BT-Drucksache 18/8376

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/7567 - Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen

Vom 9. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8376
18. Wahlperiode 09.05.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna
Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7567 –

Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen

A. Problem
Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass im öffentlichen Dienst 60 Prozent der
neu geschlossenen Arbeitsverträge befristet würden. In der Privatwirtschaft seien
es mit 40 Prozent ebenfalls zu viele.

B. Lösung
Die Fraktion DIE LINKE. fordert zur Lösung dieses Problems u. a. Änderungen
des Teilzeit- und Befristungsgesetz mit folgendem Inhalt: Streichung der Mög-
lichkeiten zur sachgrundlosen Befristung, Streichung des Befristungsgrundes zur
Erprobung, Streichung der Möglichkeit der „Haushaltsmittelbefristung“ u. a. m.
Ferner solle die Bundesregierung in Bundesministerien und nachgelagerten Be-
hörden darauf hinwirken, dass für staatliche Regelaufgaben grundsätzlich unbe-
fristete Stellen (Planstellen) vorgehalten würden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/8376 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/7567 abzulehnen.

Berlin, den 27. April 2016

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8376
Bericht der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/7567 ist in der 158. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Februar 2016 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Da mehr als die Hälfte der neuen Arbeitsverträge nur noch befristet seien, sei auch der Befristungsanteil an allen
Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst gestiegen, heißt es in der Begründung des Antrags. Der öffentliche Dienst
stehe auch hier schlechter da als die Privatwirtschaft. Das belege die aktuelle Studie des Institutes für Arbeits-
markt- und Berufsforschung (IAB) „Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst“. Im öffentlichen Dienst
inklusive wissenschaftlicher Einrichtungen seien entsprechend dem IAB-Betriebspanel im Jahr 2014 10,4 Prozent
der Beschäftigten befristet angestellt worden, in der Privatwirtschaft nur 6,7 Prozent.
Vor allem junge Beschäftigte müssten sich im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag begnügen:
bei den 15- bis 24-Jährigen sei es mit 23,4 Prozent nahezu jede und jeder Vierte, bei den 25- bis 34-Jährigen mit
22,8 Prozent kaum weniger.
Der öffentliche Dienst sei mittlerweile gespalten. In der genannten IAB-Studie heiße es: „Ein geringerer Anteil
junger (und häufig befristeter) Arbeitnehmer steht einem höheren Anteil an (unbefristeten) Beschäftigten gegen-
über, die sich nahe am regulären Renteneintrittsalter befinden.“ Könne der öffentliche Dienst schon bei der Be-
zahlung oft nicht mit der Privatwirtschaft mithalten, verschärfe die Befristung das Personalproblem. Das Thema
Fachkräfterekrutierung habe im Jahr 2014 auf dem ersten Platz bei den erwarteten Personalproblemen gestanden,
die von den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst genannt worden seien.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/7567 in seiner Sitzung am 27. April 2016 beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfoh-
len.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/7567 in seiner 74. Sitzung am
27. April 2016 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für die Beibehaltung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträ-
gen aus. Diese sei sachgerecht, da sie auf die Dauer von zwei Jahren beschränkt werde. Das sei verhältnismäßig.
Man müsse auch bedenken, dass sich den Arbeitgebern damit ein unbürokratisches Mittel biete, auf wechselnde
Wirtschaftslagen zu reagieren. Zudem sei seit Jahren beim Anteil befristeter Beschäftigung eine fallende Tendenz
zu verzeichnen. Der Anteil bei Neueinstellungen gehe ebenfalls zurück. Übernahmen der Beschäftigten nach der
Befristung nähmen zu. Der hohe Anteil der Befristungen im öffentlichen Dienst sei offensichtlich dem Wissen-
schaftsbereich geschuldet. In diesem Bereich habe die Koalition aber bereits mit dem Wissenschaftszeitvertrags-
gesetz Änderungen auf den Weg gebracht.

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Drucksache 18/8376 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der SPD unterstrich die Forderung, Befristungen von Arbeitsverträgen im Rahmen des Teilzeit-
und Befristungsgesetzes zu überprüfen. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge sei angesichts der guten Wirt-
schaftslage in den vergangenen Jahren zwar zurückgegangen. Anlass zur Sorge gebe aber der hohe Befristungs-
anteil bei Neueinstellungen. Die Sondersituation im öffentlichen Dienst resultiere aus dem Wissenschaftsbereich,
der Vertragsmöglichkeiten auch für Qualifizierungsphasen brauche. Missbräuchliche Nutzung bekämpfe die Ko-
alition bereits mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ohne den Wissenschaftsbereich bewege
sich der öffentliche Dienst mit einem Anteil befristeter Arbeitsverträge auf dem üblichen Niveau. Richtig sei
gleichwohl die Forderung, den öffentlichen Dienst vernünftig mit Personalstellen auszustatten. Für regulär anfal-
lende Aufgaben müssten Planstellen geschaffen werden. Die Fraktion stehe zudem weiter zu ihrer Forderung nach
Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, könne dies aber aus Koalitionsgründen nicht durchsetzen.
Die Fraktion DIE LINKE. warf der Bundesregierung Untätigkeit beim Thema sachgrundlose Befristung vor.
Statt hier eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, werde das Thema in die Tarifverhandlungen gedrängt und
schwäche dort die Arbeitnehmerposition bei der Durchsetzung von Lohnforderungen und nach Verbesserungen
von Arbeitsbedingungen. Für die Beschäftigten habe die Befristung ihrer Arbeitsverträge oftmals dramatische
Auswirkungen. Unzumutbar häufige Kettenbefristungen bedürften einer Begrenzung. Der Gesetzgeber sei aufge-
rufen, die Betroffenen zu schützen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Befristungen im öffentlichen Dienst als besonderes
Problem. Der im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Befristungsanteil des öffentlichen Dienstes beschränke sich
auch keineswegs auf die Wissenschaft. Ebenso seien Bundesbehörden betroffen. Die Fraktion vertrete dazu aller-
dings andere Positionen als die im vorliegenden Antrag formulierten. Kettenbefristungen müssten gleichwohl
verhindert werden. Dazu stehe eine Lösung aus. Die Beschränkung auf zwei Befristungen allein helfe nicht, son-
dern führe eher zu Drehtüreffekten zulasten der Beschäftigten. Wegen der Unterschiede in den inhaltlichen Posi-
tionen enthalte sich die Fraktion der Stimme zum vorliegenden Antrag – trotz grundsätzlicher Übereinstimmun-
gen im Ziel.

Berlin, den 27. April 2016

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

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