BT-Drucksache 18/8430

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6772 - Interministerielle Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Fluchtkrise in Drittstaaten verbessern

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8430
18. Wahlperiode 11.05.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Claudia
Roth (Augsburg), Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6772 –

Interministerielle Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Fluchtkrise
in Drittstaaten verbessern

A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt in ihrem Antrag die durch Flucht
und Vertreibung bedingten aktuellen Herausforderungen hervor, die neue Ansätze
und verstärkte Kooperation zwischen Gebern, Aufnahmeländern, humanitären
und Entwicklungsorganisationen sowie der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt den
Betroffenen selbst erfordern. Nach wie vor gelinge es Hilfsorganisationen kaum,
die Grundversorgung der Flüchtenden zu gewährleisten. In den Nachbarländern
der Konfliktherde seien Infrastrukturen und Aufnahmekapazitäten überstrapa-
ziert. Während der Bedarf für humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge selbst konti-
nuierlich steige, würden vielerorts längerfristige Strukturanpassungsmaßnahmen
immer bedeutsamer, um die Resilienz der aufnehmenden Länder und Gemeinden
zu stärken und damit auch den ankommenden Flüchtlingen bessere Lebensbedin-
gungen zu ermöglichen. Dabei müssten auch menschenrechtliche Aspekte be-
rücksichtigt werden, insbesondere was die rechtliche Stellung und Absicherung
der Flüchtlinge angehe.

Der Deutsche Bundestag soll deshalb die Bundesregierung auffordern,

– aufgrund des enormen Anstiegs von humanitären Flüchtlingskrisen überall auf
der Welt die Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Auswärtigen
Amt (AA) bei der Unterstützung von Drittstaaten bei der humanitären Bewäl-
tigung der Fluchtkrise zu stärken und alle bestehenden Instrumente, insbeson-
dere bei der Zusammenarbeit im Bereich des Übergangs von der humanitären
Hilfe zur langfristigen Entwicklungszusammenarbeit besser aufeinander ab-
zustimmen;

Drucksache 18/8430 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– auf Regierungsebene eine Task Force von AA und BMZ zur Unterstützung

von Drittstaaten bei der humanitären Bewältigung der Fluchtkrise einzurichten
und diese mit entsprechenden Mitteln auszustatten;

– einen ganzheitlichen Ansatz der deutschen humanitären Hilfe zu gewährleis-
ten und dementsprechend ein ressortübergreifendes und umfassendes Konzept
für die humanitären Instrumente vorzulegen;

– dabei sicherzustellen, dass das BMZ transparenter darstellt, wie die Mittel für
die Übergangshilfe und die Sonderinitiativen genau eingesetzt werden;

– dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel, die für die Bewältigung der Flüchtlings-
krise in Drittstaaten bereitgestellt werden, vorhersehbarer, besser planbar und
leichter zugänglich werden, sowie

– eine bessere Abstimmung innerhalb der betroffenen Botschaften vor Ort si-
cherzustellen, so dass alle Angehörigen einer deutschen Auslandsvertretung
als Vertreter der Bundesregierung und nicht eines einzelnen Ressorts auftre-
ten.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8430
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6772 abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/8430 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Gabriela Heinrich, Annette
Groth und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6772 in seiner 140. Sitzung am 26. November 2015
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt in ihrem Antrag hervor, dass die aktuellen Herausforderungen
durch Flucht und Vertreibung neue Ansätze und verstärkte Kooperation zwischen Gebern, Aufnahmeländern,
humanitären und Entwicklungsorganisationen sowie der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt den Betroffenen selbst
erfordern. Nach wie vor gelinge es Hilfsorganisationen kaum, die Grundversorgung der Flüchtenden zu gewähr-
leisten. In den Nachbarländern der Konfliktherde seien Infrastrukturen und Aufnahmekapazitäten überstrapaziert.
Während der Bedarf für humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge selbst kontinuierlich steige, würden vielerorts län-
gerfristige Strukturanpassungsmaßnahmen immer bedeutsamer, um die Resilienz der aufnehmenden Länder und
Gemeinden zu stärken und damit auch den ankommenden Flüchtlingen bessere Lebensbedingungen zu ermögli-
chen. Dabei müssten auch menschenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere was die rechtliche
Stellung und Absicherung der Flüchtlinge angehe.

