BT-Drucksache 18/8168

Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat

Vom 14. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8168
18. Wahlperiode 14.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat

Die Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat in der Europäi-
schen Union ist weiterhin höchst umstritten, sowohl unter den EU-Staaten als
auch innerhalb der Bundesregierung. Die der Zulassungsempfehlung der Europä-
ischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrundeliegende Risikobe-
wertung deutscher Behörden, vor allem des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR), wirft nach wie vor viele Fragen auf. Weitere Glyphosat-Bewertungen lau-
fen. Die US-Umweltschutzbehörde EPA wird demnächst ihren Berichtsentwurf
veröffentlichen. Das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der Weltge-
sundheitsorganisation (WHO) und Food and Agriculture Organization of the Uni-
ted Nations (FAO) wird im Mai 2016 seine Neubewertung von Glyphosat veröf-
fentlichen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beginnt jetzt mit der
Gefahrenklasseneinstufung von Glyphosat, unter anderem hinsichtlich seiner
Kanzerogenität.

Wir fragen die Bundesregierung:

Mögliche Zusammenarbeit von Behörden mit ausgewählten Kommunikations-
und Beratungsunternehmen

1. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere
honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und ggf. seine nachgeordneten Behörden wie das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den letzten zehn Jahren an
die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die
übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH),
FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder de-
ren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auf-
tragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)?

2. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere
honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Bildung und For-
schung (BMBF) und ggf. nachgeordnete Behörden in den letzten zehn Jahren
an die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die
übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH),
FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder de-
ren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auf-
tragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)?

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3. Welche Informationen sind den genannten Ministerien und Behörden des
Bundes bekannt hinsichtlich einer Vergabe von Aufträgen an die genannten
Unternehmen bzw. Personen durch die Europäische Kommission und die Eu-
ropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten fünf
Jahren?

Mögliche Zusammenarbeit von Behördenmitarbeitern mit anderen Organisationen

4. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf hinsicht-
lich der Regelungen für Erklärungen zu Interessenskonflikten, die BfR-Be-
schäftigte abgeben müssen, sowie hinsichtlich der Kontrolle und Sanktionie-
rung bezüglich Verstößen gegen diese Regelungen?

5. Welche Personen aus welchen Institutionen sind nach Kenntnis der Bunde-
regierung in welchen Funktionen an der bevorstehenden Glyphosat-Neube-
wertung des Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) vom
9. bis 13. Mai 2016 in Genf beteiligt?

6. Sind Mitarbeiter des BfR an der JMPR-Neubewertung von Glyphosat betei-
ligt?
Wenn ja, wer, und in welcher Funktion?

7. Sind Mitarbeiter anderer deutscher Behörden an der JMPR-Neubewertung
von Glyphosat beteiligt?
Wenn ja, wer, und in welcher Funktion?

8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste der an der JMPR-Neube-
wertung beteiligten Personen öffentlich zugänglich, vergleichbar mit dem
Vorgehen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC)?

9. Wer wird im Mai über die Annahme des neuen JMPR-Bewertungsberichts
abstimmen?
Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige
bzw. Mitarbeiter deutscher Behörden stimmberechtigt?

10. Was ist der Bundesregierung sonst über die Verfasser und den Verlauf der
JMPR-Neubewertung von Glyphosat bekannt?

11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinien für die Litera-
turauswahl vor dem Beginn der Glyphosat-Neubewertung überarbeitet – wie
von der Expert Taskforce empfohlen?
Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen?
Sind die Richtlinien öffentlich zugänglich?

12. Wie ordnet die Bundesregierung die gleichzeitige Tätigkeit von Dr. R. S. für
das BfR (als Leiter der Abteilung Sicherheit von Pestiziden) und für das
JMPR (zuletzt als Leiter der JMPR Expert Taskforce on Glyphosate) ein?

13. Sieht die Bundesregierung in der Vermischung von Risikobewertung und Ri-
sikomanagement mögliche Interessenskonflikte (beispielsweise bewertet das
BfR die Risiken von Glyphosat für die Europäische Union, beteiligt sich am
JMPR-Bewertungsprozess und ist außerdem auf nationaler Ebene für die Zu-
lassung der fertig formulierten, glyphosatbasierten Pestizide zuständig)?

