BT-Drucksache 18/80

Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 und weiterer gentechnisch veränderter Maislinien für den Anbau in der Europäischen Union und Deutschland

Vom 21. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/80
18. Wahlperiode 21.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Katja Keul, Sylvia Kotting-Uhl,
Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Steffi Lemke und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 und weiterer
gentechnisch veränderter Maislinien für den Anbau in der Europäischen Union
und Deutschland

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird sowohl in Deutschland als
auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Bevölke-
rung mehrheitlich abgelehnt (vgl. dimap-Umfrage: Freistellung von Landwirten
zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen von Juni 2013). Kommt es in den
Gremien des Rats der Europäischen Union zur Abstimmung, findet sich unter
den Mitgliedstaaten jedoch regelmäßig weder eine qualifizierte Mehrheit für
noch eine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung gentechnisch veränderter
Pflanzen. In diesem Fall obliegt es der Europäischen Kommission, innerhalb
einer gewissen Frist die Zulassung auszusprechen. Äußerst umstritten ist dabei
die vorgeschaltete Risikoprüfung durch die Europäische Behörde für Lebens-
mittelsicherheit (EFSA). Die EFSA ist in den vergangenen Jahren wiederholt
durch Interessenkonflikte leitender Mitarbeiter und eine übergroße Nähe zu
Lobbyorganisationen der Biotechnologie-Industrie in die Schlagzeilen geraten
(vgl. Pressemitteilung von „Corporate Europe Observatory“ vom 23. Oktober
2013). Darüber hinaus basieren die Risikobewertungen der EFSA im Wesent-
lichen nicht auf eigenen Untersuchungen oder unabhängigen Studien Dritter,
sondern auf Studien, die von den Antragstellern, also den Agrochemie-Konzer-
nen, beauftragt, durchgeführt und eingereicht werden. Diese Studien bleiben
häufig unveröffentlicht und sind damit der Kontrolle des wissenschaftlichen Be-
gutachtungssystems entzogen. Werden nach erfolgter Zulassung neue wissen-
schaftliche Erkenntnisse publiziert, die ein Risiko für Umwelt oder Gesundheit
vermuten lassen, können die einzelnen Mitgliedstaaten auf Grundlage des Vor-
sorgeprinzips vorübergehend den Anbau untersagen. Von dieser Möglichkeit
haben im Fall der Maislinie MON 810, der einzigen derzeit in der Europäischen
Union zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinie, bisher
neun Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. In größerem Umfang wird MON 810
aktuell nur in Spanien angebaut.
Die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 der Agrochemie-Konzerne DuPont
Pioneer und Dow Agrosciences enthält wie MON 810 von Monsanto ein Gen
des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt), welches dazu führt, dass die Pflanze
in allen Teilen Bt-Toxin produziert, das vor allem für bestimmte Insekten giftig
ist. In Deutschland soll mit dieser Methode insbesondere der Maiszünsler be-
kämpft werden, ein Schmetterling, dessen Raupen sich von der Maispflanze er-
nähren. Inwieweit dieses Vorgehen Risiken für andere Insekten und Glieder-

