BT-Drucksache 18/7991

Erfahrungen aus 14 Jahren "Krieg gegen den Terror" - Eine Bilanz in Irak, Afghanistan, Pakistan

Vom 22. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7991
18. Wahlperiode 22.03.2016

Große Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Erfahrungen aus 14 Jahren „Krieg gegen den Terror“ – Eine Bilanz in Irak,
Afghanistan, Pakistan

Am 16. November 2015 war es 14 Jahre her, dass die Bundeswehr per Parla-
mentsbeschluss in den von den USA als Reaktion auf die Terroranschläge vom
11. September 2001 ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ zog (Bundestags-
drucksache 14/7296). Am 16. November 2001 hatte der Deutsche Bundestag auf
Antrag der des damaligen Bundeskanzlers Dr. Gerhard Schröder (SPD) geführten
rot-grünen Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation
ENDURING FREEDOM (OEF) beschlossen. Die Fraktion der PDS war die ein-
zige, die von Beginn an gegen das OEF- und das International-Security-As-
sistance-Force-(ISAF)-Mandat stimmte.
Im Jahr 2003 sind die USA mit ihrer „Koalition der Willigen“ in den Irak einmar-
schiert und stürzten Saddam Hussein. Sechs Monate später gründete sich der
Islamische Staat (IS). Heute beherrscht der IS große Teile des Iraks und Syriens
und dehnt sich nach Libyen und Afghanistan aus. Der seit 14 Jahren mit Bomben
und Drohnen geführte „Krieg gegen den Terror“ hat eine Radikalisierung und
Stärkung der bekämpften Gruppen wie der Taliban und Al Kaida bewirkt, anstatt
zu ihrer Schwächung beizutragen. Zahlreiche Terrorgruppen, allen voran der so
genannte Islamische Staat, sind erst infolge dieses „Kriegs gegen den Terror“ ent-
standen – das gibt auch der damalige Chef der Special Forces, Mike Flynn, zu
(www.spiegel.de/politik/ausland/ex-us-geheimdienstchef-mike-flynn-ueber-den-
is-wir-waren-zu-dumm-a-1065038.html). Im November 2015 schrieben vier ehe-
malige Mitglieder der US-Luftwaffe einen offenen Brief an den US-Präsidenten,
Barack Obama, in dem sie den Drohnenkrieg als „eine der verheerendsten Trieb-
federn des Ter-rorismus“ bezeichnen (www.spiegel.de/politik/ausland/drohnen
krieg-us-piloten-kritisieren-obama-in-offenem-brief-a-1063551.html).
Am 4. Dezember 2015 beschlossen die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und
SPD den völkerrechtswidrigen Einsatz von bis zu 1 200 Soldatinnen und Solda-
ten im Syrienkrieg – als Reaktion auf den unmenschlichen Terrorakt am 13. No-
vember 2015 in Paris, bei dem 130 Menschen ermordet wurden (Bundestags-
drucksache 18/6866). Die Täter waren nahezu ausschließlich französische und
belgische Staatsbürger. Die Bundesregierung reagiert auf den Terror erneut mit mi-
litärischer Gewalt.
Am 6. Januar 2016 beschloss die Bundesregierung die Ausweitung zweier Aus-
landseinsätze der Bundeswehr: 500 weitere Soldaten nach Mali, 50 zusätzliche
Ausbilder in den Irak. Die Bundeswehr soll noch stärker für den Kampf gegen