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14. Trifft es laut Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der BfR-Abteilungslei-
ter Dr. R. S. in der Vergangenheit mit der Lobbyorganisation ILSI-HESI (In-
ternational Life Sciences Institute – Health and Environmental Sciences In-
stitute) zusammengearbeitet hat?
Wenn ja, in welcher Funktion, und in welchen Projekten war er tätig, und
wurde diese Zusammenarbeit bis in die Gegenwart fortgesetzt?
Erhielt er dafür eine begründete Genehmigung vom BfR?

15. Hat Dr. R. S. laut Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
weitere Tätigkeiten für industrienahe Organisationen bzw. direkt für die ent-
sprechenden Unternehmen ausgeübt?

16. Ist Dr. R. P., Mitarbeiter in der BfR-Abteilung von Dr. R. S. und Mitautor
der letzten zwei Bewertungsberichte des JMPR zu Glyphosat und Aminome-
thylphosphonsäure (AMPA), laut Kenntnis der Bundesregierung auch in die
Erstellung der laufenden Glyphosat-Neubewertung beim JMPR involviert?

17. Ist der Bundesregierung von Dr. R. P. eine Zusammenarbeit mit industriena-
hen Organisationen oder mit den entsprechenden Unternehmen bekannt?

18. Waren diese Personen (Dr. R. S., Dr. R. P. und andere ggf. an der JMPR-
Bewertung Beteiligte) nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die Be-
wertung von Glyphosat im Rahmen der beantragten EU-Genehmigungser-
neuerung involviert?

Mögliche Zusammenarbeit zwischen Behörden und Antragstellern/Unternehmen

19. An welche von der Glyphosate Task Force beauftragte „Consultingfirma“
hat das BVL die verschiedenen Versionen des Glyphosat-Renewal-Assess-
ment-Report (RAR) übergeben, insbesondere den „revidierten RAR“ vom
2. Februar 2015 (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter
Bleser vom 8. Februar 2016 auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten
Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache 18/7510)?

20. Wie wird bei einer derartigen Herausgabe des RAR an ein am eigentlichen
Prozess nicht beteiligtes privatwirtschaftliches Unternehmen die Geheimhal-
tung der Dokumente sichergestellt?

21. In welchen Fällen außer Glyphosat, in denen Deutschland EU-Berichterstat-
ter im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für einen Pestizidwirkstoff war,
haben Bundesbehörden Bewertungsberichte in vorläufiger oder endgültiger
Form an Antragsteller oder in deren Auftrag tätige Akteure weitergegeben,
bevor diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (bitte für die letz-
ten zehn Jahre jeweils Pestizidwirkstoff, Antragsteller, Version des Berichts
und Datum der Weitergabe benennen)?

22. Teilt die Bundesregierung die Argumentation der EFSA und der Europäi-
schen Kommission, dass (im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pestizid-
wirkstoffe wie Glyphosat) eine Herausgabe von Bewertungsberichten (RAR)
an Dritte vor Abschluss der Bewertung der EFSA nicht erfolgen darf, um
eine Störung oder Beeinflussung des Zulassungsverfahrens zu verhindern
(vgl. www.asktheeu.org/en/request/draft_version_bfr_glyphosate_rep)?

23. Gehört es zu den Aufgaben des BVL, Pestizidhersteller oder deren Verbände
initiativ strategisch zu beraten, um eine reibungslose Wiederzulassung ihrer
Wirkstoffe zu erleichtern?

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24. Hält die Bundesregierung ein Selbstverständnis der Zulassungsbehörden als
Dienstleister der antragstellenden Pestizidhersteller für angemessen (vgl.
ARD-Sendung „Plusminus“ vom 30. März 2016), und gehört es zu deren
Aufgaben, die Zulassung von Pestizidwirkstoffen zu befördern?
Sind das BfR und das BVL nicht in erster Linie dem Verbraucherschutz ver-
pflichtet?

25. Trifft es zu, dass die Mitgliedsunternehmen der Glyphosate Task Force der
mehrmaligen Aufforderung des BfR, Risikobewertungsstudien zu den in gly-
phosathaltigen Formulierungen verwendeten Beistoffen vorzulegen, nicht
gefolgt sind?

26. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung von EU-Kommissar
Vytenis Andriukaitis an die Glyphosate Task Force zur Veröffentlichung der
vorliegenden Herstellerstudien inklusive des zugrundeliegenden Daten-
materials zu Glyphosat (vgl. https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/
andriukaitis/announcements/my-letter-dr-richard-p-garnett-chair-board-
glyphosate-task-force-04-april-2016_en)?
Wenn nein, warum nicht?

27. Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich eine vollständige Veröf-
fentlichungspflicht für Herstellerstudien inklusive der zugrundeliegenden
Daten bzw. die Zugänglichmachung an Dritte, sofern hierzu Lösungen
gefunden werden, berechtigte Ansprüche auf Wahrung von Geschäftsge-
heimnissen der Hersteller zu wahren?
Wenn nein, warum nicht?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Glyphosate Task Force ange-
botene Studien-Einsichtnahmemöglichkeit in Leseräumen?
Ist bei einem derartigen Verfahren eine fundierte Überprüfung der Studien
überhaupt möglich?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassungen der Glyphosate Task Force
bzw. von Monsanto Europe S. A./N. V., „dass die Debatte zu Glyphosat und
zu der gesetzlich vorgegebenen Vertraulichkeit von Daten von Antragstel-
lern nicht dazu missbraucht werden darf, die gesamte Grundlage zur Bewer-
tung von Pflanzenschutzmitteln in Frage zu stellen“ (www.presseportal.de/
pm/112688/3295375) und „dass der Prozess in den kommenden Wochen
fortgesetzt wird und dass eine Abstimmung der Mitgliedstaaten zur Erneue-
rung der Wirkstoffgenehmigung in angemessener Zeit stattfinden wird, so-
dass Glyphosat auch nach dem Auslaufen der aktuellen Zulassung Ende
Juni 2016 zur Verfügung stehen wird“ (http://monsantoblog.eu/three-things-to-
know-about-glyphosate-and-the-european-commission-standing-committee/#.
VwZGTuLyg-U).

Einzelheiten der Glyphosat-Risikobewertung

30. Sind dem BfR neben den POE-Tallowaminen (polyethoxylierte Alkulamine)
noch andere Netzmittel bzw. Beistoffe bekannt, die selbst toxischer wirken
als Glyphosat oder die Toxizität von Glyphosat erhöhen können?
Wenn ja, wie verläuft die Diskussion zu diesem Thema auf EU-Ebene?

31. Welche Studien zu den Auswirkungen von Glyphosat auf Spermien wurden
konkret bei der Bewertung von Glyphosat berücksichtigt (bitte mit Autor/en,
Titel, Hauptergebnissen und BfR-Bewertung der einzelnen Studien auflisten)
Wie wurden diese Studien berücksichtigt, und mit welchem Ergebnis im Hin-
blick auf die Gesamtbewertung?

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32. Wie genau lässt sich in Band 6 des RAR (Toxikologie) zwischen dem von
den Antragstellern, d. h. aus dem Dossier übernommenem Text und dem
vom BfR verfassten Text unterscheiden?
Sind tatsächlich im gesamten Toxikologie-Teil ausschließlich die kursiv ge-
druckten Textteile vom BfR verfasst?

33. Stammt die Einschätzung epidemiologischer Studien im RAR als „not reli-
able“ von BfR-Mitarbeitern oder wurde sie von der Glyphosate Task Force
übernommen?

34. Wie ist es zu erklären, dass diese Einschätzung mit dem Fehlen wichtiger
Zusatzinformationen wie Rauchverhalten, Exposition und Vorerkrankungen
begründet wird, obwohl genau diese Zusatzinformationen durchaus erhoben
wurden und Teil der Studien sind?

35. Gibt es Hinweise, dass die Aufnahme von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen
Formulierungen über die Lunge in höherem Maße erfolgt oder größere Ge-
fahren birgt als die orale oder dermale Aufnahme?

36. Liegen dem BfR ausreichende Erkenntnisse zur Inhalationstoxizität von Gly-
phosat vor?
Wenn ja, wie wurden diese Erkenntnisse in die Risikobewertung aufgenom-
men?
Wenn nein, wie soll die Datenlücke gefüllt werden?
Ist ein entsprechender verpflichtender Hinweis auf glyphosathaltigen Pro-
dukten erforderlich, um Anwender auf das unbekannte Risiko hinzuweisen?
Wenn ja, Wie sollen Bystander und Anwohner entsprechend gewarnt wer-
den?

