BT-Drucksache 18/7946

Leit- und Sicherungstechnik zwischen Bad Aibling und Kolbermoor

Vom 17. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7946
18. Wahlperiode 17.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leit- und Sicherungstechnik zwischen Bad Aibling und Kolbermoor

Für die Sicherung von Zugfahrten kommt auf den Schienenwegen des Bundes die
Leit- und Sicherungstechnik zum Einsatz. Die Freigabe von Fahrstraßen auf den
bundeseigenen Schienenwegen erfolgt signalabhängig, bei Störung der Signal-
technik erfolgt die Zugsteuerung mittels Anordnung von Ersatzsignalen durch
den diensthabenden Fahrdienstleiter. Zudem kann mittels Selbststellbetrieb bei
entsprechend ausgerüsteten Stellwerken ein teilweise oder vollständig automati-
scher Ablauf des Zugbetriebs sichergestellt werden.
Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen ist die Leit- und Siche-
rungstechnik auf dem eingleisigen Streckenabschnitt Bad Aibling – Kolbermoor
auf der Mangfalltal-Bahn zwischen Holzkirchen (Oberbayern) und Rosenheim mit
einem Selbststellbetrieb ausgerüstet. Vor dem Eisenbahnunglück von Bad Aibling
vom 9. Februar 2016 ist der am Unfall beteiligte Zug 79505 auf Ersatzsignal Zs 1
gefahren (vgl. www.welt.de/vermischtes/article152216108/Fehler-ueber-Fehler-
und-zwei-verzweifelte-Notrufe.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Dokumenten und durch wen wird nach Kenntnis der Bundesre-

gierung die von Fahrdienstleitern in Stellwerken erfolgte Erteilung von Er-
satzsignalen für die Freigabe von Fahrstraßen im Zugverkehr auf den Schie-
nenwegen des Bundes dokumentiert?

2. In wie vielen Stellwerken für die Schienenwege des Bundes existiert der
Selbststellbetrieb (bitte nach „Selbststellbetrieb mit Dauereinstellung“ und
„Selbststellbetrieb mit Zugnummernsteuerung“ aufgliedern)?

3. Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 und in den
Vortagen im Bahnhof Bad Aibling Revisions- oder Erhaltungsarbeiten statt?

4. Wenn am 9. Februar 2016 im Bahnhof Bad Aibling Revisions- oder Erhal-
tungsarbeiten stattfanden, resultierten hieraus nach Kenntnis der Bundesre-
gierung technische Störungen an der Leit- und Sicherungstechnik, so dass in
der Folge die Signalabhängigkeit des Zugbetriebs beeinträchtigt war?

5. Wenn am 9. Februar 2016 im Bahnhof Bad Aibling technische Störungen an
der Leit- und Sicherungstechnik die Signalabhängigkeit des Zugbetriebs be-
einträchtigten, seit wann war dies nach Kenntnis der Bundesregierung der
Fall?

Drucksache 18/7946 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 oder in den
Vortagen im Bahnhof Bad Aibling wiederholt oder dauerhaft Ersatzsignale
erteilt, um die Freigabe der Fahrstraße auf dem Streckenabschnitt Bad Aib-
ling – Kolbermoor sicherzustellen?

7. Wenn am 9. Februar 2016 oder in den Vortagen im Bahnhof Bad Aibling
wiederholt Ersatzsignale gestellt wurden, seit wann und in wie vielen Fällen
war dies nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall?

8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 oder in den
Vortagen außerplanmäßige Zugkreuzungen im Bahnhof Kolbermoor herge-
stellt?
Wenn ja, um wie viele derartige Ereignisse hat es sich gehandelt (bitte nach
Tag, Uhrzeit und betroffene Zugnummern aufschlüsseln)?

9. War nach Kenntnis der Bundesregierung ein möglicher Selbststellbetrieb im
Bahnhof Kolbermoor bis zum Zeitpunkt der letzten technischen Überprüfung
vor dem 9. Februar 2016 ausgeschaltet oder in Betrieb?

10. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 auf dem ein-
gleisigen Streckenabschnitt Bad Aibling – Kolbermoor eine Langsamfahr-
stelle eingerichtet?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.