BT-Drucksache 18/8057

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei

Vom 7. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8057
18. Wahlperiode 07.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei

Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen regimekri-
tische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. So hat sie beispielsweise
im Juni 2015 die jährliche „Gay-Pride“-Demonstration in Istanbul mit Wasser-
werfern und Tränengas verhindert (www.spiegel.de/politik/ausland/gay-pride-
istanbul-wasserwerfer-gegen-schwulenparade-a-1041079.html). Im November 2015
hat die türkische Polizei eine Studentendemonstration in Istanbul mit Gummige-
schossen und Tränengas aufgelöst und zahlreiche Demonstranten festgenommen
(www.zeit.de/news/2015-11/06/tuerkei-polizei-in-istanbul-geht-brutal-gegen-
studentenproteste-vor-06164802). Auch gegen Demonstrationen zum Internatio-
nalen Frauentag ging die türkische Polizei mit äußerster Brutalität vor
(www.taz.de/!5284241/). Die Gefahr, von einem Mann erschossen, erstochen
oder totgeprügelt zu werden, ist für eine Frau größer, als bei einem Autounfall
oder an Krebs zu sterben. Gewalt gegen Frauen sei die Haupttodesursache von
Frauen zwischen 15 und 44 Jahren in der Türkei (https://netzfrauen.org/2016/03/07/
weltfrauentag-tuerkei-mit-traenengas-und-gummigeschosse-gegen-frauen-demo/).
Auch Amnesty International berichtete bereits für das Jahr 2015 über eine besorg-
niserregende Menschenrechtssituation in der Türkei. So seien auch zwei Jahre
nach der brutalen Niederschlagung der Proteste im Konflikt um den Gezi-Park
die meisten Verantwortlichen für die Misshandlung und Tötung von Demonstrie-
renden immer noch straffrei. Dagegen verurteilte ein Gericht in Istanbul im
Oktober 2015 244 Demonstrationsteilnehmer/-innen. „Statt die vielen Fälle ex-
zessiver Polizeigewalt endlich unabhängig zu untersuchen und die Täter vor Ge-
richt zu stellen, wurden durch ein im März verabschiedetes Gesetz die Befugnisse
der Polizei ausgeweitet. Willkürliche Verhaftungen und der Gebrauch von Schuss-
waffen wurden erleichtert.“ (www.amnesty.de/2015/5/29/tuerkei-atmosphaere-
der-einschuechterung-vor-den-wahlen).
Selbst die Europäische Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als
Kritikerin der regierenden AKP aufgefallen ist, hat im November 2015 einen kri-
tischen Bericht zur Lage in der Türkei verfasst (Europäische Kommission, Tür-
kei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft).

Drucksache 18/8057 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Strafen für die

244 im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten Verurteilten zwischen 15 Ta-
gen sowie 14 Monaten liegen, wobei ein Teil der Haftstrafen zur Bewährung
ausgesetzt oder in Geldstrafen umgewandelt wurden (www.zeit.de/politik/
ausland/2015-10/tuerkei-hauptverfahren-gezi-proteste-haftstrafen)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum der Prozess
gegen vier der insgesamt 255 Angeklagten in ein anderes Verfahren ausge-
gliedert worden sein soll (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-244-gezi-
demonstranten-zu-haftstrafen-verurteilt-a-1059389.html)?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das Hauptverfahren
politisch motiviert war, weil es nach über zwei Jahren ausgerechnet eineinhalb
Wochen vor der Neuwahl zum Parlament in der Türkei endete (www.
spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-244-gezi-demonstranten-zu-haftstrafen-
verurteilt-a-1059389.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung daraus?

4. Wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten im
Jahr 2013 vor Gericht gestellt worden, und wie viele wurden
a) verurteilt und
b) freigesprochen?

5. Wie viele Angehörige der türkischen Polizei wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung wegen der acht Menschen, die ums Leben kamen, der mehreren
tausend Demonstranten, die verletzt wurden – mehrere verloren ihr Augen-
licht, weil sie Tränengaskartuschen der Polizei getroffen hatten – vor Gericht
gestellt, und wie viele wurden
a) verurteilt und
b) freigesprochen?

6. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im
Zeitraum zwischen 2013 und 2015 im Rahmen der polizeilichen Zusammen-
arbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben (bitte vollständig unter
Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw.
Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung
von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Füh-
rung auflisten)?

7. Welche der in Frage 1 aufgeführten Maßnahmen hatten den Umgang mit
Großlagen, Demonstrationen oder „Terrorismus-“ und Aufstandsbekämp-
fung u. Ä. zum Gegenstand?

8. Welche Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwi-
schen Deutschland und der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung
für die nächsten zwei Jahre geplant bzw. werden derzeit erörtert (bitte voll-
ständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume,
Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspek-
teurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?

9. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbil-
dungshilfen für die türkische Polizei im Jahr 2015 aufgewandt, und aus wel-
chen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend
den Jahren auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8057
 

10. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstat-
tungshilfen für die türkische Polizei 2015 aufgewandt, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend den
Jahren auflisten)?

11. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverord-
nung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 –
genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in An-
hang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird,
ist in den Jahren von 2013 bis 2015 aus Deutschland in die Türkei exportiert
worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungs-
gegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?

12. Inwieweit ist es für die Bundesregierung relevant, ob von Deutschland an die
Türkei gelieferte militärische Ausrüstung sowie Polizeiausrüstung an die
Türkei im Zusammenhang mit der sogenannten Terrorbekämpfung insbeson-
dere im Südosten der Türkei in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Ge-
bieten zur Niederschlagung von Protesten zur Anwendung gebracht wird?

13. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6480 dahingehend zu
verstehen, dass die Bundesregierung nicht ausdrücklich ausschließen kann,
dass von den an die türkische Polizei in den Jahren von 2010 bis 2012 gelie-
ferten 600 Scharfschützengewehren der Marken Steyr SSG 08 und SSG 04
sowie an die türkischen Streitkräfte gelieferten HK G28 in den mehrheitlich
von Kurden bewohnten Gebieten der Türkei im Rahmen der sogenannten
Terrorbekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die über 600 aus
Deutschland in den Jahren von 2011 bis 2012 in die Türkei gelieferten
Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 durch das exportierende
Unternehmen Kilic Feintechnik GmbH modifiziert worden waren (Bundes-
tagsdrucksache 18/6480, Frage 21)?

15. Inwieweit wird die Bundesregierung entgegen der derzeitigen Praxis (Bun-
destagsdrucksache 18/6480, Antwort zu Frage 31) die Ausfuhr der Scharf-
schützengewehre nur unter der Auflage genehmigen, dass die gelieferten
Waffen nicht in bestimmte Regionen der Türkei wie die mehrheitlich von
Kurden bewohnten Gebiete geliefert bzw. eingesetzt werden dürfen?

16. Worin konkret sieht die Bundesregierung maßgebliche Unterschiede zwi-
schen der Türkei, dem Iran und Saudi-Arabien, die ein Verbot der Ausfuhr
von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in einen Drittstaat als
eine restriktive Maßnahme, mit der die EU auf schwerwiegende Menschen-
rechtsverletzungen reagiert, zwar gegenüber der Islamischen Republik Iran,
aber nicht gegen die Türkei oder Saudi-Arabien rechtfertigen (Bundestags-
drucksache 17/14402, Antwort zu Frage 15)?

17. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der
Bundespolizei in den Jahren von 2013 bis 2015 beteiligt, und wenn ja, wie
viele Polizeiangehörige welcher Einheiten, und welche Inhalte wurden bei
diesen Schulungen vermittelt?

18. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind
an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang in-
ternationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbil-
dungsprogrammen der Bundeswehr in den Jahren von 2012 bis 2015 beteiligt
(bitte entsprechend den Jahren mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?

Drucksache 18/8057 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

19. Wie viele als bilaterale Verbindungsbeamte eingesetzte Beamte des Bundes-
kriminalamts (BKA) bzw. der Bundespolizei sind aktuell in der Türkei tätig
(bitte nach Ort und Zeit auflisten)?

20. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass die Versamm-
lungsfreiheit in der Türkei gesetzlich und in der Praxis übermäßig einge-
schränkt wird, insbesondere durch die unverhältnismäßige Gewaltanwen-
dung bei Polizeieinsätzen während Demonstrationen und fehlende Sanktio-
nen gegen Strafverfolgungsbeamte (Europäische Kommission, Türkei-Be-
richt 2015, SWD(2015) 216 draft)?

21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass das Strafrecht und
die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus noch nicht mit der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Ein-
klang stehen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Praxis
gewahrt werden muss (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015,
SWD(2015) 216 draft)?

22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nach der Erwei-
terung der Befugnisse der Behörden durch das Gesetzespaket zur inneren Si-
cherheit aus dem Jahr 2015 und die dazugehörigen Durchführungsvorschrif-
ten in der Praxis zu weiteren Einschränkungen im Demonstrationsrecht ge-
kommen ist (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015)
216 draft)?

23. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nach der Erwei-
terung der Befugnisse der Behörden durch das Gesetzespaket zur inneren Si-
cherheit aus dem Jahr 2015 und die dazugehörigen Durchführungsvorschrif-
ten in der Praxis zu weiteren Einschränkungen im Internet gekommen ist
(Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

24. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gegen Trans-
gender-Personen weiterhin willkürlich Bußgelder verhängt, Hausdurchsu-
chungen angesetzt werden und polizeiliche Gewalt ausgeübt wird (Europäi-
sche Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

25. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass öffentliche
Bedienstete nach wie vor kein Streikrecht haben und die türkische Regierung
nichts unternommen hat, um die große Bandbreite der Kategorien von öf-
fentlichen Bediensteten zu verringern, denen es untersagt ist, sich gewerk-
schaftlich zu organisieren, und die somit von Tarifverträgen ausgeschlossen
sind (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Verschie-
bung von Streiks durch die Regierung und die Zwangsschlichtung bei
Dienstleistungen, die nicht die Grundversorgung betreffen, das Streikrecht
ernsthaft beeinträchtigt haben und die Polizei nach wie vor mit unverhältnis-
mäßiger Gewalt gegen friedliche gewerkschaftliche Aktionen vorgeht (Eu-
ropäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

27. Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die polizeiliche,
justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der Türkei in ihrer Gesamt-
heit die rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes in den
letzten fünf Jahren befördert hat (Bundestagsdrucksache 17/14402)?