37. Sind die Pestizidhersteller verpflichtet, im Rahmen des Dossiers bzw. Zulas-
sungsantrags alle durchgeführten Risikobewertungsstudien an die Behörden
weiterzureichen?

38. Wenn ja, gibt es eine Kontrollmöglichkeit, etwa über eine Registrierungs-
pflicht vor der Durchführung von Studien?
Auf welche Weise wird sonst sichergestellt, dass keine Studien zurückgehal-
ten werden, die der Zulassung entgegenstehen könnten?

39. Falls es noch keine Registrierungspflicht gibt, unterstützt die Bundesregie-
rung eine solche allgemeine Registrierungspflicht für Zulassungsstudien?

40. Gibt es Hinweise, dass von den Antragstellern durchgeführte Studien in Ein-
zelfällen tatsächlich nicht oder erst nach ausdrücklicher Aufforderung einge-
reicht wurden?

41. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von
Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben Hinweise auf eine
mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber, durchführendem La-
bor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter Zelllinie, ge-
prüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Ergebnissen
und BfR-Bewertung auflisten)?

42. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von
Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben keine Hinweise
auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber, durchfüh-
rendem Labor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter
Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Er-
gebnissen und BfR-Bewertung auflisten)?

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43. Welche dieser Zulassungsstudien wurden publiziert bzw. bei welchen die
Daten vollständig öffentlich zugänglich gemacht?

44. Welche industrieunabhängig finanzierten und durchgeführten, publizierten
Studien zur Gentoxizität von Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulie-
rungen haben Hinweise auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit
Autor/en, verwendeter Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz
bzw. Formulierung, Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)?

45. Wie erklärt sich aus diesen Ergebnissen die BfR-Einschätzung „nicht gento-
xisch“?

46. Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung von BfR und EFSA, den
Wert für die erlaubte Tagesdosis von Glyphosat (ADI-Wert) im Rahmen ei-
ner Glyphosat-Neuzulassung um zwei Drittel zu erhöhen?

47. Ist diese Erhöhung des ADI-Werts Teil des Glyphosat-Neuzulassungsvor-
schlags der Europäischen Kommission?

48. Wenn nein, in welchem Verfahren wird der ADI-Wert für Glyphosat festge-
legt?

49. Welche Zuständigkeit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-
medizin (BAuA) im Rahmen der Glyphosat-Bewertung (s. Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049, Frage 7)?

50. Mit welchen Positionen hat sich die BAuA bisher in die Debatte eingebracht?

Weiteres Glyphosat-Zulassungsverfahren

51. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Verordnungsvor-
schlages der Europäischen Kommission und wird die Bundesregierung die-
sen Vorschlag unverzüglich nach Erhalt an den zuständigen Bundestagsaus-
schuss (AfEL) weiterleiten?

52. Wie sieht die Position der Bundesregierung bzw. die Position des BMEL zu
der Option aus, die Genehmigung von Glyphosat vorläufig erneut und ggf.
unter Auflagen stark befristet zu verlängern statt zu erneuern – u. a. um die
ECHA-Empfehlung abzuwarten?

53. Wie müsste eine zeitlich begrenzte Zulassung unter strengen Auflagen kon-
kret aussehen, um die Zustimmung der Bundesregierung zu finden?

54. Wie stehen die anderen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung
zu diesem Vorschlag?

55. Hat die Europäische Kommission gegenüber diesem Vorschlag in der Zwi-
schenzeit eine größere Offenheit entwickelt?

56. Welche Bedeutung hat die vom Europäischen Parlament beschlossene Reso-
lution gegen die Glyphosat-Neuzulassung aus Sicht der Bundesregierung?

57. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Aussage, im
zuständigen EU-Ausschuss habe am 7. März 2016 keine Probeabstimmung
zur Frage der Glyphosat-Neuzulassung stattgefunden (vgl. Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049) und Medienberichten über eine
solche Probeabstimmung (vgl. etwa www.topagrar.com/news/Home-top-News-
Entscheidung-ueber-Glyphosat-wird-wohl-verschoben-2833364.html)?
Sind diese Berichte falsch?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8168
 

58. Falls es sich nicht um eine formale Probeabstimmung gehandelt haben sollte,
welche Mitgliedstaaten haben in der betreffenden Ausschusssitzung am
7. und 8. März 2016 welche Position zum Kommissionsvorschlag zur Gly-
phosat-Neuzulassung vertreten, und welches Abstimmungsverhalten haben
sie dazu in Aussicht gestellt?

