BT-Drucksache 18/7829

Die Situation der Menschenrechte in der Ukraine

Vom 4. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7829
18. Wahlperiode 04.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,
Christine Buchholz, Katrin Kunert, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Die Situation der Menschenrechte in der Ukraine

Als Mitinitiatorin der Abkommen von Minsk hat die Bundesregierung eine be-
sondere Verantwortung auch für die Situation der Menschenrechte in der Ukra-
ine. Während die Menschenrechtslage in der Ost-Ukraine von ihr kritisch thema-
tisiert wird (Auswärtiges Amt vom 20. Mai 2014, www.auswaertiges-amt.de/
DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/Aktuell/140520_MR-Ukraine.html), ist ihr
Einsatz nach Auffassung der Fragesteller für die Verbesserung der Menschen-
rechtslage in den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten viel zu
gering. Die „Human Rights Watch“ kommt im „World Report 2015“ zu einer er-
nüchternden Einschätzung, was den Einsatz westlicher Regierungen insgesamt
für die Durchsetzung der Menschenrechte in der Ukraine betrifft: „Throughout
the year, the European Union, United States, NATO, and other key actors
showed overwhelming support for the Ukrainian government without adequately
pressing human rights issues“ (Human Rights Watch: World Report 2015,
Ukraine, www.hrw.org/world-report/2015/country-chapters/ukraine, abgerufen
am 15. Februar 2016).
Auch andere Menschenrechtsorganisationen wie „Amnesty International“ und
„Reporter ohne Grenzen e. V.“ haben seit Beginn des Bürgerkrieges zahlreiche
alarmierende Berichte und Erklärungen zur Situation der Menschenrechte in der
Ukraine abgegeben (Amnesty International, Amnesty Report 2015, Ukraine,
www.amnesty.de/jahresbericht/2015/ukraine?destination=node%2F3034, abge-
rufen am 15. Februar 2016; Reporter ohne Grenzen e. V., Ukraine, www.reporter-
ohne-grenzen.de/ukraine, abgerufen am 15. Februar 2016). Der Europarat hat sich
ebenfalls mehrfach besorgt über die humanitäre Lage und Menschenrechtssitua-
tion in der Ukraine geäußert (vgl. www.coe.int/en/web/commissioner/country-
report/ukraine). Am 18. November 2015 fand im Haus des Journalisten in Mos-
kau ein Gespräch am Runden Tisch zur Menschenrechtssituation in der Ukraine
statt. Die Bundestagsabgeordneten Wolfgang Gehrcke und Andrej Hunko erhiel-
ten bei dieser Veranstaltung durch zahlreiche Schilderungen von Betroffenen und
Augenzeugen einen Eindruck der Menschenrechtssituation in der Ukraine aus
erster Hand, der die vorliegenden Berichte bestätigte und teilweise konkretisierte:
Seit dem Jahr 2014 sind 2,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Ukraine vor
allem vor dem Krieg in die Russische Föderation geflüchtet, berichtete die Präsi-
dentin der „Vereinigung der Politemigranten und politischen Häftlinge der Ukra-
ine“ (VPPU), Larisa Schesler. Die VPPU, deren politisches Spektrum von Mo-
narchisten bis hin zu Marxisten reiche, sei in der Russischen Föderation die ein-
zige Interessenvertretung der Flüchtlinge aus der Ukraine, die häufig nur unter
dem Aufenthaltstitel „vorübergehendes Asyl“ geduldet werden.

