BT-Drucksache 18/7639

Stand der Meldungen der Bundesregierung nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie an die Europäischen-Kommission

Vom 18. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7639
18. Wahlperiode 18.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Meldungen der Bundesregierung nach Artikel 7 der
EU-Energieeffizienz-Richtlinie an die Europäische Kommission

Die Richtlinie 2012/27/EU vom Oktober 2012 (Energieeffizienz-Richtlinie,
EED) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten neben der Festlegung eines Effizienz-
ziels (Artikel 3 EED) zu einer Reihe von Regelungen zur Steigerung der Energie-
effizienz. Mit Artikel 7 EED werden alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ver-
bindliche Maßnahmen einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass im Zeit-
raum zwischen den Jahren 2014 und 2020 jährlich 1,5 Prozent Energieeinsparun-
gen gemessen am gemittelten Endenergieverbrauch der Jahre 2011 bis 2013 er-
zielt werden.
Die Bundesregierung ist mit dem dritten Nationalen Energieeffizienz-Aktions-
plan (NEEAP) 2014 ihren Berichtspflichten nach Artikel 24 Absatz 2 i. V. m.
Anhang XIV Teil 2 der Energieeffizienz-Richtlinie nachgekommen. Im jährli-
chen Bericht zum NEEAP im Jahr 2015 findet sich auch eine Beschreibung der
gemäß Artikel 7 Absatz 9 EED verabschiedeten strategischen Maßnahmen, derer
sich Deutschland bedient, um das Einsparziel gemäß Artikel 7 Absatz 1 EED zu
erreichen.
In einer Mitteilung an die Europäische Kommission vom 5. Juni 2014 hat die
Bundesregierung verschiedene strategische Maßnahmen bzw. Maßnahmenbün-
del gemeldet, die auf das Einsparziel des Artikels 7 Absatz 1 EED angerechnet
werden. In der in dieser Mitteilung enthaltenen Liste sind Maßnahmen des Nati-
onalen Aktionsplans für Energieeffizienz (NAPE), der im Dezember 2014 verab-
schiedet wurde, nicht enthalten.
Außerdem wurde in der Meldung vom Juni 2014 das für Deutschland spezifische
Einsparziel der Bundesregierung um 14 Prozent (893 PJ) nach unten korrigiert.
Grundlage dafür sind Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen
e. V. und der darin ermittelte Energieverbrauch für die Eigennutzung (vgl.
www.bne-online.de/de/system/files/files/attachment/20140605%20Meldung%20
BReg%20nach%20Art%20%207%20EED.pdf). Diese Werte weichen signifi-
kant von den Eurostat-Daten ab, bei denen der Verbrauch in Eigenproduktion auf
176 PJ beziffert wird (vgl. http://ec.europa.eu/eurostat/de/data/database).

Drucksache 18/7639 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der zum heutigen Datum aktuelle Stand der nach Artikel 7 Absatz 9

EED an die Europäische Kommission gemeldeten alternativen Maßnahmen,
mit denen Deutschland das Endenergieeinsparziel gemäß Artikel 7 Absatz 1
EED erreichen will (bitte eine genaue Auflistung aller gemeldeten Maßnah-
men und Maßnahmenbündel mit der Nennung der jeweils zu erreichenden
Endenergieeinsparungen)?

2. Worin liegen die Gründe für die Diskrepanz der Daten für den Energiever-
brauch in Eigennutzung zwischen der Meldung der Bundesregierung auf
Grundlage der Berechnung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V.
und den Daten von Eurostat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die
Verwendung dieser deutlich abweichenden Datengrundlage?

Berlin, den 16. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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