BT-Drucksache 18/8139

Sicherheitspolitische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Mexiko anlässlich der gegenseitigen Länderjahre Mexiko-Deutschland in den Jahren 2016/2017

Vom 12. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8139
18. Wahlperiode 12.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitspolitische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit Mexiko anlässlich der gegenseitigen Länderjahre Mexiko-Deutschland in den
Jahren 2016/2017

Trotz zunehmender Kritik von Menschenrechtsorganisationen an der Regierung
von Präsident Enrique Peña Nieto hält die Bundesregierung an einer engen Ko-
operation mit Mexiko fest. Mexiko ist strategisches Partnerland und diese Part-
nerschaft soll weiter vertieft werden. Mexiko und Deutschland führen dazu in den
Jahren 2016/2017 gegenseitige Länderjahre durch, durch die laut Auswärtigen
Amts „Kenntnis über die Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie im
jeweils anderen Land vertieft werden soll“. Das Deutschlandjahr in Mexiko wird
vom Mai 2016 bis zum Frühjahr 2017 stattfinden.
Im letzten Jahr wurde für einen noch engeren Dialog mit Mexiko eine gemein-
same Regierungskommission eingerichtet, die sogenannte Binationale Kommis-
sion. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Mexiko nimmt mit einem Handels-
austausch von 17,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2015 stetig zu. Deutschland ist
nach Angaben des Auswärtigen Amts der wichtigste Handelspartner Mexikos in
der Europäischen Union, was sich vor allem in deutschen Exporten in das latein-
amerikanische Land widerspiegelt. Auch unterhält die Bundesregierung im ge-
samten lateinamerikanischen und karibischen Raum lediglich mit Mexiko eine
polizeiliche Kooperation, in deren Rahmen Ausbildungsmaßnahmen durchge-
führt werden. Dies soll zu einem umfassenden Sicherheitsabkommen ausgeweitet
werden, das bereits seit mehreren Jahren verhandelt wird. Diese Kooperation im
sicherheitspolitischen Bereich wird von Menschenrechtsorganisationen ange-
sichts der Verstrickung staatlicher Akteure in schwerste Menschenrechtsverletzun-
gen und der grassierenden Straflosigkeit von 98 Prozent kritisch gesehen
(www.giga-hamburg.de/en/system/files/publications/gf_lateinamerika_1112.pdf).
Dennoch hält die Bundesregierung an dem geplanten Sicherheitsabkommen fest.
Eine positive Entwicklung der Menschenrechtssituation in Mexiko lässt sich bis-
lang nicht absehen, im Gegenteil. Die Anzahl der Morde, Erpressungen und Ent-
führungen in Mexiko ist in den ersten drei Jahren der Regierung von Präsident
Enrique Peña Nieto stetig gestiegen (https://amerika21.de/2016/03/148565/mexiko-
50-personen-tag). Dies geht aus einem Bericht des Nationalen Systems für Öffent-
liche Sicherheit (SESNSP) für das Jahr 2016 hervor. Demnach wurden im Jahr
2013 exakt 18 447 Tötungsdelikte im Land registriert, das entspricht statistisch
betrachtet 50,53 Fällen pro Tag. Ein Jahr später, 2014, sank die Zahl der Tötungen
auf 17 324, um von Januar bis Dezember 2015 wieder auf 18 664 Fälle anzusteigen
(http://secretariadoejecutivo.gob.mx/docs/pdfs/victimas/Victimas2016_022016.pdf).
Dazu kommt das mutmaßliche Massaker an 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa

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im Jahr 2014, das nach wie vor nicht aufgeklärt ist. Eine unabhängige Untersu-
chung einer Expertenkommission im Auftrag der Interamerikanischen Kommis-
sion für Menschenrechte erhebt schwere Vorwürfe sowohl bezüglich der staatli-
chen Ermittlungsmethoden als auch gegenüber der mexikanischen Bundespolizei
und Armee bezüglich einer möglichen Verwicklung in dieses Verbrechen. Zudem
wurden auch deutsche Waffen des Unternehmens Heckler & Koch GmbH im Zuge
der Ermittlungen gegen mexikanische Sicherheitskräfte im Bundesstaat Guerrero
sichergestellt (www.spiegel.de/panorama/justiz/mexiko-studenten-vielleicht-mit-
deutsche-gewehren-ermordet-a-1021074.html).
Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit lassen sich kaum positive Trends ab-
sehen, das betrifft vor allem die Lage der ohnehin sozial benachteiligten Bevöl-
kerungsgruppen. Aus einem Bericht des mexikanischen Nationalrats zur Evalu-
ierung von Sozialpolitik geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit, aufgrund feh-
lender medizinischer Betreuung zu sterben, für Indigene insgesamt höher liegt
als für alle anderen Bürger des Landes (https://amerika21.de/2016/02/145809/
gesundheitssystem-indigene). Laut der „Studie der OECD über das Gesundheits-
system in Mexiko 2016“ ist das Gesundheitssystem generell ineffizient, auch be-
nachteilige es ohnehin marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Es sind folglich
nicht nur Indigene, die mit schlechter Versorgung zu kämpfen haben, dennoch
sind sie am meisten davon betroffen.
Trotz dieser Situation setzt die Bundesregierung weiterhin auf eine Steigerung
der Exporte nach Mexiko, wodurch aus Sicht der Fragesteller keine Wertschöp-
fung im Land generiert bzw. eine solche Entwicklung sogar verhindert wird. Ge-
fördert werden zudem großindustrielle Vorhaben, wie ein seit dem Jahr 2013 lau-
fendes Projekt zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der indust-
riell gut erschlossenen Region Querétaro, das mit Geldern des Bundesministeri-
ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird
(Bundestagsdrucksache 18/4554). Nicht ersichtlich ist zudem, wie eine Zusam-
menarbeit oder gar Förderung der mexikanischen Polizei die Sicherheitslage im
Land verbessern kann.
Die überbordende Gewalt in Mexiko steht im Zusammenhang mit der wirtschaft-
lichen und sozialen Entwicklung des Landes während der letzten 20 Jahre. Dieser
Zeitraum war maßgeblich geprägt von der Implementierung des Nordamerikani-
schen Freihandelsabkommens mit den USA und Canada (NAFTA) und einem
Globalabkommen mit der Europäischen Union. Sie richteten die mexikanische
Volkswirtschaft auf eine einseitige Exportorientierung aus und machten sie
dadurch in hohem Maße verwundbar. So wurde Mexiko wie kaum ein anderes
Land des Südens von der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in den USA und in
der Europäischen Union getroffen. Die Armutsquote blieb selbst in Jahren des
Wirtschaftswachstums konstant hoch und stieg sogar von 45 auf über 50 Prozent
(www.welt-auf-einen-blick.de/wirtschaft/armut.php). Im Verhältnis zur Europäi-
schen Union wuchs das Handelsdefizit Mexikos bis zum Jahr 2013 auf rund
10 Milliarden Euro jährlich an (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/15623/
umfrage/handelsbilanz-von-mexiko/). Hinzu kommt eine Zunahme von Arbeits-
kämpfen, bei denen die beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter staatlicher Repres-
sion ausgesetzt sind (https://amerika21.de/2015/12/137621/lehrer-protesten-
getoetet). Das Globalabkommen mit der Europäischen Union wird derzeit neu
verhandelt und „modernisiert“. So soll laut der EU-Kommissarin für Handel
Cecilia Malmström das neue Abkommen mit Mexiko den gegenwärtig zur Ver-
handlung stehenden Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantisches Freihandels-
abkommen) und CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) an-
geglichen werden. Dies würde jedoch eine Verschärfung der Handelsregeln selbst
gegenüber den Regeln der Welthandelsorganisation WTO bedeuten, vor allem in
den Bereichen öffentliche Beschaffung, ausländische Investitionen und Wettbe-
werbspolitik.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8139
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ergebnisse hatte die Tagung der Binationalen Kommission Deutsch-

lands und Mexikos am 8. und 9. Juni 2015 (http://auswaertiges-amt.de/
DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Mexiko/150609_Binationale
Kommission.html)?