Drucksache 18/7991 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

islamistische Terrorgruppen eingesetzt werden. Die Bundeswehr bildet in der
Stadt Erbil im Irak kurdische Soldaten aus (u. a. für den Städtekampf), die gegen
die Terrormiliz „Islamischer Staat“ kämpfen. Diese so genannten Peschmerga-
Einheiten sollen dafür auch weiterhin Waffen aus Deutschland erhalten
(www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-einsaetze-in-mali-und-irak-werden-
ausgeweitet-a-1070719.html).
Nach 14 Jahren „Krieg gegen den Terror“ weist das UN-Flüchtlingshilfswerk
UNHCR die höchste Zahl an Geflüchteten und den schnellsten Anstieg dieser
Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg aus. 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht.
Viele fliehen aus den Ländern, die Schauplatz des „Kriegs gegen den Terror“
sind.
Die Menschenrechts- und die Sicherheitslage in Afghanistan, Irak und Pakistan
ist unverändert kritisch. In einer nichtöffentlichen Lageeinschätzung des Auswär-
tigen Amts wird die Lage der Menschenrechte in Afghanistan sehr kritisch be-
schrieben, besonders die Lage von Frauen und Kindern. Die Regierungsführung
sei durch verbreitete Korruption gekennzeichnet, die Sicherheitslage „volatil“.
Die Zentralregierung könne den Schutz der Bevölkerung oft nicht garantieren.
Die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sind den regierungsfeind-
lichen Kräften zahlenmäßig überlegen, doch, so kommentierte „DIE ZEIT“ am
28. Oktober 2015, „ihre größten Stärken sind Korruption, Raub und Erpressung.
Unfähigkeit und Willkür vermengen sich zu einem üblen Gemisch“.
Neue Studien weisen auf deutlich höhere Opferzahlen hin, als bisher ange-
nommen, vor allem zivile Opfer (www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/
BodyCount_internationale_Auflage_deutsch_2015.pdf). Diese besagen, dass im
Irak ca. eine Million Menschen, in Afghanistan 220 000 und in Pakistan
80 000 Menschen direkt oder indirekt getötet wurden. Insgesamt belaufe sich die
Zahl der Todesopfer bereits in den ersten zehn Jahren des Krieges auf etwa
1,3 Millionen Menschen. Der letzte Bericht der United Nation Assistance Mis-
sion (UNAMA) dokumentiert im dritten Jahr in Folge eine Zunahme von zivilen
Opfern des Kriegs. Allein bis August 2015 haben die Kampfhandlungen
5 000 Tote und Verletzte unter Zivilisten gefordert, mehr als bisher auch durch
Regierungs- oder regierungsnahe Kräfte. Dennoch sagte der Bundesminister des
Innern, Dr. Thomas de Maizière, die Bundeswehr trage in Afghanistan zu einem
sicheren Umfeld bei, da könne man „erwarten, dass die Afghanen in ihrem Land
bleiben“ (bundesregierung.de vom 28. Oktober 2015). Seit Oktober 2013 gibt die
Bundesregierung die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Afghanistan
nicht mehr bekannt.
Es fehlt seitens der Bundesregierung immer noch eine ehrliche und ernsthafte
Auseinandersetzung mit den Opferzahlen und den Folgen der Kriegseinsätze und
auch des Drohnenprogramms der US-Regierung, welches von Deutschland aus
durch die Infrastruktur im US-Stützpunkt Ramstein direkt unterstützt wird. Die
UNO und ihre Mitgliedstaaten wie auch die Bundesregierung müssen ihrer Ver-
antwortung gerecht werden und die humanitären, langfristigen Folgen von Mili-
täreinsätzen von unabhängigen Expertinnen und Experten untersuchen, doku-
mentieren und veröffentlichen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Fragen
1. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan stellten nach

Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) einen Asylantrag oder Antrag auf anderweitigen
Schutz (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern, Menschen über
60 Jahren, Kranken und Verletzten, Jahren, Staaten und Status aufführen)?

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2. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in der EU als Flüchtlinge
anerkannt oder erhielten einen subsidiären oder humanitären Schutzstatus
(bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern, Menschen über 60 Jahren,
Kranken und Verletzten, Jahren, Staaten und Status aufführen)?

3. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungs- bzw. Ab-
lehnungsquoten bei Asylsuchenden aus Irak, Pakistan und Afghanistan seit
dem Jahr 2001 in Deutschland (bitte getrennt nach Jahren, Kindern, Frauen,
Männern und Menschen über 60 Jahren, Staaten und Status differenzieren)?

4. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2001 in welche Länder abgescho-
ben (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern und Menschen über
60 Jahren, Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)?

5. Welche Unterstützung erhalten kranke und traumatisierte Asylsuchende aus
Irak, Pakistan und Afghanistan in der Bundesrepublik Deutschland?

6. Werden kranke und traumatisierte Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Af-
ghanistan von der Rückkehraufforderung ausgenommen?
Wenn nein, warum nicht?

7. Auf welche Studien und Statistiken bezieht sich die Bundesregierung bei der
Angabe von Opfern in Ländern, in denen die Bundeswehr militärisch betei-
ligt ist (bitte getrennt nach Auftraggeber und Herausgeber der Studie bzw.
Statistik sowie Namen, Datum, Fundstelle angeben)?

