BT-Drucksache 18/8358

Sicherheitszusammenarbeit mit Libyen und den angrenzenden Staaten

Vom 28. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8358
18. Wahlperiode 28.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Heike Hänsel,
Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitszusammenarbeit mit Libyen und den angrenzenden Staaten

In den vom Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung vom
18. April 2016 zu Libyen nach der Ratstagung der Außenminister veröffentlich-
ten Schlussfolgerungen werden „Beratungen und Kapazitätsaufbau“ in den Be-
reichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement,
Bekämpfung irregulärer Migration, Schleusung von Migranten und Menschen-
handel“ angekündigt. Diese würden im Rahmen einer „breiter angelegten Unter-
stützung der Reform des Sicherheitssektors“ erfolgen. Laut den Schlussfolgerun-
gen sei die Sicherheit der Grenzen Libyens „von großer Bedeutung für die regio-
nale und die europäische Sicherheit“. Daher werde von der Europäischen Union
auch geprüft, wie die regionale Unterstützung etwa durch bestehende Tätigkeiten
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in der Sahel-
zone verbessern werden könnten.
In der Erklärung wird die neue Einheitsregierung unter dem Ministerpräsidenten
Fayez al-Serraj begrüßt und herausgehoben, dass diese von der Zentralbank, der
nationalen Ölgesellschaft und der Libyschen Investitionsbehörde anerkannt sei.
Fayez al-Serraj wird Unterstützung bei der „Wiederherstellung von Frieden und
Stabilität in Libyen“ zugesagt. Hierzu gehört ein „Paket substanzieller Sofort-
hilfe“ für unterschiedliche Bereiche in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro Prio-
ritäten der Finanzhilfe sollen in Zusammenarbeit mit der Regierung der nationa-
len Einheit und in Abstimmung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Na-
tionen in Libyen UNSMIL festgelegt werden. Hierzu fand bereits am 12. Ap-
ril 2016 ein Treffen der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritan-
nien und Nordirland in Tunis statt. Berichten zufolge soll die britische Regierung
auch die Entsendung von Truppen einer Stärke bis zu 1 000 Personen angeboten
haben (The Guardian vom 16. April 2016). An dieser „Libyan International As-
sistance Mission“ (LIAM) sollen auch italienische Militärs teilnehmen. An einem
Planungstreffen im März 2016 in Rom hätten 30 Nationen, darunter EU-Staaten,
Ägypten, Marokko, Tunesien sowie Katar und Russland teilgenommen
(SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016). Schon jetzt wird die neue Einheitsre-
gierung durch italienische Gendarmen unterstützt, die unter anderem eine Präsi-
dentengarde ausbildet. Das Auswärtige Amt versprach 3 Mio. Euro für „sonder-
geschützte Fahrzeuge“ (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 18/8191). Auch Ägypten wird von der Bundesregierung
unterstützt: Bei einem Staatsbesuch versprach der Vizekanzler Sigmar Gabriel
Hilfe bei der Grenzsicherung (ZDFheute vom 17. April 2016).

