BT-Drucksache 18/7818

Art und Ausmaß der Vergabe von Aufträgen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern an externe Dritte

Vom 7. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7818
18. Wahlperiode 07.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Art und Ausmaß der Vergabe von Aufträgen aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern an externe Dritte

Das Bundesministerium des Innern wie auch seine nachgeordneten Behörden ver-
geben in unterschiedlichen Aufgabenbereichen Aufträge an externe Dritte. Unter
externen Dienstleistungen und Beratungen im Sinne der Fragestellung werden
solche verstanden, die neben Aufgaben der Verwaltung auch solche der Öffent-
lichkeitsarbeit und Beratung betreffen. Bei derartigen Aufträgen ist zu prüfen, ob
die Trennung zwischen öffentlichen und privaten Interessen und die Vorschriften
des Datenschutzes, insbesondere dort wo personenbeziehbare Daten verarbeitet
werden, gewahrt bleiben. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage nach einem ver-
tretbaren Umfang derartiger Verträge.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012
(AZ 27 L 259.12) festgestellt, dass die Öffentlichkeit ein begründetes Interesse
an diesen Informationen hat und die Angabe, z. B. der Höhe von Honoraren, so-
fern sie die Vergangenheit betreffen, nicht verweigert werden darf.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es im Geschäftsbereich des Bundesminis-

teriums des Innern und in seinen nachgeordneten Behörden für die Vergabe
von Aufträgen an externe Auftragnehmer?

2. Welche abgeschlossenen und laufenden Verträge wurden durch das Bundes-
innenministerium und seine nachgeordneten Behörden an externe Auftrag-
nehmer bis zum jetzigen Zeitpunkt in der 18. Legislaturperiode des Deut-
schen Bundestages vergeben (bitte unter Angabe von Auftraggeber, Auftrag-
nehmer, Titel des Auftrags, Art [Beratung, Gutachten, Evaluation etc.],
Dauer, Beginn sowie Honorierung)?

3. Wurden auch nicht vergütete Verträge abgeschlossen, und wenn ja welche
(bitte, wie in Frage 2 erbeten, aufschlüsseln)?

4. Wurden mit Auftragnehmern nichtvergüteter Verträge im Nachgang dann
bezahlte Aufträge abgeschlossen (bitte, wie in Frage 2 erbeten, aufschlüs-
seln)?

5. In welchen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Verträge wurde eine
öffentliche Ausschreibung vorgenommen und in welchen Fällen davon ab-
gesehen (mit welcher Begründung)?

Drucksache 18/7818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Welche der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufträge an externe Dritte
bzw. welche daraus resultierenden Ergebnisse wurden durch das Bundesin-
nenministerium öffentlich gemacht, und in welcher Form?

Berlin, den 7. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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