BT-Drucksache 18/8233

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/7044 - Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleunigen

Vom 26. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8233
18. Wahlperiode 26.04.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/7044 –

Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die
Gesundheitsversorgung beschleunigen

A. Problem
Das deutsche Gesundheitsversorgungssystem bietet den Versicherten umfangrei-
che medizinische Leistungen auf hohem Niveau und gilt weltweit als vorbildlich.
Der Gesundheitssektor ist für Deutschland zugleich ein erheblicher Wirtschafts-
faktor. Die Gesundheitsversorgung steht jedoch aufgrund des demografischen
Wandels, der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und des hiermit ein-
hergehenden Wandels des Krankheitsspektrums vor großen technischen und so-
zialen Herausforderungen.

Die Bundesregierung trägt diesen Umständen mit diversen Programmen und Pro-
jekten erfolgreich Rechnung. Mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen
an die Gesundheitsversorgung und damit das Gesundheitssystem muss die Trans-
lation von Forschungsergebnissen aber weiter verbessert werden. Es bedarf dafür
einer noch stärker auf Innovationen fokussierten Verbundforschung unter Betei-
ligung von Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und Wirtschaft.

B. Lösung
In Anbetracht der Herausforderungen an die Gesundheitsversorgung und das Ge-
sundheitssystem der Zukunft im Hinblick auf das Wohlergehen der Patientinnen
und Patienten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
im Gesundheitswesen wird die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin konse-
quent einen integrierten Politikansatz in der Gesundheitsforschung, -wirtschaft
und -versorgung zu verfolgen. Das geforderte umfangreiche Maßnahmenbündel
zielt auf die Verbesserung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Ge-
sundheitsversorgung und Innovationsförderung im Gesundheitssystem ab.

Drucksache 18/8233 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7044.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8233
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/7044 anzunehmen.

Berlin, den 13. April 2016

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Stephan Albani
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Drucksache 18/8233 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Stephan Albani, René Röspel, Nicole Gohlke und Kai
Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/7044 in seiner 147. Sitzung am 18. Dezember 2015
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Aus-
schuss für Gesundheit, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union und dem Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD führen aus, dass das deutsche Gesundheitsversorgungssystem den Ver-
sicherten umfangreiche medizinische Leistungen auf hohem Niveau bietet und weltweit als vorbildlich gilt. Der
Gesundheitssektor sei für Deutschland zugleich ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, da in der erweiterten Gesund-
heitswirtschaft derzeit 6,2 Millionen Erwerbstätige in Deutschland beschäftigt seien und mehr als 10 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes im Gesundheitsbereich erwirtschaftet würden.

Die Gesundheitsversorgung stehe jedoch aufgrund des demografischen Wandels, der steigenden Lebenserwartung
der Bevölkerung und des hiermit einhergehenden Wandels des Krankheitsspektrums vor großen Herausforderun-
gen. Angesichts dieser Entwicklungen werde die Bedeutung des Sektors in naher Zukunft weiter stark zunehmen
und auf technische und soziale Innovationen angewiesen sein.

Innovationen in der Gesundheitswirtschaft erforderten jedoch intensive Anstrengungen in Wissenschaft und For-
schung wie eine ausreichende Grundlagenforschung. Ausgesprochen zu begrüßen seien die Investitionen in For-
schung und Entwicklung der industriellen Gesundheitswirtschaft, insbesondere auch des Mittelstands.

Auch die öffentliche Förderung von Forschung und Entwicklung leiste einen wesentlichen Beitrag an der Sicher-
stellung der Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. Allein das Bundesministerium für Bildung und For-
schung (BMBF) habe in der Projektförderung und der institutionellen Förderung mehr als 6,2 Milliarden Euro im
Zeitraum 2011 bis 2014 bereitgestellt. Eine Garantie für Innovationen in der Patientenversorgung sei dies jedoch
nicht automatisch, stünden Letztere doch immer auch im Spannungsfeld von regulierten Märkten und komplexen
Verteilungssystemen. Die Gesundheitsforschung, aber auch die Gesundheitspolitik, müsse dieses Spannungsfeld
permanent im Blick haben.

Die Antragsteller führen aus, dass die Bundesregierung diesen Bedingungen mit diversen Programmen und Pro-
jekten, wie dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, der Förderinitiative „Forschungscampus“ oder den
Förderformaten „KMU-innovativ: Medizintechnik“ sowie „KMU innovativ: Biotechnologie“, Rechnung trage.
Mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen an die Gesundheitsversorgung und damit das Gesundheitssys-
tem müsse der Transfer aber weiter verbessert werden. Es bedürfe dafür einer noch stärker auf Innovationen fo-
kussierten Verbundforschung unter Beteiligung von Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und Wirtschaft.

