BT-Drucksache 18/7697

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6646 - Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen

Vom 24. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7697
18. Wahlperiode 24.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Konstantin von Notz,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6646 –

Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften besser schützen

A. Problem
In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird festgestellt, dass
es mehrfachen Schutzbedarf für Menschen gebe, die vor Verfolgung, vor Gefahr
für Freiheit, Leib und Leben nach Deutschland flüchteten. So erforderten die zahl-
reichen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sowie Angriffe auf Flücht-
linge und deren Unterstützerinnen und Unterstützer entschiedene Antworten des
Rechtsstaats. Aber auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte bestehe Schutzbe-
darf.
Die Bundesregierung soll u. a. aufgefordert werden, für eine umfassende Umset-
zung der Schutzvorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) in deut-
sches Recht Sorge zu tragen. Zudem sollen Gemeinschaftsunterkünfte betriebser-
laubnispflichtig gemacht und deren Trägern ein angemessener Zeitraum zur Er-
füllung der Auflagen eingeräumt werden. Mit einem Bundesprogramm soll u. a.
zur pädagogischen Betreuung der Spiel- und Freizeitbereiche für Kinder und Ju-
gendliche sowie zur Fortbildung der in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemein-
schaftsunterkünften Tätigen mit Blick auf den Umgang mit Anzeichen von (sexu-
alisierter) Gewalt und das Erkennen von Traumatisierungen beigetragen werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/7697 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/6646 abzulehnen.

Berlin, den 23. Februar 2016

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Gülistan Yüksel
Berichterstatterin

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7697
Bericht der Abgeordneten Christina Schwarzer, Gülistan Yüksel, Norbert Müller
(Potsdam) und Ulle Schauws

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/6646 wurde in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. November
2015 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Innenaus-
schuss sowie dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in ihrem Antrag fest, dass Menschen, die vor Verfolgung, vor
Gefahr für Freiheit, Leib und Leben nach Deutschland flüchteten, ein Recht darauf hätten, dass alles gesellschaft-
lich und rechtsstaatlich Mögliche unternommen werde, sie vor Anfeindungen und Gewalt wirksam zu schützen.
Es gebe mehrfachen Schutzbedarf. So erforderten die zahlreichen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte so-
wie Angriffe auf Flüchtlinge und deren Unterstützerinnen und Unterstützer entschiedene Antworten des Rechts-
staates, ebenso die Verbreitung rassistischer Hetzparolen, mit denen Asylsuchende als Bedrohung für das Zusam-
menleben in Deutschland diffamiert würden und gezielt Verunsicherung geschürt werde.
Aber auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte bestehe Schutzbedarf. Dieser Antrag nehme die Situation von
besonders gefährdeten Flüchtlingen in Unterkünften in den Blick, wohlwissend, dass Bedrohungen und Gewalt
von außen auch immer Konsequenzen für das Zusammenleben der Flüchtlinge hätten. Für Kinder und Jugendliche
sei die Situation in den Einrichtungen besonders belastend. Deutschland sei als Vertragsstaat der UN-Kinder-
rechtskonvention zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Angelegenheiten, die Kinder beträ-
fen, verpflichtet. Das gelte auch in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Für Frauen, Mädchen und
alleinstehende Mütter mit Kindern bestehe das Risiko von Belästigungen und sexualisierter Gewalt. Die fehlende
Privatsphäre verstärke auch das Diskriminierungsrisiko für Angehörige von Gruppen wie Lesben, Schwulen,
Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI).
Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden,
1. für eine umfassende Umsetzung der Schutzvorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) in deut-

sches Recht Sorge zu tragen. Die Richtlinie sehe u. a. vor, dass bei der Unterbringung Asylsuchender ge-
schlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen zu berücksich-
tigen und geeignete Maßnahmen zu treffen seien, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt ein-
schließlich sexueller Übergriffe und Belästigung verhindert würden. Dazu sollten in Absprache mit den Län-
dern Gewaltschutzkonzepte für Frauen, Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Gruppen in allen
Flüchtlingsunterkünften etabliert bzw. ausgebaut werden. Die Träger der Einrichtungen sollten im Rahmen
von Gewaltschutzkonzepten Qualitätsmerkmale erfassen, die der jeweiligen Situation vor Ort angemessen
seien. Eine Orientierung für die Qualitätsmerkmale böten die Empfehlungen zu Mindeststandards zum
Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften des Unabhängigen Beauftragten gegen
sexuellen Missbrauch;

2. Gemeinschaftsunterkünfte betriebserlaubnispflichtig zu machen und den Trägern der Gemeinschaftsunter-
künfte einen angemessenen Zeitraum zur Erfüllung der Auflagen einzuräumen und die Einrichtung von Om-
budsstellen zu fördern;