8. Werden diese Opferzahlen von der Bundesregierung regelmäßig dokumen-
tiert und analysiert und in die weiteren strategischen Überlegungen mit ein-
bezogen?
Wenn nein, warum nicht?

9. Bezieht die Bundesregierung in die Statistiken der Kriegsopfer in Irak, Af-
ghanistan und Pakistan auch die Opfer mit ein, die indirekt an Kriegsfolgen
in Gestalt zerstörter technischer und gesellschaftlicher Infrastruktur sterben –
wie mangelnder Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchten Trinkwassers,
Verlusts von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und
kriminell motivierter Gewalt sowie innergesellschaftlicher ethnisch wie reli-
giös motivierter Konflikte?
Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

10. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ein regelmäßiges Verfahren zur
Dokumentation von direkten und indirekten Kriegsopfern und Sicherheits-
vorfällen in den aktuellen Einsatzländern einzuführen und diese Zahlen zu
veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung u. a. des ehemaligen Leiters der
US-amerikanischen Special Forces, Mike Flynn, dass es ohne den Irakkrieg
den „Islamischen Staat“ heute nicht geben würde?
Wenn nein, warum nicht?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung u. a. der vier ehemaligen Mitglie-
der der US-Luftwaffe, welche den Drohnenkrieg als „eine der verheerends-
ten Triebfedern des Terrorismus“ bezeichnen?
Wenn nein, warum nicht?

13. Wie hat sich die Anzahl der international gesuchten Terroristen seit dem Jahr
2001 entwickelt?

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14. Wie hat sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle, die einem is-

lamistischen terroristischen Hintergrund zugeordnet werden können, in
Deutschland und in Europa seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesre-
gierung entwickelt (bitte nach Jahren und Land aufschlüsseln)?

15. Wie hat sich die Anzahl von Verletzten und Toten bei sicherheitsrelevanten
Vorfällen in Deutschland und in Europa, die einem islamistischen terroristi-
schen Hintergrund zugeordnet werden können, seit dem Jahr 2001 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Männern, Frauen, Kin-
dern, Menschen über 60 Jahren, Jahren und Land aufschlüsseln)?

16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Urheberschaft
Osama Bin Ladens für die Terroranschläge vom 11. September 2001 vor?
Auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse, und liegen der Bundes-
regierung hierzu eigene Untersuchungen vor?

II. Afghanistan nach 14 Jahren Krieg: Opferzahlen, Geflüchtete und Lage der
Menschenrechte

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlust der afghani-
schen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte seit Januar 2013, sei es durch
Getötete oder Desertierte?

18. Wie viel Prozent des Landes Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung gegenwärtig (Stand: 30. Dezember 2015) unter der Kontrolle der Re-
gierungskräfte („kontrollierbar“), in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte
Aktivität von Rebellen („schwer kontrollierbar“), und in welchen Gebieten
ist die Kontrolle durch Regierungskräfte nicht möglich („nicht kontrollier-
bar“)?

19. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Afgha-
nistan seit Januar 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jah-
ren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

20. Wie viele Tote sowie Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
auf Seiten der afghanischen Polizeikräfte (Afghan National Police – ANP) in
den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach Jahren getrennt darstellen) jeweils
durch die Einwirkung von Aufständischen, durch die Einwirkung sogenann-
ter Innentäter und durch sogenanntes friendly fire gegeben?

21. Wie viele Bundeswehrangehörige und weitere deutsche Staatsbürger anderer
Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt seit
dem Jahr 2001 in Afghanistan getötet (Stand: Dezember 2015, bitte auflisten
nach Jahr und Organisation)?

22. Wie zuverlässig erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung die straf-
rechtliche Verfolgung von Angehörigen der Afghan Local Police (ALP) wie
auch der ANP, wenn ihnen Gewalttaten gegen die Bevölkerung vorgeworfen
werden, durch die afghanischen Justizbehörden, und welche Schlussfolge-
rungen und Konsequenzen zieht sie aus dem möglichen Problem der Straflo-
sigkeit für Polizisten (Stand: Dezember 2015)?