Hierzu gelte es, in allen Aktionsfeldern des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung Indikatoren und Wege
einer erfolgreichen Translation zu verankern und das Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft des Rahmenprogramms
substanziell zu stärken. Dabei müssten vor allem kleine Unternehmen und der Mittelstand als Innovationsmotoren
der Gesundheitswirtschaft weitaus stärker als bisher in die Förderung eingebunden werden.

So brauche es eine an Versorgungsbedarfen und hierbei insbesondere an den Bedarfen von Patientinnen und Pa-
tienten sowie der im Gesundheitswesen Beschäftigten ausgerichtete Innovationspolitik, die Nutzen, Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung ins Zentrum rücke. Insbesondere sollten Innovationshemmnisse abgebaut wer-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8233
den, die nicht aus der Notwendigkeit heraus erwüchsen, die Versorgungsqualität bzw. Patientensicherheit zu er-
höhen. Die Bundesregierung sei daher gefordert, die Rahmenbedingungen beim Thema Innovationsfinanzierung
mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiter zu verbessern.

In Anbetracht der Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung der Zukunft, das Wohlergehen der Patien-
tinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen solle die Bundesregie-
rung aufgefordert werden, mit einem Bündel von Maßnahmen weiterhin konsequent einen integrierten Politikan-
satz in der Gesundheitsforschung, -wirtschaft und -versorgung zu verfolgen.
Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Wesentlichen aufgefor-
dert werden:

1. Im Kontext der Umsetzung ihres Rahmenprogramms Gesundheitsforschung den schnellen Transfer von For-
schungsergebnissen in die Gesundheitswirtschaft und -versorgung zu forcieren;

2. geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung von Interessengemeinschaften, Patientenverbän-
den sowie Kostenträgern im Innovationsprozess zu schaffen;

3. die Innovationsfinanzierung für KMU weiter zu verbessern;

4. bei der Zulassung der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für Fälle der sog. Begleitdiagnostik statt des Genehmigungs-
verfahrens ein Anzeigeverfahren mit verbindlichen Fristen einzuführen;

5. das Konzept der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) bei der regelmäßig stattfindenden, wis-
senschaftsgeleiteten Evaluation weiterhin zu überprüfen und hierbei sowohl die positiven Effekte der Grün-
dungen wie auch die Defizite der bisher tätigen Einrichtungen offenzulegen und

6. im Rahmen der Umsetzung ihres Rahmenprogramms Gesundheitsforschung sowie im Rahmen ihrer Beteili-
gung am Innovationsfonds darauf hinzuwirken, die Versorgungsforschung durch einen beschleunigten Trans-
fer von Forschungsergebnissen und Innovationen weiter zu stärken, um vor allem die Alltagsversorgung von
Patienten zu verbessern. Hierzu gehören vor allem die Pflegewissenschaft, aber auch die Biometrie, Epidemi-
ologie sowie Bio- und Medizininformatik.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der mitberatende Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss
für Gesundheit, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Ausschuss für die Ange-
legenheiten der Europäischen Union und Ausschuss Digitale Agenda haben jeweils in der Sitzung am
13. April 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/7044 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am 16. März 2016 zu dem Antrag ein
öffentliches Fachgespräch mit dem Thema „Stärkung und Beschleunigung des Transfers von Forschungsergeb-
nissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung“ mit den nachfolgend genannten Sachverständigen durch-
geführt:

– Marco Alves, Koordinator Access Campaign Germany, Ärzte ohne Grenzen e. V., Berlin

– Prof. Dr. rer. nat. Gerd Antes, Direktor von Cochrane Deutschland, Universitätsklinikum Freiburg

– Prof. Dr. Jürgen Popp, Sprecher des Leibniz-Forschungsverbundes „Medizintechnik: Diagnose, Monitoring
und Therapie“, Institutsdirektor Leibniz-Institut für Photonische Technologien e. V., Jena

Drucksache 18/8233 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas Schmitz-Rode, Direktor des Instituts für Angewandte Medizintechnik

der Medizinischen Fakultät im Helmholtz-Institut der RWTH Aachen

– Dr.-Ing. habil. Katrin Sternberg, Vice President R&D, FEIM – Front End Innovation & Materials, Aesculap
AG, Tuttlingen

– Dr. Frank Wissing, Generalsekretär, Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V., Ber-
lin

– Dr. Rolf Zettl, Administrativer Vorstand, Berliner Institut für Gesundheitsforschung / Berlin Institute of
Health (BIH).

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen wurden als Ausschussdrucksachen 18(18)205 a - f verteilt
und auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht.

Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind in die Schlussberatung des Ausschusses einbezogen worden.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag in seiner 62. Sitzung
am 13. April 2016 abschließend beraten und empfiehlt Annahme des Antrags auf Drucksache 18/7044 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird erklärt, das Thema und Ziel des Antrags sei, den Transfer der
Ergebnisse aus der Gesundheitsforschung in die Praxis hin zum Patienten zu beschleunigen. Das deutsche Ge-
sundheitssystem und die medizinische Forschungslandschaft seien leistungsstark und nähmen im internationalen
Vergleich Spitzenpositionen ein. Dies belegten Exportquoten von 66 Prozent und ein Umsatz von einem Drittel
mit Produkten, die jünger als drei Jahre seien. Aus Patientensicht sei allerdings zu beklagen, dass es rund vierzehn
Jahre dauere, bis der Patient von Innovationen aus der Forschung profitiere. Auch wenn die Patientensicherheit
bei der Einführung von Innovationen gewährleistet sein müsse, sei eine deutliche Verkürzung dieses Zeitrahmens
anzustreben.

Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass die elementare Bedeutung der Beschleunigung des Transfers von For-
schungsergebnissen in verschiedensten Veranstaltungen und dem Fachgespräch im Ausschuss von Vertretern aus
Wissenschaft und Wirtschaft sowie Universitätsklinika und NGOs bekräftigt worden sei.

Sie verweist auf eine Reihe von wichtigen Maßnahmen, die im Koalitionsantrag vorgeschlagen worden seien, u.a.
eine Förderlinie für Innovationstransfer, die Stärkung von Netzwerken, die Einbeziehung von Interessengemein-
schaften, Patientenverbänden sowie Kostenträgern des Gesundheitssystems, die stärkere Orientierung von For-
schung und Entwicklungsaufgaben am Mittelstand, die Beschleunigung von Zulassungsverfahren, eine stärkere
Fokussierung der Verwertung und des Transfers bei der Evaluation von Förderprojekten sowie eine bessere Ver-
fügbarmachung vorhandener Daten für die Forschung.

Die Fraktion führt aus, dass am Anfang der Legislaturperiode noch über die Problematik der Genehmigung soge-
nannter strahlenschutzrechtlich relevanter Zulassungsverfahren von Begleitdiagnostiken ohne verbindliche Fris-
ten debattiert worden sei. Die Prüfungszeiträume seien für die forschende Industrie zu lang. Die Produkte aus den
Diagnostik- und Therapieverfahren müssten schneller beim Patienten ankommen. Es sei erfreulich, dass zwi-
schenzeitlich die Zusicherung des Bundesumweltministeriums vorliege, verbindliche Fristen einzuführen.

Vor dem Hintergrund, dass der vorliegende Antrag einen Beitrag leiste, dass der Transfer von Innovationen in die
Praxis beschleunigt werde, die Sicherheit des Patienten aber gewahrt bleibe, werde um die Zustimmung aller
Fraktionen im Ausschuss zum Antrag gebeten.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, es sei richtig, wenn der Antrag das Problem adressiere, dass Ergebnisse aus
der Gesundheitsforschung im Durchschnitt über zehn Jahre bräuchten, bis sie in der Patientenbehandlung Anwen-
dung fänden. Sie beklagt aber, dass die Verbesserung der Gesundheitsversorgung vor allem durch eine ökono-
misch und naturwissenschaftlich-technisch zentrierte Forschung erreicht werden solle. Im Antrag werde dement-
sprechend von Beschäftigungspotentialen, Marktführerschaft oder Exportchancen der Gesundheitswirtschaft ge-
sprochen. Aus Sicht der Fraktion kehre diese Auffassung des Transfers von Forschungsergebnissen den Ablauf
von Innovationen im Gesundheitssystem vollständig um. Sie kritisiert, dass Innovationen aus dem öffentlichen
Bereich im Antrag keine Rolle spielten, ebenso würden soziale Innovationen, wie beispielsweise die Frage des

