BT-Drucksache 18/8440

Kenntnisstand zur Einführung des Kältemittels R1234yf

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8440
18. Wahlperiode 11.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens,
Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

Kenntnisstand zur Einführung des Kältemittels R1234yf

Das Kältemittel R1234yf soll mangels Alternative ab dem Jahr 2017 verpflich-
tend in allen Klimaanlagen in Neuwagen eingesetzt werden. Ein bei der Europä-
ischen Kommission anhängiges Komitologieverfahren ist nach aktueller Kennt-
nis noch nicht abgeschlossen und sein Verlauf öffentlich nicht bekannt. Dement-
sprechend liegt weiterhin keine abschließende Risikobewertung nach der Euro-
päischen Chemikalienverordnung (REACH) für das Kältemittel vor. Konkrete
Statistiken zu gesundheitlichen Auswirkungen durch Verbrennung des Kältemit-
tels bei Pkw-Bränden sind bislang nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahr-

zeuge enthalten zum Stichtag 31. März 2016 das Kältemittel R1234yf (bitte
nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)?

2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des bei der Europäi-
schen Kommission anhängigen Komitologieverfahrens zur Risikobewertung
des Kältemittels nach der EU-Chemikalienverordnung?
Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?

3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten
von R1234yf in anderen mobilen Klima- und Wärmepumpensystemen als in
Pkw?

4. Welche konkreten mobilen Anwendungen von R1234yf in Klima- oder Wär-
mepumpensystemen außer in Pkw sind der Bundesregierung bekannt?

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einsatzmöglichkeiten
von R1234yf als Kältemittel in ortsfesten/stationären Klima- und Wärme-
pumpensystemen?

6. Welche konkreten ortsfesten/stationären Anwendungen von R1234yf in
Klima- oder Wärmepumpensystemen sind der Bundesregierung bekannt?

7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbestimmun-
gen entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt für den Umgang mit R1234yf in
ortsfesten/stationären Anwendungen im Allgemeinen und insbesondere im
Havariefall für Rettungskräfte realisiert?

Drucksache 18/8440 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

8. Welche Ergebnisse erbrachten die Informationen zu Realunfällen (Hinweise
auf HF/COF2-Emissionen, Schäden an Klimaanlagen mit Kältemittelaus-
tritt) bei den relevanten Verbänden, die die Bundesregierung gemäß der Ant-
wort zu Frage 3 auf die Kleine Anfrage „Kenntnisse über die Risiken des
Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793
der Fraktion DIE LINKE. geplant hatte, einzuholen?

9. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Erfassungsbögen
aus (auch digital), mit denen im Stichprobenverfahren im Rahmen des
GIDAS-Projektes (German In-Depth Accident Study) die Unfallerhebung
durchgeführt wird?
Sollte es keine Erfassungsbögen geben, auf welche Weise wird die Unfaller-
hebung konkret durchgeführt?

10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenfassungen oder Jah-
resberichte der Erhebungen aus dem GIDAS-Projekt (GIDAS: German
In-Depth Accident Study)?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese (bitte um jährliche Nennung ab 2010
bis zur aktuellen Verfügbarkeit), bzw. wo sind diese nach Kenntnis der Bun-
desregierung öffentlich und kostenlos einsehbar?

11. Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtmenge (in
Tonnen) des Kältemittels im Jahre 2017, das in Verkehr gebracht würde,
legte man die Pkw-Verkaufszahlen von 2015 zu Grunde?

Berlin, den 11. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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