Die internationalen Geber müssten daher ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Länder, die die Großzahl der
Flüchtlinge weltweit aufnehmen, intensivieren. Insbesondere die frühzeitige Verzahnung von humanitären mit
längerfristigen strukturbildenden Maßnahmen sei für die Aufnahmeländer wesentlich. Dies spiegele sich auch in
nationalen bzw. regionalen Planungsprozessen wider, wie zum Beispiel dem Jordan Response Plan oder dem
Lebanon Crisis Response Plan, mit denen Maßnahmen, die der lokalen Bevölkerung zugutekommen, mit Maß-
nahmen für die ankommenden Flüchtlinge verknüpft werden.

Sie verweisen auf den Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2015, der festgelegt hat, dass die Ressortverantwortung
im Lenkungsausschuss „Bewältigung der Flüchtlingslage“ im Bereich „Internationale Migrations- und Fluchtur-
sachen“ zwischen AA und BMZ geteilt werden. Das AA ist demnach zuständig für die Bereiche Stabilisierung,
Zivile Krisenprävention und Humanitäre Hilfe, während das BMZ für Übergangshilfe und Entwicklungszusam-
menarbeit verantwortlich zeichnet.

Damit werde endlich eine zentrale und ressortübergreifende Koordinierung der Herausforderungen versucht. In
der Vergangenheit habe die Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikfeldern in großen Teilen versagt.
Besonders deutlich werde das in der aktuellen Krise, insbesondere beim Übergang zwischen Humanitärer Hilfe,
Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Antragsteller verweisen darauf, dass es beim Übergang von Sofort- und Nothilfe zu langfristiger Entwick-
lungszusammenarbeit, immer wieder zu Koordinierungsproblemen komme, da die Instrumente in der Praxis nur
schwer voreinander zu trennen seien und sinnvollerweise teils gleichzeitig anlaufen müssten. Dabei werde von
einem Kontiguum (Nachbarschaft) statt einem Kontinuum der verschiedenen Instrumente ausgegangen, die je-
doch unterschiedlichen Prinzipien und Logiken folgten. Dies werde deutlich etwa bei den derzeit entstehenden
„neuen Städten“, Flüchtlingslager, die bereits wie auf Dauer angelegte Städte konzipiert werden müssten.

Flüchtlingslager wie Zaatari in Jordanien mit fast einhunderttausend Einwohnern würden viele Jahrzehnte beste-
hen bleiben und bräuchten bereits von Anfang an eine sehr langfristige Planung und Abstimmung der Vielzahl
vor Ort engagierter bi- und multilateraler Geber sowie der Institutionen der Partnerländer. Bereits in der Phase
der unmittelbaren Nothilfe müssten langfristige Planungen etwa für Infrastrukturen wie Schulen, Drainagesys-
teme oder Verkehrssysteme mit den humanitären Maßnahmen verschränkt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8430
Die Antragsteller verweisen auf die Gemeinschaftsevaluierung von BMZ und AA „Die deutsche humanitäre Hilfe
im Ausland“ von 2011, die zu dem Ergebnis gekommen sei, dass ein „Anschluss der Soforthilfe an die Über-
gangshilfe und der Übergangshilfe an die EZ bisher nur unzureichend“ funktioniere.

Auch der DAC Peer Review von 2010 sei zu dem Schluss gekommen, dass Probleme beim Schnittstellenmanage-
ment mit Ressortstreitigkeiten statt einem konzertierten „Ziehen an einem Strang“ fortbestehen würden. Infolge
der in 2012 in Kraft gesetzten Vereinbarung über die Aufgabenteilung sei die Abgrenzung zwar klarer gezogen
das AA habe für sein Ressort ein Konzept für die Humanitäre Hilfe eingeführt, ein ressortübergreifendes Konzept
mit einem Whole-of-Government-Ansatz liege jedoch bis heute nicht vor. Dementsprechend habe auch der Dach-
verband der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen Venro davor gewarnt, dass durch Neustruk-
turierung der Instrumente die bisherige Schnittstellenproblematik lediglich verschoben werde. Dies bestätige nun
auch der „DAC-Prüfbericht über die Entwicklungszusammenarbeit: Deutschland 2015“ der OECD, der die Bun-
desregierung für mangelnde Klarheit bei der Übergangsphase kritisiert, insbesondere, da „die Instrumente und
Partnerschaften, auf denen sie basiert, nicht eindeutig dargelegt werden“. Zusammenfassend heiße es im Bericht:
„Die fehlende Klarheit im Hinblick auf die Übergangsstrategie des BMZ schränkt Deutschlands Möglichkeiten
ein, ganzheitliche Reaktionen auf anhaltende Krisen und Übergangssituationen systematisch zu unterstützen“
(S. 87). Es werde deutlich, dass, so lange die beiden Häuser jeweils für ihre Instrumente eigene Strategien vorle-
gen, ein reibungsloser Übergang nicht gegeben sein kann.