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Ebenfalls anvisiert ist die Ausweitung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED
auf libysche Hoheitsgewässer, an der sich die Bundeswehr derzeit mit der Fre-
gatte „Karlsruhe“ und dem Einsatzgruppenversorger „Frankfurt am Main“ betei-
ligt (Bundestagsdrucksache 18/8002). Hierzu muss Libyen aber ein entsprechen-
des Ersuchen stellen. Laut „EU-Diplomaten“ werde die Ausweitung und Verlänge-
rung des Einsatzes Ende Mai oder Anfang Juni 2016 entschieden (ZEIT ONLINE
vom 19. April 2016).
Die EU-Außenminister schlagen die Ausbildung der zum Militär gehörenden
Küstenwache vor. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Maßnahmen
bereits mit der Bundeswehr und der Bundespolizei in Tunesien (Bundestags-
drucksache 18/7724). Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“ von Ausbil-
dungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien führte eine Delegation
des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. bis zum 14. April 2016 mit
Vertretern der tunesischen Regierung (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191). Die britische Regierung sei
laut Medienberichten auch zur Ausbildung innerhalb Libyens bereit und fordert
die Zusammenarbeit mit der NATO (ZEIT ONLINE vom 19. April 2016). Ein
Vorschlag der französischen Regierung einer Ausweitung von EUNAVFOR
MED zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos habe es we-
gen rechtlicher Bedenken nicht in die Schlussfolgerungen geschafft. Auch
die Bundesregierung habe sich dagegen ausgesprochen (The Wall Street Journal
vom 18. April 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier habe jedoch vorgeschlagen, das Thema im Rahmen einer weiteren
UN-Resolution unter Zustimmung Russlands „neu anzugehen“.
In der Erklärung der Außenminister werden „alle Menschenrechtsverletzungen
und Übergriffe in Libyen aufs Schärfste verurteilt“. Jedoch gehen diese Men-
schenrechtsverletzungen und Übergriffe laut einem Bericht der EU-Grenzschutz-
agentur FRONTEX im Bereich der organisierten Kriminalität auch von Angehö-
rigen der Polizei und des Militärs aus. Dem Bericht zufolge wird das Netzwerk
von libyschen profitorientierten Fluchthelfern ausschließlich von aktiven oder
ehemaligen Angehörigen der Sicherheitsbehörden angeführt. Dieses Netzwerk
gleichzeitig ausbilden und bekämpfen zu wollen ist aus Sicht der Fragesteller
schizophren. Unklar ist überdies, wie viele Geflüchtete in Libyen überhaupt die
Überfahrt nach Europa anstreben. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de
Maizière spricht hierzu von eine Million, der französische Innenminister von
800 000, „Brüsseler Diplomaten“ von 500 000, die Hohe Vertreterin der Europä-
ischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik von 450 000 und die Vereinten
Nationen von 200 000 Menschen (Reuters vom 20. April 2015, AFP vom
24. März 2016, Deutsche Welle vom 6. April 2016, n-tv.de vom 18. April 2016,
SPIEGEL ONLINE vom 18. April 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Regierung(-en) werden von der Bundesregierung als legitime Exe-

kutive Libyens anerkannt, und wie wird diese Entscheidung begründet?
a) Inwiefern hat die Unterstützung der neuen Einheitsregierung unter dem

Ministerpräsidenten Fayez al-Serraj dazu geführt, dass die Bundesregie-
rung der Regierung in Tobruk ihre Anerkennung entzog?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die beiden liby-
schen Zentralbanken, die nationale Ölgesellschaft und die Libysche In-
vestitionsbehörde zu den konkurrierenden drei Regierungen in Libyen po-
sitionierten, und inwiefern diese die Einheitsregierung anerkennen?

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2. Mit welchen Anstrengungen wird die Bundesregierung die von den EU-Au-
ßenministern angekündigten „Beratungen und [den] Kapazitätsaufbau“ in
den Bereichen „Polizei und Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzma-
nagement, Bekämpfung irreulärer Migration, Schleusung von Migranten und
Menschenhandel“ sowohl politisch als auch konkret unterstützen?

3. Auf welche Weise werden sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten, andere Re-
gierungen oder auch Institutionen hieran beteiligen (Kommissionsdokument
SWD(2014) 173 final)?

4. Für welche Bereiche und konkreten Projekte wurde das „Paket substanzieller
Soforthilfe“ in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro vereinbart?
a) Wann und wo wurde hierüber bereits beraten?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Infrastrukturen

(auch kritische) im Rahmen der EU- oder UN-Projekte in Tripolis (etwa
Grenzsicherung, öffentliche Sicherheit, Flughafen, Häfen) Priorität haben
sollen?

5. Durch welche regionale Unterstützung, etwa durch bestehende GSVP-Tätig-
keiten in der Sahelzone, könnten die Anstrengungen der Europäischen Union
bzw. der Vereinten Nationen in Libyen verbessert werden?

6. Welche Behörden welcher Länder nahmen an dem Treffen am 12. April 2016
der UNSMIL und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordir-
land in Tunis teil (bitte die libyschen Beteiligten so konkret wie möglich be-
nennen)?

7. Auf welche Weise ist der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung nach
Kenntnis der Bundesregierung in die Anstrengungen der Europäischen
Union in Libyen eingebunden?