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Mehrere Personen berichteten über Repressionen, in deren Folge sie gezwungen
waren, die Ukraine zu verlassen. Neben Rechtsanwälten, die politische Gefan-
gene in der Ukraine betreut hatten, war dies der Journalist und Arzt Vitalij Sko-
rochodov, der sich, von Rechtsradikalen verfolgt, auf der Liste der sogenannten
Feinde der Nation auf der berüchtigten Website „Mirotvorez“ (Friedensstifter)
fand, ebenso wie die später ermordeten Oles Busina und Oleg Kalaschnikow.
Auch der Abgeordnete Nikolaj Maschkin aus Nikolaev und der Prorektor der Sla-
wischen Universität in Charkow, Alexej Samojlov, wurden unter fadenscheinigen
Gründen verhaftet und später gegen Kriegsgefangene der Gegenseite ausge-
tauscht.
In diesem Zusammenhang wurde auch über einen bekannteren politischen Häft-
ling, den Journalisten und Maidan-Unterstützer Ruslan Kozaba, berichtet, der
sich seit über einem Jahr in Haft befindet. Nachdem Ruslan Kozaba mehrfach aus
den von den Aufständischen kontrollierten Gebieten berichtet hatte, kritisierte er
den Krieg in der Ost-Ukraine als Brudermord und weigerte sich, seiner Einberu-
fung zur Armee zu folgen. Nach seinem öffentlichen Aufruf zur Kriegsdienstver-
weigerung war er unter dem Vorwurf „Behinderung der Tätigkeit der Streitkräfte,
Hilfestellung für ausländische Mächte, gar ‚Staatsverrat‘“ verhaftet worden.
Selbst „Interviews mit russischen Fernsehsendern und […] der ARD werden als
belastende Indizien angeführt, um die ‚Hilfestellung für ausländische Mächte‘ zu
belegen. Bei einem Schuldspruch drohen ihm zwölf bis 15 Jahre Haft“ (René
Schulz, Knast für Friedenswunsch. Ukrainischer Kriegsdienstgegner seit einem
Jahr in Untersuchungshaft. Solidarität findet er nur im Ausland., junge Welt vom
8. Februar 2016). Amnesty International erkannte Ruslan Kozaba als ersten poli-
tischen Gefangenen in der Ukraine seit fünf Jahren an (www.amnesty.org/en/
latest/news/2015/04/ukraine-suspicious-deaths-need-credible-investigations/).
Nach Angaben des Direktors der ukrainischen Niederlassung des Instituts der
GUS-Staaten (GUS: Gemeinschaft Unabhängiger Staaten), Denis Denisov, sind
in der Ukraine derzeit 5 000 Personen aus politischen Gründen inhaftiert.
In Übereinstimmung mit Berichten von Menschenrechtsorganisationen wurde ge-
schildert, dass politische Häftlinge in illegalen Geheimgefängnissen festgehalten
und gefoltert wurden: „Most of the worst abuses take place in informal places of
detention“ (Amnesty International, Ukraine: Overwhelming new Evidence of Pri-
soners Being Tortured and Killed amid Conflict vom 22. Mai 2015, www.amnesty.
org/en/press-releases/2015/05/ukraine-new-evidence-prisoners-tortured-and-killed-
amid-conflict, abgerufen am 15. Februar 2016). Anlass für solche Inhaftierungen
ohne richterlichen Beschluss seien häufig Meinungsäußerungen am Telefon, im
Internet oder die Beteiligung an einer Demonstration. Die Nahrungsversorgung
der Gefangenen sei unzureichend, Menschenrechtsorganisationen und Angehö-
rige hätten keinen Zugang zu den Inhaftierten.
Besonders kritisch ist die Situation von Entführten durch faschistische Organisa-
tionen und sogenannte Freiwilligenbataillone, die zwar formal der Zentralregie-
rung in Kiew unterstellt sind, sich ihrem Einfluss jedoch de facto nach wie vor
entziehen: „On the pro-Kyiv side, a report by a former prisoner held by Right
Sector, a nationalist militia, was especially disturbing. Using an abandoned youth
camp as an ad hoc prison, Right Sector has reportedly held dozens of civilian
prisoners as hostages, brutally torturing them and extorting large amounts of
money from them and their families. Amnesty International has alerted the
Ukrainian authorities to these specific allegations but has not received a response“
(ebd).
Georgij Fjodorov, Mitglied der russischen Gesellschaftlichen Kammer, berich-
tete, dass bei der von ihm gegründeten Organisation „Recht gegen Faschismus“
über 600 Klagen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlägen
wegen ungesetzlicher Festnahmen, Folter, Mord, Entführungen und Vermögens-
verlust.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7829
 

