BT-Drucksache 18/7760

Strategie zur erfolgreichen Beendigung der Ferkelkastration ab 2019

Vom 25. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7760
18. Wahlperiode 25.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Strategie zur erfolgreichen Beendigung der Ferkelkastration ab 2019

20 bis 25 Millionen männliche Ferkel werden in Deutschland jährlich ohne
Betäubung und ohne Schmerzbehandlung chirurgisch kastriert (vgl. www.
ferkelkastration.de). Dabei empfinden die Ferkel erhebliche Schmerzen und
Stress. Grund für die Kastration ist, dass einige Eber vor der hierzulande üblichen
Schlachtreife den sogenannten Ebergeruch entwickeln, welcher vom Großteil der
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland als unangenehm empfunden
wird.
Ab dem Jahr 2019 soll laut Tierschutzgesetz das Kastrieren von Ferkeln ohne
Betäubung nicht mehr zulässig sein. Zur betäubungslosen Kastration bestehen
zahlreiche Alternativen, doch eine Planungssicherheit für Tierhalter und Handel
gibt es nicht. Währenddessen haben diverse Akteure im Handel bereits angekün-
digt, schon vor 2019 kein Schweinefleisch mehr von betäubungslos kastrierten
Schweinen zu vermarkten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach

Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland betäubungslos kastriert
(bitte nach Jahr und Bundesland angeben)?

b) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung mit vorheriger Betäubung bzw. Narkose
kastriert (bitte nach Jahr und Bundesland sowie Art des Betäubungs- bzw.
Narkosemittels angeben)?

c) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht kastriert und stattdessen als Eber ge-
halten (bitte nach Jahr und Bundesland angeben)?

d) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Hilfe der Immunokastration behandelt
(bitte nach Jahr und Bundesland angeben)?

Drucksache 18/7760 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welches der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration (Immu-
nokastration, Betäubung durch Lokalanästhesie, Injektionsnarkose oder In-
halationsnarkose, Verzicht auf die Kastration durch Ebermast) ist nach An-
sicht der Bundesregierung jeweils aus Tierschutz-, Verbraucher- und Erzeu-
gersicht am sinnvollsten?
Wie begründet die Bundesregierung diese Abwägung?
Inwieweit kann die Bundesregierung Bewertungen der jeweiligen Verfahren
(z. B. durch das Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR) vorlegen?

3. Welches Betäubungs- bzw. Narkosemittel ist nach Ansicht der Bundesregie-
rung am besten geeignet?

4. Wann wird der in § 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes festgelegte Sach-
standsbericht zum Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Metho-
den zur betäubungslosen Ferkelkastration durch die Bundesregierung vorge-
legt werden?
Sollen Zwischenergebnisse präsentiert werden?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in der Übergangszeit bis
2019 die Umstellung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kas-
tration (siehe Frage 2) auf allen Stufen der Lebensmittelkette zweifelsfrei zu
klären, um die tatsächliche Umsetzung der Umstellung sicherzustellen und
sämtlichen Akteuren in der Wertschöpfungskette Planungssicherheit zu ge-
ben?
Welche Forschungsmittel werden aufgewendet, und inwiefern werden Auf-
klärungskampagnen durchgeführt?

6. Welchen Anteil leistet die Bundesregierung am praxisgerechten Einsatz der
Alternativverfahren in der Landwirtschaft?
An welchem Punkt sieht sich die Bundesregierung in diesem Prozess?
Durch welche konkreten Mittel und Programme unterstützt die Bundesregie-
rung die Umstellung (bitte nach Haushaltstitel, Finanzvolumen und Auftrag-
nehmer aufschlüsseln)?

7. Wo besteht nach Ansicht der Bundesregierung noch Forschungs- und Ab-
stimmungsbedarf bei der Umstellung der Verfahren?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung dabei?

8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Schweinehaltern durch das Verbot
der betäubungslosen Ferkelkastration ein höherer finanzieller Aufwand so-
wie ein höheres Abnahmerisiko entstehen?
Existiert bereits eine Kostenfolgenabschätzung bezüglich des Ausstiegs aus
der Ferkelkastration?
Liegen der Bundesregierung Kosten pro Ferkel zu den einzelnen genannten
Betäubungsverfahren, der Immunokastration und der Ebermast vor?

9. Wann wird die Bundesregierung die Umwidmung von Isofluran für die In-
halationsnarkose bundesweit zulässig machen, um dies für die Anwendung
am Schwein zu ermöglichen?

10. Zieht die Bundesregierung eine Änderung der Rechtsordnung in Betracht,
um Tierhaltern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis die Durch-
führung der Betäubung von Ferkeln zu ermöglichen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7760

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Schmerzbehandlung

nach einer Kastration unter Betäubung notwendig ist?
Wie sollte diese vorgenommen werden, und plant die Bundesregierung
hierzu weitere Untersuchungen bzw. Evaluationen in Auftrag zu geben und
ggf. diesbezügliche Regelungen zu treffen?

12. Wie lautet der aktuelle Forschungsstand zum Umgang mit potentiellen Ge-
ruchsabweichungen durch Androstenon und Skatol in der Ebermast?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung von objektiven
Nachweismethoden am Schlachtband ein?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Erforschung, Untersuchung
und Praxisanwendung der Anlieferung, Aufstallung und Schlachtung von
unkastrierten männlichen Mastschweinen ein?

13. An welchen Stellen muss nach Ansicht der Bundesregierung angesetzt wer-
den, um die Voraussetzungen eines Marktes, der Eberfleisch akzeptiert, zu
schaffen?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung dazu?

14. Inwieweit steht die Bundesregierung mit weiteren EU-Staaten im Austausch,
um die Standards in der Ferkelkastration bzw. Ebermast zu vereinheitlichen?

15. Inwieweit sind die Erkenntnisse der QS-Koordinierungsplattform „Verzicht
auf Ferkelkastration“ (QS Qualität und Sicherheit GmbH) in die Arbeit der
Bundesregierung zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration
eingeflossen?

16. Inwiefern haben bisher vonseiten der Bundesregierung Dialoge mit dem Ein-
zelhandel sowie mit Verbraucherverbänden stattgefunden, um eine Lösungs-
findung mit diesen Akteuren bezüglich alternativer Verfahren zur betäu-
bungslosen Ferkelkastration zu erreichen?

17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Entstehen von Verbraucher-
akzeptanz mit Blick auf Fleisch von Tieren, die mit Alternativen zur betäu-
bungslosen Kastration behandelt wurden?

Berlin, den 23. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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