23. Welchen personellen Umfang haben gegenwärtig (Stand: Dezember 2015)
nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete Formationen in Afghanistan
(z. B. Milizen, Hilfspolizeien, Einheiten im Rahmen der Local Defense Ini-
tiative, Critical Infrastructure Programme und vergleichbare Formationen;
bitte getrennt angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7991

24. Wie vielen afghanischen Ortskräften und ggf. ihren Familienangehörigen

wurde aufgrund ihrer individuellen Gefährdung insgesamt ein Aufenthalts-
status für die Bundesrepublik Deutschland erteilt, und wie viele von ihnen
leben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile (Stand: 30. Dezember
2015) in Deutschland?

25. Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte und ggf. ihrer Familienangehöri-
gen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen abge-
lehnt (bitte unter Angabe von Datum, konkretem Ablehnungsgrund, ggf. ehe-
mals beschäftigendem Bundesministerium)?

26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Frauen in Afghanistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser,
sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung)?

27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Kindern in Afghanistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser,
sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung)?

28. Wie viel Prozent der afghanischen Bevölkerung haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung (Stand:
Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

29. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewalttaten und Miss-
brauchsvorfälle gegenüber afghanischen Kindern und Frauen?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

30. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten
Todesursachen der afghanischen Bevölkerung (Stand: Dezember 2015, bitte
nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

31. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterb-
lichkeit in Afghanistan bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan die Anzahl
von Menschen mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen
(Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüs-
seln)?

33. Wie viele Häuser von Zivilisten in Afghanistan wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2001 bis 2015 zerstört?

34. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung wieder aufgebaut?

35. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2013 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt nach Män-
nern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

36. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2013 bis 2015 an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach Männern,
Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

37. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren von 2013 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. mangelnde Ge-
sundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust von Wohn-
raum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell moti-
vierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie religiös moti-
vierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern auf-
schlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

38. Wie viele Menschen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2013 bis 2015 in afghanischen Gefängnissen gefoltert?

Drucksache 18/7991 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzun-

gen und Straftaten der von dem US-Militär mit aufgestellten Milizen der
ALP in den Jahren von 2013 bis 2015?
Was unternimmt die Bundesregierung als Reaktion auf diesbezügliche Hin-
weise?

40. Hat die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4168 eingeräumten
Kenntnissen, dass „wiederholt schwere Vorwürfe bezüglich Folterpraktiken
in afghanischen Gefängnissen erhoben wurden“ sowie dass „[H]iervon
[auch] Gefängnisse betroffen [waren], die durch den NDS [National Direc-
torate of Security] geführt und betrieben wurden“, und dass sich darunter
„basierend auf durch UNAMA als glaubhaft eingeschätzte Informationen
Einrichtungen des NDS in den Provinzen Faryab (Maimanah), Jowzjan (Shi-
birghan), Kunduz (Sadt Kunduz) und Takhar (Taloqan)“ befänden, Konse-
quenzen gezogen und die US-Regierung aufgefordert, keine Gefangenen an
die NDS zu übergeben, solange die Vorwürfe von Folter im Raum stehen?

41. Welchen Anteil hatte Afghanistan an der weltweiten Opiumproduktion bzw.
am Schlafmohnanbau vor dem Einmarsch der US-geführten Truppen in Af-
ghanistan?

42. Wie hat sich der Anteil Afghanistans an der weltweiten Opiumproduktion
bzw. am Schlafmohnanbau seit dem Jahr 2001 verändert, und welchen Anteil
an der weltweiten Opiumproduktion bzw. am Schlafmohnanbau hat Afgha-
nistan nach Kenntnis der Bundesregierung heute?

43. Welche gesellschaftlichen Gruppen sind heute für die Opiumproduktion
bzw. den Schlafmohnanbau in Afghanistan maßgeblich verantwortlich, und
in welcher Beziehung stehen diese Gruppen zur afghanischen Regierung?

44. Inwiefern handelt es sich bei denjenigen, die im von der afghanischen Armee
kontrollierten Teil Afghanistans Schlafmohn anbauen bzw. davon direkt pro-
fitieren, um Verbündete der US-geführten Truppen bzw. der afghanischen
Regierung?

45. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Aufbau des
neuen afghanischen Staatsgebildes zu wesentlichen Teilen aus der Drogen-
produktion mitfinanziert wurde?

46. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Opi-
umproduktion bzw. des Schlafmohnanbaus in den Regionen Afghanistans,
in denen die Bundeswehr stationiert war und ist?

47. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der These von Prof. Alfred W.
McCoy zu, dass Opiumproduktion systematisch zur Finanzierung von US-
Kriegen in Asien herangezogen wurde (vgl. Prof. Alfred W. McCoy: „Die
CIA und das Heroin – Weltpolitik durch Drogenhandel“, Westend Verlag,
2016)?

48. Inwiefern haben die Gewinne aus der Opiumproduktion bzw. dem Schlaf-
mohnanbau maßgeblich den Kampf der regionalen Verbündeten in Afgha-
nistan beim Kampf gegen die Taliban und beim Aufbau des neuen Staatsge-
bildes nach Kenntnis der Bundesregierung mitfinanziert?

49. Was haben die Bundeswehr oder die Bundesregierung getan, um Schlaf-
mohnanbau bzw. Opiumproduktion in den von ihnen kontrollierten Regio-
nen zu bekämpfen, und inwiefern sind Erfolge nachweisbar?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7991

50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Drogen-

konsum der afghanischen Bevölkerung seit dem Jahr 2001 entwickelt hat
(bitte möglichst nach Jahren und Substanzklassen auflisten und nach geeig-
neten Indikatoren wie Zahl von Drogentoten, Zahl von Hilfesuchenden etc.
angeben)?

51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drogenkonsum in Bundes-
wehrlagern (insbes. sichergestellte illegale Drogen, Zahl von Menschen, die
nach Drogenkonsum behandlungsbedürftig waren oder anderweitig Hilfe ge-
sucht haben)?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die (Neo-)Tali-
ban in den von ihnen kontrollierten Regionen Steuern auf den Schlafmohnan-
bau bzw. die Opiumherstellung erheben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in den von der
afghanischen Armee kontrollierten bzw. Stammesgebieten ebenfalls entspre-
chende Abgaben erhoben werden?

53. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den Jahren von 2013 bis 2015 von
Deutschland in Afghanistan verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwick-
lungszusammenarbeit (ODA)?

54. Welchen Anteil an der ODA-Quote haben sicherheitspolitisch relevante Pro-
jekte, wie zum Beispiel die Ausbildung von Polizei oder anderen Sicherheits-
kräften?

55. Für welche Programme und Projekte, sowohl bi- als auch multilaterale, wur-
den nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 in Afghanistan
Mittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt (bitte für je-
des Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel
sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von afghanischen Mitarbei-
terinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

56. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszu-
sammenarbeit wurden in den Jahren von 2013 bis 2015 Steuermittel in Af-
ghanistan eingesetzt (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil
der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von
afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren
nennen)?

57. Durch welche Programme und Projekte der bi- als auch multilateralen und
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren von
2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Gesamt-
höhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deut-
scher Mitarbeiter, der Gehälter von afghanischen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

58. Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung die afghanischen
Behörden selbst in der Lage, valide statistische Daten über ihr Land und seine
gesellschaftliche Situation zu erheben – insbesondere Mortalitätsziffern
bzgl. der Gesamtbevölkerung und Kinder, Todesursachen, Flüchtlingszah-
len?
Welche Quellen verwendet die Bundesregierung ggf. ersatzweise?

III. Opferzahlen und Lage der Menschenrechte im Irak
59. Wie hoch ist der Verlust der irakischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte

seit dem Jahr 2003, sei es durch Getötete oder Desertierte?

Drucksache 18/7991 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

60. Wie viel Prozent des Landes Irak sind nach Kenntnis der Bundesregierung

gegenwärtig (Stand: 30. Dezember 2015) unter der Kontrolle der Regie-
rungskräfte („kontrollierbar“), in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte
Aktivität von Rebellen/IS („schwer kontrollierbar“) und in welchen Gebieten
ist die Kontrolle durch die Regierungskräfte nicht möglich („nicht kontrol-
lierbar“)?

61. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle im Irak
seit dem Jahr 2003 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Quarta-
len, Jahren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

62. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Frauen im Irak (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre
Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

63. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Kindern (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grund-
versorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

64. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung?

65. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewaltvorfälle und Miss-
brauchsvorfälle gegenüber Kindern und Frauen?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

66. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten
Todesursachen der Bevölkerung (Stand: Dezember 2015, bitte nach Ge-
schlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

67. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterb-
lichkeit im Irak bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

68. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Menschen
mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen im Irak (Stand:
Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

69. Wie viele Häuser von Zivilisten im Irak wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den Jahren von 2003 bis 2015 zerstört?

70. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung wieder aufgebaut (Stand: Dezember 2015)?

71. Wie viele Zivilisten starben im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2003 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt nach
Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr
nennen)?

72. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren von 2003 bis 2015 im Irak an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach Män-
nern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

73. Wie viele Zivilisten starben im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2003 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. mangelnde
Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust von
Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell
motivierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie religiös
motivierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern
aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

74. Wie viele Menschen starben somit nach Kenntnis der Bundesregierung ins-
gesamt von 2003 bis 2015 an den Folgen des im Jahr 2003 begonnenen
Kriegs im Irak?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7991

75. Wie viele Menschen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregie-

rung in den Jahren von 2003 bis 2015 in irakischen Gefängnissen gefoltert?
76. Wie hat sich der Drogenkonsum im Irak in den vergangenen zehn Jahren

entwickelt?
77. Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität des Verbots des Drogen-

handels mit Androhung der Todesstrafe ein?
78. Wie viele Menschen sind im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung wegen

drogenbezogener Delikte inhaftiert oder hingerichtet worden?
79. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der

massiv gestiegenen Opiumproduktion in Afghanistan seit dem Jahr 2001 und
dem Erstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS)?

80. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit sich der IS
über den Drogenhandel finanziert?

81. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den Jahren von 2003 bis 2015 von
Deutschland im Irak verausgabten Mittel der ODA?

82. Durch welche bi- oder multilateralen Programme und Projekte wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 im Irak Mittel der staatli-
chen Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt (bitte für jedes Programm
bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel sowie den je-
weiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeite-
rinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

83. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszu-
sammenarbeit wurden seit dem Jahr 2003 Steuermittel im Irak eingesetzt
(bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskos-
ten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitar-
beiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

84. Durch welche Programme und Projekte der sowohl bi- als auch multilatera-
len und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren
von 2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Ge-
samthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter
deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

IV. Opferzahlen und Lage der Menschenrechte in Pakistan
85. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Pakis-

tan seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Quar-
talen, Jahren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

86. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Frauen in Pakistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sani-
täre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

87. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Men-
schenrechte von Kindern in Pakistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sani-
täre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

88. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung (bitte nach Geschlecht
und Alter aufschlüsseln)?

89. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewaltvorfälle und Miss-
brauchsvorfälle gegenüber Kindern und Frauen in Pakistan?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

Drucksache 18/7991 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

90. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten

Todesursachen der Bevölkerung in Pakistan (Stand: Dezember 2015, bitte
nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

91. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterb-
lichkeit bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

92. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Menschen
mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen in Pakistan (Stand:
Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

93. Wie viele Häuser von Zivilisten wurden in Pakistan nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 zerstört?

94. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten in Pakistan wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wieder aufgebaut (Stand: Dezember 2015)?

95. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2003 bis 2015 an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach
Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr
nennen)?

96. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2003 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt
nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr
nennen)?

97. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2003 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. man-
gelnde Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust
von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und krimi-
nell motivierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie reli-
giös motivierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern
und Menschen über 60 Jahren aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr
nennen)?

98. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bisher mit den Folgen des „Kriegs
gegen den Terror“ in Pakistan befasst, wie z. B. Opferzahlen, Gesundheits-
lage oder ökonomische Folgen?
Welche Daten und Informationen liegen der Bundesregierung vor – unter be-
sonderer Berücksichtigung der besonders vom Krieg betroffenen paschtuni-
schen Stammesgebiete in Pakistan?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich eigene Untersuchungen in Auftrag
gegeben, und liegen bereits Auswertungsergebnisse vor (bitte mit Datum und
Quelle auflisten)?

99. Für welche Programme und Projekte, sowohl bi- als auch multilaterale, wur-
den nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 in Pakistan Steu-
ermittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt (bitte für je-
des Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel
sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von pakistanischen Mitar-
beiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

100. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszu-
sammenarbeit wurden seit dem Jahr 2003 Steuermittel in Pakistan eingesetzt
(bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskos-
ten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter
von pakistanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Berater-
honoraren nennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7991
101. Durch welche Programme und Projekte der sowohl bi- als auch multilatera-
len und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren
von 2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Ge-
samthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter
deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von pakistanischen
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

Berlin, den 22. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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