3. ein Bundesprogramm aufzulegen,
– das zur pädagogischen Betreuung der Spiel- und Freizeitbereiche für Kinder und Jugendliche und zur

Fortbildung der in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Tätigen mit Blick auf
die Sensibilisierung und den Umgang mit Anzeichen (sexualisierter) Gewalt und das Erkennen von
Traumatisierungen beitrage,

– um Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie betroffene Fachkräfte in Kitas und Schulen sowie
in der Kinder- und Jugendhilfe zu Sensibilisierung und im Umgang mit Anzeichen von (sexualisierter)

Drucksache 18/7697 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gewalt und zum Erkennen von Traumatisierungen fortzubilden, damit sie entsprechend beraten und
Hilfe vermitteln könnten,

– um den Zugang von geflüchteten Frauen zur Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt sowie den Auf-
enthalt in Gewaltschutzeinrichtungen zu unterstützen,

– um die Beratung von LSBTTI-Flüchtlingen auszubauen;
4. besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die sich in einer Gefährdungslage befänden und die es sich

wünschten, im Rahmen der Möglichkeiten eine alternative Unterbringung zu ermöglichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags.
Der Ausschuss hat die Vorlage in seiner 55. Sitzung am 23. Februar 2016 beraten.
Im Rahmen der Beratung stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, Menschen, die in Deutschland
Zuflucht suchten, hätten ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Anfeindungen. Auch innerhalb von Flüchtlingsun-
terkünften bräuchten Flüchtlinge mehr Schutz. Kinder und Jugendliche seien in diesen Einrichtungen besonders
belastet. Für Mädchen und alleinstehende Mütter sowie generell für Frauen bestehe ein erhöhtes Risiko für Be-
lästigung und sexualisierte Gewalt. Dies belegten aktuelle Zeitungsberichte über entsprechende Übergriffe. Es
fehle die Privatsphäre und auch das Diskriminierungsrisiko für Lesben, Schwule, Transsexuelle, Transgender und
intersexelle Menschen in den Unterkünften werde nicht adäquat abgefedert. Die hohen Flüchtlingszahlen und
auch die Herausforderung für die unzähligen Menschen, die in den Kommunen mit großem Engagement Hilfe für
die Flüchtlinge leisteten, habe man hierbei genau im Blick. Man müsse diese Menschen entsprechend befähigen,
damit möglichst keine Situation entstehen könne, bei der es zu Übergriffen komme. Deshalb sei ein wirksamer
Schutz vor Gewalt und Übergriffen in den Unterkünften notwendig. Insbesondere müssten konkrete Gewalt-
schutzkonzepte für alle Unterkünfte für Kinder und Frauen sowie andere besonders schutzbedürftige Menschen
erarbeitet werden. Daneben werde im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Schulung von Si-
cherheitskräften gefordert, wobei die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes zu berücksichtigen seien.
Schließlich müssten Gemeinschaftsunterkünfte nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtig gemacht werden.
Die Regelungen im Asylpaket II zur Einführung eines verpflichtenden erweiterten Führungszeugnisses für die in
den Unterkünften tätigen und helfenden Menschen führe nur zu einem Minimum an Schutz, denn es biete nur
Schutz vor einschlägig verurteilten Tätern. Die Schutzvorgaben nach der EU-Aufnahmerichtlinie würden damit
nicht erfüllt und die EU-Kommission habe inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es sei kri-
tikwürdig, dass die Koalition nicht einmal die Anregungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexu-
ellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, zur Schaffung umfassender Gewaltschutzkonzepte aufgreife.
Auch hier brauche man Schutzräume und entsprechend geschultes Personal. Durch gesetzliche Regelungen müsse
dafür gesorgt werden, dass bei der Unterbringung Asylsuchender geschlechts- und altersspezifische Aspekte so-
wie die Situation von schutzbedürftigen Personen berücksichtigt würden. Es müssten geeignete Maßnahmen ge-
troffen werden, damit Übergriffe von geschlechtsbezogener Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Be-
lästigungen verhindert würden.
Die Fraktion der CDU/CSU befürwortete die Zielrichtung des Antrages insofern, als Frauen und Kinder in
Flüchtlingseinrichtungen in der Tat eines besonderen Schutzes bedürften. Allerdings stimme man nicht mit den
Schlussfolgerungen und Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überein, weshalb man den An-
trag ablehnen werde. Die Länder und Kommunen befänden sich vielfach auf einem sehr guten Weg, wie dies
beispielsweise in Bayern und zum Teil auch in Berlin der Fall sei. Dies betreffe z. B. die getrennte Unterbringung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7697
von Männern, Frauen und Kindern. Es gebe reservierte Geschoße für allein reisende Frauen mit Kindern. In Berlin
gebe es mittlerweile eine Einrichtung für homosexuelle Flüchtlinge. Beim Leiter des Bundesamtes für Flüchtlinge
