BT-Drucksache 18/7828

Rüstungsexporte in die Golfregion sowie nach Ägypten und Marokko

Vom 8. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7828
18. Wahlperiode 08.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Rüstungsexporte in die Golfregion sowie nach Ägypten und Marokko

Jemen ist seit Beginn des Jahres 2015 Schauplatz eines blutigen Bürgerkriegs, in
den Saudi-Arabien und andere arabische Staaten militärisch massiv eingegriffen
haben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem jeweiligen Wert wurden an Ägypten, Marokko, Bahrain, Jorda-

nien, Katar, Kuweit, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
vom 1. April 2015 bis zum 15. September 2015 jeweils Einzelausfuhrgeneh-
migungen für die Ausfuhr folgender Rüstungsgüter erteilt
a) Kleinwaffen,
b) Munition für Kleinwaffen,
c) Leichte Waffen,
d) Bomben,
e) Luftbodenraketen,
f) Minen,
g) Rüstungsgüter der AL-Listen-Nummer 0015 (bitte jeweils unter Angabe

der Unternummern 0015a bis 0015f)
h) sonstige Rüstungsgüter insgesamt und
i) Kriegswaffen insgesamt
(bitte jeweils unter Angabe des Landes, der Stückzahl und des Monats der
Genehmigung sowie zusätzlich unter Angabe des Gesamtwertes der aufge-
führten Genehmigungen für diesen Zeitraum für jedes Land)?

2. In welchem jeweiligen Wert wurden an Ägypten, Marokko, Bahrain, Jorda-
nien, Katar, Kuweit, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
vom 15. September 2015 bis 1. März 2016 jeweils Einzelausfuhrgenehmi-
gungen für die Ausfuhr folgender Rüstungsgüter erteilt
a) Kleinwaffen,
b) Munition für Kleinwaffen,
c) Leichte Waffen,
d) Bomben,

Drucksache 18/7828 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

e) Luftbodenraketen,
f) Minen,
g) Rüstungsgüter der AL-Listen-Nummer 0015 (bitte jeweils unter Angabe

der Unternummern 0015a bis 0015f)
h) sonstige Rüstungsgüter insgesamt und
i) Kriegswaffen insgesamt
(bitte jeweils unter Angabe des Lands, der Stückzahl und des Monats der
Genehmigung sowie zusätzlich unter Angabe des Gesamtwertes der aufge-
führten Genehmigungen für diesen Zeitraum für jedes Land)?

3. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden für diese Staaten jeweils
vom 1. April 2015 bis zum 15. September 2015, bei denen einer der Staaten
(bzw. eine staatliche Stelle und/oder ein Unternehmen – staatlich wie privat –)
als Konsortialführer, Unterauftragnehmer, Empfänger etc. auftrat, in den fol-
genden Bereichen erteilt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, unter Angabe
der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen
Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung
von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmi-
gung)?
Bitte nach a) bis e) auflisten:
a) Ausfuhr von Rüstungsgütern im Rahmen eines Gemeinschaftspro-

gramms, einer regierungsamtlichen Kooperation oder eines sonstigen in-
ternationalen Projektes;

b) Ausfuhr von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der
Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für bestimmte, oft
vorübergehende Verwendungszwecke;

c) Ausfuhr/Verbringung von Technologie und/oder Software des Teils I Ab-
schnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zu internationalen und vom Bundes-
amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannten Studien-
zwecken;

d) Mitnahme/Abruf von Technologie und/oder Software des Teils I Ab-
schnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zur Wartung von Wehrtechnik im
Einsatzland;

e) wiederholte Ausfuhr von Waffen oder sonstiger Ausrüstung durch zuge-
lassene Schiffsschutzunternehmen mit dem Ziel des Schutzes von Schif-
fen.

4. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden für diese Staaten jeweils
vom 15. September 2015 bis zum 1. März 2016, bei denen einer der Staaten
(bzw. eine staatliche Stelle und/oder ein Unternehmen – staatlich wie privat –)
als Konsortialführer, Unterauftragnehmer, Empfänger etc. auftrat, in den fol-
genden Bereichen erteilt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, unter Angabe
der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen
Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung
von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmi-
gung)?
Bitte nach a) bis e) auflisten:
a) Ausfuhr von Rüstungsgütern im Rahmen eines Gemeinschaftspro-

gramms, einer regierungsamtlichen Kooperation oder eines sonstigen in-
ternationalen Projektes;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7828
 

b) Ausfuhr von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der
Ausfuhrliste zur AWV für bestimmte, oft vorübergehende Verwendungs-
zwecke;

c) Ausfuhr/Verbringung von Technologie und/oder Software des Teils I Ab-
schnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zu internationalen und vom BAFA
anerkannten Studienzwecken;

d) Mitnahme/Abruf von Technologie und/oder Software des Teils I Ab-
schnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zur Wartung von Wehrtechnik im
Einsatzland;

e) wiederholte Ausfuhr von Waffen oder sonstiger Ausrüstung durch zuge-
lassene Schiffsschutzunternehmen mit dem Ziel des Schutzes von Schif-
fen.

5. In welchem Wert wurden Komponentenzulieferungen aus Deutschland für
die Produktion von Bomben durch RWM Italia in Domusnovas im Jahr 2015
genehmigt (bitte unter Angabe der Art der Genehmigung)?

6. Ist bei diesen Zulieferungen (Frage 5) eine Weiterlieferung an Saudi-Arabien
genehmigt bzw. vom antragstellenden Unternehmen angezeigt worden, und
falls ja, bei welchen dieser Genehmigungen war dies jeweils der Fall?

7. Hätte ein Einzelantrag auf Ausfuhr zur Lieferung von 50 Bomben an
Saudi-Arabien durch einen zuverlässigen Exporteur Aussicht auf eine Ge-
nehmigung?

8. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten sind dem Krieg nach Erkenntnissen
der Bundesregierung bislang zum Opfer gefallen?

Berlin, den 8. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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