BT-Drucksache 18/839

Einsetzung einer "Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr"

Vom 20. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/839 (neu)
18. Wahlperiode 20.03.2014

Antrag
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
hristine Buchhol , Sevi Da delen, Dr. Diether Deh , Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Einsetzung einer „Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Siche-
rung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Aus-
landseinsätzen der Bundeswehr“

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz trat am 18. März 2005 in Kraft, nachdem
nahezu elf Jahre zuvor das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom
12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286 ff.) festgestellt hatte, jeder Einsatz bewaff-
neter deutscher Streitkräfte bedürfe der – grundsätzlich vorherigen – konsti-
tutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages (Parlamentsvorbehalt).

2. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz verkörpert normativ den politischen An-
spruch der so genannten Parlamentsarmee.

3. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz dient dem Zweck, die Streitkräfte der
Bundesrepublik Deutschland der Kontrolle des Parlaments zu unterstellen,
um auf diese Weise eine Alleinverfügung der Exekutive über dieses wirk-
mächtige Instrumentarium auszuschließen bzw. das Parlament zum einzigen
Entscheidungsgremium zu erheben.

4. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sorgt für die notwendige Transparenz des
Abstimmungsverhaltens jeder und jedes einzelnen Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages. Die namentliche Abstimmung für oder gegen einen Aus-
landseinsatz der Bundeswehr ermöglicht es den Bürgern und Bürgerinnen,
ihre Abgeordneten konkret zu deren Stimmverhalten zu befragen.

5. Die Spezialkräfte der Bundeswehr, das Kommando Spezialkräfte (KSK)
sowie die Spezialisierten Einsatzkräfte Marine (SEK-Marine) sind feste
Komponenten der Bundeswehr. Somit dürfen die Spezialkräfte vor dem Hin-
tergrund der normativen Festlegung und des politischen Anspruchs, wonach
die Bundeswehr eine Parlamentsarmee sei, nicht als eine Art Ausnahmewaffe
zur alleinigen Verfügung der Exekutive und somit außerhalb des Kontrollra-
dius des Parlaments stehend betrachtet werden.

6. Das von der Bundesregierung im November 2006 vorgeschlagene und nicht
rechtlich fixierte „besondere Unterrichtungsverfahren“ hinsichtlich der
KSK/SEK-Marine gegenüber dem Deutschen Bundestag ist für eine effektive
parlamentarische Kontrolle unzureichend. Die Problemlage verschärft sich
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angesichts der realen Perspektive, dass der Einsatz von Spezialkräften das
Einsatzszenario der Zukunft sein wird.

7. Die technologische Entwicklung unbemannter Waffensysteme – wie Droh-
nen – macht eine Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes erforder-
lich. Die künftig mögliche Entsendung unbemannter bewaffneter Systeme,
die gesteuert werden können, ohne dass deren Piloten sich in Einsatzgebieten
befinden, muss durch Anwendungen der Regelungen im Parlamentsbeteili-
gungsgesetz gesichert sein.

II. Der Deutsche Bundestag setzt eine „Parlamentarische Kommission zur Über-
prüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung
von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ein.

Auftrag:

Der Deutsche Bundestag beauftragt eine Kommission, zu prüfen und ggf.
Empfehlungen auszuarbeiten,

wie die bisherige Unterrichtungspraxis sowie die Mitwirkungsrechte im
Sinne größerer Transparenz und stärkerer Kontrollmöglichkeiten parla-
mentsfreundlich verbessert werden können;
wie angesichts der Weiterentwicklung hoch-technologischer Kriegsfüh-
rungskapazitäten – hier bewaffnete unbemannte Waffensysteme – das
parlamentarische Entscheidungs- sowie das Kontrollrecht gesichert und
ausgebaut werden können, für den Fall, dass unbemannte Systeme von
deutschem Boden oder von Drittstaatenterritorien aus in eine bewaffnete
oder zu erwartende bewaffnete Unternehmung einbezogen werden;
wie der Einsatz von Spezialkräften jenseits der bisherigen „besonderen
Unterrichtungs-“Praxis für den Verteidigungs- und Auswärtigen Aus-
schuss in einem Ausmaß und einer Qualität gewährleistet werden kann,
die die entsprechenden Fachabgeordneten befähigt, ihre Kontrollaufga-
ben wahrnehmen zu können;
weitere künftige Szenarien durchzuspielen, die eine Anpassung des Par-
lamentsbeteiligungsgesetzes erforderlich machen, um das Entschei-
dungsmonopol sowie das Kontrollrecht des Deutschen Bundestages un-
geschmälert sicherzustellen;
wie der Entscheidungsmodus für Anträge der Bundesregierung auf Zu-
stimmung zum Einsatz der Bundeswehr für Auslandseinsätze gestaltet
werden kann, zum Beispiel das Quorum von „einfacher Mehrheit“ auf
eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages an-
zuheben, um auf diese Weise die Legitimationsqualität zu erhöhen.

Zusammensetzung:

Der Kommission gehören 16 Abgeordnete des Deutschen Bundestages an:
Die Fraktion der CDU/CSU benennt sieben Mitglieder, die Fraktion der SPD
fünf Mitglieder, die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN benennen je zwei Mitglieder. Jede Fraktion kann zusätzlich fünf Sach-
verständige benennen, die ständig an den Sitzungen teilnehmen. Die Kom-
mission informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand ihrer Arbeit.

Die Kommission wird durch ein Sekretariat unterstützt.

Berlin, den 18. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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