BT-Drucksache 18/7766

Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden

Vom 25. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7766
18. Wahlperiode 25.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf
Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Interventionsfälle des Bundesam-
tes für Flucht und Migration“ durch die Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 18/7399 ergeben sich eine Reihe von Nachfragen hinsichtlich von Interven-
tionsfällen weiterer Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie zu
Befragungen und Kontaktaufnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ge-
genüber Flüchtlingen seit dem Jahr 2014.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Interventionsfälle wurden in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils von

Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPol) und Zoll an das Bundes-
amt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) herangetragen (bitte nach Jahresschei-
ben auflisten)?

2. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen wurde auf
Grundlage eines Interventionsfalles ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jah-
ren, Anzahl der Interventionen von BKA, BPol und Zoll, Art des Schutzsta-
tus und Aufenthaltstitels auflisten)?

3. Aus welchen Herkunftsländern stammten die jeweiligen Asylsuchenden in
den Antworten zu den Fragen 1 und 2 (bitte nach Jahren und Anzahl der In-
terventionen des BKA, der BPol und des Zolls auflisten)?

4. In welchen Fällen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen lehnte das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das BAMF
die Anerkennung eines Nachfluchtgrundes mit welcher Begründung ab (bitte
nach Jahren und Herkunftsland auflisten sowie unter Angabe ob Intervention
aus BKA, BPol oder Zoll erfolgte)?

5. Inwieweit war das Bundesministerium des Innern über diese Praxis infor-
miert (bitte unter Angabe seit wann, durch wen und gegenüber wem)?

6. Sind der Bundesregierung Fälle in den Jahren 2000 bis 2013 bekannt, in de-
nen im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge mit Straftaten
aus dem Bereich der Voraussetzungsnormen in § 3 des Artikels 10-Gesetzes
verurteilt wurden?
Wenn ja, bitte unter Angabe von Jahr der Verurteilung und Art der Straftat,
Herkunftsland des Flüchtlings, Anerkennungsjahr durch das BAMF und des
Ausweises ob Interventionsfall des BKA, der BPol oder des Zolls auflisten.

Drucksache 18/7766 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Auf welcher Grundlage wird die Praxis der „Interventionsfälle“ im BAMF
oder der Vorgängerbehörde bezogen auf BKA, BPol und Zoll durchgeführt?

8. Inwieweit sind der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 Interventionsfälle
bekannt, bei denen sich Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminaläm-
ter, Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) mit Interven-
tionsfällen an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
bzw. das BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 wandten (bitte nach Jahres-
scheiben auflisten)?

9. Auf welcher Grundlage erfolgen ggf. diese Interventionen gegenüber dem
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. dem BAMF
durch Sicherheitsbehörden der Länder?

10. In wie vielen Fällen gingen Interventionen durch Sicherheitsbehörden des
Bundes gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge bzw. dem BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 entsprechende
Anregungen von Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter,
Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) voraus (bitte nach
Jahren und Herkunftsland sowie unter Angabe des die Intervention anregen-
den Bundeslandes auflisten)?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich Sicherheitsbehörden der Länder an
Ausländerbehörden direkt mit der Bitte um Gewährung eines Bleibestatus im
Zusammenhang mit Interventionen auf Landesebene in den Jahren 2000 bis
2015 wandten?
Wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Bundeslandes, der Sicherheitsbe-
hörde und beteiligten Ausländerbehörde?

12. Wieso werden, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 18/7399 ausgeführt, zu den anlassbezogenen Kon-
taktaufnahmen mit Asylsuchenden durch das Bundesamt für Verfassungs-
schutz (BfV) seit dem Jahr 2014 keine Statistiken geführt?

13. Unter welcher Bezeichnung/welchen Namen tritt seit dem Jahr 2014 das BfV
Flüchtlingen bei anlassbezogenen Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden
auf?

14. Inwiefern und in welchem Umfang kommt das Bundesministerium des Innern
über diese Informationsbeschaffungsmaßnahmen des BfV seither seiner Un-
terrichtungspflicht nach § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
anstelle des gleichlautenden, aber aufgehobenen § 8a Absatz 6 BVerfSchG
gegenüber den Parlamentarischen Gremien nach?

Berlin, den 24. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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