59. Was wäre die konkrete Folge für Verkauf und Anwendung von Glyphosat-
haltigen Pestiziden, wenn bis zum Auslaufen der derzeitigen befristeten Zu-
lassungsverlängerung am 30. Juni 2016 keine Einigung erzielt und keine
Entscheidung getroffen würde?

60. Trifft es zu, dass am 12. April 2016 im BfR ein Treffen von Mitarbeitern des
Instituts mit Mitarbeitern der Europäischen Kommission sowie Behörden-
mitarbeitern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu hormonell wirksamen Stof-
fen (endokrinen Disruptoren) mit besonderer Beachtung des Pestizid-Wirk-
stoffs Glyphosat stattfand?
Wenn ja, was war das Ziel des Treffens?

61. Waren an dem genannten Treffen am 12. April 2016 auch Vertreter von Pes-
tizidherstellern beteiligt?

Mögliche Zusammenarbeit mit der ECHA

62. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich der weitere
Ablauf der Bewertung von Glyphosat durch das Committee for Risk Asses-
sment (RAC) bei der ECHA aus?

63. Wann ist mit dem Beginn der öffentlichen Konsultation zum Glyphosat-
Dossier zu rechnen?

64. Wann sind der Abschluss der Bewertung und die Weiterleitung einer Klassi-
fizierungsempfehlung an die Europäische Kommission zu erwarten?

65. Werden voraussichtlich deutsche Mitglieder in die Bewertung involviert
sein?
Ist bereits absehbar, welche?

Mögliche Zusammenarbeit mit Behörden in Nordamerika

66. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw. Über-
prüfung von Glyphosat in den USA bekannt?

67. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw. Über-
prüfung von Glyphosat in Kanada bekannt?

68. Was ist der Bundesregierung über die laufende Überprüfung des Kombiprä-
parats 2,4-D/Glyphosat (in Deutschland unter dem Markennamen Kyleo er-
hältlich, in den USA unter dem Namen Enlist Duo) durch die EPA in den
USA bekannt?

69. Gibt es Hinweise auf eine größere Toxizität der Kombination der Wirkstoffe
Glyphosat und 2,4-D in den genannten Formulierungen, also auf eine syner-
gistische Wirkung der beiden Wirkstoffe?
Wenn ja, bitte Details bzgl. der entsprechenden Studien bzw. Erkenntnisse
angeben.
Wenn nein, wurde eine solche synergistische Wirkung bereits überprüft, und
wenn ja, wie?

Drucksache 18/8168 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Gefahrenpotenzial von Glyphosat und anderen Stoffen und dessen Wahrnehmung
in der Öffentlichkeit

70. Nimmt die Bundesregierung aktuelle Funde von Glyphosat in Hygienepro-
dukten aus Baumwolle (vgl. http://bit.ly/1SiD0nx und http://bit.ly/1SEfXny)
zum Anlass, sich für einen Grenzwert auf EU-Ebene bei Hygiene- und Kos-
metikprodukten einzusetzen, und Langzeituntersuchungen zu Risiken des
Wirkstoffs bei Aufnahme von Glyphosat über die Haut bzw. Schleimhaut zu
initiieren?
Wenn nein, warum nicht?

71. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es seit über 40 Jahren keinen
einzigen ernst zu nehmenden Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen für
den Menschen durch Glyphosat gibt?

72. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Urintest zeigen, „dass
Glyphosat unverändert durch den Körper geht“, wenn die Glyphosat-Auf-
nahmemenge gar nicht erhoben wurde (vgl. Interview mit dem BfR-Präsi-
denten Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel im Spiegel 11/2016)?

73. Ist die Aussage des österreichischen Obmanns der Industriegruppe Pflanzen-
schutz beim Fachverband der Chemischen Industrie Christian Stockmar,
Glyphosat werde ohne Verstoffwechselung mit dem Urin wieder ausgeschieden
(vgl. http://derstandard.at/2000034103980/Wiederzulassung-von-Glyphosat-
Krebsrisiko-mit-Wurst-ist-hoeher), biochemisch nachvollziehbar und korrekt?

Berlin, den 12. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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