BT-Drucksache 18/7799

Arbeitsweise und Förderkriterien des deutsch-italienischen Zukunftsfonds

Vom 4. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7799
18. Wahlperiode 04.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger,
Andrej Hunko, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsweise und Förderkriterien des deutsch-italienischen Zukunftsfonds

Infolge des Berichts der deutsch-italienischen Historikerkommission hat sich die
Bundesregierung bereit erklärt, einen sogenannten Zukunftsfonds einzurichten,
um damit Erinnerungs- und Forschungsprojekte zu finanzieren. Ein Jahr nachdem
dieser Grundsatzbeschluss getroffen wurde, war über die Arbeitsweise dieses
Fonds allerdings noch nicht entschieden. In der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/928)
teilte die Bundesregierung vor rund zwei Jahren mit, man sei „zurzeit mit der
italienischen Regierung im Gespräch“.
Die Bundesregierung war allerdings schon damals entschlossen, Mittel aus dem
Zukunftsfonds zur Einrichtung etwa der geplanten Dauerausstellung über die ita-
lienischen Zwangsarbeiter in Berlin-Schöneweide zu verwenden. Die Gesamt-
kosten hierfür werden allerdings auf 1,4 Mio. Euro veranschlagt, was bereits fast
das Eineinhalbfache eines ganzen Jahresbudgets des auf nur 1 Mio. Euro ange-
legten Fonds ausmachen würde.
Mittlerweile haben ausweislich von Presseberichten verschiedene Erinnerungs-
projekte Mittel aus dem Fonds erhalten. Dazu zählt etwa das Online-Totenbuch
mit Informationen über die Zehntausenden in deutscher Haft umgekommenen
Militärinternierten und die Restaurierung einer Kapelle in Sant’Anna.
Die Fragesteller sind sehr dafür, die Erinnerung an die Verbrechen der deutschen
Besatzer in Italien wachzuhalten. Teil dieser Erinnerung sollte aus ihrer Sicht
auch die Tatsache sein, dass die Bundesregierung es bis heute ablehnt, die Italie-
nischen Militärinternierten und die Opfer von Wehrmachts- und SS-Massakern
zu entschädigen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche strukturellen Entwicklungen hat es seit der Antwort der Bundesre-

gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
drucksache 18/928 hinsichtlich des Zukunftsfonds gegeben?

2. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Arbeitsweise des Fonds ma-
chen?
a) Welche Gremien bzw. Strukturen (inklusive Beiräte usw.) gibt es, und

welche Aufgaben und Kompetenzen haben diese jeweils?

Drucksache 18/7799 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

b) Wer entscheidet über die personelle Zusammensetzung der Gremien bzw.
Strukturen, und wer gehört ihnen derzeit an (bitte soweit wie möglich
konkrete Personen angeben)?

c) Nach welchen Kriterien erfolgt die Ernennung, Wahl, Bestimmung usw.
der Gremienmitglieder?

d) Welche finanziellen Mittel wurden bislang pro Jahr für die reine Gremi-
entätigkeit aufgewandt, und welches Budget steht hierfür im laufenden
Jahr zur Verfügung?

e) Inwiefern sind die italienische Regierung, italienische Opfergemeinden
und Vertreter (welche?) italienischer Opferverbände in diese Gremien
eingebunden?

f) Wem obliegt letztendlich die Entscheidung über Bewilligung oder Ableh-
nung von Förderanträgen?

3. Inwiefern gibt es Festlegungen darüber, welcher Anteil auf Forschungs- bzw.
Erinnerungsprojekte entfallen soll?
Wer genau hat diese Festlegungen getroffen, und inwiefern sind sie für die
o. g. Gremien verbindlich oder können von diesen geändert werden?

4. Welche inhaltlichen und formalen Kriterien gelten für die Beantragung von
Förderprojekten zugunsten von Forschungs- bzw. Erinnerungsprojekten und
deren Betreuung bzw. Abrechnung (allfällig vorhandene Informationsblätter
usw. bitte als Anlage beifügen)?
a) Welche Anforderungen werden an Antragsteller gestellt?
b) Inwiefern sind auch Projekte von Nichtregierungsorganisationen förder-

fähig, und ist hierfür ein Charakter als eingetragener Verein, gemeinnüt-
ziger Verein, Stiftung usw. erforderlich?

c) Inwiefern gibt es zeitliche Beschränkungen für Projekte (Höchstdauer
usw.)?

d) Welche Kosten in Zusammenhang mit Forschungs- und Erinnerungspro-
jekten sind erstattungsfähig, welche nicht?

e) In welchem Turnus und nach welchen Grundsätzen bzw. Kriterien werden
Förderanträge beschieden?

5. Welche konkreten Forschungsprojekte wurden in jeweils welcher Höhe bis-
her gefördert (bitte umfassende Angaben zu Antragstellern, Art und Umfang
des Forschungsvorhabens, Erkenntnisinteresse, Ergebnis usw.)?
Welchen Anteil machte die Förderung durch den Zukunftsfonds am Gesamt-
budget des Forschungsvorhabens aus?
Ist das Vorhaben bereits abgeschlossen, und wenn nein, bis wann soll es ab-
geschlossen sein?
Inwiefern ist das Endprodukt öffentlich einsehbar?

6. Welche konkreten Erinnerungsprojekte wurden bislang in jeweils welcher
Höhe gefördert (bitte umfassende Angaben zu Antragstellern, Art und Um-
fang des Projektes, Ziel des Projektes, Ergebnis usw.)?
Welchen Anteil machte die Förderung durch den Zukunftsfonds am Gesamt-
budget des Projektes aus?
Ist das Projekt bereits abgeschlossen, und wenn ja, in welcher Form steht es
der Allgemeinheit zugänglich, und wenn nein, bis wann soll es abgeschlos-
sen sein, und in welcher Form wird es dann der Allgemeinheit zugänglich
sein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7799
 

7. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung aus Mitteln des Zukunftsfonds
(bitte ggf. auch Förderung aus anderen Mitteln des Bundes angeben) den
Aufbau eines Museums der IMI (Italienische Militärinternierte) in Rom, und
welche Fortschritte gibt es hierbei?

8. Welche Fortschritte hat es hinsichtlich der Errichtung einer Dauerausstellung
zum Schicksal der Militärinternierten in Berlin-Schöneweide gegeben?
a) Bis wann ist mit der Eröffnung der Ausstellung zu rechnen?
b) Welche Festlegungen inhaltlicher und formaler (auch räumlicher) Art

sind bislang getroffen worden?
c) Wie hoch wird die Förderung durch den Zukunftsfonds ausfallen?
d) Wie hoch sind die Gesamtkosten, und wer kommt nach Kenntnis der Bun-

desregierung für die Differenz auf?
e) Inwiefern wird sich der Bund aus Mitteln des Zukunftsfonds an den lau-

fenden Kosten der Ausstellung beteiligen, und wie hoch sind diese vo-
raussichtlich?

9. Inwiefern entfaltet die Bundesregierung Aktivitäten, um eine über die gegen-
wärtige Legislaturperiode hinausreichende Verstetigung des Zukunftsfonds
bzw. seiner finanziellen Ausstattung – oder gar eine Erhöhung des Budgets –
sicherzustellen?

Berlin, den 4. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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