BT-Drucksache 18/8467

Müll im Meer - ein Jahr nach Elmau

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8467
18. Wahlperiode 11.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms,
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau

Kunststoffabfälle bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Laut einer Stu-
die des Umweltbundesamtes enden rund 6 bis 10 Prozent der Kunststoffproduk-
tion in den Weltmeeren. Bei einer weltweiten Jahresproduktion von etwa
300 Millionen Tonnen Kunststoffen landen demnach bis zu 30 Millionen Ton-
nen in den Ozeanen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/
mikroplastik-im-meer-wie-viel-woher). Die Folge, Wildtiere verheddern sich
und ertrinken, ein Großteil der Seevögel hat Plastikmüll im Magen, viele veren-
den daran. Plastikabfall braucht Jahrhunderte, um sich zu zersetzen. Mit der Zeit
zerfällt der Kunststoff in immer kleinere Teilchen, so genanntes sekundäres Mik-
roplastik. Zudem wird primäres Mikroplastik Konsumprodukten wie Kosmetika
auch bewusst zugesetzt und gelangt, von Kläranlagen häufig nicht rausgefiltert,
über das Abwasser in die Umwelt.
In verschiedenen europäischen und internationalen Verträgen hat sich Deutsch-
land verpflichtet, das Meer und die Meeresökologie zu schützen. Der Schutz der
Meeresumwelt war auch Thema des vor rund einem Jahr, im Juni 2015, in Elmau
stattfindenden G7-Gipfels. In der Abschlusserklärung des Gipfels heißt es dazu:
„Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer […] eine globale Herausforderung dar-
stellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den Küsten sowie
potentiell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar betroffen sind“.
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten beschlossen einen Aktionsplan
zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung und verpflichteten sich zu konkreten
Maßnahmen. Auf einem Workshop in Berlin zur Umsetzung des Aktionsplans im
August 2015 sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Jochen Flasbarth: „Wir streben jetzt ein Bün-
del konkreter Umsetzungsschritte an, mit deren Hilfe wir die Weltmeere vor noch
stärkerer Belastung durch Unmassen von Müll, insbesondere Plastikmüll bewah-
ren können“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-13-
g7-aktionspl-meeresschutz.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die Sys-

teme […] zur Vermeidung, Reduzierung und Beseitigung von Abfällen im
Meer zu verbessern“ (G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresvermül-
lung, Annex zur Abschlusserklärung G7-Gipfel, Juni 2015, S. 10)?

Drucksache 18/8467 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

2. Welche Projekte zur Beseitigung von Meeresmüll fördert die Bundesregie-
rung aktuell, und welche sind in Planung, da „angesichts der großen Mengen
von Abfällen, die bereits die Meeresumwelt belasten, Beseitigungsmaßnah-
men von erheblicher Bedeutung sind“ (ebd., S. 10)?

3. Wie hat die Bundesregierung „Verhaltensänderungen des Einzelnen und von
Unternehmen durch Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in
Hinblick auf Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) gefördert?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?

4. Welche „wirtschaftliche[n] Anreize, marktgestützte[n] Instrumente und Part-
nerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor […] zur wirksa-
men Bekämpfung der Meeresvermüllung“ (ebd., S. 10) hat die Bundesregie-
rung umgesetzt?
Und wie lässt sich die Wirkung dieser Maßnahmen beziffern?

5. Welche Fortschritte hat laut Bundesregierung die Reduktion des Eintrags
von Kunststoffmikropartikeln in die Meeresumwelt gemacht (ebd., S. 11),
insbesondere beim Eintrag von primärem Mikroplastik?

6. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen zur „Prüfung
nachhaltiger und kosteneffizienter Lösungen zur Verringerung und Vermei-
dung von Abfällen im Zusammenhang mit Abwässern und Niederschlags-
wasser; dies schließt ein, zu verhindern, dass Kunststoffmikropartikel in die
Meeresumwelt gelangen“ (ebd., S. 11)?

7. Plant die Bundesregierung, neben der freiwilligen Selbstverpflichtung des
Handels zur kostenpflichtigen Abgabe von Plastiktüten, die Förderung wei-
terer „einschlägiger Instrumente und Anreize zur Verringerung des Ge-
brauchs von Einwegprodukten und anderen Gegenständen, die die Mee-
resumwelt beeinträchtigen“ (ebd., S. 11)?

8. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Einbindung der
Abfallentsorgung in die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die
diesbezüglichen Investitionen und gegebenenfalls Unterstützung bei der
Umsetzung von Pilotprojekten“ (ebd., S. 11)?

9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung vor-
bildlicher Verfahren innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der
Kunststoffindustrie von der Herstellung bis zum Transport, beispielsweise
durch die Zielstellung, keine Plastikpartikel mehr in die Umwelt abzugeben
(zero pellet loss)“ (ebd., S. 11)?

10. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Feststellung,
wo Meeresabfälle besonders vermehrt auftreten, und Erstellung einer Kom-
munikationsplattform zum Austausch von Erfahrungen mit der Beseitigung
von Abfällen an Stränden, Flussufern, vom Meeresboden, aus Zonen inner-
halb der Wassersäule und auf der Meeresoberfläche, aus Häfen und Binnen-
wasserstraßen“ (ebd., S. 11)?

11. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem G7-Gipfel in Elmau un-
ternommen, „dass möglichst viele Abfälle in Hafenauffangeinrichtungen ge-
langen und im Einklang mit Anlage V des Internationalen Übereinkommens
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) ord-
nungsgemäß entsorgt werden“ (ebd., S. 12)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8467
 

12. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Ermittlung von
Optionen, wie mit vorrangig anfallenden Abfällen aus der Fischereiwirt-
schaft und der Aquakultur umgegangen werden kann, die zur Meeresvermül-
lung beitragen könnten, und gegebenenfalls Umsetzung von Pilotprojekten
(darunter Entsorgungspläne, freiwillige Übereinkünfte und Entsorgung von
Altprodukten nach Ende der Nutzungszeit) und die Einbeziehung des Exper-
tenwissens der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO)“ (ebd., S. 12)?

13. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Förderung von
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die zu individueller Verhaltensänderung
führt, durch die die Menge der Abfälle, die in die Umwelt, in Binnengewäs-
ser und Meere gelangt, verringert werden kann“ (ebd., S. 12)?

14. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
der Initiierung einer harmonisierten weltweiten Überwachung der Abfälle im
Meer und der Standardisierung von Methoden, Daten und ihrer Auswertung“
(ebd., S. 12)?

15. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
der Bemühungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)
und anderer Organisationen als Beitrag zur Analyse der Quellen, Wege und
Wirkungen von Abfällen im Meer“ (ebd., S. 12)?

16. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur „Unterstützung
und Anregung weiterer Forschungsinitiativen, um die Meeresvermüllung an-
zugehen“ (ebd., S. 12)?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.