BT-Drucksache 18/8173

Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan und Armenien

Vom 15. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8173
18. Wahlperiode 15.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und
der Fraktion DIE LINKE.

Die Türkei im Spannungsfeld der EU-Politik gegenüber Aserbaidschan
und Armenien

Inmitten der aktuellen Spannungen mit Russland erklärte der türkische Premier-
minister Ahmet Davutoğlu, die Türkei werde alles tun, um das abtrünnige
Bergkarabach zu befreien, da die Türkei und Aserbaidschan „eine Familie“ seien.
Offensichtlich ging es Ahmet Davutoğlu darum, von der aserbaidschanischen Re-
gierung Unterstützung gegen Russland zu erhalten. Diese jedoch hielt sich bis-
lang mit Äußerungen zurück, da sie Russland nicht verärgern will
(www.tagesschau.de/ausland/russland-tuerkei-117.html). Nicht zuletzt, weil
Russland „deutlich bemüht“ ist, beschwichtigend auf die Konfliktparteien bei der
Auseinandersetzung in Bergkarabach einzuwirken. Aserbaidschan streitet mit Ar-
menien um die Region Bergkarabach. Der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdoğan habe mit seiner Ankündigung, Aserbaidschan „bis zum Letzten“ zu
unterstützen, die Rhetorik jedoch verschärft (www.deutschlandfunk.de/berg-
karabach-konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram:article_
id=350159).
Nicht ohne Risiko ist es, dass die Türkei seit längerem versucht, Georgien
über eine strategische Partnerschaft in die „Einkreisung“ Armeniens gegen Russ-
land einzubinden (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im-
suedkaukasus-tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien-und-
russland-ein/). Armenien ist eingeklemmt zwischen der Türkei und dessen engen
Verbündeten Aserbaidschan und Georgien. Diese Kooperation beinhaltet ge-
meinsame militärische Übungen zum Schutz der Öl- und Gaspipelines, die von
Aserbaidschan über Georgien in die Türkei verlaufen. Die georgische Verteidi-
gungsministerin Tina Khidasheli bestätigte, dass im Rahmen dieser strategischen
Partnerschaft gemeinsame Übungen stattfinden (www.tagesschau.de/ausland/russ-
land-tuerkei-117.html).
Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug im Jahr 2014 nach offiziellen
Angaben ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und im
Jahr 2015 ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17 Prozent des Staatshaushal-
tes). Der Verteidigungshaushalt Armeniens betrug im Jahr 2014 ca. 473 Mio. US-
Dollar (entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und im Jahr 2015 ca.
480 Mio. US-Dollar (ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von
Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den Ver-
teidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit erhebli-
chen Unsicherheiten behaftet (Bundestagsdrucksache 18/7979).
Kontrolle über Georgien, Armenien und Aserbaidschan bedeutet Kontrolle über
den Korridor zwischen den öl- und gasreichen Ländern des Kaspischen Beckens

Drucksache 18/8173 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und dem Schwarzen Meer und damit nach Europa. Bereits seit dem Jahr 1992
sind Armenien und Russland militärisch verbündet, beide Staaten sind Mitglieder
in des von Russland angeführten Verteidigungsbündnisses „Organisation
des Vertrags über kollektive Sicherheit“ sowie der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Nach dem Ende des Pipeline-Projekts „South Stream“, richtet die Europäische
Union ihren Fokus derzeit auf Aserbaidschan. Von dort soll Gas mittels der Trans-
anatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) von
Aserbaidschan über Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien
gepumpt werden (www.sueddeutsche.de/politik/oel-und-gas-warum-europa-
nicht-an-aserbaidschan-vorbeikommt-1.2262892). Die Hohe Vertreterin der Europä-
ischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sprach vom
„Südlichen Gaskorridor der EU“ als „einem wesentlichen Bestandteil der
EU-Strategie zur Energiesicherheit“ (www.presseportal.de/pm/115057/ 3275272).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland

deutlich bemüht ist, im Einklang mit der Europäischen Union, UNO und
Aussagen des deutschen Bundesministers des Auswärtigen, im aktuellen
Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, auf
beide Seiten beschwichtigend einzuwirken und eine weitere militärische Es-
kalation zu verhindern, wohingegen der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdoğan mit seiner Aussage, er würde Aserbaidschan „bis zum Letzten“ un-
terstützen, die Rhetorik verschärft hat (www.deutschlandfunk.de/berg-
karabach-konflikt-zwischen-russland-und-tuerkei-wirft.694.de.html?dram:
article_id=350159)?

2. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den/die Auslöser für die aktuellen gewaltsamen Auseinandersetzungen
zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach und die Rolle der
Türkei?

3. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die Rolle der Türkei in der Organisation der Eurasischen Strafverfol-
gungsbehörden mit militärischem Status (TAKM), die als Teil der Assoziation
der Europäischen und Mediterranen Gendarmerien und Polizeikräfte mit Mili-
tärstatus (FIEP) gesehen werden soll, und der neben der Türkei auch Aserbaid-
schan, Kirgistan und Kasachstan angehören (http://eurasianews.de/blog/
militaerkooperation-zwischen-der-tuerkei-aserbaidschan-und-zentralasiatischen-
staaten-soll-verstaerkt-werden/)?

4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über den Technologietransfer und die gemeinsame Produktion von Verteidi-
gungsprodukten von Aserbaidschan und der Türkei (http://eurasianews.de/
blog/tuerkischer-generalstabschef-ruft-zu-staerkerer-militaerkooperation-der-
turkstaaten-auf/)?

5. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die militärische Ausrichtung des im März 2016 stattgefundenen Manövers
„TurAz Qartali“ der aserbaidschanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der
Türkei (http://eurasianews.de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-
aserbaidschan-fuehren-militaermanoever-in-konya-durch/)?

6. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die militärische Ausrichtung des Manövers „TurAz Șahini“ der aserbaid-
schanischen und türkischen Luftstreitkräfte in der Türkei (http://eurasianews.
de/blog/gemeinsam-gegen-armenien-tuerkei-und-aserbaidschan-fuehren-
militaermanoever-in-konya-durch/)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8173
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Welle gemein-
samer militärischer Übungen der drei Staaten Türkei, Aserbaidschan und Geor-
gien mit dem Wandel der militärischen Balance zwischen Armenien und Aser-
baidschan korrespondiert, weil ein Großteil der Grenzen Armeniens tangiert
ist (http://eurasianews.de/blog/militaerische-schachzuege-im-suedkaukasus-
tuerkei-bindet-georgien-und-aserbaidschan-gegen-armenien-und-russland-ein/)?

8. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Span-
nungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt
hinsichtlich der Ausrichtung der Politik der Türkei gegenüber Armenien und
Aserbaidschan?

9. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Span-
nungen zwischen der Türkei und dem Iran bezogen auf den Syrien-Konflikt
hinsichtlich der Ausrichtung der Politik des Iran gegenüber Armenien und
Aserbaidschan?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am 7. Dezember 2015
offiziell begonnenen Verhandlungen der Europäischen Union mit Armenien
über ein neues Abkommen, nachdem die gemeinsame Vorstudie („scoping
exercise“) über eine neue rechtliche Vereinbarung (Rahmenabkommen), die
mit den Verpflichtungen Armeniens als Mitglied der Eurasischen Wirt-
schaftsunion kompatibel ist, erfolgreich abgeschlossen wurde und der Rat
der Europäischen Union am 12. Oktober 2015 die Europäische Kommission
und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicher-
heitspolitik ermächtigt hat, mit Armenien diesbezügliche Verhandlungen
zu führen (www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/EU-
Armenien-Neues-Abkommen---Verhandlungsbeginn-151207.html)?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bis wann die Verhand-
lungen über das neue Rahmenabkommen planmäßig abgeschlossen sein sol-
len?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Europäischen
Union angestrebten Ziele des neuen Abkommens bezüglich der sektoralen
Zusammenarbeit im Bereich der Energie?

13. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Fe-
derica Mogherini, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der
Europäischen Union und Aserbaidschan angesprochen worden (http://eeas.
europa.eu/top_stories/2016/010316_visits-azerbaijan_en.htm)?

14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Außen-
minister Aserbaidschans, Elmar Mammadyarov, vor über sechs Monaten
in Brüssel einen Entwurf für ein Abkommen „Strategische Partnerschaft
EU-Aserbaidschan“ übergeben hat, und inwieweit hat die Bundesregierung
Kenntnis zu Differenzen über den Inhalt des vorgeschlagenen Abkommens
(www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-
eigenem-entwurf.csp)?

15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Aserbaidschan eine
Assoziierung mit der Europäischen Union ablehnt (www.tt.com/home/
11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.
csp)?

Drucksache 18/8173 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass wegen eines
Streits mit dem OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschen-
rechte (ODIHR) im Vorjahr keine Beobachtermission der OSZE bei der Par-
lamentswahl zustande kam, weil es „unmöglich“ gewesen sei, eine „wirk-
same und glaubwürdige Wahlbeobachtung durchzuführen“ (www.tt.com/
home/11120717-91/aserbaidschan-will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-
entwurf.csp)?

