BT-Drucksache 18/8155

Vollsperrung der Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saarbrücken

Vom 14. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8155
18. Wahlperiode 14.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Lutze, Caren Lay, Herbert Behrens, Birgit Menz,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vollsperrung der Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saarbrücken

Am 24. März 2016 wurde die Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saar-
brücken in beiden Richtungen voll gesperrt. Nach Medienberichten ist die Statik
bzw. Tragkraft der denkmalgeschützten Fechinger Talbrücke in einem nicht ver-
kehrssicheren Zustand. Ein Versagen der Brückenpfeiler sei nicht auszuschlie-
ßen. Die Dauer der Sperrung und der Umfang der Reparaturmaßnahmen sind un-
klar. Ein kompletter Neubau der Autobahnbrücke wird nicht ausgeschlossen. Für
den täglichen Pendlerverkehr und den überregionalen Personen- und Güterver-
kehr entstehen dadurch massive Beeinträchtigungen, ebenso für die Anlieger der
Umleitungsstrecken.
Durch „autonomes Fahren“ bei Lkw können die Abstände zwischen hintereinan-
derfahrenden Lkw deutlich verkürzt werden. Aktuell testet mindestens ein Lkw-
Hersteller diese Technologie. Die verkürzten Sicherheitsabstände können zur Folge
haben, dass die Belastung der bestehenden Brückenbauwerke weiter zunimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie funktioniert die Kommunikation über Instandsetzungen und Sanierun-

gen von Autobahnabschnitten und Bauwerken (Tunnel bzw. Brücken) zwi-
schen dem Bund als Eigentümer und den für den Betrieb zuständigen Lan-
desbehörden?

2. Seit wann ist dem Bund bekannt, dass der Autobahnabschnitt in Höhe der
Fechinger Talbrücke derart beschädigt ist, dass eine grundlegende Sanierung
bzw. ein Neubau notwendig ist?

3. Warum konnte der Bund als Eigentümer nicht verhindern, dass eine so plötz-
liche Maßnahme, wie die am 24. März 2016 vollzogene Vollsperrung, ge-
troffen werden musste?
Wann fand die letzte Überprüfung statt?
Welche Zustandsnote wurde damals vergeben?
Warum war die Verschlechterung gegenüber der letzten Untersuchung nicht
absehbar?

4. Wer hat die Überprüfung der Fechinger Talbrücke durchgeführt?
Wann wurden dem Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes (LfS) In-
formationen zum Zustand der betroffenen Infrastruktur zur Verfügung ge-
stellt, und welche Informationen waren das?

Drucksache 18/8155 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

5. Gab es entsprechende Anfragen des LfS bzw. des zuständigen Landesminis-
teriums bei der Bundesregierung bzw. bei Behörden des Bundes?
Wenn ja, wann, und welche?

6. Inwiefern spielt für die Bundesregierung als Eigentümerin die Tatsache eine
Rolle, dass die betroffene Talbrücke unter Denkmalschutz steht?
Wird bei der Sanierung der Denkmalschutzcharakter bewahrt?

7. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit
seitens des Bundes mehrfach Statistiken veröffentlicht wurden, aus denen der
Bedarf an notwendigen Sanierungsmaßnahmen hervorgeht, aktuelle Er-
kenntnisse, welche Brückenbauwerke auf den saarländischen Bundesauto-
bahnen bzw. Bundesstraßen beschädigt und/oder sanierungsbedürftig sind?

8. Wann haben die zuständigen Landesbehörden den Bund als Eigentümer über
den Sanierungsbedarf bzw. die Schädigung dieser Brückenbauwerke im
Saarland informiert?

9. Wie hoch ist das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen von Pkw
und Lkw (unterschieden nach a) bis zu 12 Tonnen Nutzlast und b) über
12 Tonnen Nutzlast) im betroffenen Streckenabschnitt der A 6 zwischen
Saarbrücken und St. Ingbert-West (alternativ auch zwischen Saarbrücken
und dem Autobahnkreuz Neunkirchen/A 6 und A 8)?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es durch die Anwendung der
Technologie „Autonomes Fahren“ zu einer höheren Belastung bei Brücken-
bauwerken kommt?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit sowohl
die Verkehrssicherheit der Brücken gewahrt bleibt als auch ein zusätzlicher
Finanzbedarf bei der Sanierung der Infrastruktur (hier: Brücken) sicherge-
stellt wird?
Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung die Annahme, dass das
gleichzeitige stärkere Befahren von Autobahnbrücken durch Lkw mit gerin-
geren Abständen nicht zu einer höheren Belastung der Bauwerke führt?

Berlin, den 13. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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