BT-Drucksache 18/8310

Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn 6 (Weinsberg — Feuchtwangen/Crailsheim) im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030

Vom 27. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8310
18. Wahlperiode 27.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn 6 (Weinsberg — Feucht-
wangen/Crailsheim) im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030

Die Bundesautobahn 6 (A 6) ist eine verkehrsreiche West-Ost-Verbindung in
Süddeutschland. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des Ausbaus wurde
dabei in der Vergangenheit mehrfach von Vertretern der Bundesregierung in der
Region betont.
Der Ausbau des Abschnitts zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg bis zum
Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim ist Bestandteil des ersten Entwurfs des
Bundesverkehrswegeplan 2030. Das Projekt findet sich dort in der Kategorie
„Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ wieder. Im Vergleich zum BVWP 2003
stellt dies eine Abstufung in der Dringlichkeitsbewertung durch das Bundesmi-
nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dar.
Es scheint, dass die Bundesregierung bei diesem Straßenprojekt eine Realisierung
des Ausbaus im Rahmen eines teuren und riskanten Modells einer Öffentlich-
Privaten Partnerschaft (ÖPP) vorsieht. In der vom BMVI im Mai 2015 veröffent-
lichten Liste der ÖPP-Projekte der neuen Generation ist das Projekt erwähnt. Al-
lerdings ist die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Projekt bis-
her nicht erfolgt und demzufolge ein Ausbau der A 6 mittels ÖPP nur eine von
mehreren Finanzierungsmöglichkeiten. Wie bei allen Projekten wird es auf die
Ausstattung von Haushaltsmitteln ankommen, sofern der Bund das Projekt in Ei-
genregie als Baulastträger realisieren möchte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand beim Ausbau der A 6 für den Ab-

schnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwan-
gen/Crailsheim?

2. Warum wurde der Ausbau der A 6 im Abschnitt Weinsberg bis zum Auto-
bahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim in den Weiteren Bedarf mit Planungs-
recht des neuen BVWP eingruppiert, wenn mit der Planung für diesen Ab-
schnitt mit Hilfe einer regionalen Vorfinanzierung längst begonnen wurde
(Information des Landkreises Schwäbisch Hall, veröffentlicht am
18. März 2016)?

Drucksache 18/8310 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie erklärt sich aus Sicht der Bundesregierung der Widerspruch zwischen
den Aussagen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur
Alexander Dobrindt und seiner Parlamentarischen Staatssekretäre Enak
Ferlemann und Norbert Barthle bei Vorortterminen in der Region, dass es
sich beim Ausbau der A 6 um eines der verkehrlich wichtigsten Straßenaus-
bauprojekte Süddeutschlands handelt, und der Eingruppierung des Projekts
in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht des BVWP 2030?

4. Trifft es zu, dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seinem Frak-
tionskollegen Christian Freiherr von Stetten bereits verbindlich zugesagt hat,
dass der Ausbau der A 6 über eine ÖPP realisiert wird, obwohl die notwen-
dige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch aussteht (Hohenloher Zeitung
vom 26. März 2016, S. 27), und wenn ja, auf welchen Erkenntnissen des
Bundesministers basiert diese Zusage?

5. Bis wann rechnet das BMVI mit dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsunter-
suchung für den geplanten Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz
Weinsberg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim, und wie be-
absichtigt das BMVI die Entscheidung für oder gegen eine ÖPP-Finanzie-
rung transparent und nachvollziehbar zu machen?

6. Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Nobert Barthle zu,
dass, „auch wenn die Finanzierung des sechsspurigen Ausbaus der A 6 über
Privatinvestoren nicht zustande kommen sollte, die Vordringlichkeit des Pro-
jekts klar sei“ und es demzufolge keine Rolle für die Umsetzung von Projek-
ten spielt, in welchen Bedarf sie im BVWP eingeordnet sind (Hohenloher
Zeitung vom 18. März 2016)?

7. Trifft es zu, dass der Ausbau der A 6 im Abschnitt vom Autobahnkreuz
Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim in den Weite-
ren Bedarf mit Planungsrecht eingruppiert wurde, um die hohen zu erwarten-
den Kosten von ca. 850 Mio. Euro nicht im Vordringlichen Bedarf einkalku-
lieren zu müssen, um so mehr Spielraum für weitere Straßenbauprojekte zu
haben, die auf jeden Fall mit staatlichen Haushaltsmitteln finanziert werden
müssen (Hohenloher Zeitung vom 26. März 2016, S. 27)?