8. Was ist der Bundesregierung über Mandatsumfang und Planungsstand einer
im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien,
Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten, multinatio-
nalen, militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt?
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der britischen, französischen, ita-

lienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von Trup-
pen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und in-
wiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union
verzahnt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die an einem Pla-
nungstreffen im März 2016 in Rom teilnehmenden Regierungen aus
Ägypten, Katar und Russland hieran beteiligen wollen bzw. sich hierzu
positionierten?

9. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union oder Re-
gierungen ihrer Mitgliedstaaten bekannt, in Libyen eine Präsidentengarde
aufzubauen?
a) Welche Zahl staatlicher Kämpfer ist hierfür anvisiert?
b) Aus welchen polizeilichen und militärischen Einheiten oder auch Milizen

soll sich diese rekrutieren?

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10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische
Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) an den Vorbereitungen von Maß-
nahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen beteiligt ist?
a) Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschläge des

Europäischen Auswärtigen Dienstes, die EUROGENDFOR unter Mandat
der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der NATO (auch
zur Ausbildung) in Libyen einzusetzen, und wie positioniert sie sich
hierzu?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Berater sich die
Hohe Vertreterin der Europäischen Union hinsichtlich etwaiger Missio-
nen in Libyen stützt (etwa die EUROGENDFOR, den Führer der EU-De-
legation, militärische Berater, polizeiliche Berater, Anti-Terrorismus-Be-
rater, den Führer der EU Liaison and Planning Cell), und von welchen
Regierungen wurden diese entsandt?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bzw. mit welchen
Einschränkungen auch die NATO eine Bereitschaft zur Unterstützung von
Maßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen Libyen
signalisiert hat bzw. entsprechende gemeinsame Vorhaben bereits diskutiert
oder begonnen wurden?

12. Welche Details zu Herstellern, Abnehmern und Zeitpunkt der Lieferung
kann die Bundesregierung zu den „sondergeschützten Fahrzeugen“ für die
neue libysche Einheitsregierung mitteilen (Schriftliche Frage 8 des Abgeord-
neten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191).

13. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der Ope-
ration EUNAVFOR MED mittlerweile für hilfreich oder wünschenswert
(Bundestagsdrucksache 18/8002), und was ist der Bundesregierung darüber
bekannt, inwiefern die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen be-
reits an der Umsetzung „zusätzlicher politischer, rechtlicher und militäri-
scher Voraussetzungen“ arbeiten oder solche erwägen?

14. Was ist der Bundesregierung über konkrete Pläne zur von den EU-Außenmi-
nistern vorgeschlagenen Ausbildung der zum libyschen Militär gehörenden
Küstenwache bekannt?
a) Inwiefern ist beabsichtigt, bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder au-

ßerhalb Libyens auch die NATO zur Zusammenarbeit einzuladen?
b) Wie hat sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag der französischen

Regierung nach einer Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED
zur Kontrolle des gegen Libyen verhängten Waffenembargos positio-
niert?

c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Neufassung
einer UN-Resolution, und welche Maßnahmen vor oder in Libyen soll
diese aus Sicht der Bundesregierung abdecken?

15. Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile bereit, die Zahl der im Rah-
men von EUNAVFOR MED festgestellten verdächtigen Fluchthelfer im
nicht eingestuften Teil ihrer Antwort mitzuteilen (Bundestagsdrucksache
18/8002), nachdem sich auch die Hohe Vertreterin am 18. April 2016 hierzu
öffentlich äußerte, jedoch unterschiedliche Zahlen angab, und um wie viele
Personen handelt es sich seit Beginn der Mission?

16. Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. ge-
nutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der Mission EUNAVFOR MED bis zum heutigen Tage konfisziert, zerstört,
versenkt oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftge-
füllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8358
 

17. Welche Einschätzung bzw. Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage,
auf welche Weise die NATO die Anstrengungen der Europäischen Union in
EUNAVFOR MED außerhalb und innerhalb Libyens unterstützen könnte,
und inwiefern könnte hierfür das Mandat der Operation Active Endeavour
modifiziert werden?
a) Mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis wurde dieses Thema bei

dem G5-Treffen am 24. April 2016 in Hannover erörtert (AFP vom
25. April 2016)?

b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der
NATO-Operation gegen kommerzielle Fluchthelfer in der Ägäis übertra-
gen oder „modelliert“ werden (AFP vom 25. April 2016, Pressemitteilung
The White House vom 25. April 2016)?

c) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Beteiligte eines „Mediter-
ranean Coordination Mechanism“ bekannt?