2. Wer hat an der Tagung teilgenommen, sowohl für Mexiko als auch für
Deutschland?

3. Gibt es ein Protokoll der Tagung?
Wenn ja, ist dieses für Abgeordnete einsehbar?

4. Welche gemeinsamen Inhalte wurden im Rahmen der Binationalen Kommis-
sion eingerichteten Fachkommissionen, u. a. über die Zusammenarbeit in der
Außen- und Sicherheitspolitik, diskutiert, und welche gemeinsamen Projekte
sind hierzu geplant?

5. Welche gemeinsamen Projekte zur Umweltpolitik plant die Bundesregie-
rung, und welche wurden umgesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte
einzeln nach Region auflisten)?

6. Welche gemeinsamen Projekte zum Klimaschutz sind geplant, wurden um-
gesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region auflis-
ten)?

7. Welche gemeinsamen Projekte zu Energiefragen sind geplant, wurden um-
gesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region auflis-
ten)?

8. Bei welchen mexikanischen Institutionen sind die Kooperationen bei der
„Förderung des Rechtsstaates in Mexiko“, „Hilfe bei der strafrechtlichen Er-
mittlungsarbeit“ und „Zusammenarbeit in der Forensik“ angesiedelt, und
welche Gelder sind dafür für welchen Zeitraum vereinbart (bitte einzeln auf-
listen)?

9. Ist eine Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen und NGOs in diese
Kooperation geplant?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?

10. Inwiefern steht nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl von rund 26 000 ver-
schwundenen Menschen zwischen den Jahren 2006 und 2012 (www.jungewelt.
de/loginFailed.php?ref=/2013/02-28/008.php) und eine Straflosigkeit von
98 Prozent der Einschätzung entgegen, nach der es sich bei Mexiko um
einen funktionierenden Rechtsstaat handelt (www.nzz.ch/haeufung-von-
menschenrechtsverletzungen-in-mexiko-1.17924050)?

11. Wann, und wo tagt die nächste Binationale Kommission Deutschlands und
Mexikos, und welche Themen werden dabei auf der Tagesordnung stehen?

12. Wird im Rahmen der diesjährigen beidseitigen Länderjahre Mexiko-
Deutschland die Situation der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit the-
matisiert werden?
Wenn ja, im Rahmen welcher Veranstaltungen in Deutschland bzw. Mexiko?
Wenn nein, weshalb nicht?

13. Sind auch mexikanische bzw. deutsche Menschenrechtsorganisationen in die
Veranstaltungsplanungen zu diesen Länderjahren einbezogen?
Wenn nein, weshalb nicht?

14. Plant die Bundesregierung weiterhin ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko?

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15. Wann haben die letzten entsprechenden Verhandlungen dazu stattgefunden,
und bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

16. Wie, und wann werden die Parlamente von Deutschland und Mexiko in den
Prozess der Entstehung des Sicherheitsabkommens einbezogen?

17. Wie, und wann werden mexikanische und deutsche Menschenrechtsorgani-
sationen in die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen eingebunden?

18. Ist der zur Verhandlung stehende Vertragstext für Bundestagsabgeordnete
einsehbar?

19. In welchen Punkten konnte bereits Einigkeit erzielt werden, und in welchen
Bereichen gibt es noch Differenzen?

20. Welche bilateralen Maßnahmen plant die Bundesregierung für das Jahr 2016
im sicherheitspolitischen Bereich, vor allem in der Ausbildung mexikani-
scher Akteure, und inwieweit ergibt sich gegenüber der Antwort der Bundes-
regierung auf Bundestagsdrucksache 18/6976 eine neue Faktenlage?

21. Welche Projekte führte und führt die Deutsche Gesellschaft für Internatio-
nale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung in Me-
xiko in den Jahren 2016 und 2017 durch, und welche Mittel sind dafür je-
weils vorgesehen (bitte einzeln nach Regionen auflisten)?

22. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass bei Programmen wie dem
Vorhaben „Stärkung des Rechtsstaates in Mexiko“, mit welchem das Aus-
wärtige Amt die GIZ beauftragt hat, Personen in staatlichen Strukturen ge-
fördert bzw. trainiert werden, die in organisierte Kriminalität verstrickt sind?

23. Verlässt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der
Auswahl der Personen, die gefördert bzw. trainiert werden, ausschließlich
auf Angaben und Zusicherungen der mexikanischen Regierung?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, welche weiteren Informationsquellen zieht die Bundesregierung
zu Rate?

24. Mit welchen Partnerinstitutionen wird dieses Projekt in Mexiko durchge-
führt?

25. Welche Maßnahmen wurden vor allem in Bezug auf das Projektziel „Um-
gang und Einbeziehung von Opfern“ umgesetzt?

26. Mit welchen regierungsunabhängigen Organisationen in Mexiko arbeiten die
Bundesregierung und/oder Organisationen, die im Auftrag der Bundesregie-
rung handeln, zusammen?

27. Wie ist die aktuelle Position der Bundesregierung bezüglich der Genehmi-
gung von Rüstungsexporten sowie Dual-Use-Gütern nach Mexiko?

28. Gibt es derzeit vorliegende Anträge für den Export solcher Güter nach Me-
xiko?
Wenn ja, von wem, und seit welchem Datum genau?

29. Welche Geschäftsaktivitäten hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Mexiko
entwickelt, und welche Projekte sind für die Jahre 2016 und 2017 noch ge-
plant?

30. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das KfW-Vorhaben
„Markterschließung für erneuerbare Energien“, und mit welchen Partnern
vor Ort sowie aus Deutschland wird es durchgeführt, und in welchen Regio-
nen Mexikos?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8139
 

31. Für welche Vorhaben wurden die 185 Millionen Euro aufgewendet, welche
die Bundesregierung am 25. und 26. November 2013 im Zuge entwicklungs-
politischer Regierungsverhandlungen mit Mexiko bis zum Jahr 2015 zuge-
sagt hat (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/archiv/2013/november/
131127_pm_219_Regierungsverhandlungen-mit-Mexiko-abgeschlossen/index.
html)?

32. Welche messbaren Resultate hatten diese Investitionen?
33. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in Mexiko tä-

tigen deutschen Unternehmen vom Jahr 2013 bis dato entwickelt?
34. Sind bei den Planungen und dem Bau von Windkraftanlagen im südmexika-

nischen Bundesstaat Oaxaca nach Kenntnis der Bundesregierung Befragun-
gen durchgeführt und Informationen an die dortigen Bewohner zugeleitet
worden, um Konflikte zu vermeiden und die Umwelt- und Sozialrichtlinien
(www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-
tun/Richtlinie/) der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
mbH (DEG) einzuhalten?
a) Wenn ja, wie sind die Konflikte um den Bau von Windkraftanlagen, die

von der DEG mitfinanziert werden, zu erklären?
b) Wenn nein, weshalb nicht?

35. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gutachten über geplante Pro-
jekte transparent zu machen?

36. Liegen bei der Beschwerdestelle (www.deginvest.de/Internationale-
Finanzierung/DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/) der
DEG nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden über Menschen-
rechtsverletzungen im Zuge der Planung und Umsetzung dieser Windpark-
anlagen vor?

37. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung er-
griffen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen?

38. Ist es durch die Windparkanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Umweltschäden gekommen?
Wenn ja, wie wird gegen diese vorgegangen?

39. Wie hält die DEG ihre Partner nach Kenntnis der Bundesregierung dazu an,
einen Teil der gewonnen Energie an die dortige Region abzugeben und/oder
zu niedrigen Preisen auf den Markt zu bringen?

40. Welche Evaluierungen liegen der Bundesregierung über die Auswirkung auf
die Gemeinden in den Regionen vor, in denen von der DEG geförderte Wind-
parkanlagen stehen?

41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Pachtpreis, den der
Windkraftvertreiber SOWITEC group als Partner der DEG (www.deginvest.
de/Presse/News/News-Details_98050.html) an die Landbesitzer in Mexiko
zahlt, deren Besitz von den Anlagen betroffen ist?