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füßer über und unter der Erde, für mit Bt-Mais gefütterte Nutztiere und letztlich
für den Menschen birgt, ist umstritten. Im Vergleich zu MON 810 enthält 1507
eine andere, kaum untersuchte Variante des Bt-Toxins in zudem deutlich höhe-
ren Konzentrationen (vgl. Stellungnahme von Testbiotech e. V. zum Antrag auf
Marktzulassung von gentechnisch verändertem Mais 1507, 2010, S. 12).
Gleichzeitig besitzt 1507 noch eine zweite gentechnische Veränderung: Das
sogenannte pat-Gen bewirkt, dass die Maispflanzen eine Behandlung mit dem
Totalherbizid Glufosinat des deutschen Agrochemie-Konzerns Bayer AG weit-
gehend schadlos überstehen, während alle Beikräuter ausnahmslos zugrunde
gehen. Glufosinat wurde in der Erstbewertung durch den zuständigen EU-Be-
richterstatterstaat Schweden als Embryo schädigend und reproduktionstoxisch
erkannt und in der Folge in der Europäischen Union mit strikten Anwendungs-
beschränkungen versehen. In den USA dagegen weitet Bayer AG die Produk-
tionskapazitäten für Glufosinat gerade massiv aus (vgl. Meldung auf www.
topagrar.com vom 16. Mai 2013), um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen,
die sich überwiegend aus dem Anbau von glufosinattoleranten, gentechnisch
veränderten Nutzpflanzen ergibt.
Die Maislinie 1507 befindet sich seit über zehn Jahren im Zulassungsverfahren.
Immer wieder wurden neue Zweifel an der Sicherheit der gentechnischen Ver-
änderungen laut. Nach der sechsten Bewertung durch die EFSA weigerten sich
die Antragsteller schließlich, weitere Auflagen der Europäischen Kommission
zu erfüllen und reichten erfolgreich eine Untätigkeitsklage beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) ein. Am 6. November 2013 hat die Europäische Kommis-
sion deshalb beschlossen, dem Umweltministerrat der Europäischen Union am
13. Dezember 2013 einen Entscheidungsvorschlag für die Anbauzulassung der
gentechnisch veränderten Maislinie 1507 vorzulegen. Gleichzeitig soll die
Frage der Möglichkeit dauerhafter nationaler Anbauverbote erneut diskutiert
werden. Dieser Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2010 war im Jahr 2012
im Umweltministerrat vorläufig gescheitert, da die Positionen der Mitglied-
staaten zu weit auseinander gingen. Eine Zulassung von 1507 könnte zudem
mindestens fünf weitere Anbauzulassungen wahrscheinlicher machen, deren
Zulassungsverfahren in einem ähnlichen Stadium ist.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren trotz des Verbots von MON 810
nach Auffassung der Fragesteller keine eindeutige Position zum Anbau gentech-
nisch veränderter Pflanzen in Deutschland und der Europäischen Union bezo-
gen. Eine Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 würde
jedoch auch in Deutschland massive Konsequenzen für die Landwirtschaft, die
Ernährungswirtschaft und nicht zuletzt die Verbraucherinnen und Verbraucher
nach sich ziehen. Deshalb stellt sich die Frage, welche Kenntnisse die Bundes-
regierung zur möglichen Anbauzulassung der Maislinie 1507 sowie weiterer
gentechnisch veränderter Maislinien besitzt, welche Positionen sie vertritt oder
zu vertreten plant und welche Aktivitäten sie in diesem Zusammenhang bereits
entwickelt hat oder gerade entwickelt.

Wir fragen die Bundesregierung:
Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 und weiterer gentech-
nisch veränderter Maislinien für den Anbau in der Europäischen Union
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die anstehende

Abstimmung auf der Ebene der Europäischen Union über die Zulassung der
gentechnisch veränderten Maislinie 1507 von DuPont Pioneer und Dow
Agrosciences für den Anbau in der Europäischen Union, und wie begründet
sie ihr geplantes Abstimmungsverhalten?

2. Liegt der neue Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission zur
Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 bereits vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/80
Wenn ja,
a) welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus diesem Entscheidungsvorschlag,
b) welche Veränderungen im Vergleich zum Vorschlag aus dem Jahr 2009

wurden eingearbeitet, und
c) welchen weiteren Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf sieht die Bundesre-

gierung?
Wenn nein,
d) welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus dem im Jahr 2009 ohne Ergebnis abgestimmten Entscheidungsvor-
schlag,

e) welche Änderungen bzw. Ergänzungen sollten aus Sicht der Bundesregie-
rung im neuen Vorschlag enthalten sein?

3. Was ist der Bundesregierung über den weiteren zeitlichen Ablauf in Bezug
auf die Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 be-
kannt?
a) Ist eine Abstimmung im EU-Umweltrat am 13. Dezember 2013 wahr-

scheinlich, unwahrscheinlich oder auszuschließen?
b) Wann ist – vor dem Hintergrund des Urteils der Europäischen Gerichtshofs

vom 26. September 2013 (erfolgreiche Untätigkeitsklage von DuPont
Pioneer gegen die Europäische Kommission) – nach dem Kenntnisstand
der Bundesregierung frühesten bzw. spätestens mit einer Abstimmung im
Rat und letztlich einer Entscheidung der Kommission zu rechnen?

c) Welche Fristen müssen dabei von der Kommission eingehalten werden,
und muss die neue Vorlage vor dem Umweltrat noch im Ständigen Aus-
schuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit behandelt werden?

4. Befand bzw. befindet sich die Bundesregierung zur Frage der Zulassung der
gentechnisch veränderten Maislinie 1507 im inhaltlichen Austausch mit an-
deren Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Wenn ja,
a) mit welchen Mitgliedstaaten hat ein solcher Austausch bereits stattgefun-

den bzw. ist geplant, und
b) welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung dabei?

5. Was ist der Bundesregierung bezüglich des weiteren zeitlichen Ablaufs der
anstehenden Anbauzulassungen der gentechnisch veränderten Maislinien
59122, Bt11, MON 88017, Nk603 und GA21 bekannt sowie der Wiederzu-
lassung von MON 810, für die bereits Sicherheitsbewertungen durch die
EFSA vorliegen?

Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 in Deutschland
6. Wann wäre nach Einschätzung der Bundesregierung und vor dem Hinter-

grund bereits erfolgter Sortenprüfungen in Spanien frühestens damit zu rech-
nen, dass für einen Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 in
Deutschland geeignetes Saatgut zur Verfügung steht?

7. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf einen möglichen
Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 in Deutschland?

Drucksache 18/80 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Liegt der Bundesregierung bereits ein überarbeiteter Vorschlag zum Opt-out
(Möglichkeit nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Nutz-
pflanzen) vor?
Wenn ja, welche Veränderungen im Vergleich zum Vorschlag aus dem Jahr
2012 wurden eingearbeitet?

9. Befindet sich die Bundesregierung zum Opt-out im inhaltlichen Austausch
mit anderen Mitgliedstaaten?
Wenn ja,
a) mit welchen Mitgliedstaaten hat ein solcher Austausch bereits stattgefun-

den bzw. ist geplant, und
b) was ist der Bundesregierung zur Positionierung der anderen Mitglied-

staaten bekannt, und welche Mehrheitsverhältnisse ergeben sich daraus
ggf. auf der Ebene der Europäischen Union?

10. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass geeignete konventionelle
Maßnahmen (Stoppelbearbeitung, tiefes Pflügen, Fruchtfolge, biologischer
und chemischer Pflanzenschutz) zur Verfügung stehen, um den Maiszünsler
zu bekämpfen und seine Ausbreitung in Deutschland einzudämmen, und
welchen Beitrag könnten entsprechende verpflichtende Maßnahmen in Be-
fallsgebieten leisten (Beispiel Maiswurzelbohrer)?

Risiken und Monitoring des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus dem Umstand, dass sich die Antragsteller im Zulassungsverfahren der
gentechnisch veränderten Maislinie 1507 geweigert haben, Vorschläge für
das von der Europäischen Kommission auf Grundlage der jüngsten Bewer-
tung der EFSA als notwendig erachtete zusätzliche fallspezifische Monito-
ring sowie für Risikominderungsmaßnahmen einzureichen, um mögliche
Risiken für Nicht-Ziel-Organismen besser zu überwachen (vgl. Urteil des
EuGH vom 26. September 2013 zum Fall T-164/10, Punkte 66 bis 69), ohne
dass die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG für diesen Fall Sanktionierungs-
möglichkeiten von Seiten der Kommission vorsieht?

12. Sind aus Sicht der Bundesregierung im Entscheidungsvorschlag der Euro-
päischen Kommission zur Anbauzulassung der gentechnisch veränderten
Maislinie 1507 ausreichend konkrete Maßgaben zur Vermeidung der Resis-
tenzentwicklung beim Maiszünsler getroffen?

13. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der Entscheidungsvorlage
der Europäischen Kommission zur Anbauzulassung der gentechnisch ver-
änderten Maislinie 1507 eine Beschränkung des Anbaus auf Regionen, wo
im Vorjahr tatsächlich ein Maiszünslerbefall über der Schadschwelle fest-
gestellt wurde und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zum Einsatz kamen,
vorgeschrieben oder möglich gemacht wird?

14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die im Ver-
gleich zur gentechnisch veränderten Maislinie MON 810 um ein Vielfaches
höhere Konzentration des Bacillus thuringiensis(Bt)-Toxins in den ver-
schiedenen Pflanzenteilen der gentechnisch veränderten Maislinie 1507
(vgl. Studien von Mendelsohn et al. 2003, EPA 2001, USDA 2004), und wie
will die Bundesregierung im Falle des Anbaus eine Schädigung von Nicht-
Ziel-Organismen – insbesondere auch im Boden – ausschließen bzw. die
ökologischen Auswirkungen überwachen?

15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hinsichtlich der Aussagekraft der Bewertung der EFSA bezüglich mög-
licher Effekte des Anbaus der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 auf

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/80
die Bodenökologie vor dem Hintergrund, dass nur eine einzige der drei ver-
öffentlichten Untersuchungen unter Freilandbedingungen durchgeführt
wurde, keine veröffentlichten Daten zum Toxingehalt der Wurzeln von 1507
vorliegen und die EFSA weitgehend auf Basis von Analogieschlüssen zu
anderen Bt-Toxinen negative Effekte auf Böden und das Bodenleben pau-
schal ausschließt (vgl. Stellungnahme Testbiotech zur Maislinie 1507, 2010,
S. 15/16)?