8. Welche Möglichkeiten bestehen für den Ausbau der A 6 beim Verbleib des
Projekts im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht in der Laufzeit des
BVWP 2030, wenn die Wirtschaftlichkeitsprüfung der von der Bundesregie-
rung angestrebten ÖPP-Finanzierung negativ ausfällt und der Ausbau mit
staatlichen Haushaltsmitteln finanziert werden muss?

9. Trifft es zu, dass mit einem Ausbau der A 6 mit Hilfe von staatlichen Haus-
haltsmitteln nicht vor dem Jahr 2030 zu rechnen wäre, da durch die Einstu-
fung des Projekts in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht andere Projekte
in höheren Einstufungen Vorrang hätten?

10. Trifft es zu, dass das BMVI es als seine Aufgabe ansieht, ÖPP-Projekte im
Straßenbau als attraktive Anlagemöglichkeiten für Versicherer, Banken und
Rentenfonds im Rahmen von ÖPP-Projekten zu implementieren (Hohenlo-
her Zeitung vom 14. April 2016)?

11. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Staatshaushalt zu nutzen, um die am
freien Kapitalmarkt derzeit nicht zu erzielenden Renditen für Versicherer,
Banken und Rentenfonds zu gewährleisten und damit Steuergeld zum Aus-
gleich niedriger Zinsen am Kapitalmarkt einzusetzen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8310

12. Welche konkreten Kostenvorteile verspricht sich die Bundesregierung beim

Ausbau der A 6 zwischen dem Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis
zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim im Vergleich zu einer mög-
lichen konventionellen Finanzierung, wenn allein Versicherer, Banken und
Rentenfonds mit einer Rendite von mindestens 4 Prozent kalkulieren?

13. Warum taucht im Entwurf des BVWP 2030 in der Spalte Hinweise der Pas-
sus „ÖPP geplant“ nicht auf, wenn eine Finanzierung des Ausbaus der A 6
mittels ÖPP bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das BMVI außer Frage
steht, und wie verträgt sich die Einstufung in den Weiteren Bedarf mit Pla-
nungsrecht mit dem Status einer bevorstehenden ÖPP-Ausschreibung?

14. Nach welcher Systematik erfolgte die Auswahl der A 6 in die vom BMVI
veröffentlichte Liste der ÖPP-Projekte der neuen Generation bei gleichzeiti-
ger Eingruppierung des Projekts in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht
des neuen BVWP, und inwiefern hat man diese Auswahl in Abstimmung mit
möglichen Investoren getroffen (BMVI: Öffentlich-Private Partnerschaften
im Bundesfernstraßenbereich – die Neue Generation, Mai 2015)?

15. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass bei einer konventionellen
Vergabe von Infrastrukturprojekten auch mittelständische Straßenbauunter-
nehmen wettbewerbsfähige Angebote abgeben, bei ÖPP mit A- oder V-Mo-
dellen auf Konsortionalebene der Wettbewerb hingegen auf wenige
große Baukonzerne beschränkt ist (Bericht des Zentralverbands des Deut-
schen Baugewerbes e. V., ÖPP – Infrastrukturprojekte und Mittelstand,
März 2016), und welche Möglichkeiten der Beteiligung mittelständischer
Unternehmen sieht die Bundesregierung beim geplanten Ausbau der A 6?

16. Beabsichtigt die Bundesregierung beim Ausbau der A 6 mittels ÖPP durch
kleinere Lose, kürzere Laufzeiten und weniger inkludierte Leistungsbereiche
dafür zu sorgen, dass der Mittelstand bei dieser möglichen ÖPP am Wettbe-
werb beteiligt werden kann und nicht wie bei vergleichbaren Projekten in der
Vergangenheit durch zu große Projektvolumina und zu lange Laufzeiten vom
Wettbewerb von vornherein ausgeschlossen wird?

17. Inwiefern wäre ein paralleler Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz
Weinsberg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim und einer pa-
rallel verlaufenden Ost-West-Verbindung der Hohenlohebahn als Güterzug-
strecke, analog zum A-5- und Rheintalbahnausbau zwischen Offenburg und
Freiburg, möglich?

Berlin, den 27. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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