BT-Drucksache 18/7785

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung

Vom 3. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7785
18. Wahlperiode 03.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Harald Ebner, Peter Meiwald und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Ver-
kehrswegeplanung auf Bundesebene einschließlich der Bedarfspläne zu den Ver-
kehrswegeausbaugesetzen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unter-
ziehen (§14b Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Nummer 1.1 der Anlage 3 zum UVPG).
Im Zuge der SUP sind die „voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger Alternativen“
zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§14g Absatz 1 Satz 1 UVPG).
Die Bundesregierung muss dadurch im Zuge der SUP die Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligen. Gemäß dem UVPG sind dazu
der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der Umweltbericht sowie
weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen. Die Öffentlichkeit kann
sich dann zu Entwurf und Umweltbericht äußern.
Das Beteiligungsverfahren soll dabei insbesondere der Einbindung der Öffent-
lichkeit im Vorfeld relevanter Entscheidungen und einer möglichst frühzeitigen
und umfassenden Identifizierung von potenziellen Umweltauswirkungen des
BVWP dienen. Die Durchführung der SUP und die dazugehörige Beteiligung der
Öffentlichkeit auf Gesamtplanebene sowie die Vorlage des Umweltberichtes sind
demnach verpflichtend und können nicht als Ersatz für die Umweltverträglich-
keitsprüfung auf Projektebene gesehen werden.
Nach einigen Verzögerungen will die Bundesregierung nach aktuellen Informa-
tionen den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2015 im März 2016 vorle-
gen. Im Anschluss soll eine sechswöchige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteili-
gung stattfinden.
Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung bisher versäumt, die Öffent-
lichkeit über die Beteiligungsmöglichkeiten und genauen Verfahrensschritte zu
unterrichten. Dazu zählen unter anderem die Nennung eines konkreten Beginns
der Beteiligungsphase und der Ablauf des Beteiligungsverfahrens.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Gründen war es der Bundesregierung bisher nicht

möglich, einen genauen Termin (Datum) und nicht nur einen ungefähren
Zeitraum für den Beginn der Auslegung des Planentwurfs und des Umwelt-
berichtes sowie für den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benennen,
obwohl laut dem auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Forschungsbericht

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Erarbeitung eines Konzepts zur „Integration einer Strategischen Umwelt-
prüfung in der Bundesverkehrswegeplanung“ zwischen dem Zeitpunkt der
Bekanntmachung und dem Beginn der Auslegung eine ausreichende, d. h.
angemessene, Zeitspanne liegen sollte (F+E-Vorhaben 96.0904/2007, S.
214, F+E – Forschung und Entwicklung )?

2. Wann und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffent-
lichkeit über Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbe-
teiligung zu informieren, und wie stellt sie sicher, diese zu erreichen?

3. An welchen Orten (Auslegungsorte) beabsichtigt die Bundesregierung, den
BVWP-Entwurf, den dazugehörigen Umweltbericht sowie welche weite-
ren zweckmäßigen Unterlagen in Papierform auszulegen (bitte Adressen
angeben)?

4. a) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die
Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger angrenzender Staaten über
Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
informieren?

b) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die
Europäische Kommission in die Behördenbeteiligung zum Planentwurf
und zum Umweltbericht einzubinden, bzw. inwiefern hat sie diese be-
reits eingebunden?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Nachbarstaaten bezüglich des
Bedarfsnachweises und der Dringlichkeitseinstufung einzelner grenz-
überschreitender Vorhaben gesondert zu konsultieren, oder inwiefern
hat sie diese bereits konsultiert?
Wenn ja, bei welchen Vorhaben und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

5. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung einen Zeitraum von sechs
Wochen für die Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt und sich entgegen den
Empfehlungen des auf dem Internetportal des BMVI veröffentlichten End-
berichtes „Erarbeitung eines Konzepts zur Integration einer Strategischen
Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung“ nicht für eine längere
Frist zur Äußerung und Stellungnahme, etwa von drei Monaten, wie im
genannten Bericht empfohlen, entschieden (F+E-Vorhaben 96.0904/2007,
S. 218)?

6. Werden Auslegefrist des ersten Referentenentwurfs und des Umweltbe-
richtes und die Frist zur Äußerung und Stellungnahme auf denselben Zeit-
raum fallen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, in welcher zeitlichen Differenz?

7. Auf welche Weise beabsichtig die Bundesregierung, der Öffentlichkeit das
Beteiligungsverfahren im Rahmen der SUP detailliert zu vermitteln, insbe-
sondere in Abgrenzung zu den Inhalten nachfolgender Planungsschritte
und -verfahren mit jeweiligen weiteren Beteiligungsmöglichkeiten?

8. Inwiefern ist die Entscheidung zur Grundverteilung des Finanzrahmens auf
einzelne Verkehrsträger Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und in-
wiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen
Umweltauswirkungen bezüglich möglicher Verkehrsverlagerungen Stel-
lung beziehen?

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9. Inwiefern ist die mögliche Zuordnung finanzieller Mittel für Ersatz- und
Erhaltungsmaßnahmen einerseits und Neu- und Ausbaumaßnahmen ande-
rerseits Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die
Bürgerinnen und Bürger zu damit verbundenen Umweltauswirkungen Stel-
lung beziehen?

10. Inwiefern ist die Definition bzw. die Bildung von Planungsabschnitten ein-
zelner Verkehrsvorhaben Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und in-
wiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen
Umweltauswirkungen Stellung beziehen?

11. Inwiefern werden alle zur Berechnung der Nutzen-Kosten-Analyse für ein
Verkehrsvorhaben verwendeten Daten im Rahmen des Projektinformati-
onssystems PRINS nachvollziehbar veröffentlicht?

12. a) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Nutzen-
Kosten-Analyse konkreter Projekte äußern?

b) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Prüfung
von Alternativen konkreter Projekte äußern?

c) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Stichhal-
tigkeit von Verkehrsprognosen zu konkreten Projekten äußern?

d) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Umset-
zung der Grundkonzeption äußern?

13. Berücksichtigt die Bundesregierung auch jene Stellungnahmen der Bürge-
rinnen und Bürger zum verkehrlichen Bedarf einzelner Vorhaben, die be-
reits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMVI eingegangen
sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Folgen?

14. Von welcher Anzahl an Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP geht die Bundesregie-
rung zum jetzigen Zeitpunkt aus?

15. Welche externen Gutachter werden die Sichtung und Prüfung der Stellung-
nahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referenten-
entwurf des BVWP durchführen?

16. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Sichtung aller
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
am ersten Referentenentwurf des BVWP und zur Überprüfung des Um-
weltberichtes (bitte Datum angeben)?

17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwürfe für die Ausbaugesetze
(Schiene, Straße, Wasserstraße) noch in diesem Jahr in den Deutschen Bun-
destag einzubringen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Berlin, den 16. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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