18. Welche Zahlen zu Geflüchteten, die in Libyen die Überfahrt nach Europa
anstreben, sind der Bundesregierung bekannt, welche Zahlen nimmt sie
selbst an, und auf welche belastbaren Quellen stützt sie sich hierzu?

19. Welche Einzelheiten zu der im Rahmen der vom Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP) Deutschland konzipierten „Stabilisierungsfazi-
lität für Libyen“, dem Volumen von 40 Mio. US-Dollar und entsprechenden
Projekten (etwa der „Reparatur von örtlicher Infrastruktur“) sind der Bun-
desregierung bereits bekannt (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Andrej
Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?

20. Was versteht die Bundesregierung unter der in den Ratsschlussfolgerungen
beschriebenen „breiter angelegten Unterstützung der Reform des Sicher-
heitssektors“?

21. Welche Aspekte müssten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Sicher-
heitssektorreform in Libyen (etwa Polizeiaufbau, Reform des Innenministe-
riums, Trennung der Aufgaben von Polizei und Militär, Reform der Geheim-
dienste) Priorität genießen?
a) Welche Aspekte sollen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der

Migrationskontrolle Priorität genießen?
b) Auf welche Weise sollte Libyen diesbezüglich die internationale Zusam-

menarbeit verbessern, und welche Vorschläge (etwa die Kooperation mit
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX oder dem Europäischen Grenz-
überwachungssystem Eurosur bzw. mit INTERPOL) wurden hierzu be-
reits gemacht?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Geflüchteten und
Migranten in libyschen Haftanstalten, und auf welche Weise setzt sich die
Bundesregierung für eine Verbesserung ein?

22. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zur zivilen Planungskapazität
bzw. zur Reaktivierung der vorläufig eingestellten Mission „European Union
Integrated Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) bekannt,
bzw. inwiefern ist diese bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/7724)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission

EUBAM Libyen nach Tripolis zurückkehren könnte bzw. auf welche
Weise auf deren Ergebnissen aufgebaut werden soll (Bundestagsdrucksa-
che 18/7724)?

b) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Delegation der Eu-
ropäischen Union wieder in Tripolis anzusiedeln?

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c) Welche EU-Mitgliedstaaten erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Eröffnung ihrer Botschaften in Libyen, und welche Überlegungen
existieren hierzu für die deutsche Botschaft?

23. Auf welche Weise könnten die Nachbarstaaten Libyens aus Sicht der Bun-
desregierung verstärkt in libysche Grenzsicherungsprojekte eingebunden
werden, und welche Pläne sind ihr diesbezüglich bekannt?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die

EUROGENDFOR hierfür Unterstützung zugesagt hat?
b) Auf welche Weise will die Bundesregierung Ägypten bei der Grenzsiche-

rung unterstützen (ZDFheute vom 17. April 2016)?
24. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche zur „weiteren Konkretisierung“

von Ausbildungsaktivitäten für libysche Sicherheitskräfte in Tunesien durch
die Bundespolizei und die Bundeswehr, die eine Delegation des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung vom 11. bis 14. April 2016 mit Vertretern der
tunesischen Regierung geführt hat (Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8191)?

25. Welche Forderungen oder Bitten wurden seitens der tunesischen Regierung
zur Ausgestaltung oder Umsetzung der Ausbildungsaktivitäten erhoben?

26. Welche weiteren Angaben zu Herstellern, Typen und Funktionsweisen kann
die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Unterstützung mit elektronischen
Grenzüberwachungsanlagen, mobilen Bodenaufklärungssystemen und
Grenzraumüberwachungsfähigkeiten für die tunesischen Streitkräfte machen
(Bundestagsdrucksache 18/7724)?
a) Mit welchen weiteren Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im

Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt,
bzw. welche Änderungen ergaben sich zur Antwort auf Bundestagsdruck-
sache 18/7724?

b) Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tu-
nesischen nationalen Anti-Terror-Strategie inzwischen umgesetzt oder
begonnen worden, und welche Einzelheiten zur Umsetzung und zu Betei-
ligten des Projekts sind mittlerweile bekannt (Bundestagsdrucksa-
che 18/7724)?

Berlin, den 27. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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