BT-Drucksache 18/803

Wissenschaftliche Grundlagen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Vom 13. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/803
18. Wahlperiode 13.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wissenschaftliche Grundlagen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Nach § 65 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss die Bundesregie-
rung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 den Erfahrungs-
bericht zum EEG vorlegen. Der EEG-Erfahrungsbericht soll die Grundlage für
Änderungen und Weiterentwicklungen des EEG bilden. Nach der aktuellen Zeit-
planung der Bundesregierung würden somit die Erkenntnisse aus dem Evaluie-
rungsprozess der Bundesregierung erst nach Inkrafttreten des neuen EEG
vorliegen.
Mit der Versendung des Referentenentwurfs zum EEG hat die Bundesregierung
Zahlen für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Der
Deutsche Bundestag muss seitens der Bundesregierung so informiert werden,
dass dieser auf der gleichen Daten- und Informationsgrundlage entscheiden
kann, ob ein Änderungsbedarf gegenüber dem Kabinettsbeschluss besteht, der
für den 9. April 2014 vorgesehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Vorhaben hat die Bundesregierung zur Erarbeitung der EEG-Novelle

bzw. des EEG-Erfahrungsberichtes in den letzten vier Jahren beauftragt bzw.
für welche hat sie Zuwendungen erteilt (bitte für jedes Projekt Laufzeit, Zeit-
punkt der geplanten bzw. erfolgten Abgaben der Zwischen- und Endberichte,
Name des Vorhabens sowie Auftragnehmer und Auftragsvolumen auflisten)?

2. Welche Auftragnehmer sind nach Informationen der Bundesregierung an
mehreren Vorhaben beteiligt, und welche Vergütungsvolumina summieren
sich dabei nach Informationen der Bundesregierung für diese Institutionen?

3. Wann wurden bzw. werden nach Informationen der Bundesregierung die
Zwischen- und Endberichte der einzelnen Vorhaben veröffentlicht?
Wenn keine Veröffentlichung erfolgt, warum nicht?

4. Durch welche der in Frage 1 genannten Vorhaben (bitte mit Kapitelangaben)
werden die von der Bundesregierung im Gesetzentwurf angenommenen
Zahlen (Ausbaukorridore, Vergütungssätze, Degressionen, vorgesehene Be-
lastung der Eigenstromerzeugung mit EEG-Umlage etc.) wissenschaftlich
unterlegt?

Drucksache 18/803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche energiewirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und klimabilanziel-
len Gesamtbetrachtungen wurden nach Informationen der Bundesregierung
zur Ableitung des Gesamtausbaukorridors sowie der Ausbaupfade für die
einzelnen Bereiche der erneuerbaren Energien (Windenergie On- und Off-
shore, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft) herangezo-
gen?
Welche weiteren Ausbauziele (Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung,
Annahmen zum Stromverbrauch) wurden nach Informationen der Bundes-
regierung unterstellt?

6. Welche alternativen Ausbaupfade inkl. der Spartenkorridore wurden nach
Informationen der Bundesregierung untersucht?
Welche energiewirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen sowie klimabilan-
ziellen Nachteile bei diesen Pfaden haben nach Informationen der Bundes-
regierung zur Entscheidung für den nun vorgelegten Ausbaukorridor ge-
führt?

7. Inwieweit sind nach Informationen der Bundesregierung neben den beauf-
tragten wissenschaftlichen Institutionen weitere Institutionen beratend in
diesen Fragestellungen für das federführende Ministerium tätig?

8. Aus welchen wissenschaftlichen Untersuchungen ergibt sich nach Informa-
tionen der Bundesregierung die neue Vergütungshöhe für alle Sparten, ins-
besondere die Vergütungsstruktur bei Windenergie an Land sowie die Sys-
tematik der Degression in § 20d des Entwurfs für das EEG 2014?

9. Was ist nach Informationen der Bundesregierung die wissenschaftliche
Grundlage für den Verlauf der Vergütungsdegression im Bereich Windkraft
an Land im Entwurf für das EEG 2014?

10. Wie wird die unterschiedlich hohe Degressionsdynamik der Vergütungs-
sätze für Referenzerträge ober- und unterhalb von 95 Prozent begründet?
Wie wird die unterschiedlich hohe Degressionsdynamik der Vergütungs-
sätze für Referenzerträge ober- und unterhalb von 120 Prozent im Einzelnen
sachlich begründet?

11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und ggf.
welche Änderungen Banken und andere Finanziers bei der Kreditfinanzie-
rung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund der nach dem Entwurf
für das EEG 2014 absehbaren Neufassung der Vergütungssätze vornehmen
werden, und wie sind diese Informationen in die Kalkulation der neuen Ver-
gütungssätze eingeflossen?

Berlin, den 13. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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