BT-Drucksache 18/7905

zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Tom Koenigs, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Stefan Liebich, Wolfgang Gehrcke, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4811 - Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 - Unabhängige historische Aufarbeitung

Vom 16. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7905
18. Wahlperiode 16.03.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Tom Koenigs, Peter
Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Stefan Liebich, Wolfgang Gehrcke, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4811 –

Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 ‒
Unabhängige historische Aufarbeitung

A. Problem
Die antragstellenden Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
heben in ihrem Antrag hervor, dass der in der Nacht zum 7. April 1994 in Ruanda
begonnene Völkermord an den Tutsi und moderaten Hutu zu den verstörendsten
Ereignissen der neueren Weltgeschichte gehöre, da er sich lange vorher angekün-
digt und unvorstellbare Ausmaße angenommen habe.
Das Ergebnis sei die Ermordung von über 800 000 Menschen in weniger als
100 Tagen gewesen.
Die Vereinten Nationen und einige Länder, die bilateral mit Ruanda zusammen-
arbeiteten, hätten inzwischen ihre eigene Rolle in den Jahren vor und während des
Völkermords vor 20 Jahren aufgearbeitet. Dies habe erheblich dazu beigetragen,
internationale Instrumente der Frühwarnung und Prävention zu entwickeln. Be-
sonders die Responsibility to Protect gehe auf die Erfahrungen in Ruanda zurück.
Dennoch bleibe die entscheidende Frage, ob aus diesem Völkermord bereits alle
Erfahrungen aufgearbeitet und alle Konsequenzen gezogen wurden – auf interna-
tionaler Ebene sowie in Deutschland.
Es sei überfällig, die Handlungen der deutschen Entwicklungs-, Verteidigungs-,
Außen- und Innenpolitik in Bezug auf die Situation in Ruanda in den Jahren
1990 bis 1994 aufzuarbeiten. Viele staatliche, aber auch zivilgesellschaftliche Or-
ganisationen, die beiden großen Kirchen und zahlreiche Nichtregierungsorgani-
sationen hätten in Ruanda gewirkt. Auch die Bundeswehr sei mit Beratern vor Ort
gewesen. Die enge Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda habe in
den 1990er-Jahren aus über 650 Projekten bestanden.
Die antragstellenden Fraktionen halten eine systematische und gründliche wissen-
schaftliche Aufarbeitung der Rolle Deutschlands vor und während des Völker-
mords in Ruanda für einen wichtigen Beitrag zur Diskussion über die zukünftige

Drucksache 18/7905 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
deutsche Außenpolitik und die Rolle Deutschlands bei der internationalen Prä-
vention und Konfliktlösung, insbesondere bei der Verhinderung schwerster Men-
schenrechtsverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
ethnische Säuberungen und Kriegsverbrechen.
Auf der Basis der Erfahrungen in Ruanda könne das Agieren deutscher Politik
kritisch beleuchtet werden mit dem Ziel, Schlussfolgerungen für eine kohärentere
und konfliktsensitive Zusammenarbeit zu ziehen.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine unabhängige Kom-
mission einzurichten und diese mit der systematischen wissenschaftlichen Aufar-
beitung aller Aktivitäten von deutscher Seite im Zusammenhang mit der politi-
schen Situation in Ruanda mit besonderem Schwerpunkt auf den Jahren
1990 bis 1994 zu beauftragen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7905
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/4811 abzulehnen.

Berlin, den 27. Januar 2016

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/7905 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, Gabriela Heinrich, Inge Höger und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4811 in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie an
den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Verteidigungsausschuss und den Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag zielt neben einer Feststellung des Deutschen Bundestages zum Völkermord in Ruanda im Wesentli-
chen auf die Aufforderung des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung, eine unabhängige interdisziplinäre
historische Kommission einzurichten und diese mit der systematischen wissenschaftlichen Aufarbeitung aller Ak-
tivitäten von deutscher Seite im Zusammenhang mit der politischen Situation in Ruanda, und zwar mit besonde-
rem Schwerpunkt auf die Jahre 1990 bis1994, zu beauftragen. Diese Kommission soll bis 2017 einen Bericht
erstellen, der darlegt, welche Informationen wann und wem vorlagen, wie sie von welcher Stelle bewertet und
welche Konsequenzen seitens der Verantwortlichen daraus gezogen wurden.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Ruanda ge-
legt werden und in diesem Zusammenhang auf den internationalen Kontext, insbesondere in Bezug auf die Ver-
einten Nationen und den UNAMIR-Einsatz (einschl. der Auswertung der Sicherheitsratsprotokolle der Vereinten
Nationen). Besonderes Augenmerk soll zudem gelegt werden auf den europäischen und bilateralen Kontext (ins-
besondere im Verhältnis zu Frankreich, Belgien, den USA, Großbritannien und im Vergleich zu deren Vorgehen),
auch unter Berücksichtigung bereits veröffentlichter Berichte zur Aufarbeitung (z. B. Frankreich, Schweiz, Aus-
tralien), auf die Rolle der deutschen Botschaft in Ruanda, auf die Entwicklungspolitik, auf den Einsatz der Bun-
deswehrberatergruppe, auf die Innenpolitik (insbesondere die genauen Hintergründe für die Ablehnung des Vi-
saantrags für die 47 Ruander, die das Bundesland Rheinland-Pfalz auf eigene Kosten aufnehmen wollte), auf die
Abstimmung zwischen den Ministerien zur Lage in Ruanda und zu einer kohärenten Reaktion darauf sowie auf
andere Akteure wie die Partnerschaft von Rheinland-Pfalz, die christlichen Kirchen und die deutschen Nichtre-
gierungsorganisationen.
Zum Zweck der historischen Aufarbeitung sollen die Akten aus dem Bundeskanzleramt, dem Außen-, Entwick-
lungs-, Verteidigungs- und Innenministerium deklassifiziert und bereitgestellt sowie die unbeschränkte Anhörung
von Zeitzeugen durch die Kommission ermöglicht werden.
Anhand der Ergebnisse der historischen Kommission soll die Bundesregierung in einem offenen Diskurs mit der
Zivilgesellschaft die nationalen und internationalen Instrumentarien der Prävention von Völkermord und Verbre-
chen gegen die Menschlichkeit weiterentwickeln.
Schließlich soll sich die Bundesregierung im Interesse der weltweiten juristischen Aufarbeitung von Verbrechen
gegen die Menschlichkeit für die Errichtung eines internationalen Rechtsschutzfonds zur Begleitung und Unter-
stützung von Zeugen einsetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4811 in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 69. Sitzung am 27. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7905
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 59. Sitzung am 27. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 52. Sitzung
am 27. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4811 in seiner
53. Sitzung am 27. Januar 2015 abschließend beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 27. Januar 2016

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.