BT-Drucksache 18/7726

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4328 - Männliche Eintagsküken leben lassen

Vom 26. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7726
18. Wahlperiode 26.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole
Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4328 –

Männliche Eintagsküken leben lassen

A. Problem
§ 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sieht vor, dass einem Tier nicht „ohne ver-
nünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden darf. Den-
noch wurden laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den vergangenen
zehn Jahren in Deutschland über 420 Millionen männliche Küken getötet. Für die
Antragsteller darf eine fehlende wirtschaftliche Rentabilität der Hähne keinesfalls
als hinreichende Begründung gewertet werden, um sie als Eintagsküken zu töten.
Die antragstellende Fraktion sieht Alternativen u. a. in der von der Bundesregie-
rung zu fördernden züchterischen Weiterentwicklung der Zweinutzungsrassen so-
wie einer Geschlecht-Früherkennung im Ei.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, der klarstellt, dass das Töten männlicher Küken spezialisierter
Legerassen aus wirtschaftlichen Erwägungen kein vernünftiger Grund gemäß
§ 1 TierSchG ist. Zudem soll die Bundesregierung Forschungsprogramme zur
Züchtung eines Zweinutzungshuhns intensivieren. Außerdem fordern die Antrag-
steller die Bundesregierung auf, ihre Entwicklungsbemühungen und Hilfen zur
kurzfristigen Markteinführung des Verfahrens zur Geschlechter-Früherkennung
im Ei mittels Infrarot-Spektroskopie zu verstärken sowie wie Förderprogramme
aufzulegen, die kleinen und mittelständischen Brütereien die Investition in tech-
nische Anlagen erleichtern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/7726 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7726
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4328 abzulehnen.

Berlin, den 24. Februar 2016

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Dieter Stier
Berichterstatter

Christina Jantz-Herrmann
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Drucksache 18/7726 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Christina Jantz-Herrmann, Dr. Kirsten
Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 94. Sitzung am 19. März 2015 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 18/4328 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden
Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Ansicht der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in ihrem Urteil vom 30. Januar 2015
(Az.: 2 K 80/14 und 2 K 83/14) bedürfe es für ein behördliches Verbot zum Töten von Eintagsküken einer im
Tierschutzgesetz (TierSchG) fehlenden spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, sodass aus Sicht der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesminister Christian Schmidt (BMEL) sowie die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD in der Pflicht sind, dieses Versäumnis auszuräumen.
§ 1 TierSchG sieht vor, dass einem Tier nicht „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zu-
gefügt werden darf. Dennoch wurden laut Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland über
420 Millionen (Mio.) männliche Küken getötet. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind diese Tiere naturge-
mäß nicht zur Eierproduktion verwendbar und setzen als Masthähnchen zu wenig Fleischmasse an, sodass sie aus
ökonomischen Gründen kurz nach dem Schlüpfen in einer Häckselmaschine mit rotierenden Messern („Homo-
genisator“) zerkleinert oder mit Kohlendioxid erstickt werden. Für die Antragsteller darf eine fehlende wirtschaft-
liche Rentabilität der Hähne keinesfalls als hinreichende Begründung gewertet werden, um sie als Eintagsküken
zu töten. Die antragstellende Fraktion sieht Alternativen u. a. in der von der Bundesregierung zu fördernden züch-
terischen Weiterentwicklung der Zweinutzungsrassen. Beim Zweinutzungshuhn werden aus ihrer Sicht die Hen-
nen zur Eierproduktion verwendet, während die männlichen Küken in der Mast rentable Gewichtszunahmen er-
reichen.
Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/4328 soll die Bundesregierung
aufgefordert werden,
– einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klarstellt, dass das Töten männlicher Küken spezialisierter Legerassen

aus wirtschaftlichen Erwägungen kein vernünftiger Grund entsprechend § 1 TierSchG ist und demnach nach
zeitnaher, angemessener Übergangsfrist untersagt ist;

– Forschungsprogramme zu intensivieren, die die Züchtung eines Zweinutzungshuhns vorantreiben, bei dem
die weiblichen Tiere eine gute Legeleistung zeigen und die männlichen Tiere schnell Fleisch ansetzen;

– Entwicklungsbemühungen und Hilfen zur Markteinführung zu verstärken, um das Verfahren zur Geschlech-
ter-Früherkennung im Ei mittels Infrarot-Spektroskopie kurzfristig auf den Markt zu bringen;

– Förderprogramme aufzulegen, um kleinen und mittelständischen Brütereien die Investition in technische
Anlagen zur Geschlechter-Früherkennung im Ei zu erleichtern.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 91. Sitzung am 24. Februar 2016 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/4328 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7726

