BT-Drucksache 18/7813

Zugfunksystem GSM-R auf den Schienenwegen des Bundes

Vom 7. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7813
18. Wahlperiode 07.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zugfunksystem GSM-R auf den Schienenwegen des Bundes

Für einen reibungslosen Betriebsablauf sowie bei Störungen der Leit- und Siche-
rungstechnik auf den Schienenwegen des Bundes ist der Einsatz eines störungs-
freien Zugfunksystems zur betrieblichen Kommunikation unabdingbar. Auf
einem Großteil der bundeseigenen Schienenwege wird für diese Aufgabe das di-
gitale Zugfunksystem GSM-R verwendet. Nach Medienberichten sind in internen
Berichten der Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG zahlreiche Ein-
schränkungen bei der Verfügbarkeit des digitalen Zugfunksystems GSM-R auf
den bundeseigenen Schienenwegen dokumentiert (www.stuttgarter-zeitung.de/
inhalt.bad-aibling-funkloecher-beschaeftigen-den-staatsanwalt.32f1c889-bebf-
4579-b49e-68d3a7dd1910.html). Demnach sei unter anderem auf der Strecke
zwischen Rosenheim und Holzkirchen (Oberbayern) der digitale Zugfunk
GSM-R abschnittsweise nicht verfügbar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung ein funkti-

onsfähiges Zugfunksystem GSM-R im Eisenbahnbetrieb ein, und ist GSM-
R derzeit ein netzzugangsrelevantes Kriterium für Eisenbahnunternehmen?

2. Auf welchen Streckenabschnitten der Schienenwege des Bundes ist nach
Kenntnis der Bundesregierung das Zugfunksystem GSM-R derzeit einge-
schränkt verfügbar (bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundes-
landes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilome-
ter der beiden Endpunkte des jeweiligen Streckenabschnitts sowie dem Zeit-
punkt, seit dem das Zugfunksystem GSM-R auf dem jeweiligen Streckenab-
schnitt eingeschränkt verfügbar ist)?

3. Auf welchen Streckenabschnitten der Schienenwege des Bundes ist nach
Kenntnis der Bundesregierung das Zugfunksystem GSM-R nicht verfügbar
(bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, der Strecken-
bezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer der beiden End-
punkte des jeweiligen Streckenabschnitts sowie dem Zeitpunkt, seit dem das
Zugfunksystem GSM-R auf dem jeweiligen Streckenabschnitt nicht verfüg-
bar ist)?

4. Auf welche Ursachen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die einge-
schränkte oder nicht vorhandene Verfügbarkeit des Zugfunksystems GSM-R
auf Streckenabschnitten der bundeseigenen Schienenwege zurückzuführen?

Drucksache 18/7813 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Notru-
fen auf Streckenabschnitten, auf denen das Zugfunksystem GSM-R nicht
verfügbar ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

6. Auf welche Weise kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein Fahrdienst-
leiter den Lokführer auf einem Streckenabschnitt erreichen, auf dem das
Zugfunksystem GSM-R nicht verfügbar ist?

7. In welchem Zeitintervall findet nach Kenntnis der Bundesregierung die re-
gelmäßige Überprüfung der Funkausleuchtung auf den Schienenwegen des
Bundes statt?

8. Wann erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten Mal vor dem
Zugunglück von Bad Aibling am 9. Februar 2016 die Überprüfung der Funk-
ausleuchtung auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rosenheim und Holzkir-
chen (Oberbayern), und welche Erkenntnisse zur Funkausleuchtung mit
GSM-R ergaben sich für die einzelnen Streckenabschnitte?

9. Welche Folgen ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der
letzten Überprüfung der Funkausleuchtung auf der Eisenbahnstrecke zwi-
schen Rosenheim und Holzkirchen (Oberbayern)?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte der Polizei, wonach beim
Zugunglück von Bad Aibling am 9. Februar 2016 zwei vom Fahrdienstleiter
abgesetzten Notrufe an die betreffenden Lokführer „ins Leere“ gingen, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

11. Wie hat sich die Anzahl der erteilten Ersatzsignale auf den Schienenwegen
des Bundes seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte tabellarisch nach Kalender-
jahren darstellen)?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Hemmschwelle zur Er-
teilung von Ersatzsignalen gesunken ist, und wenn ja, auf welche Ursachen
führt die Bundesregierung dies zurück, und wie bewertet sie diese Ursachen?

13. Auf welchen Streckenabschnitten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Störungen des Zugfunksystems GSM-R durch benachbarte
UMTS/LTE 900-Mobilfunksignale aufgetreten?

Berlin, den 4. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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