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8233
Umgangs mit Patienten, vernachlässigt. Dies gelte auch für die Frage der Beteiligung von Patienten und Klinik-
personal an der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Unter der Restriktion, dass eine Entwicklung
dieser Innovationen ausschließlich von der Gesundheitswirtschaft finanziert werden solle, sei eine am Patienten-
bedarf orientierte Produktpolitik nur eingeschränkt zu erwarten.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. werden die Forderungen im Antrag kritisiert, Unternehmen einen besseren
Zugang zu Forschungs- und Klinikdaten zu ermöglichen. Aus Sicht der Fraktion sei aber allein eine stärkere
Orientierung der öffentlichen Forschung an den Bedürfnissen der Unternehmen und eine Reduzierung von büro-
kratischem Aufwand zu wenig. Sie betont, dass damit die falschen Weichen gestellt würden und dies dem großen
Problemfeld nicht gerecht werde. Aus diesem Grund stimme die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag nicht zu.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass der Schwerpunkt des Antrags in der Förderung des Forschungstransfers im
Bereich der Medizintechnik und der technischen Innovation liege. Marco Alves von „Ärzte ohne Grenzen“ und
Professor Dr. Gerd Antes vom Cochrane-Institut hätten im Fachgespräch in Bezug auf die Gesundheitsversorgung
Richtiges vorgetragen, allerdings nicht in dem Zusammenhang, der eigentlich hätte diskutiert werden sollen. Nur
ein Ausschnitt der Forschung, die Verbesserung des Transfers im medizintechnischen Bereich, hätte zur Debatte
gestanden. Daher sei die von Seiten der Fraktion DIE LINKE. vorgetragene Kritik nicht nachzuvollziehen. Der
Vorwurf einer Verengung sei auch unzutreffend, da der Antrag der Koalitionsfraktionen nicht allein technische
Innovationen, sondern auch die Förderung sozialer Innovationen im Blick habe. Es gehe den Koalitionsfraktionen
um die Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses für die medizinische Versorgung der Patienten, um eine Neu-
ausrichtung hin zu einer bedarfs- und versorgungsorientierten sowie um die Fortsetzung einer markteffizienten
Forschungsförderung.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird auf Hinweise von Sachverständigen im Fachgespräch hingewiesen, die
auch im Zusammenhang der Beratung des Antrags von Bedeutung seien und als Auftrag an die Politik verstanden
werden sollten: Universitätsklinika und Krankenhäuser könnten eine zentrale Rolle bei der Technologieentwick-
lung durch den Transfer von Erkenntnissen „vom Bett über die Forschung in technische Anwendungen“ spielen.
Im bestehenden System seien sie aber nicht in der Lage, ihren Beitrag zum Forschungstransfer zu leisten, da
richtigerweise die Patientenorientierung im Vordergrund stehe. Die Politik müsse deshalb auf die Entlastung for-
schender Ärzte hinarbeiten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die stationäre Behandlung des Patienten
und die Forschung stärker miteinander kombiniert werden könnten. Der Bildungs- und Forschungsausschuss
leiste seinen spezifischen Beitrag aus der Forschungsperspektive für eine schnellere Umsetzung von Ergebnissen
für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, dass im Fachgespräch des Forschungsausschusses viele,
über den Antrag hinausgehende Facetten besprochen und Anregungen gegeben worden seien, wie der Transfer
weiter verbessert werden könne. Es wird beklagt, dass diese Anregungen von den Koalitionsfraktionen nicht auf-
gegriffen und der verengende Antrag nicht grundlegend überarbeitet worden sei.

Die Fraktion kritisiert, dass der Antrag den Fokus vor allem auf förderliche Strukturen der Gesundheitswirtschaft
lege und folglich einen interessengetriebenen Translationsbegriff voraussetze. Es gehe bei der Verbesserung von
Transfer nicht um Innovation an sich, sondern um die Beschleunigung von Prüf- und Auswahlprozessen. Wie
diese verbessert werden könnten, werde im Antrag aber nicht substantiell dargestellt.

Im Fachgespräch habe man lernen können, dass für die Beschleunigung des Forschungstransfers deutlich mehr
Qualitätssicherung betrieben werden müsse. Für die Effizienz der Qualitätssicherung seien mehr Evidenz durch
klinische Studien erforderlich, ein transparenter und leichter Zugriff auf evidenzbasierte Forschungserkenntnisse
und mehr und bessere Strukturen für ein stärkeres Ineinandergreifen von Forschung und Versorgung. Die Fraktion
betont, dass es wichtig sei, dies auch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und
nicht nur im Gesundheitsausschuss zu debattieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht das Problem des Reputations- und Belohnungssystems in der
Wissenschaft an, das stark auf die Impactfaktoren in englischsprachigen Journals abziele, aber nicht auf die För-
derung von Transfer und Translation. Sie nehme auch internationale Debatten über die fehlende Reproduzierbar-
keit von Forschungsergebnissen, insbesondere der Grundlagenforschung, wahr. Der Antrag greife Themen wie
„vermeidbare Verschwendung“, „Prävention von Überdiagnosen“ oder „Vermeidung von überflüssiger Diagnos-
tik“ nicht auf. Dies seien aber Faktoren, die dazu beitrügen, dass Transfer und Translation nur schleppend voran-
gingen und Qualitäts- und Effizienzmängel im Versorgungssystem fortbestünden.