und Integration, Jürgen Weise, habe man angeregt, das Hilfetelefon in jeder Flüchtlingseinrichtung in 15 Sprachen
bekanntzumachen.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sei ein wichtiger Baustein im Asylpaket II.
Insgesamt gehe es darum, Schutzmechanismen zu etablieren und die Menschen, die nach Deutschland kämen,
über die Regeln des Zusammenlebens zu informieren. Außerdem sei eine Aufklärung und Sensibilisierung der
Frauen und Kinder darüber notwendig, wann ihnen Unrecht getan werde und wo sie Hilfe finden könnten. Die
Länder und Kommunen müssten auf anderen Wegen unterstützt werden, als dies im Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zum Ausdruck komme.
Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, man begrüße den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
weiten Teilen und werde ihm auch zustimmen. Die Abgeordneten besuchten regelmäßig Erstaufnahmeeinrich-
tungen und Gemeinschaftsunterkünfte. Der Bedarf an Plätzen für geflüchtete Menschen sei erheblich angestiegen.
Es seien auch sehr viele Notunterkünfte geschaffen worden, bei denen vorgegebene Standards aber nicht einge-
halten würden. Es sei bisher in vielen Bundesländern üblich gewesen, auch spezielle Unterbringungsmöglichkei-
ten für besondere Personengruppen vorzuhalten, z. B. Wohnhäuser für allein reisende Mütter mit Kindern oder
Einrichtungen für Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung. Allerdings seien diese Einrichtungen nicht
mit den gestiegenen Flüchtlingszahlen mitgewachsen. Daher sei die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nach bundesweiten flächendeckenden Schutzmaßnahmen für die besonders schutzbedürftigen Men-
schen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften berechtigt. Das zeigten auch die Schlagzei-
len in den Medien zu sexuellen Übergriffen gegen Homosexuelle, Frauen und Kinder.
Die Gewaltausbrüche hätten auch einen Bezug zu der Art der Einrichtung. Die Menschen in diesen Einrichtungen
stellten einen normalen Querschnitt der Gesellschaft dar, aus der sie kämen. Hinzu kämen ein bestimmter Grad
an Frustration, im Krieg und auf der Flucht erlebte Traumata, die nicht schnell behandelt werden könnten. Daher
sei es schwer, gewalttätiges oder übergriffiges Verhalten in den Griff zu bekommen. Aber man könne es schaffen,
bedrohte Personen ausreichend zu schützen, wozu von der Bundesregierung allerdings nicht genug getan werde.
Das überlasse man vielmehr den Trägern der Einrichtungen und den Bundesländern. Die Fraktion DIE LINKE.
unterstütze daher das Anliegen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der
eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindeststandards in den Flüchtlingsunterkünften fordere. Es
sei dringend erforderlich und angebracht, dass die Bundesregierung die EU-Aufnahmerichtlinie umsetze. Das
Argument, dass die Zahl der Geflüchteten schnell und stark anwachse, sei in diesem Jahr nicht mehr tragfähig.
Man habe die Lage grundsätzlich unter Kontrolle und es würden bereits Plätze in Notunterkünften abgebaut.
Die Fraktion der SPD legte dar, dass die Forderungen im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
grundsätzlich richtig und gut seien. Bei den zahlreichen Flüchtlingen, die täglich in Deutschland ankämen, sollten
Frauen, Kinder und andere gefährdete Personengruppen, für deren Schutz in Flüchtlingsunterkünften man sich
besonders einsetze, im Fokus stehen. Aber man müsse die Bundesländer einbeziehen und es sei wichtig zu be-
rücksichtigen, dass im Moment das größte Problem vor Ort sei, den Menschen eine Unterkunft zu bieten. Dennoch
seien allen Familienpolitikern entsprechende Schutzkonzepte ein wichtiges Anliegen.
Bezüglich der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie befinde man sich noch in Gesprächen. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte aber auch Forderungen, auf die das Bundesministerium für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend schon reagiert habe. Hierzu gehöre das Angebot der Nutzung des Hilfetele-
fons. Des Weiteren sei in einer Kooperation mit UNICEF ein Schutzkonzept für Frauen und Kinder in Flücht-
lingsheimen erstellt worden. Ein flankierendes KfW-Programm sei mit einem Kreditvolumen von bis zu
200 Mio. Euro ausgestattet. Schließlich würden die Folteropferzentren bezüglich des Aspekts Gewalt gegen
Frauen weiter gestärkt. Das zeige, dass einige in dem Antrag enthaltene Forderungen bereits realisiert worden
seien. Andere Forderungen seien derzeit schwierig umzusetzen. Die Fraktion der SPD werde den Antrag deshalb
ablehnen.

Drucksache 18/7697 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Berlin, den 23. Februar 2016

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Gülistan Yüksel
Berichterstatterin

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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