherige Verbraucherschutzniveau erhalten bleibt und entschädigungs-
pflichtige Verspätungszeiten nicht verlängert werden?

20. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Verbraucher
in Zukunft darauf verlassen können, dass einheitliche Entschädigungsrege-
lungen in allen Mitgliedstaaten herrschen?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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