BT-Drucksache 18/8342

Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen - Berücksichtigung von Infrastrukturprojekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Vom 28. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8342
18. Wahlperiode 28.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen –
Berücksichtigung von Infrastrukturprojekten im Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans

Auf dem deutsch-polnischen Bahngipfel am 11. September 2015 bekannten sich
die Teilnehmer zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen beiden Län-
dern, um künftig den grenzüberschreitenden Schienenverkehr verbessern zu kön-
nen. In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts hieß es, dass Deutschland
und Polen ihre Anstrengungen für leistungsfähige und schnelle Schienenverbin-
dungen zwischen beiden Ländern verstärken wollten. Vor dem Hintergrund die-
ses Gipfelergebnisses überrascht der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP). Keines der auf dem deutsch-polnischen Bahngipfel erörterten Infra-
strukturprojekte wurde im BVWP-Entwurf bisher vollständig bewertet. Daher
wurden die wichtigsten Vorhaben allenfalls in die „Warteposition“ „Potentieller
Bedarf“ aufgenommen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Bundesre-
gierung ihre Verlautbarungen vom September 2015 mit dem Entwurf des BVWP
nicht in eine konkrete Infrastrukturpolitik umgesetzt hat. Derzeit ist unklar, wel-
che Vorhaben die der Verbesserung des deutsch-polnischen Schienenverkehrs
dienen, tatsächlich die vorgesehene Projektbewertung des BVWP durchlaufen
und am Ende in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ aufgenommen werden.
Intransparent bleiben aus heutiger Sicht auch die Hintergründe und das Bewer-
tungsverfahren für die in der Grobbewertung ausgeschiedenen Vorhaben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Eisen-

bahnverkehrs zwischen Deutschland und Polen, die durch das kürzlich rati-
fizierte Eisenbahnabkommen ermöglicht wurden, sind bereits in Vorberei-
tung bzw. Umsetzung, und welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen
von Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung geplant?

2. Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
beim Schienenprojekt Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Angermünde – Grenze
Deutschland/Polen (D/PL) (– Stettin) (Projekt-Nr. 2-027-V01) die Projekt-
definition noch nicht abgeschlossen wurde, und bis wann soll dies nachge-
holt werden?

Drucksache 18/8342 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. Wie kann mit der Einordnung der ABS Berlin – Angermünde – Grenze D/PL
(– Stettin) in den „Potentiellen Bedarf“ die Erwartungen des zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen Staats-
vertrags zum Ausbau der besagten Strecke erfüllt werden?

4. Bis wann will die Bundesregierung eine vollständige Bewertung der Projekte
im „Potentiellen Bedarf“ mit den bekannten Modulen der Bundesverkehrs-
wegeplanung und eine Einordnung in die üblichen Bedarfskategorien vor-
nehmen?

5. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierungsvereinba-
rung für den beim deutsch-polnischen Bahngipfel vom 11. September 2015
angekündigten zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Ber-
lin – Stettin unterzeichnet werden?

6. Wurde beim deutsch-polnischen Bahngipfel eine Ausbauvariante für die
Strecke Berlin – Stettin präferiert?
Wenn ja, welche?

7. Welcher Zeitplan wurde für die Realisierung und Inbetriebnahme der ABS
Berlin – Stettin vereinbart?

8. Welcher Planungsstand ist bei der ABS Berlin – Angermünde – Grenze
D/PL (– Stettin) bereits erreicht?

9. Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
beim Schienenprojekt ABS Cottbus – Görlitz (Projekt-Nr. 2-028-V01) die
Projektdefinition noch nicht abgeschlossen wurde, obwohl das Projekt be-
reits im aktuellen Bundesverkehrswegeplan verankert ist?

10. Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
beim Schienenprojekt ABS Dresden – Görlitz – Grenze D/PL (Projekt-Nr. 2-
020-V01) die Projektdefinition noch nicht abgeschlossen wurde, obwohl
eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der
Deutschen Bahn AG über die Vorplanung besteht?

11. Aus welchen Gründen ist der Wiederaufbau der Karniner Brücke mit der An-
bindung der Insel Usedom und Swinemünde in der Grobbewertung ausge-
schieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumen-
tiert und zugänglich?

12. Aus welchen Gründen ist die ABS (Bützow – Güstrow –) Lalendorf – Neu-
brandenburg – Pasewalk – Grambow – Grenze D/PL in der Grobbewertung
ausgeschieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung doku-
mentiert?

13. Aus welchen Gründen ist die ABS Berlin – Küstrin-Kietz – Grenze D/PL
(– Kostrzyn) (Ostbahn) in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind
die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumentiert?

14. Aus welchen Gründen ist die ABS Cottbus – Forst (Lausitz) – Grenze D/PL
(– Zary) in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind die Einzelergeb-
nisse der Grobbewertung dokumentiert?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einzelergebnisse der in der Grobbe-
wertung ausgeschiedenen Vorhaben zugänglich zu machen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

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16. Welche Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 unterstützen
infrastrukturseitig die beim deutsch-polnischen Bahngipfel am 11. Septem-
ber 2015 angekündigten konkreten Pläne einer Fernverkehrsverbindung zwi-
schen Berlin und Breslau, und welche Infrastrukturvorhaben sollen zu die-
sem Zweck bis wann umgesetzt werden?

17. Der Ausbau welcher Strecken ist nach Auffassung der Bundesregierung für
die Fernverkehrsrelation Berlin – Breslau vorteilhaft, und daher für eine ver-
tiefte Bewertung in Betracht zu ziehen?

18. Welche Variante wird nach den Ergebnissen des Gipfels von der polnischen
Seite favorisiert?

19. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es sich bei dem ab
30. April 2016 verkehrenden „Kulturzug“ um ein Angebot handelt, das vor-
wiegend dem Fernverkehr zwischen Berlin und Breslau dient?
Wenn nein, warum nicht?

20. Wie gedenkt die Bundesregierung, den beim deutsch-polnischen Bahngipfel
vom 11. September 2015 angekündigten Kulturzug zwischen Mai und Sep-
tember 2016 zu unterstützten bzw. in ein dauerhaftes Fernverkehrsangebot
zwischen Berlin und Breslau zu überführen?

21. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es sich bei dem seit
Dezember 2015 wieder verkehrenden „Dresden-Wroclaw-Express“ um ein
Angebot handelt, das vorwiegend dem Fernverkehr zwischen Dresden und
Breslau dient?
Wenn nein, warum nicht?

22. Wie gedenkt die Bundesregierung, den seit Fahrplanwechsel 2015 wieder
eingesetzten „Dresden-Wroclaw-Express“ zu unterstützten bzw. in ein dau-
erhaftes Fernverkehrsangebot zwischen Berlin und Breslau zu überführen?

23. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktualisierte Zeitplan zum
Ausbau der Strecke zwischen Knappenrode und Horka Grenze?

24. Ist der Bundesregierung bekannt, wann im Jahr 2016 ein deutsch-polnischer
Bahngipfel stattfindet und welche Themen dort behandelt werden sollen?

Berlin, den 28. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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