16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die EFSA in ihrer Risikobewertung nach Kenntnis der Fragesteller eine
Studie nicht berücksichtigt hat, welche eine sehr hohe Empfindlichkeit der
Schmetterlingsart Große Wachsmotte gegenüber dem Toxin der gentech-
nisch veränderten Maislinie 1507 aufzeigt (Hanley et al. 2003) und damit
eine Gefährdung auch anderer Nicht-Ziel-Organismen nahelegt, die noch
nicht überprüft wurde?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass in der Sicherheitsbewertung der EFSA die gentech-
nisch veränderte Maislinie 1507 die Bacillus thuringiensis-Gene Cry1F
(1507) und Cry1Ab (MON 810) beziehungsweise die daraus gebildeten
Toxinvarianten in einem Analogieschluss weitgehend gleichgesetzt wurden
und folglich Ergebnisse zu Cry1Ab genutzt wurden, um ökologische Un-
bedenklichkeit von Cry1F zu belegen, obwohl sich die Produkte der beiden
Gene deutlich unterscheiden und die Studie von Henley et al. (2003) eine
deutliche erhöhte Toxizität von Cry1F für bestimmte europäische Schmet-
terlingsarten aufgezeigt hat (vgl. Stellungnahme Testbiotech zur Maislinie
1507, 2010, S. 11)?

18. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gentechnisch verän-
derte Maislinie 1507 ausreichend geprüft ist, um Risiken für die Gesundheit
unserer Nutztiere, an die der Mais im Falle des Anbaus in Deutschland in
voraussichtlich deutlich größeren Mengen als bisher verfüttert werden soll,
sicher ausschließen zu können?

19. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung niederländischer und
österreichischer Risikobewertungsbehörden, die die Interpretation der
EFSA bzw. die Aussagekraft der ihr zugrundeliegenden Fütterungsstudien
in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen der gentechnisch verän-
derten Maislinie 1507 in Frage stellen (vgl. Stellungnahme Testbiotech e. V.
zu 1507, S. 18f)?

20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass die wissenschaftliche Überprüfung der Ergebnisse
einer vom Antragsteller eingereichten Fütterungsstudie (MacKenzie et al.
2007) im Gegensatz zur Interpretation durch die EFSA signifikante Anzei-
chen für gesundheitliche Veränderungen wie abweichende Werte bei Leber-
enzymen, verkleinerte Nieren sowie die Abnahme bestimmter Arten von
roten und weißen Blutkörperchen festgestellt hat (vgl. Dona Arvanitoyannis
2009)?

21. Lassen sich solche gesundheitlichen Risiken aus Sicht der Bundesregierung
auch für den menschlichen Konsum der Produkte von mit der gentechnisch
veränderten Maislinie 1507 gefütterten Tieren und ggf. der Maisprodukte
direkt sicher ausschließen?

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Einsatz des Totalherbizids Glufosinat auf die gentechnisch veränderte Maislinie
1507
22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus der Tatsache, dass die Toleranz der gentechnisch veränderten Maislinie
1507 (Markenname „HERCULEX I“) gegen das reproduktionstoxische
Totalherbizid Glufosinat (pat-Gen) im EU-Zulassungsverfahren als
„Markergen“ bezeichnet wird, während DuPont Pioneer und Dow Agro-
sciences in den USA mit dieser Eigenschaft ihres Produkts (LibertyLink
trait) bei Landwirtinnen und Landwirten explizit Werbung machen?

23. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den völligen
Verzicht der EFSA und der Europäischen Kommission auf eine Überprü-
fung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken des in der gentechnisch veränder-
ten Maislinie 1507 enthaltenen pat-Gens, welches die Pflanze tolerant ge-
gen das reproduktionstoxische Totalherbizid Glufosinat macht bzw. der da-
mit verbundenen Möglichkeit der Glufosinatanwendung auf die gentech-
nisch veränderte Maislinie 1507 – mit dem Hinweis auf die angebliche
„Markereigenschaft“ der pat-Gens –, obwohl die heute gültigen euro-
päischen Zulassungsrichtlinien vorschreiben, dass im Rahmen der Risiko-
bewertung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen auch die Auswirkungen
solcher Pflanzenschutzmittel zu überprüfen sind, gegenüber denen die be-
troffene transgene Linie eine Toleranz aufweist?

24. Wie will die Bundesregierung zusätzlich zur im November 2013 in Kraft ge-
tretenen Anwendungsbeschränkung von Glufosinat sicherstellen, dass im
Falle eines Anbaus der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 in
Deutschland keine Glufosinat-basierten Totalherbizide (z. B. BASTA) auf
1507 zum Einsatz kommen?
a) Welche Kontrollen sind konkret vorgesehen, um die Einhaltung der An-

wendungsbeschränkungen in der Praxis zu überprüfen?
b) Welche Konsequenzen erwarten einen Landwirt bzw. eine Landwirtin,

der bzw. die trotzdem Glufosinat, nach deutschem Recht, einsetzt?

Berlin, den 21. November 2013

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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