17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Europarat, dem
Aserbaidschan angehört, im Jahr 2015 seine Zusammenarbeit mit Baku in
Menschenrechtsfragen mit Blick auf eine wachsende Zahl inhaftierter Men-
schenrechtsaktivisten und eine „dramatische Verschlechterung“ der Men-
schenrechtslage beendete (www.tt.com/home/11120717-91/aserbaidschan-
will-abkommen-mit-eu-nach-eigenem-entwurf.csp)?

18. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim Besuch der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Federica Mogherini, die Wiederaufnahme der ausgesetzten Dialogformate
aus dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angesprochen worden?

19. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung
die Sicherheitssektorreform der aserbaidschanischen Streitkräfte bezogen
auf die Anpassung an NATO-Standards im Rahmen der aktuellen beschlos-
senen Zwei-Jahres-Periode des Individuellen Partnerschaftsaktionsplans –
IPAP (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?

20. Welche ausgewählten Bereiche bzw. Einheiten sollen im Rahmen der „Part-
nership for Peace“ (PfP) der NATO und Aserbaidschan dahingehend ange-
passt werden, dass sie interoperabel sind mit den NATO-Staaten (www.
nato.int/cps/en/natohq/topics_49111.htm)?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der
NATO mit Aserbaidschan, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden,
wie
a) sich bei Bedarf frei durch Aserbaidschan bewegen zu können,
b) nicht dem aserbaidschanischen Recht zu unterliegen, und
c) zeitlich befristet aserbaidschanische militärische Infrastruktur benutzen

zu dürfen?
22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Armenien nicht Mitglied

der NATO werden will (www.nato.int/cps/en/natohq/topics_48893.htm)?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von einer

NATO-Delegation Anfang März 2016 in Eriwan diskutierten neuen Pakets
für die Partnerschaft NATO – Armenien im Rahmen des IPAP (http://
artsakhpress.am/eng/news/39473/armenia-nato-collaboration-discussed-in-
yerevan.html)?

24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch den IPAP der
NATO mit Armenien, den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie
a) sich bei Bedarf frei durch Armenien bewegen zu können,
b) nicht dem armenischen Recht zu unterliegen, und
c) zeitlich befristet armenische militärische Infrastruktur benutzen zu dür-

fen?
25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des

Visaerleichterungsabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft
ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8173
26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens mit Armenien, das seit Januar 2014 in Kraft ist
(www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/)?

27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Vi-
saerleichterungsabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in
Kraft ist (www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/azerbaijan/)?

28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Rück-
übernahmeabkommens mit Aserbaidschan, das seit September 2014 in Kraft ist
(www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/azerbaijan/)?

29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Armenien und
Aserbaidschan syrische Flüchtlinge aufgenommen haben, und sofern dies
der Fall ist, wie viele wurden bisher aufgenommen?

30. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Regierungen der Türkei und Aser-
baidschans als stabile und verlässliche Partner hinsichtlich des Baus der
TANAP?

31. Welche Einnahmen entstehen Aserbaidschan durch den Bau der Pipelines,
und inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis Auswirkungen
des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der aserbaidschanischen Regie-
rung und der Menschenrechtslage?

32. Welche Einnahmen entstehen der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung
durch den Bau der Pipelines, und inwieweit sieht die Bundesregierung Aus-
wirkungen des Baus von TANAP auf die Stabilisierung der türkischen Re-
gierung bzw. ihres Präsidenten und der Menschenrechtslage?

33. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die sicherheitspolitische Lage in den Gebieten, durch welche die
TANAP verlaufen wird?

34. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstli-
cher) der kürzlich wieder eskalierte Bergkarabach-Konflikt Auswirkungen
auf den Bau von TANAP?

35. Welche Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Lage in den betroffenen
Ländern wird der Bau der TANAP nach Kenntnis der Bundesregierung ha-
ben, vor allem vor dem Hintergrund der seit Jahren steigenden Rüstungsaus-
gaben Aserbaidschans?

36. Welche Auswirkungen hat der Bau der TANAP unter Umgehung Armeniens
nach Kenntnis der Bundesregierung auf die armenisch-aserbaidschanischen
und die armenisch-türkischen Beziehungen?

37. Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna der durchquerten Regionen wird
der Bau von TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bundesregierung haben?
Inwiefern sind davon besonders die Querungen der Meerenge im Ägäischen
Meer (TANAP) und der Adria (TAP) betroffen?

