BT-Drucksache 18/801

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Diana Golze, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/480 - Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr beenden - Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzen

Vom 13. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/801
18. Wahlperiode 13.03.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Diana Golze, Wolfgang Gehrcke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/480 –

Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr beenden -
Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzen

A. Problem
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen hat mehrfach
angeregt, dass Deutschland von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls
zur UN-Kinderrechtskonvention keinen Gebrauch mehr macht und das Mindest-
alter für die Rekrutierung in die Bundeswehr auf 18 Jahre anhebt, um den Schutz
von Minderjährigen insgesamt zu erhöhen. Das Deutsche Bündnis Kindersolda-
ten hat darüber hinaus kritisiert, dass diese auch im Umgang mit Waffen geschult
werden. Zudem hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Jahr 2008 an
Deutschland die Empfehlung ausgesprochen, Waffenexporte an Staaten zu unter-
sagen, in denen Minderjährige tatsächlich oder potentiell für Militäreinsätze re-
krutiert und eingesetzt werden.

B. Lösung
Die Antragsteller fordern den Verzicht auf die Rekrutierung Minderjähriger für
den Dienst bei der Bundeswehr. Dies soll auch gesetzlich verankert werden und
die Bundeswehr soll bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Regelung bei
Minderjährigen auf die Ausbildung im Umgang mit Waffen verzichten. Zudem
sollen auf Kinder und Jugendliche bezogene Werbemaßnahmen der Bundeswehr
unverzüglich eingestellt werden. Des Weiteren soll die militärische Zusammen-
arbeit mit solchen Streitkräften beendet werden, die Minderjährige für Militärein-
sätze ausbilden oder bei Militäroperationen einsetzen. Auch soll der Export von
Kleinwaffen und leichten Waffen in Staaten und Konfliktregionen untersagt wer-
den, in denen Minderjährige von bewaffneten Gruppen rekrutiert und eingesetzt
werden können. Schließlich sollen Maßnahmen zur sozialen und beruflichen
Wiedereingliederung von ehemaligen Kindersoldaten und Kindersoldatinnen zu
einem Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gemacht wer-
den.

Drucksache 18/801 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

E. Bürokratiekosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/801

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/480 abzulehnen.

Berlin, den 12. März 2014

Der Verteidigungsausschuss

Dr. Hans-Peter Bartels
Vorsitzender

Gisela Manderla
Berichterstatterin

Gabi Weber
Berichterstatterin

Christine Buchholz
Berichterstatterin

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin

Drucksache 18/801 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gisela Manderla, Gabi Weber, Christine Buchholz
und Agnieszka Brugger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/480 in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014
beraten und zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller betonen die Bedeutung eines konsequenten Schutzes von Minderjährigen im eigenen
Land für die Glaubwürdigkeit des deutschen Engagements für den weltweiten Schutz von Minderjährigen
in bewaffneten Konflikten. Eine militärische Zusammenarbeit, Militärkooperation oder Waffengeschäfte
mit Staaten, die nachweislich ihren vertraglichen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern in bewaffneten
Konflikten nicht nachkommen beziehungsweise der UN-Kinderrechtskonvention nicht beigetreten sind,
unterlaufe die Bemühungen für eine konsequente und strikte Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention
und des dazu gehörigen Fakultativprotokolls.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 12. März 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 5. Sitzung am 12. März 2014 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 6. Sitzung am 12. März 2014 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 6. Sitzung am
12. März 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat seine Beratung in seiner 7. Sitzung am 12. März 2014 aufgenommen und
abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.
Im Verlauf der Ausschussberatung verwies die Fraktion der CDU/CSU darauf, dass die Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2000 bei der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls eine Erklärung abgegeben habe,
dass die Bundeswehr Jugendliche ab dem Alter von 17 Jahren ausbilden werde. Gerade auch vor dem Hin-
tergrund, dass Jugendliche in Deutschland einschließlich der Abiturienten häufig vor Vollendung ihres
18. Lebensjahres ihre Schulausbildung abschließen, müsse auch die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber
diesen Personen ohne zeitlichen Verzug einen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/801

Die Fraktion der SPD betonte, der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen habe
lediglich eine Ermunterung an die Staaten ausgesprochen, das Mindestalter für den Wehrdienst auf 18 Jahre
festzulegen. Die in den Dokumenten genannten Mindestbedingungen für eine Rekrutierung, wie Freiwillig-
keit, Einwilligung der Eltern, umfangreiche Aufklärung über den Dienst in den Streitkräften sowie der Ein-
forderung eines verlässlichen Altersnachweises würden von der Bundeswehr erfüllt. Allerdings könne die
militärische Ausbildung von minderjährigen Soldaten hinterfragt werden. Angesichts des Umstandes, dass
Bewerber oftmals nur wenige Monate vor der Vollendung ihres 18. Lebensjahres bei der Bundeswehr ein-
gestellt würden, wäre es wünschenswert, die Zeit bis zum Erreichen der Volljährigkeit durch Praktika zu
überbrücken oder die Ausbildung so umzustellen, dass eine Ausbildung an der Waffe erst mit 18 Jahren
erfolge.
Die Fraktion DIE LINKE. forderte die strikte Einhaltung der Volljährigkeitsgrenze für den Dienst in der
Bundeswehr. Die bisherige Rekrutierungspraxis unterlaufe den Grundgedanken des Zusatzprotokolls der
UN-Kinderrechtskonvention zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gefährde damit
die Glaubwürdigkeit der eigenen Bemühungen auf internationaler Ebene. Das Glaubwürdigkeitsproblem
würde zudem dadurch vergrößert, dass Bundeswehrangehörige, die als Minderjährige eine militärische
Ausbildung begonnen hätten, häufig mit Erreichen der Volljährigkeit zu Auslandseinsätzen entsandt wür-
den. Diese Praxis werde von zahlreichen internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, sie habe bereits im Jahr 2011 einen Antrag ge-
stellt, auf die Rekrutierung Minderjähriger bei der Bundeswehr zu verzichten. Der vorliegende Antrag der
Fraktion DIE LINKE. enthalte einige Positionen, denen man grundsätzlich zustimmen könne. Gerade im
Bereich der Werbung sei besondere Sensibilität erforderlich, da die Bundeswehr kein Arbeitgeber, wie
jeder andere sei. Insbesondere dürften keine falschen Erwartungen bezüglich des Dienstes in den Streitkräf-
ten geweckt oder ein Bild erzeugt werden, das Risiken und Gefahren verharmlose. Jedoch gehe die Forde-
rung, die Bundeswehr solle auf Jugendliche bezogene Werbemaßnahmen gänzlich verzichten, zu weit.

Berlin, den 12. März 2014

Gisela Manderla
Berichterstatterin

Gabi Weber
Berichterstatterin

Christine Buchholz
Berichterstatterin

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin

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