42. Welche Belege liegen der Bundesregierung über Steuerabgaben der
SOWITEC group in Mexiko vor?

43. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über einen weiteren im
Bundesstaat Oaxaca geplanten Windpark vor, ist ihr also bekannt, wer diesen
plant, umsetzt und finanziert?
Wenn ja, wer sind die beteiligten Unternehmen und Banken?

44. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen der lokalen
Bürgerbewegungen in die Planung eingeflossen?

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45. Welchen Turbinen-Typ nutzt die SOWITEC group nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den von der DEG mitgetragenen Projekten?

46. Wie weit sind die Windkraftanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Dörfern und Städten entfernt, gibt es entsprechende Regeln von mexika-
nischer und/oder deutscher Seite?

47. Kam es bei den von der DEG geförderten Projekten nach Kenntnis der Bun-
desregierung zu Enteignungen und/oder Vertreibungen?

48. Liegen bei Projekten dieser Art in Mexiko bei den durchführenden Organi-
sationen und/oder der Bundesregierung Beschwerden von mexikanischen
Bürgerinnen und Bürgern und/oder NGOs vor?

49. Sind Beschwerdestellen vor Ort, so existent, nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf die dortigen Sprachgewohnheiten eingerichtet, gibt es also eine
Übersetzungsmöglichkeit und/oder die Möglichkeit, die Beschwerde münd-
lich abzugeben, wenn eine von einem Missstand betroffene Person nicht in
der Lage ist, eine schriftliche Eingabe zu machen?

50. Wird die Bundesregierung das ILO-Übereinkommen 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, und wenn
nein, warum nicht?

51. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens inner-
halb der Entwicklungszusammenarbeit mit einem zentralen, unabhängigen
Überprüfungsverfahren, zu dem sich die Bundesregierung in der 17. Legis-
laturperiode verpflichtet hat?

52. Wo stehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuellen Verhand-
lungen über ein neues bzw. modernisiertes Globalabkommen zwischen der
Europäischen Union und Mexiko?

53. Wann finden die nächsten Verhandlungen statt, und bis wann rechnet die
Bundesregierung mit einem Abschluss des Globalabkommens?

54. Wer, aus welchen Bundesministerien, ist in die Verhandlungen einbezogen
bzw. wird über den Verhandlungsstand informiert?

55. Können Europaabgeordnete und/oder Bundestagsabgeordnete die aktuellen
konsolidierten Texte einsehen?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, weshalb nicht?

56. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
das Globalabkommen auch im Bundestag bzw. Bundesrat ratifiziert werden
muss?
Wenn nein, weshalb nicht?

57. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass vor Ausgestaltung und Ab-
schluss dieses Globalabkommens zunächst eine umfassende menschenrecht-
liche, soziale und ökologische Folgenabschätzung für Mexiko durchgeführt
wird, unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisatio-
nen und Umweltinitiativen?
Wenn ja, in welchen EU-Gremien, und wann setzt sich die Bundesregierung
dafür ein?
Wenn nein, weshalb nicht?

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58. Unterstützt die Bundesregierung Forderungen von mexikanischen und deut-
schen Menschenrechtsorganisationen, eine verbindliche, sanktionsbewehrte
Menschenrechtsklausel in dem neuen Globalabkommen zu verankern, und
setzt sie sich auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien dafür ein?
Wenn nein, weshalb nicht?

59. Gab es im Jahr 2015 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von
Dual-Use-Gütern nach Mexiko?
Wenn ja, wie wurden diese beschieden?

60. Liegen für das Jahr 2016 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von
Dual-Use-Gütern nach Mexiko vor?
Wenn ja, welche?

61. Hatten die umfassenden Berichte und Fernsehsendungen zu den illegalen Rüs-
tungsexporten von der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko irgendwelche per-
sonellen Konsequenzen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.daserste.
de/unterhaltung/film/themenabendwaffenexporte/doku/index.html)?
Wenn ja, welche?

Berlin, den 11. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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