Die Organisation Reporter ohne Grenzen e. V. kommt in Bezug auf die Presse-
freiheit in der Ukraine zu einem bedenklichen Ergebnis: „Journalisten müssen mit
Gewalt oder gezielten Anschlägen rechnen, wenn sie kritisch berichten. Die
meisten Überfälle bleiben straffrei“ (Reporter ohne Grenzen e. V., Ukraine,
www.reporter-ohne-grenzen.de/ukraine, abgerufen am 15. Februar 2016). Die
Oberste Rada hat im Mai 2015 vier „Dekommunisierungsgesetze“ verabschiedet,
die, beispielweise durch das Verbot positiver Bezugnahme auf Klassiker der mar-
xistischen Philosophie und Exponenten der internationalen Arbeiterbewegung,
die Meinungsfreiheit beschneiden und der ukrainischen Gesellschaft insgesamt
schaden. Die Venedig-Kommission des Europarates hat in ihrem gemeinsam mit
dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE veröf-
fentlichten Bericht zu einem der Gesetze festgestellt, dass es nicht mit der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei, und empfiehlt der ukraini-
schen Regierung, einen multiperspektivischen Ansatz zur Geschichte der Ukraine
zu verfolgen, der eine gemeinsame Betrachtung ihrer Vergangenheit erlaubt, um
sozialen Zusammenhalt, Frieden und Demokratie zu unterstützen (www.venice.
coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2015)041-e). „Alle vier Gesetze sind
hochproblematisch und werfen mehr Fragen auf, als sie zu lösen vorgeben. Ihnen
liegt ein antiquiertes Geschichtsverständnis zugrunde, das von einer ‚objektiven‘
historischen Wahrheit ausgeht. Außerdem setzen sie den Sowjetkommunismus
und den Nationalsozialismus im Konzept des Totalitarismus gleich und fallen da-
mit auf den Stand der Geschichtswissenschaften der fünfziger Jahre zurück“
(Ulrich M. Schmid, Good Bye, Lenin! Fragwürdige „Dekommunisierungs-
gesetze“ in der Ukraine, Neue Zürcher Zeitung vom 9. September 2015,
www.nzz.ch/feuilleton/good-bye-lenin-1.18609723, abgerufen am 15. Februar
2016). Auch die Einrichtung eines „Ministeriums für Informationspolitik“ im De-
zember 2014 weckt düstere Assoziationen, nicht nur an George Orwells Roman
„1984“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Regierung der

Ukraine zur Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte zu bewegen?
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zahlreichen Be-

richten über gravierende Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine?
3. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn

des Bürgerkrieges auf der Flucht?
a) Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor unmit-

telbarer Bedrohung durch den Krieg innerhalb der Ukraine geflüchtet, wie
viele Menschen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Russ-
land, und wie viele Menschen konnten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in die Europäische Union flüchten (bitte nach von Kiew kontrollier-
ten Gebieten und den abtrünnigen Gebieten in der Ostukraine aufschlüs-
seln)?

b) Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
staatlicher oder nicht-staatlicher politischer Verfolgung aus der Ukraine
geflüchtet, und wie viele von diesen konnten nach Kenntnis der Bundes-
regierung nach Russland, und wie viele Menschen konnten nach Kenntnis
der Bundesregierung in die Europäische Union flüchten (bitte nach von
Kiew kontrollierten Gebieten, der Krim und den abtrünnigen Gebieten in
der Ostukraine aufschlüsseln)?

c) Wie vielen Menschen aus der Ukraine wurde ein Schengen-Visum jeweils
in den Jahren seit 2013 verweigert?

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4. Von welchen Ländern wurden jeweils wie viele ukrainische Flüchtlinge auf-
genommen (bitte nach von Kiew kontrollierten Gebieten, der Krim und den
abtrünnigen Gebieten in der Ostukraine aufschlüsseln)?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Ukraine Flüchtlinge aus den
abtrünnigen Gebieten hinsichtlich der Unterstützung durch die Behörden,
aber auch bei der Suche nach Wohnraum und Arbeit, zumeist als „Menschen
zweiter Klasse“ behandelt werden?

6. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie die materielle
und finanzielle Hilfe verwendet wird, die die Bundesregierung der Ukraine
zur Verfügung gestellt hat?

7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Flüchtlingslager, die auf dem Ge-
biet der Ukraine auch mit Mitteln der Bundesregierung unterhalten werden,
internationalen Standards entsprechen?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der Ukraine politische Gefangene
gibt?

9. Welche Kenntnisse, auch Schätzungen, hat die Bundesregierung über die
Anzahl der politischen Gefangenen in der Ukraine?

10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die ukrainische
Regierung die Bestimmungen der Abkommen von Minsk für den Austausch
von Kriegsgefangenen dadurch unterläuft, dass politische Häftlinge gegen
Kriegsgefangene ausgetauscht werden?

11. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass politische Gefan-
gene teilweise eigens zu diesem Zweck inhaftiert oder entführt wurden?

12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Gefangene nach
ihrer offiziellen Freilassung entführt wurden, um später gegen Kriegsgefan-
gene der Gegenseite ausgetauscht zu werden?

13. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Freilassung der
politischen Gefangenen in der Ukraine zu erreichen?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der Ukraine illegale Geheimge-
fängnisse gibt?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Standorte solcher illegaler
Gefängnisse?

16. Sind unter diesen illegalen Gefängnissen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch solche, die von sogenannten Freiwilligenbataillonen und anderen fa-
schistischen Organisationen kontrolliert oder betrieben werden?

17. Was hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um die
ukrainische Regierung dazu zu bewegen, die illegalen Geheimgefängnisse
zu schließen?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht von Amnesty International,
wonach die ukrainische Regierung nicht auf die Hinweise von Amnesty In-
ternational hinsichtlich des geheimen Foltergefängnisses des faschistischen
„Rechten Sektors“ reagiert hat?

19. Falls die Bundesregierung keine Bewertung vornehmen will, welche Konse-
quenzen zieht sie aus der Nichtreaktion der ukrainischen Regierung, und ist
sie bereit, auf die Schließung des geheimen Foltergefängnisses hinzuwirken?

20. Ist es zutreffend, dass die faschistischen Freiwilligenbataillone, die formal,
aber nicht de facto, von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden, Ver-
schleppungen und Folterungen vornehmen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7829
 

21. Ist es zutreffend, dass diese Freiwilligenbataillone in den vergangenen Mo-
naten die regulären Truppen an der unmittelbaren Front zu den abtrünnigen
Gebieten ersetzt haben?

22. Ist es durch die Verlegung der faschistischen Freiwilligenbataillone an die
Front nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verschärfung der Men-
schenrechtssituation gekommen?

23. Ist es zutreffend, dass die Freiwilligenbattaillone durch die Minsker Verein-
barungen in der Pufferzone untersagte schwere Waffen für gezielte Angriffe
auf die abtrünnigen Gebiete nutzen?

24. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Freilassung des Journa-
listen und Maidan-Aktivisten Ruslan Kozaba zu erwirken, der sich seit über
einem Jahr in Untersuchungshaft befindet?

25. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Rechtsanwältin-
nen und Rechtsanwälte, die in der Ukraine für politische Gefangene tätig
sind, Repressionen ausgesetzt sind?

26. Was hat die Bundesregierung unternommen, um Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte zu schützen, die sich für politische Gefangene in der Ukraine
einsetzen?

27. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in der Ukra-
ine?

28. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Journalistinnen
und Journalisten in der Ukraine unter Druck gesetzt, verfolgt und ermordet
wurden?

29. Von wem geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfolgung von Jour-
nalistinnen und Journalisten aus?

30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mord an Oles
Busina, zu dem sich die „Ukrainische Aufständische Armee“ bekannt hat
(Ukraine: Nationalisten bekennen sich zu politischen Morden in Kiew,
www.zeit.de/politik/ausland/2015-04/ukraine-morde-busina-upa, abgerufen
am 22. Februar 2016), über die Freilassung eines der Verdächtigen sowie
über die weiteren Ermittlungen der ukrainischen Stellen, und inwiefern sieht
sie die ukrainische Verpflichtung zu wirksamen amtlichen Ermittlungen in-
folge des Mordes aus der Europäischen Menschenrechtskonvention als er-
füllt an?

31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mord an Oleg
Kalaschnikow, zu dem sich die „Ukrainische Aufständische Armee“ bekannt
hat (ebd.), sowie über die weiteren Ermittlungen der ukrainischen Stellen,
und inwiefern sieht sie die ukrainische Verpflichtung zu wirksamen amtli-
chen Ermittlungen infolge des Mordes aus der Europäischen Menschen-
rechtskonvention als erfüllt an?

32. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte über 600 Klagen wegen Menschenrechts-
verletzungen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Flüchtlingen
aus der Ukraine vorliegen?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die Gleichsetzung von Kommunismus
und Nationalsozialismus in den genannten vier „Dekommunisierungsgeset-
zen“?

34. Erkennt die Bundesregierung in der Gleichsetzung von Kommunismus und
Nationalsozialismus eine Verharmlosung des Nationalsozialismus?

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35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die genannten „De-
kommunisierungsgesetze“ eine innerukrainische Verständigung weiter er-
schwert worden ist?

36. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die „Dekommuni-
sierungsgesetze“ nationalistischen Tendenzen in der ukrainischen Gesell-
schaft weiter Vorschub geleistet wird?

Berlin, den 4. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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