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 18/4328 in seiner 51. Sitzung am 24. Februar 2016 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, alle Fraktionen seien sich im Grundsatz darüber einig, das Töten männ-
licher Küken beenden zu wollen. Unterschiedliche Vorstellungen existierten in der Frage, wie dieses Ziel erreicht
werden könne. Sie lehne den im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderten Weg, ein Verbot
des Tötens männlicher Küken zu fordern, ohne dass bereits praktikable Lösungen bestünden, ab. Ein Verbot ohne
Alternative dürfte im Hinblick auf die massive Einschränkung der Berufswahlfreiheit der Brüterei-Betreiber zu-
dem verfassungsrechtlich problematisch sein. Die Bundesregierung wie auch die Fraktion der CDU/CSU unter-
stützten den eingeschlagenen Weg der Forschung. Bislang seien für die Unterstützung der Erforschung von Al-
ternativen für das Kükentöten rund fünf Mio. Euro investiert worden. Im Fokus stehe die vielversprechende Ent-
wicklung eines praxistauglichen Verfahrens für die Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei durch die Universität
Leipzig. Diese laufenden Forschungsanstrengungen müssten zunächst abgewartet werden.
Die Fraktion der SPD betonte, das routinemäßige Töten männlicher Eintagsküken müsse beendet werden. Es
handele sich um eine wichtige tierschutzpolitische Frage auf Bundesebene, bei dem vom Bund mehr getan werden
müsse als bisher. Es sei nicht ausreichend, wenn die Bundesregierung insbesondere die Forschung bei der Ent-
wicklung eines Verfahrens für die Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei unterstütze. Das vom BMEL forcierte
Forschungsprojekt zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei an der Universität Leipzig könne aus ihrer Sicht
nur als „Brückentechnologie“ dienen. Die Fraktion der SPD setze insbesondere auf die Weiterentwicklung des
Zweinutzungshuhns und damit auf die Zucht von Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch als Fleischlie-
feranten geeignet seien. Das Zweinutzungshuhn mache eine Geschlechterbestimmung beim Hühner-Ei überflüs-
sig. Das von den Antragstellern geforderte zügige Tötungsverbot männlicher Küken berge die Gefahr in sich, dass
sich die Tierschutzproblematik ins Ausland verlagere.
Die Fraktion DIE LINKE. äußerte, sie unterstütze den Antrag. Die Argumentation, aufgrund nicht existierender
Alternativen zum Töten von männlichen Küken würde ein Verbot zum gegenwärtigen Zeitpunkt in die Berufs-
wahlfreiheit der Brüterei-Betriebe eingreifen, sei für sie nicht nachvollziehbar. Für sie sei die von der Bundesre-
gierung unterstützte Entwicklung eines Verfahrens für die Geschlechtsbestimmung an der Universität Leipzig
keine ernsthafte Alternative, zumal sich die Frage stelle, wie viel öffentliches Geld in die Entwicklung solcher
Technologien fließe und wem sie zugutekämen. Ein tierschutzgerechter Weg sei das Zweinutzungshuhn, welches
bereits existiere. So habe ein bekanntes Geflügelzuchtunternehmen schon zwei Nutzungslinien im Angebot. Sie
seien nicht das Optimum, aber ihre weitere Entwicklung könnte befördert werden. Die Aufzucht von männlichen
Küken sollte durch eine Initiative unterstützt werden, indem mit vier Cent je verkauften Ei der Mehraufwand für
die Aufzucht der ,,Bruderhähne" querfinanziert werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlichte, das Töten von jährlich ca. 45 bis 50 Mio. männlichen
Küken in der deutschen Legehennenzucht werde zunehmend von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert. Das
ethisch nicht vertretbare Töten dieser Tiere und die Frage, was mit ihnen zukünftig geschehen könne, stünden
derzeit im Mittelpunkt der Diskussion um Tierhaltungsfragen. Zwar habe die Bundesregierung die Problematik
erkannt und einem universitärem Forschungsprojekt zur Geschlechtsbestimmung beim Hühner-Ei deutliche För-
dermittel zukommen lassen. Allerdings habe ein bedeutender Vertreter aus der Geflügelzuchtwirtschaft auf einer
Tagung jüngst diesen Weg als einen Irrweg bezeichnet, der nicht funktionieren werde. So könnte möglicherweise
durch das Anstechen des Hühner-Eies bei der spektroskopischen Geschlechtsbestimmung die Keimgefahr steigen
sowie die Zahl missgebildeter Küken zunehmen. Der derzeit nur gangbare Weg sei die Wiederbelebung des
Zweinutzungshuhns. So versuchten bereits verschiedene Marktakteure, unter ihnen ein großer Konzern des Le-
bensmitteleinzelhandels, diesen Weg zu gehen, um das Zweinutzungshuhn perspektivisch am Markt zu etablieren.

Drucksache 18/7726 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4328 zu empfehlen.

Berlin, den 24. Februar 2016

Dieter Stier
Berichterstatter

Christina Jantz-Herrmann
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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