Die Bundesregierung müsse hier mit gutem Beispiel vorangehen und zumindest die regierungsinterne Abstim-
mung deutlich besser als bisher koordinieren. Dazu gehöre auch ein von der jeweiligen deutschen Auslandsver-
tretung vor Ort koordinierter kohärenter Auftritt der Bundesregierung gegenüber den Partnerländern und den an-
deren Gebern. Alle Angehörigen einer deutschen Auslandsvertretung müssten als Vertreter der Bundesregierung
und nicht etwa eines einzelnen Ressorts auftreten. Einem kohärenten Auftritt ebenso nicht dienlich sei die Tatsa-
che, dass mit zahlreichen Partnerländern entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen geführt würden, die
lediglich die aus dem BMZ-Haushalt stammenden Mittel beträfen, ohne dass die Mittel und Maßnahmen anderer
Häuser wie des BMWi, des BMELV oder des BMUB mit einbezogen würden. Auch würden die Botschaften
immer wieder nicht von Aktivitäten anderer Ministerien in den Ländern informiert. Mit einem solchen Ansatz
werde die Inkohärenz des Handelns der Bundesregierung auch nach außen sichtbar und beeinträchtige Effektivität
und Effizienz des Einsatzes deutscher Mittel.

Aufgrund der aktuellen Krisensituation sowie des damit verbundenen stark gestiegenen Mittelbedarfs und des
Anstiegs der Mittel in den Einzelplänen des AA und des BMZ sei die dringend notwendig, die Abstimmung
zwischen den Ressorts und durch eine kohärente Vergabe zu verbessern. Auf diese Weise werde nicht nur die
Verständigung auf gemeinsam für relevant erachtete Projekte vorangetrieben, sondern es könne sich auch von
vornherein auf ein sinnhaftes Ineinandergreifen des Engagements der verschiedenen Ministerien verständigt wer-
den.

Um die Abstimmungsschwierigkeiten von AA und BMZ in der Unterstützung von Staaten bei der Bewältigung
der Versorgung von Flüchtlingen zu beheben, die Zusammenarbeit beider Bundesministerien zu stärken sowie
um die starken Mittelaufwüchse besser zu koordinieren, soll der Deutsche Bundestag mit dem Haushalt 2016 eine
Task Force zwischen beiden Bundesministerien zur Unterstützung von Drittstaaten bei der humanitären Bewälti-
gung der Fluchtkrise einrichten. Dieses Gremium solle die Maßnahmen der Bundesregierung an der Schnittstelle
von humanitärer Hilfe, Übergangshilfe und langfristigen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit besser
koordinieren.

Der Deutsche Bundestag soll deshalb die Bundesregierung auffordern,

– aufgrund des enormen Anstiegs von humanitären Flüchtlingskrisen überall auf der Welt die Abstimmung zwi-
schen dem BMZ und dem AA bei der Unterstützung von Drittstaaten bei der humanitären Bewältigung der
Fluchtkrise zu stärken und alle bestehenden Instrumente, insbesondere bei der Zusammenarbeit im Bereich
des Übergangs von der humanitären Hilfe zur langfristigen Entwicklungszusammenarbeit besser aufeinander
abzustimmen;

– auf Regierungsebene eine Task Force von AA und BMZ zur Unterstützung von Drittstaaten bei der humani-
tären Bewältigung der Fluchtkrise einzurichten und diese mit entsprechenden Mitteln auszustatten;

Drucksache 18/8430 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– einen ganzheitlichen Ansatz der deutschen humanitären Hilfe zu gewährleisten und dementsprechend ein res-

sortübergreifendes und umfassendes Konzept für die humanitären Instrumente vorzulegen;

– dabei sicherzustellen, dass das BMZ transparenter darstellt, wie die Mittel für die Übergangshilfe und die
Sonderinitiativen genau eingesetzt werden;

– dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel, die für die Bewältigung der Flüchtlingskrise in Drittstaaten bereitgestellt
werden, vorhersehbarer, besser planbar und leichter zugänglich werden, sowie eine

– bessere Abstimmung innerhalb der betroffenen Botschaften vor Ort sicherzustellen, so dass alle Angehörigen
einer deutschen Auslandsvertretung als Vertreter der Bundesregierung und nicht eines einzelnen Ressorts auf-
treten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/6772 in seiner 58. Sitzung am 16. Dezember 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 74. Sitzung am 11. Mai 2016 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 52. Sitzung
am 27. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/6772 in seiner
62. Sitzung am 11. Mai 2016 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2016

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

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