28. Was ist der Bundesregierung über die Definition des Begriffs „Terrorismus“
durch türkische Sicherheitsbehörden bekannt?

29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern türkische Behörden
auch Streiks oder nicht genehmigte Demonstrationen als „Terrorismus“ be-
zeichnen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8057
 

30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der türkische Prä-
sident Recep Tayyip Erdoğan den Terrorismus-Begriff im türkischen Straf-
recht breiter fassen lassen will, um ein härteres Vorgehen gegen Journalisten,
Abgeordnete und Leiter von Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen
(www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-recep-tayyip-erdogan-will-terrorismus-
breiter-definieren-a-1082444.html)?

31. Welche 72 Kriterien sind in der Visa-Roadmap zwischen der Europäischen
Union und der Türkei vereinbart worden (Bundestagsdrucksache 18/7841,
Antwort auf die Schriftliche Frage 27; bitte auflisten)?

32. Welche der 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei
sind
a) erfüllt,
b) nicht erfüllt,
c) teilweise erfüllt
(bitte mit Hinweis darauf, worin noch Differenzen bestehen)?

33. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das E-Visum-System
nach wie vor eine Diskriminierung von Antragstellern aus der Republik
Zypern darstellt, da diese die Länderoption „Griechisch-zyprische Verwal-
tung von Süd-Zypern“ wählen müssen (Europäische Kommission, Türkei-
Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber (auch nachrichten-
dienstliche), dass sich der Ex-Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep
Tayyip Erdoğan seit September 2015 zusammen mit zwei weiteren türkischen
Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten für den türkischen
Geheimdienst MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı) vor Gericht verantworten muss
und bei Eröffnung des Haftbefehls in Karlsruhe der türkische Generalkonsul
höchstpersönlich anwesend war (www.handelsblatt.com/politik/international/
tuerkischer-geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/12914932.html)?

35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, dass der MIT bzw. weitere türkische Geheimdienste ihre Aktivitäten
im Zuge des Krieges gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei auch in
Deutschland gegen Kurdinnen und Kurden, türkische Oppositionelle inten-
siviert bzw. ausgeweitet hat?

36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), wonach für das Jahr 2016 das MIT-Budget um 47 Prozent auf rund
1,6 Mrd. Türkische Lira (ca. 500 Mio. Euro) angehoben werden soll, wobei
100 Mio. Lira für neues Personal und etwa 200 Mio. Lira für die Luftüber-
wachung, etwa mit Drohnen, bestimmt sein sollen (www.handelsblatt.com/
politik/international/tuerkischer-geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/
12914932.html)?

37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass für den MIT in Deutschland bis zu 6 000 Mitarbeiter und Infor-
manten arbeiteten (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer-
geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/12914932.html)?

38. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass nicht die syrische Armee, sondern dschihadistische Milizen den
„Sarin-Gas-Angriff“ in Ghouta am 21. August 2013 ausgeführt haben, wobei
der türkische Geheimdienst über türkische Mittelsmänner das Gas an extre-
mistische Gruppen in Syrien geliefert haben soll (www.heise.de/tp/artikel/
46/46414/1.html)?

Drucksache 18/8057 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

39. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA und der türkische
Geheimdienst MIT an der Grenze zu Syrien ein gemeinsames Zentrum auf-
gebaut haben, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nach-
richtendienstlicher) die Aufgaben dieses Zentrums (www.washingtonpost.
com/world/national-security/undercover-teams-increased-surveillance-and-
hardened-borders-turkey-cracks-down-on-foreign-fighters/2016/03/06/baa4
ba3a-e219-11e5-8d98-4b3d9215ade1_story.html)?

40. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
über Details der beim Besuch des ukrainischen Präsidenten Petro Poro-
schenko in der Türkei am 9. März 2016 vereinbarten militärischen Zusam-
menarbeit zwischen der Ukraine und der Türkei (www.hurriyetdailynews.
com/turkey-ukraine-boost-ties-amid-growing-tension-with-russia-.aspx?Page
ID=238&NID=96250&NewsCatID=510)?

41. Stützten sich die Warnhinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Ter-
roranschlag gegen die deutsche Botschaft in Ankara oder das deutsche Ge-
neralkonsulat in Istanbul auf die Erkenntnisse anderer Nachrichtendienste,
und wenn ja, auf welche?

Berlin, den 6. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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