Drucksache 18/8233 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Es werde bedauert, dass Themen wie „Bedarfsgerechtigkeit“ oder „soziale Innovationen“ im Antrag nicht ausrei-
chend konkretisiert worden seien. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei der Antrag vor dem
Hintergrund aktueller Debatten nicht ausreichend, daher werde sie ihn ablehnen.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird vor dem Hintergrund der Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN klargestellt, dass es nicht Ziel des Antrags gewesen sei, alle Themen der Gesundheitsforschung aufzu-
greifen, sondern die Prozesskette von der Forschung bis hin zur Anwendung am Patienten zu untersuchen und
festzustellen, ob und wo dieser Prozess behindert würde.

Zur Vorbereitung des Antrags seien Fachleute konsultiert, Workshops durchgeführt und die relevanten Punkte
ausgearbeitet worden. Es gehe nicht darum, ob in dem Antrag jeder Aspekt vorhanden sei, sondern ob in dem
Antrag die relevanten Aspekte berücksichtigt worden seien. Die Fraktion der CDU/CSU sei daher von der Rele-
vanz des Antrags überzeugt. Er gehe auch über den Koalitionsvertrag hinaus.

Die Fraktion wendet sich mit einer Frage zum Thema „Zulassung der Anwendung ionisierender Strahlung“ beim
Bundesamt für Strahlenschutz an den Parlamentarischen Staatssekretär des BMBF, Thomas Rachel. Dies sei ein
Problem, das auch aus wissenschaftlicher Sicht noch nicht gelöst worden sei. Im Antrag seien verbindliche Fristen
vorgeschlagen worden. Die Fraktion würde gerne wissen, ob das Umweltministerium und das Bundesamt für
Strahlenschutz inzwischen eine Regelung getroffen hätten.

Von Seiten der Bundesregierung wird der Antrag der Koalitionsfraktionen als sehr sachkundig begrüßt. Er ma-
che vor allem deutlich, dass der Transfer letztlich nur gelingen könne, wenn die Gesundheitswirtschaft in den
gesamten Prozess mit einbezogen werde. Bei den Oppositionsfraktionen verspüre man eine gewisse Hemmung,
wenn die Gesundheitswirtschaft ins Spiel gebracht werde. Es werde betont, dass aus Sicht der Bundesregierung
die Translation nur dann funktioniere, wenn alle Beteiligten, also auch die die Verantwortung tragenden Personen
in der Gesundheitswirtschaft, frühzeitig in die Prozesse einbezogen würden.

Zur Frage der Fraktion der CDU/CSU wird erklärt, dass bei der Zulassung der ionisierenden Strahlung zwei ver-
schiedene Genehmigungen vorliegen müssten. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesamt für Arzneimittel und
Medizinprodukte erteilten die arzneimittelrechtliche Genehmigung. Das Bundesamt für Strahlenschutz sei für die
strahlenschutzrechtliche Genehmigung verantwortlich.

Vor dem Hintergrund der Kritik aus der medizinischen Szene, die Prozesse dauerten zu lange, habe die Bundes-
regierung mit anderen Ressorts, u. a. dem Bundesumweltministerium, wozu das Bundesamt für Strahlenschutz
gehöre, Gespräche geführt.

Im Jahr 2014 habe es bei den Anträgen im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung am Menschen einen enor-
men Antragsstau gegeben, was auf die schlechte Personalausstattung im Bundesamt für Strahlenschutz zurückzu-
führen gewesen sei. Laut Angaben des Bundesumweltministeriums sei dort jetzt eine Verbesserung erreicht wor-
den. In den meisten Fällen gehe es um Begleitdiagnostik, während nur eine geringe Zahl an Fällen den For-
schungsgegenstand der Strahlungsanwendung beträfe. Hier sei das vollumfängliche Genehmigungsverfahren er-
forderlich.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8233
Es habe außerdem einen Austausch zwischen dem Umwelt- und dem Gesundheitsministerium gegeben. Sie hätten
sich darauf verständigt, dass für klinische Studien mit Begleitdiagnostik zukünftig ein Anzeigeverfahren mit fes-
ten Bearbeitungsfristen eingeführt werden solle. Dadurch würde bei einer Vielzahl der Fälle eine deutliche Ver-
besserung erreicht. Das „Vierte Gesetz zur Änderung der arzneimittelrechtlichen und anderer Vorschriften“ werde
dies entsprechend berücksichtigen.

Berlin, den 13. April 2016

Stephan Albani
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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