BT-Drucksache 18/7922

Export von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien

Vom 16. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7922
18. Wahlperiode 16.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat
und der Fraktion DIE LINKE.

Export von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien

Die Bundesregierung hat für die Lieferung von zwei Führungsbooten, 33 Pat-
rouillenbooten, 79 schnellen Einsatzbooten und 32 Arbeitsbooten durch die Bre-
mer Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG an Saudi-Arabien eine Hermes-Bürg-
schaft in Höhe von 1,4 Mrd. Euro übernommen (www.bits.de/public/unv_a/orginal-
100214.htm).
Im Juni 2015 billigte der Bundessicherheitsrat die Ausfuhr der ersten 15 Patrouil-
lenboote (Ausschussdrucksache 18(9)500). Nach Angabe der Bundesregierung
im Januar 2016 hat die Produktion der Boote mittlerweile begonnen (Bundestags-
drucksache 18/7331). Die Kenntnisse der Bundesregierung über die Fähigkeiten
bzw. den Einsatzzweck dieser Einheiten wirken unklar. Auf die Frage, ob diese
Schiffe zur Verhängung einer Seeblockade geeignet seien, antwortete die Bun-
desregierung im Mai 2015, dass „eine Beurteilung des Sachverhalts […] mangels
konkreter Kenntnisse zur derzeitigen Konfiguration […] nicht möglich“ sei (Bun-
destagsdrucksache 18/4824). Im Februar 2016 war der Bundesregierung dann be-
kannt, dass die 15 genehmigten Schiffe „insbesondere Offshore-Ölplattformen
schützen“ sollen. Ausschließen konnte die Bundesregierung hingegen, dass die
schwimmenden Einheiten „für Zwecke der inneren Repression“ im Land geeignet
sind (Bundestagsdrucksache 18/7449).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der zwei

Führungsboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim
Antrag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht?

2. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der Patrouil-
lenboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag
auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht?

3. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der schnellen
Einsatzboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim An-
trag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht?

4. Welche Angaben über die Zweckbestimmung der Arbeitsboote wurden der
Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag auf eine Hermes-Bürg-
schaft gemacht?

5. Sofern der Bundesregierung bei Antragstellung keine dieser Angaben vorla-
gen: Hat die Bundesregierung die Bürgschaft ohne Kenntnis der Zweckbe-
stimmung und der Bewaffnung der Boote gewährt?

Drucksache 18/7922 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Wurden der Bundesregierung unabhängig von der Hermes-Antragstellung in
der Zeit vor der Gewährung der Bürgschaft Angaben über Zweckbestim-
mung und Bewaffnung der Boote übermittelt, und falls ja, welche waren dies
im Einzelnen?

7. Hat die Bundesregierung zwischen Mai 2015 (Bundestagsdrucksache
18/4824) und Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7449) neue Kennt-
nisse über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der Boote gewonnen, und
falls ja, welche waren dies im Einzelnen?

8. Welche Bewaffnung ist für die im Juni 2015 vom Bundessicherheitsrat ge-
billigten Patrouillenboote vorgesehen?

9. Zur Einrüstung welcher (weiteren) Waffen werden diese Boote des Weiteren
nach dem Ausfuhrantrag, der im Juni 2015 im Bundessicherheitsrat behan-
delt worden ist, konstruiert bzw. gebaut?

10. Ist eine Ausfuhrgenehmigung für die 15 Patrouillenboote, deren Export der
Bundessicherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, mittlerweile erteilt worden?
Falls ja, wann ist die Genehmigung erteilt worden, und wann ist gegebenen-
falls die tatsächliche Ausfuhr der Boote erfolgt?
Falls nein, warum nicht?

11. Für wie viele und welche der Boote aus diesem Exportvorhaben hat die Bun-
desregierung wann (Monat/Jahr) Herstellungsgenehmigungen erteilt?

12. Trifft die Angabe in „Europäische Sicherheit & Technik“ (Januar 2016) zu,
dass die besagten 79 schnellen Einsatzboote auf der Couach-Werft in Frank-
reich hergestellt werden?
War die Absicht des Exporteurs, einen erheblichen Teil des Auftrages in ei-
nem weiteren Land abzuwickeln, der Bundesregierung bei Gewährung der
Hermes-Bürgschaft bekannt?

13. Hat die Bundesregierung bereits Genehmigungen für Zulieferungen für die
in Frankreich zu bauenden Boote erteilt, und falls ja, wann (Monat/Jahr) wur-
den diese Genehmigungen für welche Komponenten mit welchem jeweiligen
Wert erteilt (bitte unter Angabe, ob Einzel- oder Sammelausfuhrgenehmi-
gungen erteilt wurden)?

14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch bei der Bekämpfung von
Piraterie Menschenrechtsverletzungen begangen werden können?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte im
saudischen Strafvollzug?

16. Bestätigt die Bundesregierung die Meldung von Radio Bremen vom 25. Ja-
nuar 2016, nach der einer Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zufolge die Boote u. a. „zur Abwehr von Piraterie“ benötigt wür-
den?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den bisherigen Umgang
Saudi-Arabiens mit von saudischen Sicherheitskräften gefangen genomme-
nen Piraten (Strafmaß, Verhängung und Vollstreckung von Körperstrafen)?
Welches Strafmaß sieht das saudische Strafrecht nach Kenntnis der Bundes-
regierung generell für Piraterie vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7922
 

18. Welche Hermes-Bürgschaften für Saudi-Arabien-Geschäfte hat die Bundes-
regierung über die o. g. Bürgschaft hinaus seit dem 1. Januar 2014 übernom-
men (bitte unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungs-
summe sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?

Berlin, den 16. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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