38. Inwieweit sind der Bundesregierung Maßnahmen des Eigentümerkonsorti-
ums bekannt, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu hal-
ten, und inwiefern wurden bzw. werden die Belange der Bevölkerung hier
angemessen berücksichtigt?

39. Inwieweit sind der Bundesregierung die genauen Eigentümerstrukturen von
TANAP bzw. TAP bekannt?
Wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln)?

Drucksache 18/8173 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
40. Inwiefern entsprechen die Eigentumsverhältnisse bei TAP den Entflech-
tungsregelungen des dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnen-
markt der Europäischen Union (hier vor allem „Ownership Unbundling“),
und welche etwaigen Ausnahmeregelungen von der Binnenmarktregulierung
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung für
TAP vorgenommen?

41. Wie wird eine Gleichbehandlung bei der Beurteilung der TAP mit anderen
Projekten zum Bau von Importpipelines bezüglich der Anforderungen des
dritten Liberalisierungspaketes zum Energiebinnenmarkt der Europäischen
Union sichergestellt, vor allem vor dem Hintergrund der kritischen Diskus-
sion des Nord-Stream-2-Projektes in Brüssel und einzelnen EU-Mitglied-
staaten?

42. Über welche Kapazitäten werden TANAP bzw. TAP nach Kenntnis der Bun-
desregierung verfügen (bitte in Mio. m3 aufschlüsseln)?

43. Welchen Beitrag kann nach Kenntnis der Bundesregierung die durch diese
Pipelines transportierte Menge von Erdgas für die europäische Versorgungs-
sicherheit leisten?

44. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Projekt hinsichtlich der
in Europa angestrebten Diversifizierung der Lieferquellen bei?

45. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verträge über Erdgaslieferungen
über TAP bereits unterzeichnet wurden?

46. Welche Kapazitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht am
Bau der Pipelines beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehen?

47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob am Einspeisepunkt Kipi freie Kapazitä-
ten für andere Anbieter zur Verfügung stehen?

48. Wie wirkt sich das auf das seit kurzem wiederbelebte Projekt des Italy-Greece-
Interconnectors – Poseidon aus (vgl. www.euractiv.com/section/energy/news/
gazprom-revives-poseidon-adriatic-link/)?

49. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten beim Bau von
TANAP bzw. TAP entstehen?

50. Wie ist die Finanzierung dieser Pipelines nach Kenntnis der Bundesregierung
geregelt (Eigen-/Fremdkapital)?

51. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung über EU-Finan-
zierungsquellen, bspw. durch die Förderung im Rahmen der „Projects of
Common Interest“, durch Kredite der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung und durch die Europäische Investmentbank, zur Verfügung
gestellt?

52. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass den
griechischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Kosten für die Pipeline
entstehen?

53. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise das Betreiber-
konsortium von TAP sich Zugriff auf die benötigten Landflächen in Grie-
chenland gesichert hat?
Welche Vertragsformen wurden hier verwendet (Verpachtung, Kauf etc.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesem Zusammenhang Enteignun-
gen aufgetreten sind?

54. Welche finanziellen Vorteile ergeben sich aus dem Bau von TAP für Grie-
chenland?

55. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden Tran-
siteinnahmen für Griechenland aus dem Erdgastransport?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8173
56. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass bulgarische Be-
hörden an einer „Wiederbelebung“ des South-Stream-Pipeline-Projektes ar-
beiten (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d
69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey%
20Abkhazia&tx_ttnews%5Btt_news%5D=45229&tx_ttnews%5BbackPid%
5D=7&cHash=e869fb0def071df03f5d7bd948cd3707)?

57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einmischung der Türkei
in die Frage der Restauration der Aziz-Moschee im georgisch-muslimischen Ad-
scharien (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941
d69d0be3f378576261ae3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Turkey%
20Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%5D=3&tx_ttnews%5Btt_news%5D=
45079&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=611c9f62c667a2cd9b7f9e
8ec2bf46e4)?

58. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forcierung der ab-
chasisch-türkischen Beziehungen unter Bruch der georgischen Souveränität
durch die türkische Regierung in den vergangenen Jahren (www.jamestown.
org/single/?tx_ttnews%5Bswords%5D=8fd5893941d69d0be3f378576261ae
3e&tx_ttnews%5Bany_of_the_words%5D=Abkhazia&tx_ttnews%5Bpointer%
5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=44437&tx_ttnews%5BbackPid%5D=
7&cHash=00a4655d39e107dc2ec907407eae8d58)?

Berlin, den 15. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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