BT-Drucksache 18/7634

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7316 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG)

Vom 23. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7634
18. Wahlperiode 23.02.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/7316 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten
von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG)

A. Problem
Mit der Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist der
Grundstein für die WSV-Reform gelegt worden. An die Stelle der bisherigen sie-
ben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ist eine Behörde getreten. Die Zentral-
stelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Südwest wird der Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt an- bzw. in sie eingegliedert. Die Zuständigkeiten und Behördenbe-
zeichnungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften müssen entsprechend ange-
passt werden.

B. Lösung
Nachzeichnung der organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Was-
ser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch entsprechende gesetzliche Re-
gelungen, Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, die es dem Bundesminis-
terium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlaubt, die notwendigen Anpassun-
gen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen sowie Änderung
des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend der neuen Stellenstruktur.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

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C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs mit der Änderung, dass Rechtsverordnungen hin-
sichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstra-
ßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der Zustimmung des Bundesrates
bedürfen; Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7634
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7316 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Februar 2016

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin
Drucksache 18/7634 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7316 in seiner 152. Sitzung am
28. Januar 2016 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische
Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Nachzeichnung der organisatorischen Änderungen im Zuge
der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, mit der Zuständigkeiten und Behördenbezeich-
nungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften angepasst werden sollen. Er beinhaltet zudem die Aufnahme
einer Verordnungsermächtigung, die es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlaubt,
die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen sowie eine Änderung
des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend der neuen Stellenstruktur.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7316 in seiner 70. Sitzung am 17. Februar 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sitzung am 17. Februar 2016 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende gutachtliche
Stellungnahme übermittelt (Ausschussdrucksache 18(23)57-2):
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 33. Sitzung am 4. November 2015 mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG) (BR-Drs. 497/15)
befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgender Indikatoren:
Managementregel 1 (Grundregel – Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen)
Indikator 7 (Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge – Gute Investitionsbedingungen schaffen und
Wohlstand dauerhaft erhalten)
Indikator 11 (Mobilität sichern und Umwelt schonen)

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs getroffen:
„Das Gesetz steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinn
der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Es enthält Regelungen, die ausgewogen sind und den Bedürfnissen des
Verkehrsträgers Schifffahrt gerecht werden. Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie wurden geprüft. Thematisch betroffen sind die Managementregel 1 „Grundregel“ und die Nachhal-
tigkeitsindikatoren 7 „Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge“ und 11 „Mobilität“. Das Gesetz bildet den Rahmen für

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die Arbeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Durch die Konzentration der Aufgaben der bishe-
rigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Steu-
erung der Investitionsmittel und -projekte im Interesse der Sicherung des Standortes Deutschland wesentlich ver-
bessert (Indikator 7). Dies trägt gleichermaßen dazu bei, den Anteil des Verkehrsträgers Schifffahrt an der Güter-
beförderungsleistung zu sichern und zu erhöhen (Indikator 11) und die für diese Generation anstehenden Aufga-
ben selbst zu lösen (Managementregel 1).“
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 17. Feb-
ruar 2016 beraten. Die Fraktion DIE LINKE. hat dazu folgenden Änderungsantrag (Ausschussdrucksa-
che 18(15)298) eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
In Artikel 25, Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehör-
den im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, sind die Wörter „ohne Zustimmung“
durch die Wörter „mit Zustimmung“ zu ersetzen.

Begründung
Mit Artikel 25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mit Verordnungen des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung anzupassen. Der bereits in Abstimmung befindliche Entwurf für eine WSV-Zuständigkeitsverordnung,
mit der 75 Verordnungen, die von Bundesbehörden erlassen wurden, und acht Verordnungen, die von einer Was-
ser- und Schifffahrtsdirektion erlassen wurden, geändert werden sollen, basiert auf dieser Verordnungsermäch-
tigung, die noch keine Gesetzeskraft erlangt hat.

Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung berührt auch maßgebliche
Belange der Länder. Durch die geplanten Strukturänderungen wird nach wie vor mittelfristig der Verlust regio-
naler Kompetenz für die speziellen Küstenbelange sowie auch von Ansprechpartnern vor Ort befürchtet.

Eine Zustimmung der Länder zu den Verordnungen zur Umsetzung der WSV-Reform ist deshalb
erforderlich.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, der Gesetzentwurf stelle eine konsequente Umsetzung der Vereinbarungen
zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Koalitionsvertrag dar. Mit der Konzentration von
Zuständigkeiten auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sei man auf dem richtigen Weg und
werde damit eine Verbesserung der Arbeit der WSV erreichen. Mit dem Gesetz gehe man einen wichtigen Schritt,
doch weitere Schritte stünden noch bevor. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdruck-
sache 18(15)298 lehne sie ab; Zuständigkeiten der Länder, die deren Zustimmung zu den Rechtsverordnungen
erforderten, seien nicht erkennbar.
Die Fraktion der SPD erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden die entsprechenden Vereinbarungen im Koaliti-
onsvertrag umgesetzt. Sie hob hervor, dass die Bundesländer nicht gegen den Gesetzentwurf seien. Sie wollten
lediglich mehr Mitsprachrechte bei der Reform der WSV. Hier gehe es aber um Bundesangelegenheiten. Sie
dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WSV, die auch vor dem Hintergrund der durch die Reform
bedingten Veränderungen gute Arbeit leisteten. Die zugesagte Sozialverträglichkeit der Reform der WSV werde
umgesetzt. Die WSV, die qualifiziertes Personal benötige, werde auch in Zukunft ein guter Arbeitgeber sein. Sie
betonte, bei der Reform werde auch die regionale Kompetenz erhalten bleiben.
Die Fraktion DIE LINKE. äußerte grundsätzliche Bedenken gegenüber der Reform der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der strukturelle Ansatz und das Vorgehen bei der Reform seien verfehlt.
Es werde hier eine Schaufensterpolitik betrieben, die nicht zu einer Qualifizierung der Arbeit der WSV führe. Sie
kritisierte, dass man die Bundesländer auch künftig von den Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der

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Reform ausschließen wolle. Bedenken der Länder gegen eine Konzentration von Zuständigkeiten auf eine Be-
hörde seien nicht beachtet worden. Mit ihrem Änderungsantrag wolle sie erreichen, dass die Länder doch noch
einbezogen würden und eine Zerschlagung bewährter Strukturen vermieden werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV) endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werde. Dies sei aber nur ein erster Schritt; eine
Vielzahl weiterer Schritte müsse noch folgen, um im Bereich der WSV moderne Strukturen zu schaffen. So sei
unter anderem eine moderne Anlagenbuchhaltung erforderlich, um die Vermögenswerte im Bereich der Bun-
deswasserstraßen transparent zu machen. Sie sprach sich für die Schaffung eines Schifffahrtsgesetzbuchs aus, um
die rechtlichen Regelungen im Bereich der See- und Binnenschifffahrt übersichtlicher zu gestalten. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf sei ein erster sinnvoller Schritt im Rahmen der Reform der WSV, den sie mittragen könne.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. lehne sie ab, da es hier um reine Zuständigkeiten des Bundes
gehe.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Ausschussdrucksache 18(15)298 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infra-
struktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/7316.

Berlin, den 17. Februar 2016

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

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