BT-Drucksache 18/8156

Brückenerneuerungen auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II)

Vom 13. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8156
18. Wahlperiode 13.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Brückenerneuerungen auf Grundlage der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV II)

Deutschland ist als Industrieland in der Mitte Europas auf eine leistungsfähige
Schieneninfrastruktur angewiesen. Jedoch sind die Schienenwege des Bundes
netzweit in einem kritischen Zustand.
Aus den Antworten der Bundesregierung auf 16 Kleine Anfragen der Fragesteller
im Jahr 2014 konnte entnommen werden, dass fast ein Drittel aller deutschen
Eisenbahnbrücken in einem bedenklichen Zustand oder sogar nicht mehr
sanierungsfähig sind (www.zeit.de/mobilitaet/2014-09/deutsche-bahn-bruecken-
zustand).
Die deutschen Eisenbahnbrücken haben ein Durchschnittsalter von 55,9 Jahren mit
steigender Tendenz. Rund 9 200 Eisenbahnbrücken bundesweit sind mehr als
100 Jahre alt. Der notwendige jährliche Investitionsbedarf ist auf 4 Mrd. Euro ge-
schätzt worden (www.zeit.de/mobilitaet/2013-11/grube-streckennetz-investitionen).
Im Rahmen der zwischen Bund und Deutscher Bahn AG geschlossenen Leis-
tungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) für die Jahre 2015 bis 2019 wur-
den die für Modernisierungsmaßnahmen in die bestehende Schienenwegeinfra-
struktur vorgesehenen finanziellen Mittel festgesetzt. Mit dieser „Modernisie-
rungsoffensive“ sollen in den Jahren 2015 bis 2019 mindestens 875 Eisenbahn-
brücken vollständig oder in Teilen erneuert werden (www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Pressemitteilungen/2014/118-dobrindt-lufv.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege sollen nach

Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Leistungs- und Finanzie-
rungsvereinbarung in den Jahren 2015 bis 2019 vollständig erneuert werden
(bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, des Netz-
segmentes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Strecken-
kilometer, der Zustandskategorie, des geplanten Fertigstellungsdatums des
jeweiligen Brückenbauwerks sowie der geschätzten Kosten der jeweiligen
Erneuerungsmaßnahmen beifügen)?

2. Welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege sollen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Leistungs- und Finanzie-
rungsvereinbarung in den Jahren 2015 bis 2019 teilerneuert werden (bitte ta-
bellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, des Netzsegmentes,
der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer, der

Drucksache 18/8156 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zustandskategorie, des geplanten Fertigstellungsdatums des jeweiligen Brü-
ckenbauwerks sowie der geschätzten Kosten der jeweiligen Erneuerungs-
maßnahmen beifügen)?

3. Nach welchen Kriterien wurden die im Rahmen der Leistungs- und Finan-
zierungsvereinbarung zu erneuernden Eisenbahnbrücken ausgewählt?

4. Warum umfasst die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nicht die Er-
neuerung aller nach Schätzung der Deutschen Bahn AG rund 1 400 dringend
sanierungsbedürftigen Eisenbahnbrücken auf den Schienenwegen des Bun-
des?

5. Bis wann ist die Erneuerung der übrigen sanierungsbedürftigen Eisenbahn-
brücken geplant?

Berlin, den 12. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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